Datum: 05.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Musikschule Schlierach-Leitzachtal e.V.; Bericht des Musikschulleiters Johannes Obermeyer
3 Vereinsangelegenheiten - Motorsportclub Hausham MSC; Vorstellung des Vereins, Umstellpflicht auf E-Karts
4 Jahresrechnung 2023
4.1 Entlastung zur Jahresrechnung 2023
4.2 Feststellung der Jahresrechnung 2023
5 Wasserversorgung - Anpassung der Verbrauchsgebühren
6 Abwasserbeseitigung - Anpassung der Verbrauchsgebühren
7 Mittagsbetreuung - Anpassung der Gebühren
8 Kindertageseinrichtungen - Anpassung der Elternbeiträge
9 Grundsteuerreform - Anpassung der Hebesätze
10 Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Feuerwehren Hausham und Agatharied
11 Anträge und Anfragen
12 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11. November 2024. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Musikschule Schlierach-Leitzachtal e.V.; Bericht des Musikschulleiters Johannes Obermeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö 2

Sachverhalt

Johannes Obermeyer berichtet dem Gemeinderat zur derzeitigen Situation in der Musikschule Schlierach-Leitzachtal.

Derzeit besuchen insgesamt 930 Schülerinnen und Schüler die Musikschule – davon 162 aus Hausham -, die von 27 Lehrkräften unterrichtet werden. 

Neben dem üblichen Musikunterricht werden auch Stunden in der Musikalischen Früherziehung angeboten. 

Jährlich begleitet die Musikschule 50 bis 60 Veranstaltungen.

Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an diversen Wettbewerben, darunter „Jugend Musiziert“. 

Die Musikschule Schlierach-Leitzachtal ist Mitglied im Verband Bayerischer Musikschulen.

Johannes Obermeyer dankt der Gemeinde Hausham für die tatkräftige Unterstützung durch die Bezuschussung je Schüler.
Außerdem dankt er dem 1. Bürgermeister Jens Zangenfeind für die Übernahme des Amtes des 1. Vorsitzenden und dem Geschäftsleiter Martin Reisberger für die Übernahme des Amtes des Schatzmeisters im Musikschulverein. 

Der 1. Bürgermeister Jens Zangenfeind dankt Johannes Obermeyer und dem Musikschulteam für die wertvolle Arbeit. Er betont ausdrücklich das Engagement der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee bei der Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten. 

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3. Vereinsangelegenheiten - Motorsportclub Hausham MSC; Vorstellung des Vereins, Umstellpflicht auf E-Karts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö 3

Sachverhalt

Der MSC Hausham ist ein Traditionsverein in Hausham. Der Verein hat etwa 120 Mitglieder. 

Ausschließlicher Schwerpunkt des Vereins ist der Motorsport für Kinder und Jugendliche. Derzeit sind etwa 15 Kinder und Jugendliche aktiv. 

Grundlage des Vereins ist, dass die Kinder und Jugendlichen eine bezahlbare Möglichkeit haben sollen, den Motorsport zu betreiben. Dies dient letztlich auch der Sicherheit und zur Vorbereitung auf den Straßenverkehr. 

Der Verein trainiert regelmäßig im Bereich des Parkplatzes des Alpengasthof Glück Auf. Dort finden auch Wettbewerbe und Meisterschaften statt. Jährlich nehmen die Kinder und Jugendlichen an etwa 15 Turnieren in ganz Oberbayern teil. Zum Teil mit sehr guten Erfolgen. 

Der Verein nutzt seit jeher Motor-Karts. Allerdings entsprechen diese Motor-Karts nicht mehr den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Das Landratsamt Miesbach fordert daher, dass der Verein die Nutzung der Motor-Karts einstellt und auf E-Karts umstellt. 

Tatsächlich wäre eine Umstellung auf E-Karts für alle Beteiligten eine gute Lösung. Dies betrifft vor allem auch die Nachbarn und die Gäste im Alpengasthof Glück Auf. E-Karts würden natürlich zu keinen Geräuschbeeinträchtigungen mehr führen. 

Für den Verein ergibt sich allerdings eine existenzgefährdende Situation:

Der Erwerb der E-Karts erfordert Kosten von etwa € 30.000,--. Dies sind die Kosten für zwei E-Karts. 

