Datum: 09.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vollzug der StVO
2.1 Vollzug der StVO; Anordnung eines Absoluten Halteverbotes im Feriendorf Holz
2.2 Vollzug der StVO; Anordnung einer Sackgasse für Autofahrer an der Huberbergstraße
2.3 Vollzug der StVO; Ausweisung eines Geh- und Radweges im Bereich der Huberbergstraße
2.4 Vollzug der StVO; Anordnung einer Tonnagenbeschränkung für den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 48
3 Nutzungsänderung im DG von 3 Betriebswohneinheiten zu einer Bereitschaftswohnung der Tierklinik und einem Beherbergungsbetrieb Grundstück: Flur-Nr. 1353/141, Gem. Hausham, Brentenstraße 7a Antragsteller: Josef Eham
4 Abbruch eines bestehenden Nebengebäudes und Errichtung eines neuen Nebengebäudes; Garagen- u. Werkstattgebäude als Ersatzbau Grundstück: Flur-Nr. 1599/2, Gem. Hausham, Tiefenbachstraße 12 Antragsteller: Peter Hammer
5 Nutzungsänderung und Umbau einer bestehenden Verkaufsstätte in eine Wohneinheit im Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes Grundstück: Flur-Nr. 1367/15, Gem. Hausham, Dr.-Franz-Langecker-Straße 24 Antragstellerin: Veronika Leidgschwendner
6 Teilnutzungsänderung im Erdgeschoss von einer Kleintierarztpraxis in eine zweite Wohneinheit Grundstück: Flur-Nr. 1367/17, Gem. Hausham, Dr-Franz-Langecker-Straße 18 Antragsteller: Peter Stefan
7 Errichtung eines Pools und Stabilisierung des bestehenden Geländes durch Terrassierung Grundstück: Flur-Nr. 703/8, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 2B, Antragsteller: Regina Köll
8 Anbau von Balkonen im OG und Errichtung zweier Galerien im Spitzboden Grundstück: Flur-Nr. 642/4, Gem. Hausham, Glückaufstraße 14 Antragsteller: Alexander Stöckl
9 Neubau eines Balkons Nordseitig 2. OG Grundstück: Flur-Nr. 642/8, Gem. Hausham, Klenzestraße 4 Antragsteller: Michael Hormaier
10 Abbruch einer bestehenden Scheune und verkleinerter Anbau an bestehendes Wohngebäude Grundstück: Flur-Nr. 1325/3, Gem. Hausham, Althausham 4 Antragsteller: Johann Eham
11 Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten Grundstück: Flur-Nr. 1208/10, Gem. Hausham, Alte Miesbacher Straße 27 Antragsteller: Dominik Aigner
12 Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 31. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss
13 Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 14. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss
14 Anträge und Anfragen
15 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.06.2024.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.06.2024.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.06.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Vollzug der StVO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 2
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2.1. Vollzug der StVO; Anordnung eines Absoluten Halteverbotes im Feriendorf Holz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Durch Anwohner wurde die Verwaltung auf folgende Problematik hingewiesen:

Im oberen Teil des Feriendorfes befinden sich rechts von der Straße mehrere Parkplätze der Ferienhausbesitzer. 

Es kommt oftmals vor, dass gegenüber dieser Parkplätze Autos oder Wohnmobile geparkt werden und die Parkplatzeigentümer dann nicht mehr ordentlich ausparken können.

Aus diesem Grund soll gegenüber den Parkplätzen ein Halteverbot eingerichtet werden, um eine ordnungsgemäße Benutzung der Parkplätze zu gewährleisten.

Eine Anhörung der PI Miesbach bzw. des Straßenbaulastträgers fand aufgrund des geringen Eingriffes nicht statt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, im Feriendorf Holz in dem in der Anlage markierten Bereich ein absolutes Halteverbot zu erlassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, im Feriendorf Holz in dem in der Anlage markierten Bereich ein absolutes Halteverbot zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Vollzug der StVO; Anordnung einer Sackgasse für Autofahrer an der Huberbergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Im Zuge der Erschließungsplanung für die Neubaugebiete an der Abwinkelbachstraße wurde entschieden, die Huberbergstraße als Sackgasse für Autofahrer auszuweisen.

Dies bedeutet, dass die Anlieger bis Hausnummer 15 noch zu Ihrem Grundstück zufahren können und die weitere Straße dann nur noch als Geh- und Radweg ausgewiesen wird (siehe TOP 2.3)

Hintergrund ist, dass der ankommende und abfließende Verkehr ausschließlich über die neu ausgebaute Abwinkelbachstaße erfolgen soll, da die Huberbergstraße nicht die notwendige Breite und den entsprechenden Ausbauzustand besitzt.

