Datum: 18.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Haushalt 2024; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024
3 Genehmigung des Finanzplanes für die Jahre 2023 bis 2027
4 Peißenberger Kraftwerksgesellschaft mbH; Bericht über den derzeitigen Sachstand und die geplante weitere Entwicklung; Zu diesem TOP wird Herr Dr. Seeger anwesend sein
5 Errichtung einer Dorfladen-Box; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Bodmann anwesend sein
6 Landschaftsschutzgebiet "Egartenlandschaft um Miesbach"; Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes
7 Antrag des VIVO Kommunalunternehmen auf Errichtung einer Freifeld-Photovoltaik-Anlage auf dem ehemaligen Deponiegelände Grundstück: Flur-Nrn. 1353/81, 1434/0, 1450/0, 1524/0, jew. Gem. Hausham
8 ISEK; Vorstellung des Verkehrskonzepts
9 Anträge und Anfragen
10 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 1
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2. Haushalt 2024; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 2

Sachverhalt

In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 04.04.2024 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2024 ausführlich besprochen. 

Der Hauptverwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des vorgelegten Haushaltsplanes empfohlen.         

Die Daten des Haushaltsplanes werden unter 

https://app.kslplus.de/?kunde=3&gemeinde=1&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=5

bereitgestellt.                

Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende 
Haushaltssatzung:

       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit     25.399.600 EUR           
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit       7.968.600 EUR             


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     3.438.000 EUR festgesetzt. 


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt 
festgesetzt 
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                 280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                            310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.



§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           3.500.000   EUR          festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

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3. Genehmigung des Finanzplanes für die Jahre 2023 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 3

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027.

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4. Peißenberger Kraftwerksgesellschaft mbH; Bericht über den derzeitigen Sachstand und die geplante weitere Entwicklung; Zu diesem TOP wird Herr Dr. Seeger anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 4
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5. Errichtung einer Dorfladen-Box; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Bodmann anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Bodmann stellt das Konzept einer Dorfladen-Box vor. 

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6. Landschaftsschutzgebiet "Egartenlandschaft um Miesbach"; Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Verordnung vom 14.12.2022 wurde das geplante Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“ einstweilig gesichert. Diese Verordnung tritt mit Inkrafttreten einer neuen Verordnung, spätestens aber nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.

Da den Gemeinden vor der endgültigen Festsetzung der Grenzziehung des neuen Landschaftsschutzgebiets die Möglichkeit eingeräumt wird, zu prüfen, welche Flächen dem Schutzzweck der Verordnung noch unterliegen und welche Flächen aus Sicht der Gemeinde nicht mehr in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes einbezogen werden sollen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes auszuarbeiten.
Die ausgearbeiteten Vorschläge berücksichtigen Flächen, die zum Teil bereits bebaut sind und laut bisheriger Karte noch im Landschaftsschutzgebiet liegen sowie Flächen, die zum Lückenschluss geeignet sind.
Mit der Herausnahme aus dem Geltungsbereich der Verordnung ist nicht automatisch ein Baurecht verbunden, d.h. nicht jedes zur Herausnahme vorgesehene Grundstück soll tatsächlich bebaut werden. Es geht vielmehr darum, auch künftigen Generationen Entwicklungsmöglichkeiten vorzuhalten.

Die betroffenen Grundstückseigentümer haben den Vorschlägen der Verwaltung bereits zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschläge zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes und beauftragt die Verwaltung, diese Vorschläge der Arbeitsgruppe für die Landschaftsschutzgebiete am Landratsamt Miesbach vorzulegen.

