Datum: 11.11.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10. Oktober 2024.
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2. Energiewende, Bericht über die durchgeführten Maßnahmen;
hierzu wird Herr Sebastian Gröbmayr, INEV, anwesend sein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Herr Sebastian Gröbmayr, INEV GmbH, berichtet über die Maßnahmen und Projekte der Gemeinde Hausham, die in Zusammenarbeit mit der Energiewende Oberland und der INEV GmbH umgesetzt wurden:
- PV-Anlagen
- Turnhalle Grund- und Mittelschule
- Feuerwehrhaus Hausham
- Bergwacht
- Nahwärmenetz Grund- und Mittelschule – Kindergarten Regenbogen – Zentrale Sportanlage
- Nahwärmenetz Brentenstraße – Thaler Weg
Weitere Maßnahmen, die über die Verwaltung umgesetzt wurden:
- Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit BayernWerk
- Errichtung von Ladesäulen mit Energie Südbayern
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3. Projekt "Wohnen im Alter";
Vorstellung des Projektes durch Frau Brigitte Herkert, Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Frau Brigitte Herkert von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Alterforschung stellt das Projekt „Wohnen im Alter“ vor.
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4. Breitbandausbau in der Gemeinde Hausham;
Überblick über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus
Zu diesem Punkt wird Herr Müller von der Firma Corwese anwesend sein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2024
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Herr Müller von der Firma Corwese informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus. Hierzu gibt er einen Überblick über die derzeit angebotenen Förderverfahren, die bereits abgeschlossenen Förderverfahren und die von der Gemeinde bereits durchgeführte Verlegung von Leerrohrverbänden im Zuge von Tiefbaumaßnahmen.
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5. Wahlrecht;
Änderung der Anzahl der allgemeinen Wahlvorstände bzw. der Briefwahlvorstände
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Vollzug der Wahlgesetze;
Hier: Erhöhung der Briefwahllokale in der Gemeinde Hausham
Zur Bundestagswahl 2017 wurden die Wahlgebiete neu geordnet. Die allgemeinen Wahllokale wurden von 8 auf 6 verringert und die Briefwahllokale um 2 auf insgesamt 4 Briefwahllokale erhöht. In den letzten 10 Jahren, insbesondere seit 2020 hat sich die Zahl der Briefwähler stetig weiter erhöht, sodass die Belastung der Briefwahllokale unverhältnismäßig hoch ist.
Die Anzahl der Briefwähler gegenüber den Wählern in den allgemeinen Wahllokalen hat sich wie folgt entwickelt:
Wahl
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6 Urnenwahllokale
Wähler
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4 Briefwahllokale Wähler
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Faktor BW
(x-fach zu UW)
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Gesamt
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Ø pro Wahllokal
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Gesamt
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Ø pro Wahllokal
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Bundestagswahl 2017
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2.688
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445
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1.676
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419
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0,94
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Landtags- u. Bezirkswahl 2018
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2.389
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398
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1.634
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409
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1,03
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Kommunalwahl 2020
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1.167
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194
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2.263
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566
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2,92
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Bundestagswahl 2021
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1.508
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251
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2.883
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721
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2,87
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Landtags- u. Bezirkswahl 2023
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1.640
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273
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2.371
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593
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2,17
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Europawahl 2024
Besonderheit – Wahlrecht mit 16)
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1.407
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234
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2.093
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524
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2,24
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Deutlich erkennbar ist, dass die Zahl der Briefwähler auch in der Zeit nach Corona (wo die Briefwahllokale fast die dreifache Stimmzettelanzahl abgearbeitet haben) weiterhin zugenommen hat. Das Auszählvolumen in den Briefwahllokalen liegt inzwischen über dem Doppelten im Vergleich zu den Urnenwahllokalen. Zudem ist das Auszählverfahren bei der Briefwahl aufwändiger und komplizierter als in den allgemeinen Wahllokalen, wie:
- Öffnen (sog. Schlitzen) der roten Wahlbriefe mit anschließender Zählung und Beurteilung der Wahlscheine mit ggf. Beschlussfassung zur Gültigkeit / Ungültigkeit der Wahlscheine vor 18.00 Uhr
- Öffnen der Urnen und anschließend der Stimmzettelumschläge mit ggf. Beschlussfassung zur Gültigkeit / Ungültigkeit dieser Umschläge
- Erst nach diesen beiden Prüfungen können in den Briefwahllokalen die Stimmen analog den Urnenwahllokalen ausgezählt werden.
Eine Reduzierung der allgemeinen Briefwahllokale ist jedoch nicht angezeigt, da bereits zur Bundestagswahl 2017 zwei Urnenwahllokale reduziert wurden und die derzeit weniger frequentierten Urnenwahllokale (Staudenhäusl, Feuerwehrhaus und Glückauf) nicht zusätzlich reduziert werden können.
Um trotzdem eine gerechtere Verteilung für die Wahlhelfer in den Briefwahllokalen zu erzielen, sollten zusätzlich zwei Briefwahllokale eingerichtet werden.
Mögliche Standorte hierfür wären die Räumlichkeiten in der Grund- und Mittelschule Hausham im Bereich der Mittagsbetreuung (Hausaufgabenraum und Mensa)
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Einteilung der Wahlvorstände zu ändern.