Eine Anhörung der PI Miesbach sowie des Straßenbaulastträgers fand nicht statt, da diese Verkehrsplanung bereits im Zuge des Bebauungsplans Verfahrens ersichtlich war.  

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Huberbergstraße nach dem Anwesen der Hausnummer 15 als Sackgasse auszuweisen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Huberbergstraße nach dem Anwesen der Hausnummer 15 als Sackgasse auszuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Vollzug der StVO; Ausweisung eines Geh- und Radweges im Bereich der Huberbergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Im Zuge der Erschließungsplanung für die Neubaugebiete an der Abwinkelbachstraße wurde entschieden, den Weg zwischen der Huberbergstraße und der neuen Erschließungsstraße als Geh- und Radweg auszuweisen.

Dies bedeutet, dass die Anlieger bis Hausnummer 15 noch zu Ihrem Grundstück zufahren können und die weitere Straße dann nur noch als Geh- und Radweg ausgewiesen wird (siehe TOP 2.2)

Hintergrund ist, dass der ankommende und abfließende Verkehr ausschließlich über die neu ausgebaute Abwinkelbachstaße erfolgen soll, da die Huberbergstraße nicht die notwendige Breite und den entsprechenden Ausbauzustand besitzt.

Eine Anhörung der PI Miesbach sowie des Straßenbaulastträgers fand nicht statt, da diese Verkehrsplanung bereits im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ersichtlich war.  

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Weg zwischen der Huberbergstraße und der Abwinkelbachstraße als Geh- und Radweg auszuweisen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Weg zwischen der Huberbergstraße und der Abwinkelbachstraße als Geh- und Radweg auszuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Vollzug der StVO; Anordnung einer Tonnagenbeschränkung für den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 48

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 48 liegt im Bereich Straß der Gemeinde Hausham. Er dient vor allem als Erschließung für die Anwesen Straß 100 – 101 a sowie die Bereiche Starz und Großthaler Hof.

Bisher gibt es für den Feld- und Waldweg keine Beschränkung.

Durch die Nutzungsänderung des Großthaler Hofes wurde bei einer Verkehrszählung im Jahr 2023 festgestellt, dass der Weg oftmals durch schwere Lkws genutzt wird. Da sich der Weg in keinem guten Ausbauzustand befindet, ist ein befahren mit schwereren Fahrzeugen nicht förderlich.

Aus diesem Grund soll der Feld-  und Waldweg nun mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 20 t beschränkt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 48  mit einer Tonnagenbeschränkung von  20 t zu versehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 48  mit einer Tonnagenbeschränkung von  20 t zu versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Nutzungsänderung im DG von 3 Betriebswohneinheiten zu einer Bereitschaftswohnung der Tierklinik und einem Beherbergungsbetrieb Grundstück: Flur-Nr. 1353/141, Gem. Hausham, Brentenstraße 7a Antragsteller: Josef Eham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt für das Dachgeschoss eine Nutzungsänderung. Anstatt der bisher drei Betriebswohneinheiten und zwei Büroeinheiten sollen jetzt noch eine Bereitschaftswohnung für die Tierklinik und vier Wohnungen als Beherbergungsbetrieb erstellt werden.

Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.04.2024 wurde über diesen Antrag beraten. Der Antragsteller hat jetzt einen Austauschplan und eine überarbeitete Betriebsbeschreibung des Beherbergungsbetriebs im Dachgeschoss (Stand: 09.07.2024) eingereicht.

Bei dem Beherbergungsbetrieb besteht laut Betriebsbeschreibung ein enger betrieblicher Zusammenhang mit der Tierklinik und dem Coworkingspace.
Zum typischen Erscheinungsbild eines Beherbergungsbetriebs gehören neben „hotelmäßigen“ Leistungen (Wäscheservice, Zimmerreinigung etc.) Gasträume, Büro und Empfangsbereich, eine Küche, Frühstücks- und Gemeinschaftsräume sowie weitere betrieblich benötigte Nebenräume z.B. für Reinigungsmittel, Bettwäsche usw.
Diese Räumlichkeiten stehen mit Frühstücks- und Gemeinschaftsraum sowie Empfang und Cafeteria im 1. OG zur Verfügung. Außerdem werden die „hotelmäßigen“ Leistungen angeboten – regelmäßiger Wäsche- und Handtücher-Service sowie tägliche Reinigung der Suiten. 
Die Leitung des Beherbergungsbetriebs ist an ein externes Hotelunternehmen aus der Region vergeben. Dieses Unternehmen ist für den Beherbergungsbetrieb voll verantwortlich, insbesondere für Buchungen, Empfang, Wäsche, Handtücher, Reinigung und Bestückung der Suiten mit kleinteiligen Erfrischungsgetränken und kleinen Snacks.
Zudem wird der Beherbergungsbetrieb überwiegend von Gästen genutzt, die sich in der Coworkingspace eingemietet haben sowie von Gästen, deren Tiere in der Tierklinik behandelt werden.
Somit besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Beherbergungsgästen und der betrieblichen Nutzung des Gebäudes. Sofern keine Nachfrage aus den vorgenannten Bereichen besteht, werden die Wohnungen auch an Feriengäste vermietet.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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4. Abbruch eines bestehenden Nebengebäudes und Errichtung eines neuen Nebengebäudes; Garagen- u. Werkstattgebäude als Ersatzbau Grundstück: Flur-Nr. 1599/2, Gem. Hausham, Tiefenbachstraße 12 Antragsteller: Peter Hammer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flur-Nr. 1599/2 ein Nebengebäude mit den Maßen 9,60 m x 6,95 m und einer Wandhöhe im Norden von 3,35 m und im Süden von 5,18 m und einer Dachneigung von 23 ° errichten.