Der Verein verfügt nicht über ein ausreichendes Vermögen, um diese Fahrzeuge zu erwerben. 

Das Landratsamt Miesbach fordert, dass zum Jahresende die Nutzung der Motor-Karts endgültig eingestellt wird. 

Der erste Vorstand, Tony Bichler, wird über die Situation referieren. 

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4. Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö 4
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4.1. Entlastung zur Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2023 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seiner Sitzung am 16.10.2024 geprüft. 

Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist. 

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Elisabeth Leidgschwendner gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt. 

Sie empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2023 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen. 

Beschlussvorschlag

Für die vorgelegte Jahresrechnung 2023 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen. 


1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

Beschluss

Für die vorgelegte Jahresrechnung 2023 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen. 


1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Feststellung der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde für die Jahresrechnung 2023 die Entlastung beschlossen. 

Der Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2023 hat durch eine gesonderte Beschlussfassung zu erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Die vorgelegte Jahresrechnung 2023 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat anerkannt, genehmigt und festgestellt.

Beschluss

Die vorgelegte Jahresrechnung 2023 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat anerkannt, genehmigt und festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Wasserversorgung - Anpassung der Verbrauchsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 15.10.2024 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.11.2020 wurde die Wassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 1,89 EUR netto pro cbm Wasser festgesetzt. 

Turnusmäßig sind die Wasserverbrauchsgebühren der Gemeinde Hausham für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2028 neu zu kalkulieren. 

Gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung decken (=Kostendeckungsgebot). Bei der Kalkulation sollen entstandene Kostenunterdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, ausgeglichen werden (Art. 8 Abs. 6 KAG). 

Im festgelegten Nachkalkulationszeitraum (hier: 2021 – 2024) sind den Betriebs- und Unterhaltungskosten die Ausgaben der bereits bekannten Jahresrechnungen zugrunde zu legen. Bekannt sind aktuell die Jahresrechnungen 2021 bis 2023. Die hieraus resultierenden Ausgaben werden berücksichtigt. Für das Jahr 2024 wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Spitzabrechnung zu gegebener Zeit nachzuholen und in einem späteren Bemessungszeitraum gebührenmäßig zu aktivieren (vgl. Urteil BayVGH vom 25.04.1995, Az. 4 N 84.1282).

Die Kostenunterdeckungen für die Jahre 2021 bis 2023 belaufen sich auf insgesamt 482.870,55 EUR und verteilen sich wie folgt:

2021                -156.088,10 EUR
2022                -126.651,93 EUR
2023                -200.130,52 EUR  

Die Kostenunterdeckung wird gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauskalkulation verteilt und auf die prognostizierten Ausgaben für Betriebs- und Unterhaltungskosten aufgeschlagen. 

Es wird von einer jährlichen Wasserabnahmemenge in Höhe von 423.000 cbm pro Jahr ausgegangen. 

Aus der in der Anlage beigefügten Kalkulation ergibt sich für die Jahre 2025 – 2028 eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,51 EUR netto zzgl. 7 % MwSt. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung von 0,62 EUR netto pro cbm Wasser.  

Um dem Kostendeckungsprinzip gerecht zu werden, ist die Wasserverbrauchsgebühr ab dem 01.01.2025 auf 2,51 EUR netto festzusetzen.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für 2025 – 2028 wird zugestimmt.
  2. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wird entsprechend geändert und beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für 2025 – 2028 wird zugestimmt.
  2. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wird entsprechend geändert und beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Abwasserbeseitigung - Anpassung der Verbrauchsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 15.10.2024 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö 6

Sachverhalt

Gemeinsam mit der Wasserverbrauchsgebühr wurden auch die Abwassergebühren mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.11.2020 zum 01.01.2021 neu festgesetzt. Die Schmutzwassergebühr beläuft sich seit Januar 2021 auf 1,53 EUR/cbm und die Niederschlagswassergebühr auf 0,34 EUR/pro m².

Turnusmäßig sind auch die Abwassergebühren neu zu kalkulieren. Bei der Neukalkulation wurde der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2019 und der Kasse der Gemeinde Hausham des BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) vom 12.11.2020 berücksichtigt. Diese bemängelt den fehlenden Abzug des Straßenentwässerungsanteils bei den Betriebs- und Unterhaltungskosten des Kanalsystems. 

