Antrag auf Errichtung eines provisorischen Parkplatzes für die Dauer von 2 Jahren;
Grundstück: Flur-Nr. 279/0, Gem. Hausham, Eckart 24
Antragsteller: Eham Dominikus
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Flur-Nr. 279/0 wurde mit Bauantrag vom 28.04.2023 die Erweiterung der Schreinerei mit Anbau Maschinenhalle und Plattenlager sowie Neubau Bürogebäude und Pergola auf dem bestehenden Parkplatzgelände und demzufolge auch eine Neuanlegung des Parkplatzes beantragt. Da die Baumaßnahmen im laufenden Betrieb durchgeführt werden und auf ca. 18 Monate Bauzeit veranschlagt werden, sind für die Mitarbeiter temporäre Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Aus diesem Grund soll auf der Grünfläche südlich anschließend an das Schreinereigelände auf einer Fläche von ca. 730 m² ein Parkplatz mit 30 Stellplätzen errichtet werden. Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt über einen bestehenden Wirtschaftsweg vom derzeitigen Parkplatz aus.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen für die Schreinerei soll der Rückbau des Parkplatzes und die Wiederherstellung des Intensivgrünlands erfolgen.
Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt besprochen.
Das Baugrundstück liegt nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ und demzufolge im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB handelt. Zudem können gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Nach
§ 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Die geplante Parkfläche mit ca. 730 m² ist dem Betriebsgelände der Schreinerei mit ca. 6.000 m² untergeordnet und ist zudem zeitlich auf eine Nutzung von 2 Jahren beschränkt. Öffentliche Belange werden durch diese temporäre Maßnahme nicht beeinträchtigt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung eines provisorischen Parkplatzes für die Dauer von 2 Jahren das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung eines provisorischen Parkplatzes für die Dauer von 2 Jahren das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 20.02.2024 08:41 Uhr