Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/21, 23 den Neubau eines Reiheneckhauses mit Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“, Abwinkelbachstr. 30, ehemals Parzelle 19 und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 10,0 m x 7,00 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26,6°.
Die Garage wird mit einer Grundfläche von 6,00 m x 6,00 m und einer Wandhöhe von 3,00 m wird gemeinsam mit dem Grundstücksnachbarn der Parzelle 20 beantragt. Die Dachneigung
beträgt 25 °.
In den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ Nr. 4.1. wird festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für die Abwinkelbachstraße 32 ehemalige Parzelle 20 wird in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als vorheriger TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Fassadengestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller. Bei diesem Bauvorhaben wird im Gegensatz zur Nachbarparzelle, im EG ein Wintergarten mit darüber liegendem Balkon im Südwesten errichtet.
Im Kellergeschoss wird die Baugrenze mit den Maßen des darüber liegenden Wintergartens in der Breite um 1,25 m und in der Länge um 4,49 m überschritten.
Die Parzelle Nr. 21 ist derzeit nicht vergeben und daher wird das Grundstück aktuell auch noch nicht bebaut.