Ab der nächsten Wahl bzw. Abstimmung sollen die Wahlbezirke wie folgt eingeteilt werden:
Allgemeine Wahlvorstände (wie bisher)
1. Alpengasthof Glück Auf
2. Feuerwehrhaus Hausham
3. Grund- und Mittelschule
4. Kindergarten Regenbogen
5. Turnhalle Grund- und Mittelschule
6. Staudenhäusl Agatharied
Briefwahlvorstände:
11. Sitzungssaal Rathaus
12. Standesamt
13. Volkshochschule
14. Bürgersaal
15. Mensa Grundschule
16. Hausaufgabenzimmer Mittagsbetreuung Grundschule
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6. Ortsrecht; Satzung über die öffentliche Wasserversorgung (WAS);
Änderung bzw. Anpassung der Wasserabgabesatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2024
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Die Mustersatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung (WAS) wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren (StMI) geändert.
Die Änderungen und Anpassungen wurden dem Hauptverwaltungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
Der Hauptverwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, die Wasserabgabesatzung wie von der Verwaltung auf Grund der Mustersatzung dargestellt, zu ändern und anzupassen (auf beil. Synopse wird verwiesen).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Hausham (Wasserabgabesatzung -WAS) wie folgt zu ändern:
Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Hausham (Wasserabgabesatzung -WAS)
§ 1
Die Präambel erhält folgende Fassung:
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Hausham folgende Satzung
§ 2
§ 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
1Das Benutzungsrecht besteht nicht für Kühlwasserzwecke und den Betrieb von Wärmepumpen. 2Die Gemeinde kann ferner das Anschluss- und Benutzungsrecht4a) ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist. 3Das gilt auch für die Vorhaltung von Löschwasser.
§ 3
§ 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
1Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten der Gemeinde, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, zu angemessener Tageszeit den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und zum Wechseln der Wasserzähler, zum Erstellen von Geschossflächenaufmaßen und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die von der Gemeinde auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist. 2Zur Überwachung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten sind die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde berechtigt, zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang zu betreten.
3Der Grundstückseigentümer, ggf. auch die Benutzer des Grundstücks, werden davon nach Möglichkeit vorher verständigt.
§ 4
§ 15 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:
1Die Gemeinde stellt das Wasser im Allgemeinen ohne Beschränkung zu jeder Tag- und Nachtzeit am Ende des Hausanschlusses zur Verfügung. 2Dies gilt nicht, soweit und solange die Gemeinde durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, bestehenden oder drohenden Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihr nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist. 3Die Gemeinde kann die Belieferung ablehnen, mengenmäßig und zeitlich beschränken oder unter Auflagen und Bedingungen gewähren, soweit das zur Wahrung des Anschluss- und Benutzungsrechtes der anderen Berechtigten erforderlich ist. 4Die Gemeinde darf ferner die Lieferung unterbrechen, um betriebsnotwendige Arbeiten vorzunehmen. 5Soweit möglich, gibt die Gemeinde Absperrungen der Wasserleitung vorher öffentlich bekannt und unterrichtet die Abnehmer über Umfang und voraussichtliche Dauer der Unterbrechung.
§ 5
§ 19 Abs. 1 a wird gestrichen.
§ 6
Die Änderungen treten zum 01.01.2025 in Kraft.
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7. Städtebauförderung - ISEK;
Bedarfsanmeldung für das Sanierungsgebiet Ortsmitte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bei der Regierung von Oberbayern ist jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres eine Bedarfsanmeldung für das darauffolgende Kalenderjahr und drei Folgejahre einzureichen.
Im Anhang übersenden wir den Entwurf der Bedarfsanmeldung. Wir weisen darauf hin, dass es sich lediglich um eine unverbindliche Liste mit groben Kostenrahmen handelt.
Damit ist noch keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen verbunden. Lediglich wenn die Umsetzung erfolgt (hierfür sind gesonderte Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich) können wir dann in diesem Rahmen Förderanträge stellen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Bedarfsanmeldung vom 08.11.2024 für 2025 ff gegenüber der Regierung von Oberbayern.
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2024
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ö
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informativ
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8 |
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9. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2024
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Sachstand Parkplatzsituation Baustelle „Altes Rathaus“:
Durch die Verwaltung wurde die Schlierach GmbH aufgefordert mit der örtlichen Bauleitung gemeinsam darauf zu achten, dass die Handwerker der Baustelle am Alten Rathaus nicht auf dem Gehweg parken. Nach telefonischer Auskunft durch die Schlierach GmbH wurde dies an die örtliche Bauleitung weitergegeben. Parallel dazu wurde die Verkehrsüberwachung der Gemeinde Hausham sowie auch die PI Miesbach hierzu in Kenntnis gesetzt. Beide haben zugesagt, im Rahmane ihrer Möglichkeiten hierauf zu achten. Auch wurde die örtliche Bauleitung bezüglich der abgestellten Baumaterialien entlang der Rathausstraße unterrichtet diese hier nicht abzustellen.
Datenstand vom 11.11.2024 16:50 Uhr