Da derzeitig keine Daten über die Kanallängen von Schmutz-/Misch- und Regenwasserkanal vorliegen, erfolgt eine prozentuale Verteilung der einzelnen Kostenarten wie folgt: 

 


Gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung decken (=Kostendeckungsgebot). Bei der Kalkulation sollen entstandene Kostenunterdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, ausgeglichen werden (Art. 8 Abs. 6 KAG). 

Im festgelegten Nachkalkulationszeitraum (hier: 2021 – 2024) sind den Betriebs- und Unterhaltungskosten die Ausgaben der bereits bekannten Jahresrechnungen zugrunde zu legen. Bekannt sind aktuell die Jahresrechnungen 2021 bis 2023. Die hieraus resultierenden Ausgaben werden berücksichtigt. Für das Jahr 2024 wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Spitzabrechnung zu gegebener Zeit nachzuholen und in einem späteren Bemessungszeitraum gebührenmäßig zu aktivieren (vgl. Urteil BayVGH vom 25.04.1995, Az. 4 N 84.1282).

Im Abwasserbereich werden die Aufwendungen je Teilbereich (Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Straßenentwässerungskostenanteil) den jeweiligen Gebühren gegenübergestellt. Dadurch ergeben sich im Schmutzwasserbereich eine Überdeckung in Höhe von 579.996,69 EUR, im Bereich des Niederschlagswassers eine Kostenunterdeckung in Höhe von -104.621,51 EUR und für den Straßenentwässerungskostenanteil eine Kostenüberdeckung in Höhe von 63.732,99 EUR.

Die Kostenüber- und unterdeckung wird gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauskalkulation verteilt und auf die prognostizierten Ausgaben für Betriebs- und Unterhaltungskosten abgezogen bzw. aufgeschlagen. 

Es wird von einer jährlichen Abwasserabnahmemenge in Höhe von 423.000 cbm pro Jahr ausgegangen. 

Aus der in der Anlage beigefügten Kalkulation ergibt sich für die Jahre 2025 – 2028 ergeben sich folgende Gebühren: 

Abwasser:                                         2,01 EUR pro cbm
Niederschlagswasser:                          0,71 EUR pro qm versiegelte Fläche
Straßentwässerungskostenanteil:                40.923,05 EUR pro Jahr

Um dem Kostendeckungsprinzip gerecht zu werden, ist die Abwasserverbrauchsgebühr ab dem 01.01.2025 auf 2,01 EUR pro cbm festzusetzen.  Die Niederschlagswassergebühren müssen 0,71 EUR pro qm versiegelte Fläche festgesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Um dem Kostendeckungsprinzip gerecht zu werden, werden die Abwassergebühren ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Abwasser:                                         2,01 EUR pro cbm
Niederschlagswasser:                          0,71 EUR pro qm versiegelte Fläche
Straßentwässerungskostenanteil:                40.923,05 EUR pro Jahr

Beschluss

Um dem Kostendeckungsprinzip gerecht zu werden, werden die Abwassergebühren ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Abwasser:                                         2,01 EUR pro cbm
Niederschlagswasser:                          0,71 EUR pro qm versiegelte Fläche
Straßentwässerungskostenanteil:                40.923,05 EUR pro Jahr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Mittagsbetreuung - Anpassung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 15.10.2024 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Hausham ist Träger der Mittagsbetreuung für die Grundschüler. Zum aktuellen Zeitpunkt handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Gemeinde, von dem rund 80 Schülerinnen und Schüler Gebrauch machen können.

Es handelt sich um ein gebührenpflichtiges Betreuungsangebot. Zuletzt wurden die Gebühren für das Schuljahr 2010/2011 festgesetzt und sind seitdem unverändert. 

Die Gebühren belaufen sich aktuell wie folgt:


Mittagsbetreuung
Verlängerte Mittagsbetreuung
bis drei Tage/Woche
 7,00 EUR monatlich
13,50 EUR monatlich
vier bis fünf Tage/Woche
12,50 EUR monatlich
25,00 EUR monatlich

Bei der Gebührenfestsetzung wurde eine Drittelung der Kosten der Mittagsbetreuung zu Lasten von Staat, Kommune und Eltern vorausgesetzt. 

