Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung "Poschmühl";
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Unterstandes;
Grundstück: Flur-Nr. 1672/0, Gem. Hausham, Poschmühl
Antragsteller: Hawel Alexander und Leitner Stefan
Daten angezeigt aus Sitzung:
-. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller beabsichtigen auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 1672/0 die Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und zwei Garagen. Optional soll ein kleines Gartenhaus errichtet werden.
Die Gesamtgrundfläche dieses Projekts beträgt etwa 170 m².
Des Weiteren ist der Bau eines landwirtschaftlichen Unterstands für Geräte, Traktor, Mähmaschine etc. in Kombination mit zwei Garagen für die Mieter des Hofes „Poschmühl 93“ geplant.
Die Gesamtgrundfläche beträgt in diesem Fall etwa 65 m².
Das Grundstück Flur-Nr. 1672/0 befindet sich im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB handelt. Bei beiden geplanten Vorhaben handelt es sich nicht um privilegierte Vorhaben.
Das Grundstück Flur-Nr. 1672/0 grenzt an die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Poschmühl“ an. Allerdings sind die beiden Gebäude nicht in direktem Anschluss an den südlichen Geltungsbereich geplant, sondern erst in einem Abstand von ca. 29 Metern, so dass hier wiederum eine Baulücke entsteht. Diese liegt größtenteils im Überschwemmungsgebiet der Schlierach. Aus diesem Grund sollen die geplanten Bauvorhaben so situiert werden, dass sie sich nach derzeitigem Stand nicht im Überschwemmungsbereich der Schlierach befinden.
Das Grundstück befindet sich zudem im Geltungsbereich des einstweilig sichergestellten Landschaftsschutzgebietes „Egartenlandschaft um Miesbach“ und grenzt unmittelbar an die weitere Schutzzone des Wasserschutzgebietes Hausham an.
Um die Bauvorhaben zu realisieren, müßte eine Teilfläche von insgesamt ca. 1.500 m² in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet die geplanten Vorhaben und beschließt, die
Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Poschmühl“ zu ändern. Die Kosten für die Planänderung haben die Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet die geplanten Vorhaben und beschließt, die
Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Poschmühl“ zu ändern. Die Kosten für die Planänderung haben die Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Datenstand vom 21.11.2023 11:58 Uhr