Datum: 21.03.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2024 | ö | beschließend | 1 |
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.02.2024 wird genehmigt.
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2. Errichtung einer Dorfladen-Box; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Bodmann anwesend sein
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2024 | ö | beschließend | 2 |
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 18.04.2024 | ö | beschließend | 5 |
3. Antrag der Gemeinderatsfraktionen SPD und Bündnis90/Grüne; "Wohnen im Alter"
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2024 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 24.02.2024 haben die Gemeinderatsfraktionen SPD und Bündnis90/Grüne den in der Anlage beiliegenden Antrag gestellt.
Darin wird auf den demographischen Wandel in Deutschland mit den damit verbundenen Folgen hingewiesen. Vor allem wird es für erforderlich gehalten, dass in Zukunft bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum für ältere Mitbürger in Hausham geschaffen wird.
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4. Sanierung der stillgelegten Hausmülldeponie Freudenreich; Vorstellung des aktuellen Sachstands
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2024 | ö | informativ | 4 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderats vom 11.02.2021 wurde der Auftrag der Ingenieursleistungen für die Sanierung der ehemaligen Hausmülldeponie Freudenreich an die Firma Tauw GmbH vergeben.
Aufgrund des hohen Abstimmungsaufwands (u. a. mit dem Staatlichen Bauamt wegen der Querung der Verrohrung des Freudenreichgrabens und der neu zu errichtenden Sickerwasserleitung unter der angrenzenden Staatsstraße), zusätzlicher Untersuchungen (Baugrunduntersuchung zur Planung der Böschungssicherung, naturschutzrechtlich geforderter Untersuchungen und Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans, Beweissicherungs-untersuchungen) und der notwendigen Einbeziehung von privaten Grundstückseigentümern konnte der Sanierungsplan gemäß § 13 Abs. 1 BBodSchG i. V. m. § 6 BBodSchV erst im November 2022 vorgelegt werden.
Geplant war, nach Genehmigung des Sanierungsplans durch das Landratsamt Miesbach im Frühjahr 2023 die Bauleistungen auszuschreiben und ab Herbst 2023 mit den vorbereitenden Maßnahmen (Verlegung der Gärtnerei Schuster zunächst auf eine provisorische Ersatzfläche auf der Deponie) zu beginnen. Das Büro Tauw GmbH erarbeitete auf dieser Basis bis Mai 2023 den Entwurf der Vergabeunterlagen für die Bauleistungen.
Kurz vor der Besprechung mit allen Beteiligten zum zeitlichen Bauablauf und den hierzu vorab erforderlichen Maßnahmen teilte der Anwalt der Gärtnerei Schuster allerdings mit, dass sein Mandant mit dem geplanten Bauablauf bzgl. seiner Gärtnerei nicht einverstanden ist.
Ein weiterer Grund für die Verzögerung des Baubeginns ist, dass der zuständige Sachbearbeiter am Landratsamt seit Januar 2023 im Ruhestand und die Stelle erst seit Oktober 2023 wiederbesetzt ist. Der Bescheid zur Verbindlicherklärung des Sanierungsplans ist aktuell noch in Bearbeitung.
Die Ausschreibung der Bauleistungen kann erst erfolgen, sobald der Sanierungsplan für verbindlich erklärt wurde und geklärt ist, ob Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden und ob die Gärtnerei Schuster auf der Deponiefläche verbleibt.
Im Idealfall könnte ab Oktober / November diesen Jahres die Verlegung der Gärtnerei Schuster zunächst auf eine provisorische Ersatzfläche erfolgen (Vorbereiten der Ersatzfläche und Verpflanzen der mehrjährigen Pflanzen) sowie die Sickerwasserleitung im Garagenhof der Tegernseer Straße 88 – 150 bis zur Anschlussstelle in der Tegernseer Straße im Herbst diesen Jahres errichtet werden. Die Sanierung des Deponiegeländes würde dann ab Frühjahr 2025 erfolgen.
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5. Haushalt 2023 - Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Bereich Wasserwerk
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2024 | ö | 5 |
Sachverhalt
Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sind für Unterhaltsmaßnahmen im gemeindlichen Wasserwerk in der Haushaltsstelle 8150.5100 Mittel in Höhe von gesamt 98.900 € eingestellt worden.
Bis zum Ende des Haushaltsjahres wurden davon 56.258,05 € abgerufen, so dass noch ein Betrag von 42.641,95 € verfügbar ist.
Im Verwaltungshaushalt sind anders als im Vermögenshaushalt nicht verbrauchte Ansätze nicht automatisch übertragbar. Haushaltsausgabereste können nur gebildet werden, wenn der betreffende Ansatz für übertragbar erklärt wird (§ 79 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 19 Abs. 2 Satz 1 KommHV).
In der Haushaltsplanung für 2024 sind bei 8150.5100 Mittel in Höhe von 98.900 € eingeplant.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Haushaltsverabschiedung 2024 würden dann für Zwecke von Unterhaltsmaßnahmen im Wasserwerk Mittel von insgesamt 141.541 € zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die noch nicht abgerufenen Mittel für Unterhaltsmaßnahmen im Wasserwerk in Höhe von 42.641,95 € auf der Haushaltsstelle 8150.5100 aus dem Haushaltsjahr 2023 als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2024 zu übertragen.
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6. Anträge und Anfragen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2024 | ö | informativ | 6 |
7. Informationen des Bürgermeisters
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2024 | ö | informativ | 7 |
Datenstand vom 21.03.2024 13:53 Uhr