Gemeindeordnung; Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderat durch Herrn Willi Halletz
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 13.03.2023 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 20. Februar 2023 hat das Gemeinderatsmitglied Willi Halletz den Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt gestellt. Die Niederlegung des Ehrenamtes ist zulässig gemäß
Art. 19 GO. Allein die Erklärung reicht nicht zur Niederlegung. Zur Wirksamkeit bedarf es eines Beschlusses des Gemeinderates.
Art. 19 GO. Allein die Erklärung reicht nicht zur Niederlegung. Zur Wirksamkeit bedarf es eines Beschlusses des Gemeinderates.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat entspricht dem Antrag des Gemeinderatsmitglieds Willi Halletz und entlässt ihn mit sofortiger Wirkung aus seinem Ehrenamt.
Beschluss
Der Gemeinderat entspricht dem Antrag des Gemeinderatsmitglieds Willi Halletz und entlässt ihn mit sofortiger Wirkung aus seinem Ehrenamt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.03.2023 10:04 Uhr