Die Maschinenhalle der Schreinerei wird gemäß dem Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“ in der 13. Änderung mit einem Anbau von 15,30 m x 22,04 m erweitert. Die Überschreitung der Baugrenzen im Osten um 1,35 m durch die Fluchtwegtreppe ist gemäß den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig.
Ausgehend von der östlichen Wandhöhe mit 9,01 m und der westlichen Wandhöhe von 9,79 m verläuft das Dach in einem Abstand von 1 Meter parallel zum Bestandsdach, dadurch ergibt sich ein außermittiger First mit einer Firsthöhe von 13,36 m. Sowohl der außermittige First als auch die Dacheindeckung mit Blech sind laut den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig. Allerdings sieht Punkt 3.2 Abs. 2 S. 2 der Festsetzungen vor, dass die westliche Dachfläche ohne Höhenversatz herzustellen ist, d.h. Bestandsdach und Dach des Anbaus sollen ineinander übergehen. Dadurch würde sich eine westliche Wandhöhe von 10, 79 m ergeben und eine Firsthöhe von 13,91 m.
Der Antrag auf Befreiung von Punkt 3.2 Abs. 2 S. 2 der Textlichen Festsetzungen wird folgendermaßen begründet:
„Die östliche Wandhöhe des Anbaus beträgt 9,01 m und ist somit um 49 cm niedriger als die max. zulässige Wandhöhe gem. BPL. Durch die Festsetzungen zum höhengleichen Anschluss des Anbaus an den Bestand entstünde eine westliche Wandhöhe von 10,79 m und eine Firsthöhe von 13,91 m. Durch die Reduzierung der westlichen Wandhöhe um ca. 101 cm entsteht eine westliche Wandhöhe von 9,79 m und eine Firsthöhe von 13,365 m.
- die absolute Gebäudehöhe wird um ca. 54,5 cm reduziert
- der Firstversatz für den Anbau wird etwas reduziert, der First mittiger
- die Südansicht dadurch weniger massiv und insgesamt niedriger.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann unseres Erachtens befreit werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.“
Das Spänesilo wird um 2 Meter auf 12,60 m erhöht.
Der Neubau des Bürogebäudes entspricht mit einer Größe von 23 m x 10,10 m und einer Wandhöhe von 6,50 m den Vorgaben des Bebauungsplans. Im derzeitigen Bestand wird diese Fläche als Parkfläche genutzt und ist relativ steil angeböscht. Nach Errichtung des Gebäudes wird das Gelände auf der West- und Südseite des Gebäudes aufgefüllt und an die umliegende Geländeoberfläche angepasst.
Die Pergola über 12 Parkplätze ist 35,48 m lang und 3,50 m hoch, Dachneigung 3°. Das Pultdach ist teilweise begrünt und ansonsten mit Blech eingedeckt.
Die Entsorgungsstation mit den Maßen 9,96 m x 5,36 m, Wandhöhe 3,50 m ist an der Ost- und Südseite eingehaust mit einem Pultdach mit 3° Dachneigung und Blecheindeckung.
Für die Schreinerei sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung 46 Parkplätze vorzuhalten, insgesamt können auf dem Firmengelände 60 Parkplätze angelegt werden.
Planungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.