Datum: 15.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten;
Grundstück: Flur-Nrn. 1169/0, 1169/12, 1169/13, Tiefenbachstraße 5
Bauherr: Franz Kroha
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3 |
Anfrage;
für die Errichtung eines Fahnenmastes beim Gasthof Staudenhäusl
Grundstück: Flur-Nr. 31/0 , Agatharied 10
Bauherr: Wieser Christian
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4 |
Anfrage Wegverlegung;
Grundstück: Flur-Nr. 193/0, Eck 16
Bauherr: Plattner Sabine
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5 |
Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz";
Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung für eine Aufschüttung (Errichtung einer Stützmauer)
Grundstück: Flur-Nrn. 1190, 1190/21 und 1190/23, Wörnsmühler Str. 4
Bauherr: Busch Wolfgang
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6 |
Gestaltung Dreiecksinsel;
B 307
-Entscheidung über das weitere Vorgehen-
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7 |
Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz";
Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Gartenhäuschens mit Unterstand von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7
Grundstück: Flur-Nr. 1193/10, Rathausstr. 70
Bauherr: Familie Zistler
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8 |
Bauantrag für die Errichtung eines Balkones im Dachgeschoss
und für die Geländeauffüllung im Bereich der Terrasse;
Grundstück: Flur-Nr. 1584/0, Gunetsberg 111
Bauherr: Willert Josef jun.
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9 |
Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“;
Bauantrag (Tektur) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Verschiebung der Baugrenzen,
Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes
Grundstück: Flur-Nrn. 683/15, 683/16, an der Schlierachstraße
Bauherr: IB Haus und Grundbesitz Immobilien,
-Änderungs- / Aufstellungsbeschluss-
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10 |
Anträge und Anfragen
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11 |
Informationen des Bürgermeisters
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss genehmigt die
Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015.
Beschluss
Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten;
Grundstück: Flur-Nrn. 1169/0, 1169/12, 1169/13, Tiefenbachstraße 5
Bauherr: Franz Kroha
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Herr Kroha beantragt den Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten
(Grundfläche 25,24 m x 12,49 m, Wandhöhe 7,05 m, Satteldach, Dachneigung 25°, Erdgeschoss + Obergeschoss + Dachgeschoss).
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) in einem
„Mischgebiet“ (MI). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Es wurde am 08.06.2015 ein Ortstermin mit dem Kreisbaumeister Herrn Pawlovsky und Herrn Deingruber vom Landratsamt Miesbach durchgeführt. Beide sind der Meinung das geplante Bauvorhaben füge sich in die nähere Umgebung ein. So bestehen seitens des Landratsamtes Miesbach keine Einwände für die Errichtung des Mehrfamilien-Wohnhauses.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne. Aus Sicht des Bauausschusses wäre es aber wünschenswert, dass das Gebäude eine geringere Höhe aufweist, die sich an der Höhe der unmittelbar benachbarten Wohngebäude orientiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Anfrage;
für die Errichtung eines Fahnenmastes beim Gasthof Staudenhäusl
Grundstück: Flur-Nr. 31/0 , Agatharied 10
Bauherr: Wieser Christian
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Herr Wieser stellt eine Anfrage für die Errichtung eines Fahnenmastes für den Gasthof Staudenhäusl, da er sich von einer Fahne einen zusätzlichen Werbeeffekt erhofft.
Bei einem Ortstermin am 06.07.2015 mit Herrn Wieser, Bürgermeister Zangenfeind, Frau Sperl und Frau Spreider wurden die von Herrn Wieser vorgeschlagenen Standorte in Augenschein genommen und als möglicher Standort die nördliche Einfahrt zur Garage/Trachtenheim festgelegt. Laut § 4 Nr. 7 der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Hausham sind Fahnen aller Art, die zu Werbezwecken verwendet werden, unzulässig.
Zur Errichtung des Fahnenmastes bedarf es deshalb eines Antrags auf Befreiung von der gültigen Werbeanlagensatzung und eines Bauantrages seitens des Antragstellers
.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss befürwortet die Errichtung eines Fahnenmastes und beauftragt die Verwaltung, Herrn Wieser zur Einreichung eines Bauantrags aufzufordern.