Die Grundfläche des neuen Gebäudes entspricht dem jetzigen Bestandsgebäude. Um einen mittigen First errichten zu können, wird das Gebäude im Norden um 1,25 m höher als das Bestandsgebäude. Im Süden erhöht sich dich Wandhöhe um 16 cm.

Im Erdgeschoss wird eine Garage und eine Werkstatt und im OG ein Kaltspeicher / Lager errichtet.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Nutzungsänderung und Umbau einer bestehenden Verkaufsstätte in eine Wohneinheit im Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes Grundstück: Flur-Nr. 1367/15, Gem. Hausham, Dr.-Franz-Langecker-Straße 24 Antragstellerin: Veronika Leidgschwendner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt eine Nutzungsänderung des Gebäudes auf dem Grundstück Flur-Nr. 1367/15. 
Die bestehende Verkaufsstätte im Erdgeschoss soll in eine Wohneinheit umgebaut werden. Die bisherigen Schaufenster auf der Ostseite werden durch kleinere Fenster ersetzt, außerdem werden im Inneren des Gebäudes Wände und Treppen verändert.
Die erforderlichen 6 Stellplätze für die drei Wohneinheiten können auf dem Grundstück selbst nachgewiesen werden.

Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich in einem Mischgebiet.
An der bestehenden Erschließung werden keine Änderungen vorgenommen.
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen die Baumaßnahme bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Teilnutzungsänderung im Erdgeschoss von einer Kleintierarztpraxis in eine zweite Wohneinheit Grundstück: Flur-Nr. 1367/17, Gem. Hausham, Dr-Franz-Langecker-Straße 18 Antragsteller: Peter Stefan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt eine Teilnutzungsänderung im EG auf dem Grundstück Flur-Nr. 1367/17. In die westlichen Räume im Erdgeschoss soll anstatt der bisherigen Kleintierarztpraxis eine zweite Wohneinheit eingebaut werden. Der östliche Teil der bisherigen Kleintierarztpraxis soll weiter als Gewerbefläche genutzt werden. Die Gewerbefläche wird baulich von der Wohnnutzung abgetrennt. Die erforderlichen 6 Stellplätze für die zwei Wohneinheiten und die Gewerbeeinheit können auf dem Grundstück selbst nachgewiesen werden.

Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich in einem Mischgebiet.
An der bestehenden Erschließung werden keine Änderungen vorgenommen.
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen die Baumaßnahme bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Errichtung eines Pools und Stabilisierung des bestehenden Geländes durch Terrassierung Grundstück: Flur-Nr. 703/8, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 2B, Antragsteller: Regina Köll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/8 einen Pool zu errichten und das bestehende Gelände durch Terrassierung zu stabilisieren.

Das Grundstück liegt im Allgemeinen Wohngebiet.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Hanggrundstück. Dem Gelände entsprechend sollen verschiedene Terrassen angelegt werden Die Höhe der Stützmauer vor dem Pool beträgt im Mittel ca. 2,35 m auf einer Länge von ca. 9,51 m. Die Wand soll durch Kletterpflanzen begrünt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Anbau von Balkonen im OG und Errichtung zweier Galerien im Spitzboden Grundstück: Flur-Nr. 642/4, Gem. Hausham, Glückaufstraße 14 Antragsteller: Alexander Stöckl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, an dem Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 642/4 im 1. OG zwei Balkone an der Westseite mit den Maßen 4 m x 2,75 Meter anzubauen. Außerdem sollen im Spitzboden sowohl an der Süd- als auch auf der Nordseite jeweils eine Galerie mit einer Grundfläche von 21,90 m² errichtet werden.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 12 „Hausham-Abwinkl“. Als Gebietsart ist in diesem Bereich ein Mischgebiet festgesetzt. Beim Bebauungsplan Nr. 12 handelt es sich um eine Erhaltungssatzung, die erlassen wurde, um die für Bergwerksgemeinden typische Siedlungsstruktur zu erhalten.

