Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 45 „Alte Miesbacher Straße“ beschlossen.
Mit der Neufassung dieses Aufstellungsbeschlusses sollen die Planungsziele konkretisiert werden.
Das Plangebiet, das über die Alte Miesbacher Straße erschlossen und im Osten durch die Bahnlinie und im Westen weitgehend durch die Schlierach begrenzt wird, wird als Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO festgesetzt.
Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichwertig sein. Aufgrund der Lage des Plangebiets unmittelbar entlang der Bahnstrecke, der guten Erreichbarkeit von der Staatsstraße aus und den einwirkenden Lärmimmissionen ist das Plangebiet aus Sicht der Verwaltung nach wie vor neben Wohnnutzung auch für die Ansiedlung von kleineren bis mittleren Gewerbebetrieben geeignet.
Als planerische Ziele sind beabsichtigt:
- Die vorhandenen Gewerbebetriebe sollen durch geeignete Festsetzungen in ihrer Gewerbeausübung nicht beeinträchtigt und im Bestand erhalten bleiben.
- Durch Ausweisung von Bauräumen sollen die bestehenden Gebäude im Bestand gesichert und eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht werden.
- Zur Vermeidung möglicherweise entstehender Konflikte zwischen einer Gewerbenutzung und einer reinen Wohnnutzung soll die Bebaubarkeit der vorhandenen Baulücken über die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung gesteuert werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße, Müller zu Kasten, Friedhofstraße bis Kasten einen Bebauungsplan, der die o.g. Ziele beinhaltet, aufzustellen:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T), jeweils Gemarkung Hausham.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße, Müller zu Kasten, Friedhofstraße bis Kasten einen Bebauungsplan, der die o.g. Ziele beinhaltet, aufzustellen:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T), jeweils Gemarkung Hausham.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2024 14:07 Uhr