Beschluss
Der Bauausschuss befürwortet die Errichtung eines Fahnenmastes und beauftragt die Verwaltung, Herrn Wieser zur Einreichung eines Bauantrags aufzufordern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Anfrage Wegverlegung;
Grundstück: Flur-Nr. 193/0, Eck 16
Bauherr: Plattner Sabine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Zuge von Renovierungsarbeiten und der Pflege der Grünanlagen auf dem Grundstück Eck 16 wurde von der beauftragten Firma festgestellt, dass der tatsächliche Wegverlauf des Weges Nr. 33, Feldweg von Fehn am Bach nach Eck, von den Eintragungen im Katasteramt abweicht. Würde der Weg entsprechend dem Katastereintrag verlaufen, würde er im westlichen Bereich des Grundstücks durch den Schuppen verlaufen.
Die Eigentümerin, Frau Sabine Plattner, Röschbacher Hof 2, 69198 Schriesheim, beantragt daher, den Wegverlauf im westlichen Teil des Grundstückes entsprechend dem tatsächlichen Wegverlauf neu einmessen zu dürfen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss genehmigt die Neuvermessung des Weges Nr. 33, Feldweg von Fehn am Bach nach Eck, im westlichen Teil des Grundstückes Flur-Nr. 193/0 durch Frau Sabine Plattner. Die Kosten hierfür hat Frau Sabine Plattner zu tragen.
Beschluss
Der Bauausschuss genehmigt die Neuvermessung des Weges Nr. 33, Feldweg von Fehn am Bach nach Eck, im westlichen Teil des Grundstückes Flur-Nr. 193/0 durch Frau Sabine Plattner. Die Kosten hierfür hat Frau Sabine Plattner zu tragen. Zuvor sind die Eigentumsverhältnisse zu klären. Soweit die Gemeinde Eigentümerin des Weges ist, hat ein Grundstückstausch statt zu finden. Grunddienstbarkeiten anderer Berechtigter sind zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz";
Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung für eine Aufschüttung (Errichtung einer Stützmauer)
Grundstück: Flur-Nrn. 1190, 1190/21 und 1190/23, Wörnsmühler Str. 4
Bauherr: Busch Wolfgang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Herr Busch hat ein Betriebsgebäude (Lager, Werkstatt und Büro) für seinen Elektrobetrieb
sowie eine Doppelgarage gebaut.
Er beantragt nunmehr, das Gelände südlich des Betriebsgebäudes um bis zu 1,70 m aufschütten zu dürfen. Dazu soll eine an der straßenzugewandten Nordseite bis zu 1,70 m hohe Stützmauer (Beton-L-Steine mit Natursteinen verkleidet) errichtet werden.
Mit der Aufschüttung soll eine ebene Fläche hergestellt werden.
(Ansicht und Grundriss siehe Anlage)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ in
einem „Allgemeinen Wohngebiet“ (WA). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Nach der Gestaltungssatzung (GS) gilt:
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig.
Die dadurch entstehenden Höhenversprünge sind weiträumig zu verziehen (§ 4 Abs. 1 GS).
Die geplante Aufschüttung ist um ein Vielfaches größer. Die Höhenversprünge werden auch nicht verzogen, sondern mit einer hohen Stützmauer überbrückt.
In der Vergangenheit wurde bei einzelnen Wohngebäuden in Hanglage im Einzelfall
Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu einem gewissen Umfang ausnahmsweise zugestimmt.
Damit sollte bei diesen Wohngrundstücken überhaupt eine ebene Freifläche mit einer Aufenthaltsqualität möglich gemacht werden. Auch dabei wurde darauf geachtet, dass die Höhenversprünge verzogen werden.
Es wird eine Abweichungen von der Gestaltungssatzung benötigt. Für jede Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor kann einer Abweichung nicht zugestimmt werden.
Die Aufschüttung wird wie folgt begründet:
Der Hang hinter dem Gebäude ist ca. 6,00 m hoch und hat eine Neigung von teilweise über 45°. Hier besteht die Gefahr eines Hangrutsches. Schutz gegen erosionsbedingtes Absenken des auf dem Hang liegenden Spielplatzes.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss erteilt gemeindliches Einvernehmen und stimmt einer Abweichung von der Gestaltungssatzung für die geplante Aufschüttung zu.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt gemeindliches Einvernehmen und stimmt einer Abweichung von der Gestaltungssatzung für die geplante Aufschüttung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Gestaltung Dreiecksinsel;
B 307
-Entscheidung über das weitere Vorgehen-
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
|
ö
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informativ
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6 |
zum Seitenanfang
7. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz";
Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Gartenhäuschens mit Unterstand von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7
Grundstück: Flur-Nr. 1193/10, Rathausstr. 70
Bauherr: Familie Zistler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 1193/10 der Gemarkung Hausham, liegt im Bebauungsplan
Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“.
