Datum: 10.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Jugendsozialarbeit - Mittelschule Hausham; Verlängerung des Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Hausham und der Diakonie Rosenheim - Jugendhilfe Oberbayern
3 Bauantrag zur Nachnutzung des Kraftwerkstandortes Hausham durch eine Batteriespeicheranlage mit Trafo- und Übergabestation Grundstück: Flur-Nr. 1353/62, Gem. Hausham, Brentenstraße 3 Antragsteller: Bayernwerk Natur GmbH Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Seeger, Geschäftsführer der Bayernwerk Natur GmbH, anwesend sein
4 Anträge und Anfragen
5 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16. September 2024. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16. September 2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Jugendsozialarbeit - Mittelschule Hausham; Verlängerung des Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Hausham und der Diakonie Rosenheim - Jugendhilfe Oberbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö 2

Sachverhalt

Der für die seit vielen Jahren schon bestehende Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Hausham bestehende Vertrag wurde in den letzten Jahren immer wieder verlängert. Der jetzt vorliegende Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2024. 
Hintergrund ist, dass die Laufzeit der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schule bis Ende 2024 befristet ist. 

Es ist davon auszugehen, dass diese Richtlinie wieder verlängert werden wird. Eine Weiterführung der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule ist insoweit gesichert. 

Der Gemeindeanteil beläuft sich für das Jahr 2024 auf 30.560 €.

Der Landkreis Miesbach hat nun angekündigt, seinen Anteil, der sich bislang an der Förderhöhe des Freistaates orientiert hat (bislang 8.180 € jährlich), zu erhöhen. 

Für die zukünftigen Jahre hat der Landkreis Miesbach eine Beteiligung von nunmehr 20.471 € in Aussicht gestellt. 

Der Gemeindeanteil beläuft sich dann ab 2025 auf 20.741 €.

Die Vertragsunterlagen werden derzeit vom Landratsamt Miesbach vorbereitet und uns dann baldmöglichst vorgelegt.         

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung und des Vertrages  zur Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Hausham zwischen der Gemeinde Hausham, dem Landkreis Miesbach und der Diakonie Rosenheim – Jugendhilfe Oberbayern mit einer Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung und des Vertrages  zur Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Hausham zwischen der Gemeinde Hausham, dem Landkreis Miesbach und der Diakonie Rosenheim – Jugendhilfe Oberbayern mit einer Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Nachnutzung des Kraftwerkstandortes Hausham durch eine Batteriespeicheranlage mit Trafo- und Übergabestation Grundstück: Flur-Nr. 1353/62, Gem. Hausham, Brentenstraße 3 Antragsteller: Bayernwerk Natur GmbH Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Seeger, Geschäftsführer der Bayernwerk Natur GmbH, anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Bayernwerk Natur GmbH plant, auf dem Kraftwerksgelände der Peissenberger Kraftwerks-gesellschaft mbH in Hausham eine Batteriespeicheranlage zu errichten. Über die Nutzung der Fläche soll ein Pachtvertrag geschlossen werden. Am Laufzeitende der Anlage ist der Rückbau vorgesehen. 

Die Gesamtanlage besteht aus 15 Batteriespeicheranlagen. Jede Anlage ist ca. 14,21 Meter lang und 7,88 Meter breit. Der Abstand zwischen den einzelnen Anlagen beträgt 4 Meter.
Jede Anlage besteht aus freistehenden Kompaktelementen (bidirektionaler Umrichter, Transformator und Schaltanlage), die untereinander verkabelt sind und den Leistungsaustausch zwischen den Batterien und dem Stromnetz ermöglichen. 
Zudem besteht jede Anlage jeweils aus zwei nicht begehbaren 20-Fuß-Stahlcontainern (2,5 m x 6 m x 3 m, wärme- und schallgedämmt), in die LithiumIonen Batteriezellen eingesetzt sind. Neben den Batterien beinhaltet jeder Container ein Battery Management System (BMS), das den Speicher überwacht und einen stabilen und sicheren Betrieb sicherstellt. Jeder Container verfügt über eine Brandmeldeanlage inklusive Aerosollöscheinrichtung sowie über ein eigenes Thermal Management System (TMS), das mithilfe von wassergeführten Klimageräten den Containerinnenraum und somit die Batterien in einem lebensdauerhebenden und sicheren Temperaturbereich hält. 
Die Batteriespeichercontainer verfügen über eine Kapazität von insgesamt rund 200.000 kWh, die bei maximaler Leistung innerhalb von zwei Stunden entladen bzw. beladen werden können. Dementsprechend liegt die maximale elektrische Leistung der Anlage bei 100.000 kW.

