Beschlussfassung über gentechnikfreie Gemeinde; hierzu wird Herr Rüdiger Obermaier anwesend sein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bündnis „Zivilcourage Miesbach“ regte bei Landrat von Löwis und den Fraktionsvorsitzenden des Kreistags an, die Beschlüsse von 2008 und 2010 zur Ablehnung von Gentechnik im Landkreis zu erneuern und um die Ablehnung aller Methoden der künstlichen Erbgutveränderungen von Pflanzen und Saatgut (Genom-Editing) zu ergänzen. Dies wurde in der Kreistagssitzung vom 14.12.2022 behandelt und beschlossen.

Damit das Vorhaben in jeder Gemeinde entsprechend umgesetzt werden kann bedarf es einer formellen Abstimmung des Gemeinderats.

Mit diesem Beschluss verpflichtet sich die Gemeinde dazu, auf ihren eigenen Flächen und in eigenen Einrichtungen keine Pflanzen/kein Saatgut zu verwenden, das gentechnisch verändert ist – sei es durch herkömmliche oder durch neue Gentechnikverfahren - und dass diese Verpflichtungen auch den Tochterunternehmen bzw. über Pachtverträge den Pächtern auferlegt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die grundsätzliche Ablehnung von Gentechnik in der Gemeinde Hausham. Auch die neuen Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung bei Pflanzen und Saatgut (Genom-Editing) und die angestrebte Deregulierung der geltenden Agro-Gentechnik-Gesetze auf europäischer Ebene sollen abgelehnt werden. 

  1. Der Gemeinderat beschließt ferner, dass weiterhin auf selbstbewirtschafteten Flächen kein gentechnisch verändertes oder durch neue Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung (Genom-Editing) verändertes Saat- und Pflanzgut verwendet wird. Pächtern solcher Flächen wird empfohlen, ebenso zu verfahren. Bei Abschlüssen künftiger Pachtverträge ist diese Verfahrensweise verpflichtend zu regeln.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die grundsätzliche Ablehnung von Gentechnik in der Gemeinde Hausham. Auch die neuen Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung bei Pflanzen und Saatgut (Genom-Editing) und die angestrebte Deregulierung der geltenden Agro-Gentechnik-Gesetze auf europäischer Ebene sollen abgelehnt werden. 

  1. Der Gemeinderat beschließt ferner, dass weiterhin auf selbstbewirtschafteten Flächen kein gentechnisch verändertes oder durch neue Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung (Genom-Editing) verändertes Saat- und Pflanzgut verwendet wird. Pächtern solcher Flächen wird empfohlen, ebenso zu verfahren. Bei Abschlüssen künftiger Pachtverträge ist diese Verfahrensweise verpflichtend zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2023 08:01 Uhr