Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, BPL 42, P 18
Grundstück: Flur-Nr. 703/0, Gem. Hausham, Nähe Huberbergstraße
Antragsteller: Hautum Julia und Constantin
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0 (T) Parzelle 18 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einzelgarage und Carport.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,5 m x 10,00 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26,6°. Der Zugang zum Haus erfolgt von der Nordseite über den Carport.
Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für die Parzelle 17 wurde in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als vorhergehender TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller.
Bezüglich der Fassadengestaltung unterscheiden sich diese darin, dass die Antragsteller ab dem 1. OG eine Holzfassade ohne westlichen Balkon planen, wohingegen das Nachbargebäude mit verputzter Fassade und Balkon auf der Westseite geplant ist.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Für notwendige Abgrabungen wird eine Befreiung von § 5 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straße- und Landschaftsbildes erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Für notwendige Abgrabungen wird eine Befreiung von § 5 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straße- und Landschaftsbildes erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr