Datum: 17.06.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Landschaftsschutzgebiet "Egartenlandschaft um Miesbach"; Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes
3 ISEK; Genehmigung des integrierten Verkehrskonzepts für die Ortsmitte
4 Anträge und Anfragen
5 Informationen des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.05.2024 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

2. Landschaftsschutzgebiet "Egartenlandschaft um Miesbach"; Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Verordnung vom 14.12.2022 wurde das geplante Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“ einstweilig gesichert. Diese Verordnung tritt mit Inkrafttreten einer neuen Verordnung, spätestens aber nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.

Da den Gemeinden vor der endgültigen Festsetzung der Grenzziehung des neuen Landschaftsschutzgebiets die Möglichkeit eingeräumt wird, zu prüfen, welche Flächen dem Schutzzweck der Verordnung noch unterliegen und welche Flächen aus Sicht der Gemeinde nicht mehr in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes einbezogen werden sollen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes auszuarbeiten.
Die ausgearbeiteten Vorschläge berücksichtigen Flächen, die zum Teil bereits bebaut sind und laut bisheriger Karte noch im Landschaftsschutzgebiet liegen sowie Flächen, die zum Lückenschluss geeignet sind.
Mit der Herausnahme aus dem Geltungsbereich der Verordnung ist nicht automatisch ein Baurecht verbunden, d.h. nicht jedes zur Herausnahme vorgesehene Grundstück soll tatsächlich bebaut werden. Es geht vielmehr darum, auch künftigen Generationen Entwicklungsmöglichkeiten vorzuhalten.

Die betroffenen Grundstückseigentümer haben den Vorschlägen der Verwaltung bereits zugestimmt.

Hinsichtlich der textlichen Festsetzungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sind Vertreter der Arbeitsgruppe für die Landschaftsschutzgebiete am Landratsamt Miesbach sowie Vertreter der Landwirtschaft übereingekommen, in einer gesonderten Besprechung die Verordnung hinsichtlich der Belange der Landwirtschaft zu überprüfen und zu überarbeiten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschläge zur Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes und beauftragt die Verwaltung, diese Vorschläge der Arbeitsgruppe für die Landschaftsschutzgebiete am Landratsamt Miesbach vorzulegen. Die Belange der Landwirtschaft sind in den textlichen Festsetzungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen eines Runden Tisches sollen landkreisweit die Belange der Landwirtschaft mit der Arbeitsgruppe für die Landschaftsschutzgebiete erörtert werden.

zum Seitenanfang

3. ISEK; Genehmigung des integrierten Verkehrskonzepts für die Ortsmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Büro GEVAS, Humberg & Partner wurde im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts – ISEK – mit der Erstellung eines Verkehrskonzepts beauftragt.
Auf Grundlage der Bewertung der Bestandssituation und der durchgeführten Verkehrszählungen wurde das Verkehrskonzept unter Berücksichtigung der im ISEK-Prozess definierten Ziele erarbeitet.

Das Verkehrskonzept wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.04.2024 vorgestellt sowie mit der Öffentlichkeit bei der Informationsveranstaltung am 16.05.2024 besprochen.

Die Ergebnisse der Veranstaltung wurden in das vorliegende Konzept eingearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Verkehrskonzept als Rahmenkonzept für die weitere Verkehrsentwicklung in Hausham zu.

zum Seitenanfang

4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2024 ö informativ 4
zum Seitenanfang

5. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2024 ö informativ 5

Sachverhalt

Die Finanzverwaltung teilt mit, dass das Landratsamt Miesbach den Haushalt 2024 und die damit verbundene Kreditaufnahme mit Schreiben vom 15.05.2024 (AZ 24.3-941-2024/001071 Kö) genehmigt hat. 

Datenstand vom 17.06.2024 09:28 Uhr