In den 5 Mittelspannungsstationen (MS-Betonstation, ca. 3 m x 5 m x 3,50 m) wird die Leistung des Batteriespeichersystems gebündelt und gleichzeitig die elektrische Verbindung zum Umspannwerk / öffentlichen Netz realisiert.  

Betriebsablauf:
Die Anlage wird netzdienlich betrieben, beziehungsweise nimmt am Strommarkt teil und unterstützt somit die Stabilisierung des Stromnetzes und das Vorantreiben der Energiewende. Die geplanten Einsatzbereiche sind: 
  • Systemdienstleistung Frequenzhaltung: Hierbei wird bei Abweichungen der Frequenz im öffentlichen Stromnetz sogenannte Primärregelleistung automatisiert von der Anlage bereitgestellt, um das Stromnetz zu stabilisieren. 
  • Sekundärregelleistung: Die Sekundärregelleistung kommt zum Einsatz, wenn die Primärregelleistung nicht zur Behebung von Frequenzabweichungen ausreicht. Aufgrund der Auslegung der Anlage als „2-Stunden-System“ eignet sich der Batteriespeicher auch, den Netzbetreibern als Anbieter von Sekundärregelleistung zu Verfügung zu stehen. 
  • Strommarkthandel: Hierbei wird auf Basis der erwarteten Strompreisentwicklung nach Möglichkeit günstig Strom bezogen und teuer entladen. Daraus folgt ein Ausgleich der Volatilität im Stromnetz. Zum Beispiel wird überschüssiger PV-Strom in der Mittagsspitze zwischengespeichert und in den dunklen Abendstunden wieder über das Stromnetz an die Verbraucher verteilt. 
  • Schwarzstartfähigkeit: Im dringenden Fall eines (teilweisen) Netzausfalls werden Kraftwerke benötigt, das öffentliche Stromnetz wieder von Null weg aufzubauen. Der Batteriespeicher könnte diesen Schwarzstart perspektivisch unterstützen. 
  • Momentanreserve: Bedingt durch die Transformation der Energieversorgung werden Großkraftwerke mit großen netzgekoppelten Generatoren sukzessive durch dezentrale Anlagen ersetzt, welche oft über Umrichter an das Stromnetz angeschlossen sind. Dadurch geht dem System Schwungmasse und damit inhärente Gegenmaßnahmen bei Netzschwankungen verloren. Doch durch eine an Echtzeit grenzende Rektionszeit des Batteriespeichers kann dieser Abhilfe schaffen und Schwungmasse nachahmen. 
  • Dynamische Netzstützung: Durch das Verhalten der Batteriespeicheranlage wird das öffentliche Netz während eines andernorts auftretenden Fehlers stabilisiert. Hierfür stützt das System die Netzspannung, indem es kapazitive und induktive Blindleistung einspeist. 

