Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte, BPL 42, P 13; Grundstück: Flur-Nr. 703/0, Gem. Hausham, Nähe Huberbergstraße Antragsteller: Klein Christine und Landenhammer Bastian


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0 (T) Parzelle 13 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage. 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.

Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,50 m x 10,00 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 24°. 

Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind. 

Der Bauantrag für die Parzelle 14 wird in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als nachfolgender TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Höhe, Dachform und Dachdeckung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller und jeweils einen Balkon im 1. OG und einen im DG.

Die Dachneigung der Antragsteller hier beträgt 24 °, die der Nachbarn auf Parzelle 14 geringfügig mehr mit 25 °. Bezüglich der Fassadengestaltung unterscheiden sich die beiden Anträge lediglich leicht in der Anordnung der Fenster.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Es ist wünschenswert, dass die Dachneigung mit 25° ausgebildet wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Es ist wünschenswert, dass die Dachneigung mit 25° ausgebildet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2023 14:14 Uhr