Vollzug der StVO; Anordnung einer 30-Zone an der Brentenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Im Bereich der Brentenstraße in Hausham wurde bereits im Jahr 2018 vom Hauptverwaltungsausschuss beschlossen und danach angeordnet, dass ab der westlichen Grundstücksgrenze des Anwesens der Lebenshilfe bis zur nordöstlichen Einmündung des Thaler Weges die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird.

Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die rechtssichere Möglichkeit der Geschwindigkeitsüberwachung zu gewährleisten, wurde nun angeregt, hier eine Tempo-30-Zone im kompletten Bereich der Brentenstraße anzuordnen. Dies hätte die Auswirkung, dass damit auch sämtliche Abzweigungen der Brentenstraße von der Geschwindigkeitsreduzierung eingeschlossen sind. Somit wäre der gesamte Bereich des Thaler Weges sowie die gesamte Brentenstraße bis zu den Anwesen Brentenstraße 28 mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt.

Innerhalb einer Tempo-30-Zone gilt generell „rechts vor links“. Es ist in diesem Fall jedoch angedacht, die Vorfahrtsregelungen im Zonenbereich nicht auf eine „rechts vor links“ Regelung zu beschränken, sondern die Vorfahrt für die Verkehrsteilnehmer auf der Brentenstraße Richtung Deponie in beide Richtungen zu belassen. Explizit erfolgt die Vorfahrtsregelung an den Einmündungen mit Verkehrszeichen. Die gem. VwV StVO mögliche Abweichung vom Grundsatz der „rechts vor links“ Regel ist notwendig, da sich aufgrund der Gestaltungen der Einmündungsbereiche eingeschränkte Sichtbeziehungen ergeben, welche eine „rechts vor links“ Regelung nicht erlauben. 

Das Vorgehen wurde so mit der PI Miesbach vor Ort besprochen. Von Seiten der Polizei besteht mit dem genannten Vorgehen Einverständnis.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Anordnung aus dem Jahr 2018 aufzuheben und eine neue Anordnung für eine 30-Zone zu erlassen. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung aus dem Jahre 2018 aufzuheben.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, auf der Brentenstraße im Bereich zwischen der westlichen Grundstücksgrenze des Anwesens der Lebenshilfe, Brentenstraße 7 und der nordöstlichen Einfahrt des Thaler Weges eine Tempo-30-Zone anzuordnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte (Erlasse der Anordnung, Aufstellung bzw. Abbau der Verkehrszeichen) einzuleiten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung aus dem Jahre 2018 aufzuheben.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, auf der Brentenstraße im Bereich zwischen der westlichen Grundstücksgrenze des Anwesens der Lebenshilfe, Brentenstraße 7 und der nordöstlichen Einfahrt des Thaler Weges eine Tempo-30-Zone anzuordnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte (Erlasse der Anordnung, Aufstellung bzw. Abbau der Verkehrszeichen) einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.05.2023 14:14 Uhr