Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage;
Grundstück: Flur-Nr. 703/36, Gem. Hausham, Abwinkelbachstraße 19
Antragsteller: Andelic Toni
Daten angezeigt aus Sitzung:
-. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/36 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“, Parzelle 9 und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 10,0 m x 7,50 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26,6°.
In den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. wird festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für die Parzelle 10 wird in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als nachfolgender TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung überein.
Beide Antragsteller beantragen eine Befreiung von § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Farbe der Dachziegel. Laut Satzung sind die Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln einzudecken. Beide Antragsteller möchten das Wohngebäude mit Eingangsüberdachung sowie die Garage mit anthrazitfarbenen Dachziegeln eindecken. In Kombination mit der Ansicht der Fassade und der geplanten Photovoltaik- / Solaranlage ergibt sich ein harmonisches Erscheinungsbild.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes wird hinsichtlich der Farbe der Dachziegel eine Abweichung erteilt.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Von § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes wird hinsichtlich der Farbe der Dachziegel eine Abweichung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 4
Datenstand vom 21.11.2023 11:58 Uhr