Datum: 14.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage
Grundstück: Flur-Nr. 703/13, Gem. Hausham, Abwinkelbachstraße 37
Antragsteller: Sabine und Luiz Schweiger
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3 |
Nutzungsänderung. des besteh. Schullandheimes "Rohrauer Haus" in eine Gästepension mit 59 Betten, einer Ferienwohnug sowie einer Betriebsleiter- und Hausmeisterwohnung
Grundstück: Flur-Nr. 276, Gem. Hausham, Eckart 23
Antragsteller: Josef Eham
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4 |
Nutzungsänderung einer Bäckerei mit Wohnung und Nebengebäude in ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Gewerbeeinheit und 4 Wohnungen
Grundstück: Flur-Nr. 790, Gem. Hausham, Tegernseer Str. 27
Antragsteller: Monika Lichtensteiger
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5 |
Herstellen einer Hanggarage mit 4 Stellplätzen; Neubau eines EFH mit 2 Stellplätzen
Grundstück: Flur-Nr. 676/13 und 676/18, Gem. Hausham, Frühlingstraße 12
Antragsteller: Gritschneder Andreas
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6 |
Bauantrag zum Abbruch und Ersatzneubau einer Garagenanlage;
Grundstück: Flur-Nr. 1130/1, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 50 - 62
Antragsteller: WEG Tegernseer Straße 50 - 62
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7 |
Vollzug der StVO
Anordnug einer zeitlichen Begrenzung für die Parkbuchten an der Schlierseer Str. (Bekleidungsgeschäft Danzer)
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8 |
Anträge und Anfragen
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9 |
Informationen des Bürgermeisters
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.11.2024
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.09.2024.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.09.2024.
Diskussionsverlauf
Frau Von Poser und Groß-Naedlitz Irmgard hat sich der Abstimmung enthalten.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.09.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage
Grundstück: Flur-Nr. 703/13, Gem. Hausham, Abwinkelbachstraße 37
Antragsteller: Sabine und Luiz Schweiger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/13 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 6,60 m x 11,00 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26,6°.
Auf der Westseite wird ein 5,00 m x 1,50 m großer Wintergarten angebaut. Der Wintergarten überschreitet die Baugrenze, diese Überschreitung ist aber gemäß Punkt 3.3 der Textlichen Festsetzungen zulässig.
An der Ostseite wird eine Garage mit einer Grundfläche von 6,00 m x 3,00 m und einer Wandhöhe von 3,00 m angebaut.
Es wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Grundfläche und der Baugrenzen der geplanten Doppelhaushälfte beantragt. Die Grundfläche soll um 10 % überschritten, die Baugrenze also um 60 cm verbreitert werden. Die Größe der Doppelhaushälfte würde dann auf 72,60 m² erweitert werden.
Durch die vorgesehene Verbreiterung können die Räume in allen Stockwerken um die benötigten Erschließungsflächen herum in sinnvoller Breite geplant werden und die Wohnfläche nähert sich den der übrigen Parzellen im B-Plan an.
Laut Antragsteller würde auch bei der zweiten Doppelhaushälfte (Flur-Nr. 703/14) eine Erweiterung im selben Maß angestrebt werden. So wäre eine Symmetrie bzgl. der Kubaturen der Haushälften wiedergegeben, um ein einheitliches Gesamtbild zu gewährleisten.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.06.2024 wurde dieses Thema bereits erörtert und eine Erweiterung der Grundfläche bis 75 m² in Aussicht gestellt.
In den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. wird festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für das Nachbargrundstück Flur-Nr. 703/14 wurde bisher noch nicht eingereicht.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Verbreiterung der Doppelhaushälfte um 60 cm zu und stimmt somit der Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenzen und der Grundfläche gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu.
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Verbreiterung der Doppelhaushälfte um 60 cm zu und stimmt somit der Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenzen und der Grundfläche gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Nutzungsänderung. des besteh. Schullandheimes "Rohrauer Haus" in eine Gästepension mit 59 Betten, einer Ferienwohnug sowie einer Betriebsleiter- und Hausmeisterwohnung
Grundstück: Flur-Nr. 276, Gem. Hausham, Eckart 23
Antragsteller: Josef Eham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.11.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt das bisher als Schullandheim genutzte Gebäude in eine Gästepension mit 59 Betten sowie einer Ferienwohnung umzubauen.
Der geplante Umbau beschränkt sich auf die neue Aufteilung der Räume im Innenbereich. Die Außenansicht des Bestandsgebäudes bleibt ansonsten unverändert.
Die geplante Nutzungsänderung wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.06.2024 behandelt. Da sich zu dem ursprünglichen Antrag Änderungen ergeben haben, welche der Antragsteller bereits mit dem Landratsamt abgestimmt hat, wurden jetzt geänderte Eingabepläne eingereicht. Über die Änderungen muss jetzt erneut Beschluss gefasst werden.
Ansonsten wird auf den Beschluss vom 25.06.2024 verwiesen.
Folgende Änderungen wurden in den Eingabeplänen vorgenommen:
Erdgeschoss: Bisher Großraumbüro jetzt Seminarraum (der gemeinschaftliche
Frühstücksraum beleibt erhalten
1. Obergeschoss: Bisher gewerbliche Büroeinheit und Betriebsleiterwohnung jetzt Betriebsleiterwohnung und Hausmeisterwohnung
2. Obergeschoss: Bisher Hausmeisterwohnung jetzt Ferienwohnung
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Nutzungsänderung einer Bäckerei mit Wohnung und Nebengebäude in ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Gewerbeeinheit und 4 Wohnungen
Grundstück: Flur-Nr. 790, Gem. Hausham, Tegernseer Str. 27
Antragsteller: Monika Lichtensteiger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Für das Bestandsgebäude auf der Flur-Nr. 790 soll eine Nutzungsänderung erfolgen. Das Gebäude soll in ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Gewerbeeinheit im EG und 4 Wohnungen geändert werden.
Im Erdgeschoss soll anstatt der bisherigen Bäckerei mit Laden und einer weiteren Gewerbeeinheit eine Büroeinheit (38,86 m²) sowie eine Wohneinheit (136,88 m²) entstehen.
Im Obergeschoss sollen anstatt einer dann zwei Wohneinheiten (52,16 m² und 73,83 m²) entstehen.
Im Dachgeschoss soll dann die 4. Wohneinheit (62,38 m²) entstehen, bisher war das DG keine eigenständige Wohneinheit. (Die Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss sind im Bestand bereits seit Jahren vorhanden, bisher wurde aber keine Nutzungsänderung in ein Mehrfamilienhaus beantragt)
Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Lauf Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet ein reines Wohngebiet. In reinen Wohngebieten sind Büroräume grundsätzlich nur dann zulässig, wenn diese für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbe-treibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, genutzt werden.
Das Grundstück liegt an der vielbefahrenen Staatsstraße 2076. Außerdem sollen die Büroräume in den Räumlichkeiten, die zur Straße hin ausgerichtet sind, untergebracht werden. Aus diesem Grunde wäre auch ein sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb an dieser Stelle vorstellbar.
Das geplante Vorhaben fügt sich ansonsten in das reine Wohngebiet ein.
Die erforderlichen 10 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
An der Erschließung des Grundstücks werden keine Änderungen vorgenommen, daher ist die Erschließung des Grundstücks gesichert.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Herstellen einer Hanggarage mit 4 Stellplätzen; Neubau eines EFH mit 2 Stellplätzen
Grundstück: Flur-Nr. 676/13 und 676/18, Gem. Hausham, Frühlingstraße 12
Antragsteller: Gritschneder Andreas
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Für das Bestandsgebäude auf der Flur-Nr. 676/13 sollen 4 weitere Stellplätze in Form einer Hanggarage mit begrüntem Flachdach geschaffen werden. Die Hanggarage mit den Grundmaßen 15,50 m x 7 m und einer Wandhöhe von 3,25 m schließt sich im Norden an das Bestandsgebäude an. Die Stützmauer im Norden der Garage soll 15,55 m lang werden. Zwischen dem Bestandsgebäude und der Hanggarage soll außerdem noch eine Treppenanlage errichtet werden.
Auf einem Teilbereich von ca. 300 m² des bisher unbebauten Grundstücks Flur-Nr. 676/18 soll ein Einfamilienhaus mit den Maßen 12 m x 10 m und einer Wandhöhe von ca. 6,11 m an der Westseite und ca. 6,71 m an der Ostseite errichtet werden. Die Dachneigung beträgt 18°. Die beiden Stellplätze sind nördlich des Wohngebäudes geplant. Das Teilgrundstück soll um
ca. 100 m² aus dem Flurstück 676/13 nach Süden vergrößert werden.
Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, entspricht aber dem Gebietstyp eines reinen Wohngebietes nach der BauNVO.
Die umgebende Bebauung ist von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Wandhöhen von 5,50 m bis 6,70 m geprägt.
Das neu geplante EFH fügt sich in diese Bebauung ein.
Die Zufahrtsbreite zu den beiden Grundstücken beträgt dann in Fortführung der Frühlingstraße ca.
3 – 4 Meter und ist somit gesichert. Zwischen dem Bestandsgebäude und der geplanten neuen Grundstücksgrenze ergibt sich ein Abstand von ca. 4 bis 7 Metern.
Der Anschluss des Neubaus an den Abwasserkanal und an die gemeindliche Wasserversorgung wäre möglich und die Erschließung somit gesichert.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Für die erforderliche Hangabgrabung zur Errichtung der Hanggarage wird eine Abweichung von
§ 5 Abs. 1 und für die Errichtung eines Flachdaches eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss 1
Beschluss:
Für die erforderliche Hangabgrabung zur Errichtung der Hanggarage wird eine Abweichung von
§ 5 Abs. 1 und für die Errichtung eines Flachdaches eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
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6. Bauantrag zum Abbruch und Ersatzneubau einer Garagenanlage;
Grundstück: Flur-Nr. 1130/1, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 50 - 62
Antragsteller: WEG Tegernseer Straße 50 - 62
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück 1130/1 den Abbruch und Ersatzneubau einer Garagenanlage.
Das Grundstück liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Laut dem Flächennutzungsplan liegt das Grundstück in einem reinen Wohngebiet.
Die bestehende Garagenanlage beinhaltet sehr enge Stellplätze und befindet sich in einem schlechten Zustand. Daher wird ein Ersatzneubau angestrebt.
Als Dach soll hier ein 2-fach geneigtes, begrüntes Pultdach errichtet werden.
Durch 13 Fertiggaragen, die versetzt angeordnet werden sollen, bleiben 25 Garagenstellplätze erhalten, die innen 20 cm breiter als die bestehenden sind und somit den heutigen Anforderungen entsprechen. Dabei wird die gesamte Garagenanlage insgesamt nur 1 m länger.
Für das Bauvorhaben wird ein Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefen für die nördlich gelegene Außenwand gestellt und wie folgt begründet:
Die Abstandsfläche Nord der Bestandsgarage und somit auch der neu geplanten Garagenanlage liegt auf dem Nachbargrundstück und überschneidet sich mit der Abstandsfläche des Gebäudes mit der Hausnummer 72. Der Abstand zur Grundstücksgrenze von 3 Metern kann nicht eingehalten werden.
Dieser Bereich wird für die Flur-Nummer 1128 als Verkehrsfläche genutzt, um die dort angeordneten Stellplätze anfahren zu können.
Die Zufahrt zu den Garagen ist gesichert, da das Grundstück unmittelbar an der Tegernseer Straße liegt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eine Abweichung gewährt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eine Abweichung gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Vollzug der StVO
Anordnug einer zeitlichen Begrenzung für die Parkbuchten an der Schlierseer Str. (Bekleidungsgeschäft Danzer)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.11.2024
|
ö
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beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Schon bei der Planung zur Verlegung des Bahnübergangs gab es Überlegungen, die Parkdauer für die Parkbuchten an der Schlierseer Straße vor dem Bekleidungsgeschäft Danzer, Naturfreundestraße 2, mit einer zeitlichen Begrenzung während der Öffnungszeiten zu beschränken.
Nachdem nun der Parkplatz vermehrt auch als Dauerparkplatz teilweise sogar für Anhänger genutzt wird, soll diese Beschränkung nun auch umgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt folgende Regelung vor:
- Von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Parken mit Parkscheibe für 2 Stunden
Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonntagen parken ohne Beschränkung.
Auch der Eigentümer des Geschäftes ist mit dieser Regelung einverstanden.
Die Polizei Miesbach und der Straßenbaulastträger wurden zu dieser Maßnahme nicht angehört, da dies als nicht notwendig gesehen wurde.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Parkdauer für die Parkbuchten an der Schlierseer Straße vor dem Bekleidungsgeschäft Danzer, Naturfreundestraße 2, gemäß den oben genannten Vorschlägen der Verwaltung zu beschränken.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Parkdauer für die Parkbuchten an der Schlierseer Straße vor dem Bekleidungsgeschäft Danzer, Naturfreundestraße 2, gemäß den oben genannten Vorschlägen der Verwaltung zu beschränken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.11.2024
|
ö
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informativ
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8 |
zum Seitenanfang
9. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.11.2024
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ö
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informativ
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9 |
Datenstand vom 05.02.2025 08:43 Uhr