Zusätzliche zu der Betreuungsgebühr wird eine Pauschale für das Mittagessen (Einzelessen: 4,00 EUR, Monatspauschale: 63,00 EUR) erhoben. 

Im Schuljahr 2022/2023 konnten aus den erhobenen Gebühren jedoch nur rund 10% der entstandenen Personalkosten gedeckt werden. Der gemeindliche Zuschussbedarf lag bei rund 64%. Um zukünftig wieder ein Drittel der Kosten über Gebühren zu decken, müssten diese um das Fünffache angehoben werden. Dies würde bedeuten, dass die Gebühren sich auf folgende Werte belaufen müssten: 


Mittagsbetreuung
Verlängerte Mittagsbetreuung
bis drei Tage/Woche
35,00 EUR monatlich
  62,50 EUR monatlich
vier bis fünf Tage/Woche
67,50 EUR monatlich
125,00 EUR monatlich

Einer Gebührenanpassung in dieser Größenordnung ist unter Berücksichtigung sozialer Belange mittelfristig nicht umsetzbar. Schrittweise sollte aus Sicht der Verwaltung dennoch eine entsprechende Erhöhung herbeigeführt werden, um auch die durch den ab 2026 rechtlich fixierten Ganztagesanspruch der Grundschüler entstehenden zusätzlichen Kosten abzufedern. 

In den umliegenden Gemeinden sind die Gebühren im Vergleich mindestens dreimal so hoch wie bei der Gemeinde Hausham wie ein Gebührenvergleich der gemeindlichen Einrichtungen zeigt (vgl. Anlage 1). 

Die Verwaltung und der Hauptverwaltungsausschuss schlagen vor, die Gebühren der Mittagsbetreuung in drei Schritten den Gebühren der Umlandgemeinden anzupassen:


Für Kinder, deren Geschwisterkind sich ebenfalls in der Mittagsbetreuung befindet, wird die Gebühr für das zweite und jedes Kind um 50% reduziert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenanpassung zu. 

Die monatlichen Gebühren für die Mittagsbetreuung werden wie folgt festgesetzt:



Für Kinder, deren Geschwisterkind sich ebenfalls in der Mittagsbetreuung befindet, wird die Gebühr für das zweite und jedes Kind um 50% reduziert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenanpassung zu. 

Die monatlichen Gebühren für die Mittagsbetreuung werden wie folgt festgesetzt:



Für Kinder, deren Geschwisterkind sich ebenfalls in der Mittagsbetreuung befindet, wird die Gebühr für das zweite und jedes Kind um 50% reduziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

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8. Kindertageseinrichtungen - Anpassung der Elternbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 15.10.2024 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Kindergartenjahr 2014/2015 wurden die Elternbeiträge für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen letztmalig angepasst. Daraus resultiert, dass Kostensteigerungen, die u.a. durch Inflation und Personalkostensteigerungen entstanden sind, nicht aufgefangen wurden. Im Jahr 2023 lag der Kostendeckungsgrad für durch Elternbeiträge incl. dem Beitragszuschuss nach BayKiBiG bei 11,52 %. Das Gesamtdefizit der drei gemeindlichen Kindergärten belief sich 1.007.761,10 EUR.  Die Gemeinde übernimmt neben den gesetzlichen Förderungen zusätzlich die Defizite der Kindertageseinrichtungen freier Träger gem.  der bestehenden Defizitvereinbarungen in Höhe von 218.499,77 EUR (Stand 2023). Das Gesamtdefizit für den Aufgabenbereich Kindertageseinrichtungen belief sich in 2023 auf 2.027.997,05 EUR.

Die Elternbeiträge in Hausham sind seit 2014 wie folgt festgesetzt:


Betreuungszeit in Std.
Monatsgebühr
Davon von Eltern 
zu zahlen
4
80,00 EUR
0,00 EUR
5
88,00 EUR
0,00 EUR
6
96,00 EUR
0,00 EUR
7
104,00 EUR
4,00 EUR
8
112,00 EUR
12,00 EUR
9
120,00 EUR
20,00 EUR

Die Eltern zahlen aktuell erst ab einer Betreuungszeit von 6 bis 7 Stunden ein Beitrag zur Kinderbetreuung (4,00 EUR/Monat), da Beiträge bis 100,00 EUR vollständig über den Beitragszuschuss des Freistaats abgedeckt werden.

Zusätzlich zu der Monatsgebühr werden jeweils 3,00 EUR Getränke- und Spielgeld und eine Gebühr für das Mittagessen in Höhe von 2,50 EUR pro Mahlzeit bzw. pauschal 50,00 EUR pro Monat erhoben.

Die Elternbeiträge der Gemeinde Hausham liegen 37,5 % unter dem landkreisweiten Durchschnitt der Beitragshöhen (vgl. Anlage 1 – Vergleich der Elternbeiträge auf Landkreisebene). Um sich dem landkreisweiten Durchschnitt anzupassen, müssten die Elternbeiträge um mindestens 30,00 EUR (bei einer Betreuungszeit von 4 Stunden pro Tag) angehoben werden.

Eine so deutliche Erhöhung ist politisch nicht tragbar, dennoch sollte eine schrittweise Anpassung der Elternbeiträge erfolgen, damit die weiterhin steigenden Kosten teilweise abgefedert werden können.

Die Verwaltung schlägt vor, die Elternbeiträge schrittweise in Richtung des Landkreisdurchschnitts anzuheben. Eine Erhöhung könnte bspw. wie folgt gestaffelt sein:








Ab 01.01.2025:


 
Ab   01.01.2026:

Ab 01.01.2027:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der monatlichen Elternbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hausham gemäß obenstehender Tabelle. Dabei handelt es sich um die Gebührenhöhe für das erste Kind. Für jedes weitere Kind einer Familie ermäßigt sich zu zahlende Gebühr analog der bisherigen Regelung um 20 Prozent der Gebühr des Erstkindes. Die Gebühr wird jeweils auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der monatlichen Elternbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hausham gemäß obenstehender Tabelle. Dabei handelt es sich um die Gebührenhöhe für das erste Kind. Für jedes weitere Kind einer Familie ermäßigt sich zu zahlende Gebühr analog der bisherigen Regelung um 20 Prozent der Gebühr des Erstkindes. Die Gebühr wird jeweils auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Grundsteuerreform - Anpassung der Hebesätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 15.10.2024 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen (Einheitswerte) für die Festsetzung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb einzelne Grundsteuerzahlerinnen – und zahler ungleich behandelt werden. Daher wird die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 nach neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. 

In Bayern wird für die Grundsteuer B ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Das bedeutet, dass für die Lastenverteilung, das heißt welches Grundstück innerhalb einer Kommune stärker belastet und welches Grundstück weniger stark belastet wird, künftig nur noch die Flächen des Grundstücks und der Gebäude sowie deren Nutzung maßgeblich sind (Äquivalenzprinzip). Grundsätzlich gilt also für das Flächenmodell: Eigentümerinnen und Eigentümer von großen Grundstücken mit großen Gebäuden werden entsprechend mehr Grundsteuer zahlen müssen, als zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer von kleinen Wohnungen oder kleiner Grundstücke in derselben Gemeinde.

Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird in allen Bundesländern - wie auch bisher - die Aufteilung anhand pauschalierter Ertragswerte berechnet. Die Lastenverschiebung, das heißt welcher Betrieb innerhalb einer Kommune stärker belastet und welcher Betrieb weniger stark belastet wird als bisher, wird sich deshalb in der Mehrheit der Fälle im Rahmen halten.

Dennoch werden im landwirtschaftlichen Bereich deutlich höhere Belastungen entstehen, dass die Wohngebäude ab 2025 nicht mehr der Grundsteuer A, sondern der Grundsteuer B zugeordnet werden und hier somit ein anderer Bewertungsmaßstab angesetzt wird. 

Wie in allen Kommunen ergeben sich auch in der Gemeinde Hausham teils deutliche Verschiebungen bei der Bemessung der Grundstücke. Das führt teilweise zu massiven Mehrbelastungen, aber auch in gut 50% der bisher bekannten Bemessungen (3131 Datensätze vorhanden) zu geringeren Messbeträgen und damit einhergehend zu geringeren Belastungen. 

In vielen Fällen sind im Rahmen der abzugebenden Steuererklärungen auch Korrekturen der bisher gemeldeten Daten vorgenommen worden, so dass sich auch daraus Änderungen ergeben.

Nach aktuellem Datenbestand wird sich der Messbetrag bei rund 500 Fällen mehr als verdoppeln. Die großen Mehrbelastungen entstehen u.a.auch bei bebauten Grundstücken in Randlagen, wie bspw. im Bereich Huberspitz/Gindelalm. 

Hintergrund der teilweise massiven Verwerfungen ist das neue Bewertungssystem, das den bisherigen Ungleichbehandlungen entgegenwirken soll. 

Eine Umverteilung der Kostenlast ist unumgänglich. Die Gemeinde kann hierauf keinerlei Einfluss nehmen, da einzig der Grundsteuerhebesatz gemeindlich festgelegt wird. Dieser ist für alle Grundstücke einheitlich. 

Die letzte Hebesatzanpassung der Gemeinde Hausham war im Jahr 2010 und liegt somit 15 Jahre zurück. Daher ist trotz der Maßgabe, dass die Grundsteuerreform durch die Kommunen möglichst aufkommensneutral abgewickelt werden soll, ist eine Reduzierung des Hebesatzes aus Sicht der Verwaltung nicht angemessen. Es wird daher vorgeschlagen, die Hebesätze in der bisherigen Höhe beizubehalten. Dadurch erhöhen sich die Steuereinnahmen um ca. 150.000 EUR jährlich. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuer für das Jahr 2025 unverändert zu belassen. 

Es werden für 2025 folgende Grundsteuerhebesätze festgesetzt:
Grundsteuer A:        280 v.H.
Grundsteuer B:        310 v.H.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuer für das Jahr 2025 unverändert zu belassen. 

Es werden für 2025 folgende Grundsteuerhebesätze festgesetzt:
Grundsteuer A:        280 v.H.
Grundsteuer B:        310 v.H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Feuerwehren Hausham und Agatharied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Rahmen der Umstellung auf Digitalfunk wurde eine Länderausschreibung der digitalen Funkmeldeempfänger (Pager) durch den Freistaat Bayern durchgeführt, um möglichst ressourcenschonend im gesamten Freistaat einheitliche Geräte im Einsatz haben zu können. 

Die Geräte stehen seit einiger Zeit zum Abruf bereit und können durch die Kommunen direkt beim Anbieter bestellt werden. 

Für die Feuerwehren Hausham und Agatharied werden insgesamt 100 Pager zu einem EP von 825,98 EUR benötigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 82.598,00 EUR. 

Im Rahmen der Förderung Digitalfunk besteht die Möglichkeit einer Zuwendung in Höhe von 80% der tatsächlichen Kosten der Endgeräte.

Die Endgeräte sollen nun bestellt werden, um eine Lieferung im ersten Halbjahr des Jahres 2025 sicherzustellen.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 100 Pagern im Rahmen der Länderausschreibung zu. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf 82.598,00 EUR. Eine Festbetragsförderung in Höhe von 80% der tatsächlichen Endgerätekosten ist möglich. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 100 Pagern im Rahmen der Länderausschreibung zu. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf 82.598,00 EUR. Eine Festbetragsförderung in Höhe von 80% der tatsächlichen Endgerätekosten ist möglich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö informativ 11
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12. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2024 ö informativ 12

Sachverhalt

Stellplatzsatzung der Gemeinde Hausham:
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in vorangegangenen Sitzungen mit der Erarbeitung eines Satzungsentwurfs befasst und in seiner Sitzung vom 14.11.2024 eine Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, den ausgearbeiteten Satzungsentwurf als Satzung ab 01.01.2025 zu beschließen.

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Bayer. Staatsregierung plant, im Zuge der Änderungen der BayBO auch die Garagen- und Stellplatzverordnung zu ändern. Geplant ist, dass in der überarbeiteten Anlage zur GaStellV eine Obergrenze hinsichtlich der Zahl der notwendigen Stellplätze festgeschrieben wird und die bisher bestehende Möglichkeit, in der gemeindlichen Stellplatzsatzung über die in der Anlage zur GaStellV genannten Zahlen hinauszugehen, gestrichen wird.

Datenstand vom 20.12.2024 11:34 Uhr