Sicherheitskonzept:
Zum Schutz von Anlage, Umwelt und Personen wird der Batteriespeicher als geschlossenes System ausgeführt. Die Batteriezellen, die Module und die Container stellen geschlossene Gehäuse dar. Die Außenhülle des Containers ist IP55 zertifiziert. So wird verhindert, dass Stoffe wie das Elektrolyt oder Glykolgemische in die Umwelt geraten.  
Die Batteriezellen stellen eine Zellchemie aus Lithium, Eisen und Phosphor dar. Diese LFP Zelltechnologie ist verglichen mit anderen am Markt erhältlichen Technologien chemisch stabiler und weniger anfällig gegenüber eines Thermal Runaways. Für den Fall, dass es dennoch zu einem solchen Ereignis kommt, greift ein weiterer Sicherheitsmechanismus. Durch die Temperaturerhöhung kommt es zur Gasbildung, die den Druck in den Zellen/Modulen erhöht. Ein dadurch hervorgerufener Zellbruch wird mithilfe von Belüftungsöffnungen, durch die das Gas entweichen kann, verhindert.
Die Batterien können elektrisch getrennt werden. Eine wichtige Rolle für die Sicherheit spielt das Battery Management System (BMS). Mithilfe des BMS wird das Balancing der Batteriespannungen und die Überwachung der Ladezustände realisiert. Ebenso werden die Temperaturen von mehreren Fühlern überwacht, um bei Abweichungen den betroffenen Batteriestrang vorsorglich abschalten zu können. So wird gefährlichen Zuständen der Batterie in Echtzeit entgegengewirkt. Der Batteriespeicher verfügt darüber hinaus über ein Wärmemanagementsystem (TMS), das die Temperatur mithilfe von wassergeführten Klimageräten in den Containern und an den Zellen reguliert und in einem sicheren Betriebsbereich hält.  
Auf die Funktion des BMS und des TMS setzt die Früherkennung von kritischen Trends und Abweichungen von sicheren Betriebsbereichen auf. Dies wird digital und in Echtzeit mithilfe von lokalen, autarken Steuerungen sowie Cloud Funktionalitäten realisiert. Hinzukommen installierte Gas- und Rauchmeldeanlagen in den Containern, bei deren Auslösung es automatisch zur Abschaltung kommt. 
Sollte es trotz aller vorgelagerten Sicherheitsvorkehrungen zu einem Brand kommen, löst eine Aerosol Löschanlage automatisch aus. Die von ihr verteilten festen Mikropartikel füllen den Innenraum vollständig aus und unterbrechen die chemischen Kettenreaktionen, die die Flammen hervorrufen. Sekundärbrände werden so bekämpft und die Verbrennung explosiver Gase unterdrückt. Ziel ist es, dass der Thermal Runaway während der Haltezeit des Aerosols zum Ende kommt und es wieder zu einer Abkühlung des Systems kommt. 

Der Betrieb der Anlage sieht kein ständiges Personal vor Ort vor und ist wartungsarm. Der überwiegende Serviceanteil wird über Fernwartung abgewickelt. Eine nennenswerte Zunahme des Verkehrs ist daher nach erfolgter Inbetriebnahme nicht zu erwarten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö informativ 4

Diskussionsverlauf

Die Freiwilligen Feuerwehren Agatharied und Hausham stellen ihr Projekt zur Gewinnung von Quereinsteigern vor. Es sollen Bürger im Alter von 25 bis 50 Jahren angeschrieben werden und zu einem Informationsabend eingeladen werden. Die Einladungen werden über die Gemeinde Hausham versendet. 

Die beiden Feuerwehren brauchen unbedingt noch weitere Ehrenamtliche. Der Informationsabend wird am 05. November 2024, 19.30 Uhr bei der Feuerwehr Hausham stattfinden. 

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5. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2024 ö informativ 5

Diskussionsverlauf

Vorstellung abgeschlossener Projekte:

  • WC-Anlage am Bahnhof 
  • Biotoilette Huberspitz 


Vorstellung jetzt anstehender Straßensanierungen:

  • Dr. Franz Langecker Straße 
  • Rathausstraße 
  • Burgstallstraße 
  • Moosrainer Weg 

Datenstand vom 11.11.2024 16:41 Uhr