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7. Antrag des VIVO Kommunalunternehmen auf Errichtung einer Freifeld-Photovoltaik-Anlage auf dem ehemaligen Deponiegelände Grundstück: Flur-Nrn. 1353/81, 1434/0, 1450/0, 1524/0, jew. Gem. Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das VIVO Kommunalunternehmen beabsichtigt, auf dem ehemaligen Deponiegelände mittels einer PV-Freifeldanlage regenerativen Strom zu produzieren. 
Dazu wurden mehrere Bereiche des Geländes untersucht, wobei die am nördlichen Deponierand gelegenen Flächen 3, 4, 7 und 8 (siehe Plan zum Antrag) aus statischer und technischer Sicht als geeignet gewertet wurden. 
 
Die Module der Fläche 4 (Hanglage ca. 30°) werden nach Rodung dieses Bereichs hangparallel durch Gründung der Unterkonstruktion auf Stahleindrehfundamenten („Pfahlgründung“) fixiert. 
Bzgl. der Flächen 3, 7 und 8 sind Betonfundamente geplant, an der die Unterkonstruktion befestigt wird, ohne den Boden zu verletzen. 
 
Das Deponiegelände liegt im Außenbereich und ist gemäß Flächennutzungsplan als „Fläche für Ver- und Entsorgung“ ausgewiesen. Bauvorhaben im Außenbereich sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und es sich um ein „privilegiertes Vorhaben“ i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB handelt.
Der für die PV-Nutzung vorgesehene Bereich liegt allerdings außerhalb des „Privilegierungskorridors“ nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 b BauGB (Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen), eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB (räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb) scheidet ebenso aus wie eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 (öffentliche Versorgung mit Elektrizität) oder Nr. 4 (spezifische Außenbereichsbindung).

Damit handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB, das nur zugelassen werden kann, wenn es öffentliche Belange nicht beeinträchtigt – § 35 Abs. 3 BauGB. 
Als flächenintensive und technische Anlagen beeinträchtigen PV-Anlagen regelmäßig das Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft. Zwar wurde die natürliche Eigenart der Landschaft durch die bisherige Nutzung als Deponie nicht unwesentlich belastet und beeinträchtigt, allerdings grenzen die für die Aufstellung der PV-Anlagen vorgesehenen Flächen an unbeeinträchtigte Waldflächen an. Hinzu kommt, dass der Bereich der Deponie rekultiviert wird, also in diesem Bereich das Landschaftsbild wieder hergestellt wird und die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft durch die Deponie damit weitgehend beseitigt wird und nicht dauerhaft erhalten bleiben wird. 
Insofern erscheint eine Beeinträchtigung des Belangs „Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft“ nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB als sehr wahrscheinlich. Des Weiteren widerspricht die vorgesehene PV-Nutzung der Darstellung des Flächennutzungsplanes als „Fläche für Ver- und Entsorgung“ – § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB. 
Eine Zulässigkeit der PV-Anlagen nach § 35 Abs. 2 BauGB kann damit nicht angenommen werden.

Die Errichtung der PV-Anlagen erfordert somit eine Bauleitplanung, d.h. die Aufstellung eines Bebauungsplans und die entsprechende Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung bietet sich jeweils die Festsetzung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, z.B. „Sondergebiet für erneuerbare Energien“ an.
Der Bebauungsplan sollte als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden; dies ist allein schon im Hinblick auf eine fristgerechte Realisierung des Vorhabens als auch hinsichtlich einer Rückbauverpflichtung der Anlagen nach Nutzungsdauer der PV-Module, die im Durchführungsvertrag abgesichert werden kann, sinnvoll. 
Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, für die Errichtung einer Freifeld-Photovoltaik-Anlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1353/81, 1434/0, 1450/0 und 1524/0 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung der Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. Die Planungskosten sind vom Antragsteller, dem VIVO Kommunalunternehmen zu tragen.

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8. ISEK; Vorstellung des Verkehrskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Spath und Herr Kunz vom Büro GEVAS, Humberg & Partner stellen das Verkehrskonzept, das im Rahmen von ISEK erstellt wurde, vor.

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö informativ 9
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10. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö informativ 10
Datenstand vom 18.04.2024 12:15 Uhr