Ortsabrundungssatzung "Lehenweg";
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung "Lehenweg" für die Errichtung eines Carports
Grundstück: Flur-Nr. 1859/5, Gemarkung Hausham, Lehenweg 27
Bauherr: Kienast Irmgard
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsichtigt, auf ihrem Grundstück einen Carport mit den Maßen 3,40 m x 6,00 m an die bestehende Garage zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“. Ein Baufenster für einen Carport ist auf dem Grundstück nicht vorgesehen.
Mit dem geplanten Anbau des Carports an die Garage wird das bestehende Baufenster um 3,40 m überschritten. Durch den Anbau an die Garage wird das Pultdach der Garage weiter abgeschleppt.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“ hinsichtlich der Baugrenzen.
Die Antragstellerin beantragt hiermit eine isolierte Befreiung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Durch die Errichtung eines Carports werden zwar die Grundzüge der Planung berührt (überbaubare Grundstücksfläche), allerdings wird das planerische Grundkonzept nicht verändert, da überdachte Stellplätze einem Allgemeinen Wohngebiet immanent sind. Zudem fällt die Abweichung von den zeichnerischen Festsetzungen nicht ins Gewicht, da der Carport mit Garage eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreitet und die Errichtung als sog. Grenzgarage in einem Gebiet ohne Bebauungsplan verfahrensfrei wäre. Die Abweichung ist auch städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Interessen werden nicht berührt, da Abstandsflächen für eine Grenzgarage nicht anfallen und der Anbau zudem von der Zufahrtsstraße umgeben ist.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer isolierten Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen für die Errichtung des geplanten Carports zu.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer isolierten Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen für die Errichtung des geplanten Carports zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr