Datum: 25.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Nutzungsänderung von Büro zu Wohnung
Grundstück: Flur-Nr. 1169/28, Gem. Hausham, Marktstraße 6
Antragsteller: Siebeneicher Edeltraud
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3 |
Abbruch eines Einfamilienhausese und Neubau eines Wohngebäudes mit bis zu 4 Wohneinheiten
Grundstück: Flur-Nr. 1208/10, Gem. Hausham, Alte Miesbacher Str. 27
Antragsteller: Aigner Dominik
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4 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage:
Grundstück: Flur-Nr. 1039/97, Gem. Hausham, Nähe Agatharieder Weg 1
Antragsteller: Glebke Stefan
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5 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage;
Grundstück: Flur-Nr. 1626/5, Gem. Hausham, Nähe Berg 112 1/2
Antragsteller: Schmid Markus
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6 |
Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 31. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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7 |
Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 14. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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8 |
Sanierung des bestehenden Geländeverlaufs zwischen Straße und Hauseingang durch neue Stützwände: Dadurch Schaffung eines Lagerraums und Änderung der Parkplätze
Grundstück: Flur-Nr. 703/8, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 2b
Antragsteller: Köll Regina
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9 |
Nutzungsänd. des besteh. Schullandheimes in eine Gästepension mit 59 Betten, mit gemeinschaftl. Frühstücksraum, gewerbl. Büroeinheit, Betriebsleiter- u. Hausmeisterwohnung, im EG u. OG "Rohrauer Haus"
Grundstück: Flur-Nr. 276, Gem. Hausham, Eckart 23
Antragsteller: Eham Josef
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10 |
Anträge und Anfragen
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11 |
Informationen des Bürgermeisters
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.04.2024.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.04.2024.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Nutzungsänderung von Büro zu Wohnung
Grundstück: Flur-Nr. 1169/28, Gem. Hausham, Marktstraße 6
Antragsteller: Siebeneicher Edeltraud
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsichtigt den bisher als Büro benutzen Gebäudeteil im 2. OG in eine Wohnung umzubauen.
Der geplante Umbau beschränkt sich auf die neue Aufteilung der Räume im Innenbereich. Die Außenansicht des Bestandsgebäudes bleibt ansonsten unverändert.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus. Im nördlichen Gebäudeteil sind im EG und 1. OG Gewerbeeinheiten untergebracht.
Der südliche Gebäudeteil enthält im 1. OG und im 2. OG ebenfalls Wohnungen.
Zusätzliche Stellplätze sind durch diese Umbaumaßnahme nicht erforderlich. Bisher waren für das Büro drei Stellplätze erforderlich. Durch die Umnutzung in eine Wohnung sind dann noch zwei Stellplätze erforderlich. Nach dem Umbau ist dann ein Stellplatz weniger als bisher vorzuhalten.
An der bestehenden Erschließung für Wasser und Kanal werden keine Änderungen vorgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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3. Abbruch eines Einfamilienhausese und Neubau eines Wohngebäudes mit bis zu 4 Wohneinheiten
Grundstück: Flur-Nr. 1208/10, Gem. Hausham, Alte Miesbacher Str. 27
Antragsteller: Aigner Dominik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
|
ö
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3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt einen Vorbescheid zum Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Wohngebäudes mit bis zu 4 Wohneinheiten.
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das die Gemeinde Hausham am 27.01.2022, konkretisiert in der Sitzung des Gemeinderats am 22.01.2024 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre erlassen hat sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der das Gebiet nach § 6 a BauNVO als Urbanes Gebiet ausweisen soll.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Konkrete Planentwürfe des Bebauungsplans gibt es noch nicht. Somit steht noch nicht fest, welche Festsetzungen im Bebauungsplan für dieses Grundstück getroffen werden und ob die beabsichtigte Bebauung den künftigen Festsetzungen widerspricht.
Generell wird aber davon auszugehen sein, dass aufgrund der Größe des Grundstücks und der Lage des Bestandsgebäudes weiterhin Wohnbebauung zulässig ist.
Im Vorbescheid werden konkret folgende Fragen gestellt:
1. Ist ein Neubau eines Wohnhauses mit bis zu 4 Wohneinheiten zulässig?
Im Zuge der Nachverdichtung und aufgrund der umliegenden Bebauung (FlNr. 1208/9 4 WE, FlNr. 1208/8 2 WE) wären generell 4 Wohneinheiten zulässig. Allerdings sind für 4 Wohneinheiten 8 Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen, wodurch eine relativ hohe Versiegelung des Grundstücks erfolgt.
2. Ist eine Grundfläche von bis zu 130 m² möglich?
Aufgrund der umliegenden Bebauung (FlNr. 1208/9 149 m², FlNr. 1208/8 136 m²) ist generell eine überbaute Grundfläche von bis zu 130 m² möglich. Allerdings ist eine Bebauung entsprechend der im Lageplan der Voranfrage eingezeichneten Lage / Maße nicht möglich, da im Jahr 2000 für die Bebauung des Nachbargrundstücke Flur-Nr. 1208/8 Abstandsflächen übernommen wurden und diese Abstandsflächen sich mit den in der Voranfrage eingezeichneten Abstandsflächen überschneiden. Die Länge des geplanten Baukörpers müsste nach Süden hin reduziert werden.
3. Ist eine Außentreppe an der Nord-Ostseite des Gebäudes zulässig?
Sofern die Abstandsflächen eingehalten werden können, ist eine Außentreppe zulässig.
4. Ist eine Wandhöhe ab OK RFB EG von bis zu 6,50 m zulässig?
In der umgebenden Bebauung finden sich Wandhöhen von 6,00 m, 6,35 m und 6,97 m – eine Wandhöhe von 6,50 m fügt sich ein.
5. Kann für die Belichtung im UG hangseitig, wie im Schnitt dargestellt, abgegraben werden?
Der Neubau befindet sich ca. 8 m – 8,50 m von der westlich angrenzenden und ca. 6 m tiefer liegenden Schlierach entfernt. Die Abgrabung soll ca. 2,70 m bei einer Breite von ca. 2,50 m betragen. Damit entspricht der Abstand zur Schlierach dem vom Wasserwirtschaftsamt geforderten Mindestabstand von 5 Metern.
6. Ist auf der Süd-Westseite eine Gaube zulässig?
In der umgebenden Bebauung finden sich keine Gauben. Zudem stellt sich die Frage der Erforderlichkeit einer Gaube, da aufgrund des dargestellten Schnittes eine Wohnnutzung trotz Gaube fraglich erscheint.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB durch das Landratsamt Miesbach zu.
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss 3:
Der Bau- und Umweltausschuss stellt zu einem Bauantrag, bei dem die Abstandsflächen unter Berücksichtigung der übernommenen Abstandsflächen nachgewiesen werden können, die Zustimmung zur Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sowie die Bewilligung zur Abweichung von der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Abgrabung in Aussicht.
Diskussionsverlauf
Diskussionsverlauf:
Zu Frage Nr. 5: Durch die Abgrabung des UG, erhöht sich die sichtbare Wandhöhe um ein weiteres Stockwerk. Das Gremium befürchtet, dass damit die Bebauung zu massiv wirken könnte und sich das Gebäude damit nicht mehr in die Umgebung einfügt. Anstatt der Abgrabung über die komplette Gebäudelänge sollte eher über Lichtgräben nachgedacht werden.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB durch das Landratsamt Miesbach zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Beschluss 3
Der Bau- und Umweltausschuss stellt zu einem Bauantrag, bei dem die Abstandsflächen unter Berücksichtigung der übernommenen Abstandsflächen nachgewiesen werden können und bei einer Reduzierung der Abgrabung, die Zustimmung zur Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sowie die Bewilligung zur Abweichung von der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der reduzierten Abgrabung in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage:
Grundstück: Flur-Nr. 1039/97, Gem. Hausham, Nähe Agatharieder Weg 1
Antragsteller: Glebke Stefan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Flur-Nr. 1039/97 die Errichtung eines Einfamilienhauses mit EG und OG mit den Maßen 11,91 m x 8,60 m und einer Wandhöhe von 5,49 m und einer Dachneigung von 25 °. Im Norden soll eine Einzelgarage mit den Maßen 5,76 m x 3,05 m und einer Wandhöhe von 2,88 m mit einer Dachneigung von 26 ° zwischen das Wohnhaus und die Grundstücksgrenze angebaut werden.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Abstandsflächen und die benötigten 2 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Mit Vorbescheid vom 23.06.2023 hat das Staatliche Bauamt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage mit den Maßen 9 m x 6 m und einer Wandhöhe von 5,20 m als zulässig erklärt und mit Mail vom 16.04.2024 auch eine Bebauung mit den jetzt geplanten Maßen als vertretbar angesehen.
Die Zufahrt zum Grundstück ist über den Agatharieder Weg gesichert. Das Grundstück kann an die zentrale Wasserversorgung und den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen.
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage;
Grundstück: Flur-Nr. 1626/5, Gem. Hausham, Nähe Berg 112 1/2
Antragsteller: Schmid Markus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 1626/5 ein Einfamilienhaus mit den Maßen 9,99 m x 7,99 m, Wandhöhe 7,00 m mit einer Dachneigung von 24° sowie einer Doppelgarage mit den Maßen 6,99 m x 6,00 m, Wandhöhe 2,97m.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Bergerhofweg“ und entspricht den Vorgaben der Satzung. Planungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 31. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern, um die Größe des Baufensters für das Wohngebäude auf den Flur-Nrn. 1156/26 und 1156/23 sowie die Größe und Lage des Baufensters für den Carport auf Flur-Nr. 1186/16 zu ändern und auf dem Grundstück Flur-Nr. 1156/14 die Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses zu einem Mehrgenerationen-Wohnhaus zu ermöglichen.
Der Planentwurf liegt nunmehr vor.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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7. Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 14. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern, um die Größe und die Lage des Baufensters für ein zusätzliches Wohngebäude auf Flur-Nr. 833/1 zu ändern sowie ein Baufenster für ein Nebengebäude auf Flur-Nr. 833/10 aufzunehmen.
Der Planentwurf liegt nunmehr vor.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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8. Sanierung des bestehenden Geländeverlaufs zwischen Straße und Hauseingang durch neue Stützwände: Dadurch Schaffung eines Lagerraums und Änderung der Parkplätze
Grundstück: Flur-Nr. 703/8, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 2b
Antragsteller: Köll Regina
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/8 den Geländeverlauf zwischen Straße und Hauseingang durch neue Stützwände zu sanieren. Dadurch wird ein Lagerraum geschaffen und die Anordnung der Parkplätze geändert.
Das Grundstück liegt im Allgemeinen Wohngebiet.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Hanggrundstück. Die Höhe der Stützmauer orientiert sich an der Höhe der bisherigen Stützmauer und beträgt ca. 2,42 m. Die neue Stützmauer wird ca. 2,80 m näher am Gebäude errichtet. Dadurch können die Parkplätze neu geordnet werden. Zusätzlich entsteht ein, von der Straße nicht sichtbarer, Lagerraum mit den Maßen 2,76 m x 12,23 m.
Zwischen dem Lagerraum und dem Wohngebäude sollen zusätzlich noch L-Steine mit einer Höhe von 1,50 m und einer Länge von 8 m errichtet werden. Die L-Steine werden an der nördlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 0,50 m und einer Länge von 15,50 m fortgeführt.
Die Zufahrt zum Grundstück ist über den Moosrainer Weg gesichert. An der bestehenden Erschließung für Wasser und Kanal werden keine Änderungen vorgenommen.
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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9. Nutzungsänd. des besteh. Schullandheimes in eine Gästepension mit 59 Betten, mit gemeinschaftl. Frühstücksraum, gewerbl. Büroeinheit, Betriebsleiter- u. Hausmeisterwohnung, im EG u. OG "Rohrauer Haus"
Grundstück: Flur-Nr. 276, Gem. Hausham, Eckart 23
Antragsteller: Eham Josef
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
|
ö
|
beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt das bisher als Schullandheim genutzte Gebäude in eine Gästepension mit 59 Betten umzubauen.
Der geplante Umbau beschränkt sich auf die neue Aufteilung der Räume im Innenbereich. Die Außenansicht des Bestandsgebäudes bleibt ansonsten unverändert.
Im 1. OG sollen die gewerbliche Büroeinheit, die über eine separate Außentreppe erreichbar ist, sowie die Betriebsleiterwohnung errichtet werden. Im 2. OG soll die Hausmeisterwohnung errichtet werden.
Die 59 Betten der Gästepension verteilen sich im Gebäude wie folgt:
EG 8 Betten
1. OG 22 Betten
2. OG 23 Betten
DG 6 Betten
Für das Vorhaben sind insgesamt 31 Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück können 32 Stellplätze nachgewiesen werden, siehe Stellplatznachweis.
Das Gebäude wurde mit Bescheid des Landratsamtes Miesbach vom 23.03.1965 als Touristenheim mit insgesamt 98 Betten genehmigt.
Mit Bescheid des Landratsamtes Miesbach vom 20.07.1977 wurde die Erweiterung des „Rohrauer Hauses“ mit dann insgesamt 82 Betten genehmigt.
Mit Vorbescheid zum Umbau + Teilabbruch mit Nutzungsänderung von Landschulheim zu Gästeappartements mit Gemeinschaftsraum (Frühstück, TV etc.) + Betriebsleiterwohnung vom 27.06.2013, hat das Landratsamt Miesbach das Vorhaben als zulässig erklärt.
Der Vorbescheid hat derzeit noch Gültigkeit, da die Verlängerung entsprechend beantragt wurde.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, so dass das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen ist.
Demzufolge ist eine Nutzungsänderung im Außenbereich zulässig, wenn:
(§ 35 Abs. 2 BauGB)
- die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist
(§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4)
- die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient.
Planungsrechtlich bestehen gegen die Nutzungsänderung keine Bedenken, da das Bestandsgebäude bereits seit 1965 als Beherbergungsstätte genutzt worden ist und insbesondere keine Änderungen am äußeren Erscheinungsbild vorgenommen werden.
An der bestehenden Erschließung für Wasser wird keine Änderungen vorgenommen. Auch an dem bestehenden Anschluss an die Kleinkläranlage sollen keine Änderungen vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
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ö
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informativ
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10 |
zum Seitenanfang
11. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.06.2024
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ö
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informativ
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11 |
Datenstand vom 10.09.2024 07:57 Uhr