Der Anbau der Balkone liegt außerhalb der Baugrenze und widerspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Laut den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1.4 ist ein Überschreiten von Baulinien und –grenzen z.B. mit Erkern oder Balkonen an der Straße und zu den Seitenflächen ausgeschlossen. Eine Genehmigung ist nur im Rahmen einer Befreiung gem. 
§ 31 Abs. 2 BauGB möglich.
Durch den Anbau der Balkone werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, auch mit nachbarlichen Interessen scheint das Bauvorhaben vereinbar, da die notwendigen Abstandsflächen eingehalten werden. Außerdem würde die Durchführung des Bebauungsplanes möglicherweise zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen, da in unmittelbarer Nachbarschaft (Flur-Nr. 643/7 und 643/15) ähnliche Balkonanbauten vom Landratsamt bereits genehmigt wurden.

Laut § 3 Abs. 7 der Gestaltungssatzung müssen die Vordächer über die Balkone reichen. Dies ist bei der geplanten Erweiterung der Balkone nicht der Fall, da am Bestand des Gebäudes nichts verändert wird. Daher wird eine isolierte Befreiung von der Gestaltungssatzung beantragt.

Die Errichtung der Galerien im Spitzboden wiederspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht. Baulinien und -grenzen werden durch diese Maßnahme nicht überschritten. Auf der Flur-Nr. 642/11 wurde bereits eine vergleichbare Baumaßnahme umgesetzt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt für den Balkonanbau einer Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen und einer isolierten Befreiung von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Errichtung der Balkone zu.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt für den Balkonanbau einer Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen und einer isolierten Befreiung von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Errichtung der Balkone zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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9. Neubau eines Balkons Nordseitig 2. OG Grundstück: Flur-Nr. 642/8, Gem. Hausham, Klenzestraße 4 Antragsteller: Michael Hormaier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, an dem Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 642/8 im 2. OG einen Balkon an der Nordseite mit den Maßen 2,94 m x 1,50 m anzubauen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 12 „Hausham-Abwinkl“. Als Gebietsart ist in diesem Bereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Beim Bebauungsplan Nr. 12 handelt es sich um eine Erhaltungssatzung, die erlassen wurde, um die für Bergwerksgemeinden typische Siedlungsstruktur zu erhalten.

Der Anbau des Balkons liegt außerhalb der Baugrenze und widerspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Laut den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1.4 ist ein Überschreiten von Baulinien und –grenzen z.B. mit Erkern oder Balkonen an der Straße und zu den Seitenflächen ausgeschlossen. Eine Genehmigung ist nur im Rahmen einer Befreiung gem. 
§ 31 Abs. 2 BauGB möglich.
Durch den Anbau des Balkons werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, auch mit nachbarlichen Interessen scheint das Bauvorhaben vereinbar, da die notwendigen Abstandsflächen eingehalten werden. Außerdem würde die Durchführung des Bebauungsplanes möglicherweise zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen, da an dem gegenüber-liegenden Gebäude auf Flur-Nr. 642/9 bereits ein Balkon angebaut ist.

Laut § 3 Abs. 7 der Gestaltungssatzung müssen die Vordächer über die Balkone reichen. Dies ist bei der geplanten Erweiterung der Balkone nicht der Fall, da am Bestand des Gebäudes nichts verändert wird. Daher wird eine isolierte Befreiung von der Gestaltungssatzung beantragt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt für den Balkonanbau einer Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen und einer isolierten Befreiung von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Errichtung des Balkons zu.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt für den Balkonanbau einer Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen und einer isolierten Befreiung von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Errichtung des Balkons zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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10. Abbruch einer bestehenden Scheune und verkleinerter Anbau an bestehendes Wohngebäude Grundstück: Flur-Nr. 1325/3, Gem. Hausham, Althausham 4 Antragsteller: Johann Eham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, die auf dem Grundstück Flur-Nr. 1325/3 bestehende Scheune abzubrechen und an das bestehende Wohngebäude einen verkleinerten Anbau mit drei Wohneinheiten anzubauen.
Der Anbau mit den Maßen 14,10 m x 8,89 m und einer Wandhöhe von 7,06 m erhält, wie das Bestandsgebäude, drei Stockwerke (EG, OG, DG).
Die erforderlichen 6 Stellplätze für dieses Bauvorhaben können auf dem Grundstück selbst bzw. auf dem Nachbargrundstück Flur-Nr. 1325/2, das ebenfalls im Eigentum des Antragsstellers steht, nachgewiesen werden.
Auf der Westseite sollen im OG und im DG jeweils ein Balkon / Loggia errichtet werden.

Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich in einem Dorfgebiet.
Die Zufahrt zum Grundstück ist über die Althaushamer Straße gesichert. Das Grundstück kann an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden. Die Wasserversorgung erfolgt durch einen eigenen Brunnen. Für den Neubau ist daher über eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung zu entscheiden.

Bei Wohngebäuden ergibt sich der Anschluss- und Benutzungszwang aus § 5 Abs. 1 und 2 der Wasserabgabensatzung der Gemeinde Hausham – WAS. Das Mehrfamilienhaus wäre über die öffentliche Wasserversorgung zu versorgen.

Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht grundsätzlich, da das Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund grenzt (hier: Althaushamer Straße), in dem sich eine öffentliche Leitung direkt am Baugrundstück befindet.
Da das Grundstück bereits seit langem über die Althaushamer Wasserversorgung erschlossen ist, das bestehende Wohngebäude an die Althaushamer Wasserversorgung angeschlossen ist und die Wasserversorgung 2005 von Grund auf saniert wurde, kann für den Neubau eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt werden.
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang sollte aber für den Fall, dass sich die Sach- oder Rechtslage ändert, nur widerruflich erteilt werden („Widerrufsvorbehalt“, z. B. Anschluss an die Wasserversorgung).

Bauplanungsrechtlich bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer widerruflichen Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Hausham für den geplanten Neubau auf Flur-Nr. 1325/3 zu.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer widerruflichen Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Hausham für den geplanten Neubau auf Flur-Nr. 1325/3 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten Grundstück: Flur-Nr. 1208/10, Gem. Hausham, Alte Miesbacher Straße 27 Antragsteller: Dominik Aigner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt eine Baugenehmigung zum Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten.

Das Wohngebäude ist 13,54 m lang und 9,60 m breit, die Wandhöhe beträgt auf der Nord-Ost Seite ca. 6,50 m und auf der Süd-West Seite im Durchschnitt 7,34 m, die Dachneigung beträgt 26°. Auf der Süd-West Seite soll ein Quergiebel angebaut werden.
Die Erschließung der 2. und 3. Wohneinheit im OG und DG erfolgt über eine Außentreppe auf der Nord-Ost Seite.

Auf der Nordseite des Grundstücks soll ein Nebengebäude mit den Maßen 9 x 7 m, einer Wandhöhe von 3 m und einer Dachneigung von 26 ° errichtet werden. In diesem Gebäude sollen eine Garage, Abstellräume und ein Technikraum untergebracht werden.
Die 6 erforderlichen Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das die Gemeinde Hausham am 27.01.2022, konkretisiert in der Sitzung des Gemeinderats am 22.01.2024 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre erlassen hat sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der das Gebiet nach § 6 a BauNVO als Urbanes Gebiet ausweisen soll.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Konkrete Planentwürfe des Bebauungsplans gibt es noch nicht. Somit steht noch nicht fest, welche Festsetzungen im Bebauungsplan für dieses Grundstück getroffen werden und ob die beabsichtigte Bebauung den künftigen Festsetzungen widerspricht. 
Generell wird aber davon auszugehen sein, dass aufgrund der Größe des Grundstücks und der Lage des Bestandsgebäudes weiterhin Wohnbebauung zulässig ist.

Die Zufahrt zum Grundstück ist über die Alte Miesbacher Straße gesichert. Das Grundstück ist bereits jetzt an die zentrale Wasserversorgung und den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen, sofern die Abstandsflächen unter Berücksichtigung der übernommenen Abstandsflächen nachgewiesen werden können.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen, sofern die Abstandsflächen unter Berücksichtigung der übernommenen Abstandsflächen nachgewiesen werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 31. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 25.06.2024 den Entwurf der Bebauungs-planänderung gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 17.07.2024 – 16.08.2024 ausgelegt.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 08.08.2024
Fachliche Informationen und Empfehlungen:
Gehölzentnahme
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sind die Fäll- und Rodungs-maßnahmen im Winterhalbjahr zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchzuführen (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG).
Zu Punkt 5.1 Zäune
Wir raten, die Zäune mit einem Mindestabstand von 15 cm statt 10 cm über dèm Boden auszuführen.
Außenbeleuchtung
Nächtliche Außenbeleuchtung wirkt sich auf Fluginsekten aus, die durch künstliches Licht, abhängig von dem Lichttemperaturbereich, abgelenkt werden können. Um Veränderungen des Insektenaufkommens durch nächtliche Außenbeleuchtung, und damit mögliche Auswirkungen auf die Nutzung als Jagdgebiet durch Fledermäuse, zu vermindern, ist die Außenbeleuchtung auf ein absolut notwendiges Maß zu beschränken. Dies gilt für die Höhe der Lampeninstallation, die Beleuchtungsdauer, die Beleuchtungsstärke und die Anzahl der Lampen. Der Lichtstrom muss nach unten ausgerichtet sein. Es wird zudem folgende Maßnahme empfohlen. Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. LED-Leuchten „warm white t' mit Schwerpunkt der Licht-Emissionen im Wellenlängenbereich von 530 nm bis 630 nm) zu verwenden. Der Lichtstrom ist nach unten auszurichten.
Gebäudeabriss
Vor Gebäudeabriss ist der besondere Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG zu beachten. Es ist verboten, wildlebende Tiere der besonders und der streng geschützten Arten zu verletzten, zu töten oder deren Lebensstätten zu zerstören. Um Artenschutzverbotstatbestände zu vermeiden, nehmen Sie gerne vor Abriss der Gebäude Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde auf.
Freiflächenpläne
Die textliche Festlegung, dass Freiflächenpläne bei Bauanträgen mit einzureichen sind, wird begrüßt.

