Neubau Gewerbehaus mit 2 Einheiten, Büro, einer Betriebswohnung und einer Garage;
Grundstück: Flur-Nrn. 1103/12, 1103/48, jew. Gem. Hausham, Nähe Industriestraße 11
Antragsteller: Markus Kurzmann
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1103/12 und 1103/48, jew. Gem. Hausham, den Neubau eines Gewerbehauses mit zwei Einheiten, Büro und einer Betriebswohnung. Gleichzeitig wird im Gebäude an der Nordseite eine Garage für 2 Fahrzeuge integriert.
Das Gebäude wird mit einer Grundfläche von 19,0 m x 15,0 m und 10,0 m x 5,0 m und einer Wandhöhe von 8,63 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 22°.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB im Gewerbegebiet. Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein.
Insgesamt sind für dieses Bauvorhaben 11 Stellplätze vorzuhalten. Diese können durch zwei Garagen-Stellplätze und neun weitere Stellplätze nachgewiesen werden.
Weder die Wasserleitung noch der Abwasserkanal führen direkt an das Grundstück, sondern enden auf Höhe des westlich liegenden Grundstücks Flur-Nr. 1103/31. Ebenso kann das Grundstück derzeit nur über dieses Grundstück angefahren werden. Das Grundstück Flur-Nr. 1103/31 befindet sich ebenfalls im Eigentum des Antragstellers. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte deshalb hinsichtlich der Leitungsrechte und der Zufahrt / Auffahrt auf das Grundstück eine Regelung getroffen werden.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind eingehalten, die gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist im Gewerbegebiet nicht anzuwenden. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen unter der Voraussetzung, dass der Bauherr die ordnungsgemäße Erschließung (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Zufahrt) nachweist.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen unter der Voraussetzung, dass der Bauherr die ordnungsgemäße Erschließung (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Zufahrt) nachweist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2022 11:06 Uhr