Am 08.04.2015 wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Unterstand von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1193/10 ein Gartenhaus samt Unterstand zu errichten. Das Gartenhaus soll eine Grundfläche vom 3,00 m x 3,00 m aufweisen. Das Gartenhaus soll jedoch entgegen dem vorliegenden B-Plan Nr. 7 mit einem Pultdach versehen werden, weshalb eine Abweichung nötig ist.
Zum anderen wird im Anschluss an das zu errichtende Gartenhaus ein Unterstand mit einer Grundfläche von 3,00 m x 3,50 m errichtet. Dieser soll analog der Dachgestaltung des Gartenhauses ebenfalls mit einem Pultdach versehen werden, wobei auch hier eine Abweichung nötig ist.
Beim einschlägigen Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ ist zu Gartenhäusern samt Anbauten unter der Festsetzung 2.3 folgendes genannt:
Festsetzung 2.3:
Voraussetzungen für das Gartenhaus:
a. Grundfläche: max. 10 m² (incl. Vorbauten) eingehalten!
b. Wandhöhe max. 2,00 m eingehalten!
c. Satteldach mit Neigung von 21° - 28 ° Antrag auf Abweichung nötig!
d. Außenwände in Holz eingehalten!
Voraussetzung für den Unterstand:
Der beantragte Unterstand im Anschluss an das Gartenhaus ist eine untergeordnete Nebenanlage, die nach vorliegendem B-Plan ausnahmsweise zulässig ist. Die Errichtung eines Unterstandes bedarf daher eines Antrages auf Isolierte Abweichung vom rechtsgültigen Bebauungsplan.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Nr. 1 bzgl. Gartenhaus mit Pultdach:
Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung zur Errichtung einer geänderten Dachgestaltung in Form eines Pultdaches entgegen der Festsetzung 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach Holz“ zu.
Beschlussvorschlag Nr. 2 bzgl. Errichtung eines Unterstandes angrenzend an das Gartenhaus:
Der Bauausschuss stimmt der Errichtung eines Unterstandes zu und erteilt hierzu die erforderliche Abweichung. Die Dachgestaltung hat profilgleich mit dem Pultdach des angrenzenden Gartenhauses zu erfolgen.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt die Entscheidung zurück, da aussagekräftige Pläne nicht vorliegen. Der Bauausschuss spricht sich deutlich dafür aus, dass zwei bauliche Anlagen errichtet werden sollen. Die Gesamtlänge von 6,50 Meter erscheint deutlich zu lang.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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8. Bauantrag für die Errichtung eines Balkones im Dachgeschoss
und für die Geländeauffüllung im Bereich der Terrasse;
Grundstück: Flur-Nr. 1584/0, Gunetsberg 111
Bauherr: Willert Josef jun.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 1584/0 Gemarkung Hausham liegt im Außenbereich und in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Eine Privilegierung wurde nicht bestätigt.
Zum einen beabsichtigt der Antragsteller, im Bereich des Dachgeschosses einen zusätzlichen Balkon mit einer lichten Breite von 1,30 m zu errichten. Der Balkon soll mit einer Länge von 5,25 m erstellt werden, wobei jedoch anzumerken ist, dass sich dieser nicht im Mittel des Gebäudes befindet. Die Anordnung des Balkons mit außermittiger Lage kommt aufgrund der Anordnung der beiden angrenzenden Kinderzimmer zustande.
(Ansicht siehe Anlage)
Zum anderen wird vom Antragsteller beabsichtigt, um die nötige Terrasse im südlichen Bereich, sowie den Eingangsbereich westlich zu errichten, das vorhandene Gelände um 0,90 m aufzufüllen. Gemäß § 4 Abs. 1 der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind Aufschüttungen nur bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig. Daher ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig.
Der erforderliche Abweichungsantrag samt Begründung liegt vor.
Beschlussvorschlag
1. für die Errichtung des Balkons:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der Errichtung des Balkons in der vorgelegten Planfassung vom 28.05.2015 zu. Die Anordnung des Balkons (siehe Eingabeplan in der Fassung vom 28. Mai 2015) findet außermittig statt.
2. Geländeauffüllung im Bereich der Terrasse:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der geplanten Aufschüttung im Bereich der Terrasse sowie im Eingangsbereich zu (etwa 1,05 m anstatt 0,50 m) und erteilt hierfür die erforderliche Abweichung von der gültigen Gestaltungssatzung gemäß dem vorgelegten Eingabeplan (Fassung 28.05.2015).