Die weiteren Fachbehörden am Landratsamt Miesbach haben keine Äußerungen abgegeben.

Stellungnahme der Gemeinde
Die Gemeinde nimmt die Empfehlungen und Hinweise zur Kenntnis. Es handelt sich aber um allgemeine Hinweise und Empfehlungen, die die mit der 31. Bebauungsplanänderung verfolgten Ziele nicht betrifft. Die Hinweise zur Außenbeleuchtung werden an die Bauherren weitergegeben.

B) Beteiligung der Öffentlichkeit

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“, 31. Änderung in der Fassung vom 24.06.2024 als Satzung.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“, 31. Änderung in der Fassung vom 24.06.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 14. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 25.06.2024 den Entwurf der Bebauungs-planänderung gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 17.07.2024 – 16.08.2024 ausgelegt.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach, Fachbereich Wasser- und Bodenschutzrecht, Schreiben vom 05.08.2024
Der FB 32, Wasser- und Bodenschutzrecht, schließt sich dem Hinweis des WWA Rosenheim vom 30.07.2024 an. 

Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 22.08.2024
Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit
1. Stallgebäude auf den Flurnr. 835 und 861: Dies wurde bereits als Freisteller ausgeführt. Dazu wurde im Rahmen einer LSG-Erlaubnis bereits das Einvernehmen erteilt. Zur Lageveränderung bestehen somit keine Einwände.
    1. Errichtung eines Hobbyraums auf der Flurnr. 833/10. Es bestehen keine Einwände.
    2. Vergrößerung und Lageverschiebung eines geplanten Wohngebäudes auf der Flurnr. 833/1
Bei einer Ortseinsicht wurden die Eigentümer vor Ort angetroffen.
Es ist geplant, dass das bisher dargestellte Gebäude mit den Maßen 6,85 m x 12,25 m auf 10 m mal 15 m vergrößert werden soll. Zusätzlich soll das Gebäude um ca. 6,5-8 m nach Westen und ca. 2-3 m Richtung Süden verschoben werden. Des Weiteren soll eine Garage angegliedert werden.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist vorab zu betonen, dass ein Verschieben des Gebäudes hangaufwärts aufgrund der sensiblen Lage und des hochwertigen Landschaftsbilds sehr kritisch gesehen wird. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre es geboten, möglichst bestandsnah Richtung bestehendes Gebäude im Osten – siehe aktueller B-Plan – zu bauen. Durch die Vergrößerung und die Verschiebung erhöhen sich die Eingriffe in ein sehr steiles Gebiet nochmals über die vorherige geplante Variante hinaus durch erhöhten Erdaushub, notwendige Stützmauern sowie eine erhöhte Fernwirkung durch die Verschiebung hangaufwärts.
          In Bezug auf die landschaftlich sehr reizvolle und sensible Umgebung wird auf die vorherigen Stellungnahmen des Kollegen Faas vom 05.05.2011 sowie 09.02.2012 (beide 10. Änderung) hingewiesen.
Wir bitten die Gemeinde deshalb, an der bisherigen Planung in Bezug auf die Gebäudesituierung (eine Vergrößerung sowie ein Garagenbau ist aus naturschutzfachlicher Sicht weniger problematisch) festzuhalten (§ 1a BauGB i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG).
Für ein kommendes Einzelbauverfahren ist aufgrund der sensiblen Lage ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan (angefertigt durch ein Landschaftsplanungs- oder Landschaftsarchitekturbüro) unabdingbar. Des Weiteren wird es aufgrund der reizvollen Lage, welche ein Resultat aus der Kombination aus Landschafts- und Ortsbild ist, und Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Schutzgütern bestehen, als sehr notwendig erachtet den hiesigen Kreisbaumeister (Hr. Boiger) bei der Planung des Gebäudes zu beteiligen.
Es wird gebeten diesen Passus in den Bebauungsplan mitaufzunehmen. (§ 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 BauGB).
  1. Ausgleichsfläche: Nach unserem Kenntnisstand existiert noch keine Ausgleichsflächenplanung für das Grundstück auf der Flurnr. 833/1. Es wird gebeten diese Planung nachzureichen. Die bisherige Ausgleichsfläche auf der Flurnr. 861/3 bezieht sich laut der Abarbeitung der Eingriffsregelung vom Oktober 2011 lediglich auf den Eingriff auf der selbigen Flurnr.
  2. Hinweis: Die Ausgleichsfläche auf der Flurnr. 861/3 ist nicht im Ökoflächenkataster eingetragen. Es wird gebeten, dass die Gemeinde Hausham dies in eigener Zuständigkeit nachträgt.
Die angesprochene Ausgleichsfläche wurde gemäß Planangaben nur ca. zur Hälfte umgesetzt. Auch hier wird gebeten, dass die Gemeinde hier in eigener Zuständigkeit die vollständige Umsetzung der Ausgleichsfläche veranlasst (§ 4c BauGB). Es ist anzumerken, dass bereits die Kollegin Fr. Dahhan diesbzgl. in ihrer Stellungnahme an die Gemeinde vom 03.05.2023 darauf hingewiesen hat.
Bei einer Ortseinsicht wurde Hr. Pichler sen. angetroffen und ihm wurde mitgeteilt, dass die Ausgleichsfläche auf der Flurnr. 861/3 seiner Tochter Fr. Keßlinger nur tlw. umgesetzt worden ist.
  1. Landschaftsschutzgebiet: Lediglich der Stall im Süden des Geltungsbereichs des B-Plans liegt im LSG. Das Einvernehmen wurde bereits erteilt.

