Datum: 12.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses, Erweiterung des Erdgeschosses um einen Windfang und Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus Grundstück: Flur-Nr. 667/9, Gem. Hausham, Huberbergstraße 4 Antragsteller: Kerstin Schmeding u. Aaron Rincover
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport Grundstück: Flur-Nr. 1353/24, Gem. Hausham, Haldensiedlung 8 Antragsteller: Thomas & Silvia Landerer
4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes Grundstück: Flur-Nr. 1325/3, Gem. Hausham, Althausham 4 Antragsteller: Johann Eham
5 Neuerrichtung der Tenne Grundstück: Flur-Nr. 1332 und 1333/1, Gem. Hausham, Althausham 1 Antragsteller: Sebastian Lang
6 Antrag auf Dachsanierung und in diesem Zuge Aufstockung von 2 Wohneinheiten für Dachgeschossausbau; Grundstück: Flur-Nr. 786/9, 786/10, jeweils Gem. Hausham, Rainer Straße 22 Bauherr: Wiesböck Anja und Markus
7 Tekturantrag wegen geändertem Garagendach zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Grundstück: Flur-Nr. 677/3, Gem. Hausham, Frühlingstraße 6b Antragsteller: Alexandra Weber und Benjamin Köpf
8 Einbau einer Kellerbar mit "Gastro" Eventfläche im Untergeschoss der bestehenden Gewerbegebäude und Erweiterung Treppenhaus Erdgeschoss, Haus Nord Grundstück: Flur-Nr. 1169/16, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 8 Antragsteller: Max Fendl
9 Bauantrag zum Neubau eines Carports an die bestehende Doppelhaushälfte; Grundstück: Flur-Nr. 703/15, Gem. Hausham, Abwinkelbachstraße 35 Antragsteller: Fischer Marina und Sebastian
10 Bauantrag zur dauerhaften Nutzung als Schneelagerplatz, Lagerplatz und Ausweichparkplatz; Grundstück: Flur-Nr. 1699/0 (Teilfläche), Gem. Hausham, Nähe Bergerhofweg Antragsteller: Krankenhaus Agatharied KU
11 Nutzungsänderung eines Lagerraums im Nebengebäude der zentralen Sportanlage in einen Multifunktionsraum für die SG Hausham Grundstück: Flur-Nr. 1121, Gem. Hausham, Agatharieder Weg 11 Antragsteller: Gemeinde Hausham
12 Vollzug der StVO Anordnung einer Tempo 30 Begrenzung für die Abwinkelbachstraße
13 Anträge und Anfragen
14 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.04.2025.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.04.2025.

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2. Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses, Erweiterung des Erdgeschosses um einen Windfang und Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus Grundstück: Flur-Nr. 667/9, Gem. Hausham, Huberbergstraße 4 Antragsteller: Kerstin Schmeding u. Aaron Rincover

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö 2
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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport Grundstück: Flur-Nr. 1353/24, Gem. Hausham, Haldensiedlung 8 Antragsteller: Thomas & Silvia Landerer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Erlass eines Vorbescheides für den Neubau eines Einfamilienhauses (EG + OG, Grundfläche 9,86 m x 5,18 m, Wandhöhe 5,25 m, Dachneigung 18°) mit Carport (Grundfläche 5,40 m x 5,18 m, Wandhöhe 2,49 m, Dachneigung 10°).

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) in einem
Allgemeinem Wohngebiet“ (WA). Ein Bauvorhaben ist dort zulässig, wenn es sich nach 
Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Das Grundstück ist über die Straße der Haldensiedlung erschlossen. Mit dem Bestandsgebäude ist das Grundstück bereits an die öffentliche Trinkwasserversorgung und den Abwasserkanal angeschlossen. 

Im Antrag auf Vorbescheid wurden folgende konkrete Fragen gestellt:

Ist die Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung zulässig?
Die Haldensiedlung ist durch Ein- und Mehrfamilienhäuser mit jeweils einem Baukörper als Hauptgebäude pro Grundstück geprägt. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Dreifamilienwohnhaus. 
Nach der Art würde sich das Einfamilienhaus in die bestehende Umgebung einfügen.

Das Maß der baulichen Nutzung ist jedoch höher als das der umliegenden Bebauung. Auf dem beantragten Grundstück befindet sich aktuell bereits ein Einfamilienwohnhaus. Mit dem beantragten zweiten Einfamilienwohnhaus würde die Grundfläche der Wohn- und Nebengebäude dann 0,45 beantragen. Die Grundflächen der Wohn- und Nebengebäude in der umliegenden Bebauung betragen zwischen 0,19 und 0,43.
Außerdem wären auf diesem Grundstück dann zwei Baukörper (Hauptgebäude) vorhanden.

Fügen sich die Baukörper in die umliegende Bebauung ein?
Bezüglich der Grundfläche des Hauptgebäudes mit 53,08 m² entspricht der Neubau dem der einzelnen Häuser des Dreifamilienwohnhauses auf dem Nachbargrundstück. In der unmittelbaren Umgebungsbebauung sind ansonsten Grundflächen der Hauptgebäude von 92 m² bis 127,5 m² vorhanden. In der unmittelbaren Umgebungsbebauung sind Wandhöhen von 2,70 m bis 6,10 m und Dachneigungen von 18° bis 27 ° vorhanden.
Aus diesem Grunde fügen sich die Baukörper in die umliegende Bebauung ein.



Ist das Bauvorhaben gem. vorliegenden Planes planungsrechtlich hinsichtlich Lage auf dem Baugrundstück, Größe und Höhe zulässig?

Abgesehen von den Abstandsflächen, fügen sich die Baukörper in die umliegende Bebauung ein und sind planungsrechtlich hinsichtlich der Lage auf dem Baugrundstück, Größe und Höhe zulässig.

Für das Bestandsgebäude muss nur ein Stellplatz nachgewiesen werden, hier gilt soweit Bestandsschutz da für dieses Gebäude keine Stellplatzanzahl festgesetzt wurde. 
Nach der Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung der Gemeinde Hausham sind für das neu geplante Einfamilienhaus 2 Stellplätze erforderlich. Im Antrag auf Vorbescheid sind 3 Kraftfahrzeugstellplätze ausgewiesen. 


Sind die Baukörper mit den eingezeichneten Abstandsflächen zulässig?
(Bestand: Bestandsschutz zur FlNr. 1353/25)

Die Satzung der Gemeinde Hausham sieht in „Allgemeinen Wohngebieten“ eine Abstandsfläche von 0,9 H vor. 
Lediglich auf der Westseite kann die Abstandsfläche von 5,49 m eingehalten werden.
Auf der Süd- und der Ostseite des Gebäudes können bis zur Grundstücksgrenze lediglich die Mindestabstandsflächen von 3 m eingehalten werden.
Auf der Nordseite überschneiden sich die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes mit den Abstandsflächen des Neubaus. 
Das „16 m Privileg“ (Reduzierung der Abstandsflächen vor bis zu zwei Außenwänden auf 0,45 H) gemäß der Satzung über die Abstandsflächentiefe der Gemeinde Hausham kann nicht angewandt werden, da die Voraussetzung nicht erfüllt ist.

Damit das Bauvorhaben wie beantragt verwirklicht werden kann, müsste eine Abweichung der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe an der nördlich, südlich und östlich gelegenen Außenwand erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eine Abweichung gewährt.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes Grundstück: Flur-Nr. 1325/3, Gem. Hausham, Althausham 4 Antragsteller: Johann Eham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 4
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5. Neuerrichtung der Tenne Grundstück: Flur-Nr. 1332 und 1333/1, Gem. Hausham, Althausham 1 Antragsteller: Sebastian Lang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 5
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6. Antrag auf Dachsanierung und in diesem Zuge Aufstockung von 2 Wohneinheiten für Dachgeschossausbau; Grundstück: Flur-Nr. 786/9, 786/10, jeweils Gem. Hausham, Rainer Straße 22 Bauherr: Wiesböck Anja und Markus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen die Aufstockung des Doppelhauses auf der Flur-Nr. 786/9 und 786/10.
Die Wandhöhe soll sich durch die Aufstockung um 1,19 m (Nord: WH Bestand 6,385 / WH Neu 7,575; Süd WH Bestand 6,695 / WH Neu 7,885) erhöhen, die Dachneigung von 22° wird beibehalten. 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) in einem
„Reinen Wohngebiet“ (WR). Ein Bauvorhaben ist dort zulässig, wenn es sich nach 
Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.



Die Satzung der Gemeinde Hausham sieht in „Reinen Wohngebieten“ eine Abstandsfläche von 0,9 H vor. 
Auf der Nordseite kann die Abstandsfläche von 7,555 m nicht eingehalten werden.
Das „16 m Privileg“ (Reduzierung der Abstandsflächen vor bis zu zwei Außenwänden auf 0,45 H) gemäß der Satzung über die Abstandsflächentiefe der Gemeinde Hausham kann nicht angewandt werden, da die Voraussetzung nicht erfüllt ist.

Damit das Bauvorhaben wie beantragt verwirklicht werden kann, müsste eine Abweichung der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe an der nördlich, südlich und östlich gelegenen Außenwand erteilt werden.

An der bestehenden Erschließung werden durch die Baumaßnahme keine Änderungen vorgenommen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Von der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe wird eine Abweichung gewährt.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

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7. Tekturantrag wegen geändertem Garagendach zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Grundstück: Flur-Nr. 677/3, Gem. Hausham, Frühlingstraße 6b Antragsteller: Alexandra Weber und Benjamin Köpf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im genehmigten Bauantrag aus 2022 wurde die Garage mit einem Satteldach – Giebelseite Richtung Osten – und einem Pultdach an der Nordseite beantragt.
Im Zuge der Bauausführung wurde an Stelle des ostseitigen Satteldachs ebenfalls ein Pultdach errichtet, wodurch sich nunmehr ein zweiseitiges Pultdach (lt. Landratsamt Miesbach ein sogenanntes Walmdach) ergibt.

Gemäß § 4 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes sind Dächer von Garagen und Nebengebäuden als Sattel- oder Pultdächer auszubilden.
Es wird daher eine Abweichung von der Gestaltungssatzung beantragt. Die Abweichung wird wie folgt begründet:
Um die sichtbare Wandhöhe zum östlichen Nachbarn hin (Fl.Nr. 677/6) zu reduzieren, wurde ein zweiseitiges Pultdach als Dachform gewählt.
Der große Vorteil ist, dass die Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes, bei der ohnehin schon engen Bebauung, so gering wie möglich gehalten wird.
Insgesamt wirkt die Garage somit nicht mehr so mächtig.
Die Dachform wurde mit dem Nachbarn abgestimmt. 

Der Dachüberstand auf der Ostseite wurde wegen der Grenzbebauung auf null reduziert. Auf der Nordseite beträgt der Dachüberstand wegen des geringen Grenzabstandes weniger als 60 cm.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes wird hinsichtlich der Dachform eine Abweichung von § 4 und hinsichtlich des Dachüberstands eine Abweichung von § 3 Abs. 3 erteilt.

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8. Einbau einer Kellerbar mit "Gastro" Eventfläche im Untergeschoss der bestehenden Gewerbegebäude und Erweiterung Treppenhaus Erdgeschoss, Haus Nord Grundstück: Flur-Nr. 1169/16, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 8 Antragsteller: Max Fendl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 8
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9. Bauantrag zum Neubau eines Carports an die bestehende Doppelhaushälfte; Grundstück: Flur-Nr. 703/15, Gem. Hausham, Abwinkelbachstraße 35 Antragsteller: Fischer Marina und Sebastian

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines unmittelbar an das Haus angebauten Carports. An sich handelt es sich bei dem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben i.S.v. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO.
Der Carport wird mit einem zur Grundstücksgrenze hin auslaufenden Pultdach versehen, die Wandhöhe an der Grenze beträgt …… Meter. Die Grundfläche für den Carport beträgt 37,94 m².
An der östlichen Grundstücksgrenze schließt sich unmittelbar ein Nebengebäude des Nachbargrundstückes an, eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes ist nicht erkennbar.
Durch die Versetzung des Carports an die nordöstliche Grundstücksgrenze kann der Süd-Westgarten komplett genutzt werden. 
Es handelt sich bei dem Baugrundstück um das am südöstlichen Rand des Bebauungsplans liegende Grundstück. Aufgrund dieser Lage ist eine Beeinträchtigung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplans durch die Versetzung des Baufensters für die Garage nicht gegeben. Die Anfahrt zum Carport erfolgt allerdings nicht über die für das Bebauungsplangebiet errichtete Abwinkelbachstraße, sondern über die bestehende Huberbergstraße. Die umliegenden Nachbarn haben gegen die Zufahrt nichts einzuwenden.

Das Bauvorhaben befindet sich aber im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“, der auch für Garagen Baugrenzen vorsieht.
Eine Befreiung von den Baugrenzen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB oder die Erteilung einer isolierten Zulassung nach § 23 BauNVO ist nicht möglich, da dem Grundstückseigentümer dann immer noch die Errichtung einer Garage in dem dafür vorgegebenen Baufeld möglich ist. Somit ist für die Errichtung des Carports außerhalb der im Bebauungsplan vorgegebenen Baugrenzen eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 703/15 im vereinfachten Verfahren zu ändern. Die Kosten der Bebauungsplanänderung hat der Antragsteller zu tragen. 

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10. Bauantrag zur dauerhaften Nutzung als Schneelagerplatz, Lagerplatz und Ausweichparkplatz; Grundstück: Flur-Nr. 1699/0 (Teilfläche), Gem. Hausham, Nähe Bergerhofweg Antragsteller: Krankenhaus Agatharied KU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2017 wurden die vorübergehende Erweiterung der Schneeablagefläche Richtung Osten sowie die Nutzung der bestehenden Schneelagerfläche als provisorischer Parkplatz genehmigt. Spätestens nach Fertigstellung des Parkhauses sollte die Erweiterungsfläche zurückgebaut und die verbleibende Fläche wieder als Schneeablagefläche verwendet werden.
Das Krankenhaus Agatharied stellt nunmehr den Antrag, beide Flächen künftig dauerhaft als Schneelagerfläche, Lagerfläche und Ausweichparkplatz nutzen zu dürfen. Durch den Bau des Parkhauses auf der Fläche des großen Parkplatzes sind ebene befestigte Flächen, die im Bedarfsfall auch kurzzeitig als Lagerflächen genutzt werden konnten, weggefallen. Auf dem weiteren Krankenhausareal sind kaum befestigte ebene Fläche vorhanden, bei denen es sich nicht um Feuerwehrzufahrten handelt, die generell von jeglicher Benutzung freizuhalten sind.

Um auch künftig einen störungsfreien verkehrssicheren Krankenhausbetrieb aufrechterhalten zu können, benötigt das Kreiskrankenhaus beide Flächen weiterhin dringend als Schneelagerfläche im Winter, bei Baumaßnahmen als Lagerfläche und gegebenenfalls als Ausweichparkplatz. 

Für die befristete Nutzung der Flächen wurde von der UNB eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebiets „Egartenlandschaft um Miesbach“ erteilt. Diese ist vom Antragsteller erneut zu beantragen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Es wird empfohlen, in die Baugenehmigung die Auflage aufzunehmen, dass eine Eingrünung der gesamten Fläche in Richtung Norden vorgenommen werden muss. 

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11. Nutzungsänderung eines Lagerraums im Nebengebäude der zentralen Sportanlage in einen Multifunktionsraum für die SG Hausham Grundstück: Flur-Nr. 1121, Gem. Hausham, Agatharieder Weg 11 Antragsteller: Gemeinde Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 11
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12. Vollzug der StVO Anordnung einer Tempo 30 Begrenzung für die Abwinkelbachstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 12
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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö informativ 13
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14. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö informativ 14
Datenstand vom 02.06.2025 11:23 Uhr