Beschluss 1
1. für die Errichtung des Balkons:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der Errichtung des Balkons in der vorgelegten Planfassung vom 28.05.2015 zu. Die Anordnung des Balkons (siehe Eingabeplan in der Fassung vom 28. Mai 2015) findet außermittig statt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Geländeauffüllung im Bereich der Terrasse:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der geplanten Aufschüttung im Bereich der Terrasse sowie im Eingangsbereich zu (etwa 1,05 m anstatt 0,50 m) und erteilt hierfür die erforderliche Abweichung von der gültigen Gestaltungssatzung gemäß dem vorgelegten Eingabeplan (Fassung 28.05.2015).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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9. Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“;
Bauantrag (Tektur) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Verschiebung der Baugrenzen,
Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes
Grundstück: Flur-Nrn. 683/15, 683/16, an der Schlierachstraße
Bauherr: IB Haus und Grundbesitz Immobilien,
-Änderungs- / Aufstellungsbeschluss-
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Firma IB Haus und Grundbesitz Immobilien beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses, Haus 2, (Grundfläche 11,99 m x 8,49 m, Wandhöhe 5,60 m, Satteldach, Dachneigung 23°, Erdgeschoss + Obergeschoss) sowie einer Garage (Grundfläche 6,83 m x 3,74 m, Wandhöhe 2,98 m, Satteldach, Dachneigung 22°).
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ in einem „Allgemeinen Wohngebiet“. Das Bauvorhaben wurde am 05.03.2015 von der Genehmigungspflicht freigestellt. Nunmehr wird eine Tektur beantragt:
Das geplante Haus wird um jeweils 1 Meter länger und breiter soll um ca. 30 cm nach Westen verschoben werden. Damit überschreitet es die westliche Baugrenze um ca. 30 cm, aus diesem Grund sollen sowohl die östliche als auch die westliche Baugrenze um jeweils 30 cm nach Westen verschoben werden. Die geplante Garage soll um 47 cm länger und um 46 cm breiter werden und überschreitet im Norden die Baugrenze um ca. 60 cm.
Die durch die Baugrenzen festgelegte maximal bebaubare Grundfläche des Hauses ändert sich durch die Verschiebung nicht. Die bisher maximal bebaubare Grundfläche der Garage reduziert sich von ca. 31 m² auf ca. 26,5 m².
Die Firma IB Haus und Grundbesitz Immobilien beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses, Haus 3, (Grundfläche 11,00 m x 7,50 m, Wandhöhe 5,55 m, Satteldach, Dachneigung 23°, Erdgeschoss + Obergeschoss) sowie einer Garage (Grundfläche 7,46 m x 6,15 m, Wandhöhe 2,91 m, Satteldach, Dachneigung 22°).
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ in einem „Allgemeinen Wohngebiet“. Das Bauvorhaben wurde am 07.05.2015 von der Genehmigungspflicht freigestellt. Nunmehr wird eine Tektur beantragt:
Das geplante Haus soll an der Westseite des Gebäudes (Traufseite) einen Wintergarten erhalten (Grundfläche 6,00 m x 2,73 m, Fläche 13,52 m²) sowie an der Südseite des Hauses einen Balkon mit einer Tiefe von ca. 2,20 Metern. Beide Vorhaben überschreiten die Baugrenzen. Gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen Nr. 2.2 vom 15.11.2012/04.07.2014 ist eine Überschreitung der Baugrenzen aber zulässig.
Die geplante Garage soll nach Norden verschoben werden und überschreitet sowohl im Norden als auch im Osten die Baugrenzen um jeweils ca. 60 cm.
Die bisher maximal bebaubare Grundfläche der Garage erhöht sich um ca. 8,5 m².
Beide Bauvorhaben widersprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.09.2014. Daher müsste der Bebauungsplan bzgl. der Baugrenzen von Haus 2 und Haus 3 geändert werden.
[Grundrisse siehe Anlage]
Ein entsprechender Entwurf für die Bebauungsplanänderung liegt vor.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 22 „Schlierachstraße“ bzgl. der Festlegung der Baugrenzen zu ändern und billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 22 „Schlierachstraße“ bzgl. der Festlegung der Baugrenzen zu ändern und billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen. Die erforderlichen Stellplätze, insbesondere für Haus 2, sind nachzuweisen und herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
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ö
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informativ
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10 |
zum Seitenanfang
11. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.07.2015
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ö
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informativ
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11 |
Datenstand vom 01.12.2015 11:21 Uhr