Stellungnahme der Gemeinde
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der UNB zur Kenntnis.
Die Mitteilung zum Ökoflächenkataster (Punkt 5) wird durch die Gemeinde veranlasst. 
Da die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB zur Nachverdichtung erfolgt, ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden und somit keine Ausgleichsflächenplanung zu erstellen (Punkt 4).
Zu Punkt 3 – zusätzliches Wohngebäude auf Flur-Nr. 833/1:
Die aus naturschutzfachlicher Sicht weniger problematische Vergrößerung des Baufensters an der derzeitigen Lage würde dazu führen, dass die beiden Wohngebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 833/1 relativ nahe beieinander stehen. Zudem befindet sich das derzeitige Baufenster ohne Einhaltung der Mindestabstandsflächen von 3 Metern relativ nahe an der nördlichen Grundstücksgrenze. Die geplante Gebäudesituierung ermöglicht einen ausreichenden Abstand zwischen den Wohngebäuden auf dem Baugrundstück sowie eine möglichst geringe Sichtbeeinträchtigung des nördlich angrenzenden Grundstücks. Nach Westen hin orientiert sich das Baufenster an den westlichen Gebäudekanten der nördlich und südlich gelegenen Bestandsgebäude. 
Aufgrund der Lage und den Anforderungen an das geplante Wohngebäude wird festgesetzt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Dem Bauantrag ist ein qualifizierter Freiflächen-gestaltungsplan beizufügen. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird von Seiten der Baugenehmigungsbehörde der Kreisbaumeister beteiligt.


Die weiteren Fachstellen am Landratsamt Miesbach haben sich nicht geäußert.


LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 24.07.2024
Von den vom LfU zu vertretenden Fachbelangen (z.B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren) werden die Geogefahren berührt. Dazu geben wir folgende Stellungnahme ab:
Nach der Gefahrenhinweiskarte zu Geogefahren besteht im Bereich des Bauvorhabens eine mögliche Gefährdung durch Hanganbrüche (kleinräumige flachgründige Rutschungen, oftmals mit hohem Wassergehalt und Ausfließen der Rutschmasse, auch Hangmuren genannt), wie sie nur anlässlich von Starkregenereignissen auftreten. Die Eintretenswahrscheinlichkeit ist dabei üblicherweise eher gering, so dass die Gefährdung allgemein nur als Restrisiko einzustufen ist. Sie ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine Bebauung. Bei baulichen Maßnahmen kann dieses Restrisiko allerdings berücksichtigt und vermindert werden. Geländemodellierungen oder der Verzicht auf ebenerdige bergseitige Fenster und Türen können beispielsweise solche Maßnahmen sein. Die Bauherren bzw. die Planer sollten wegen der Möglichkeiten zur Anpassung der Bauweise auf die mögliche Gefährdung hingewiesen werden.
 
Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Miesbach.
Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 30.07.2024
Mit der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gschwendt“ besteht aus wasserwirt-schaftlicher Sicht grundsätzlich Einverständnis.

Wie es die jüngsten Ereignisse gezeigt haben, ist unabhängig von den durch Oberflächengewässer ausgehenden Gefahren mit voranschreitendem Klimawandel immer öfter mit Sturzfluten bei Starkregenereignissen zu rechnen. In solchen Fällen stellen sich flächige Überflutungen auch abseits von Gewässern ein. Durch die Hanglage insbesondere des Baugrundstücks 833/1 kann es bei lokal begrenzten Starkniederschlägen und Sturzfluten zu Überflutungen und Schäden an dem Gebäude kommen. Auf dieses Risiko ist in der Satzung hinzuweisen. Durch eine angepasste Bauweise lassen sich Schäden durch oberflächlich abfließendes Wasser vermeiden. Dazu halten wir die Festsetzung einer Höhenlage der Rohbodenoberkante der Erdgeschosse von 25 cm über dem hangseitigen Gelände und eine wasserdichte Ausbildung des Gebäudes bis zu diesem Maß für erforderlich.

Wir empfehlen den Abschluss einer Elementarschadensversicherung.

Stellungnahme der Gemeinde
Die vorgenannten Hinweise des LfU und des WWA werden an die Bauherren weitergegeben. Unter Punkt 4.2 wurden für das Grundstück Flur-Nr. 833/1 Festsetzungen hinsichtlich einer angepassten Bauweise zur Verringerung des Schadensrisikos durch Starkregenereignisse eingefügt.


B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Schreiben des Grundstückseigentümers Flur-Nr. 833/0 vom 31.07.2024

wir sind Eigentümer des Grundstücks Flurnummer 833 - Unterboden 8b (Hinterlieger des Grundstücks 833/10). Die einzige Zufahrt auf unser Grundstück erfolgt über das Grundstück 833/10. Hierfür wurde mit Urkunde 596-G-2004 ein Geh- und Fahrtrecht auf dem Grundstück 833/10 als Grunddienstbarkeit eingetragen. Dieses Geh- und Fahrtrecht besteht auf einer Breite von 4 Metern. Es ist uns gestattet, das Grundstück mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.

In der jetzigen geplanten Änderung des Bebauungsplans ist eine Zufahrt nur mit mindestens 3 Metern vorgesehen: "Die Zufahrt des Hinterliegers ist mit einer Breite von mindestens 3,00 m (auch während der Bauphase) zu gewährleisten."

Auf Grund der allgemein sehr beengten Verhältnisse und den fehlenden Kurvenradien in der Einmündung ist es für uns zwingend notwendig, diese 4 Meter freizuhalten. Bei einer Reduzierung der Breite in der Einmündung ist es nicht mehr möglich mit einem größeren Fahrzeug unser Grundstück anzufahren (z.B. Rettungswagen oder Möbelwagen). Laut Richtlinien für Feuerwehrzufahrten wären bei solch engen Kurvenradien mindestens 5 Meter Breite notwendig.

Wir bitten deshalb um eine Änderung, sodass die Zufahrt für den Hinterlieger mit mindestens 4,00 m Breite zu gewährleisten ist. Diese 4 Meter dürfen auch nicht durch Dachvorsprünge oder ähnliches in der Höhe beschränkt sein.

Zudem weisen wir darauf hin, dass durch die vorgesehene zukünftige Bebauung des Grundstücks 833/10 das Sichtdreieck für die Grundstücksausfahrt eingeschränkt wird.

Ansonsten bestehen unsererseits keine Einwände gegen die geplanten Änderungen.

Stellungnahme der Gemeinde
Die Zufahrt zum Grundstück Flur-Nr. 833/0 ist lt. Luftbild derzeit mit einer Breite von ca. 2,80 m ausgebildet, im Bereich der Einmündung in die Hauptstraße mit einer Breite von ca. 3,55 m.
Im Bebauungsplan wird die Zufahrt entsprechend der Dienstbarkeitsurkunde mit einer Breite von 4 Metern entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 833/10 festgesetzt. Das Baufenster wird 5 Meter von der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt festgesetzt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“, 14. Änderung in der Fassung vom 09.09.2024 mit den o.g. eingearbeiteten Änderungen als Satzung.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“, 14. Änderung in der Fassung vom 09.09.2024 mit den o.g. eingearbeiteten Änderungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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14. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö informativ 14
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15. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö informativ 15

Sachverhalt

Die Chlorung des Trinkwassers der Gemeinde Hausham, die aus Sicherheitsgründen erfolgte, konnte heute beendet werden.

Beschlussvorschlag

Ohne Beschluss

Datenstand vom 15.11.2024 08:09 Uhr