Datum: 30.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Haushalt 2014;
Vorlage der Jahresrechnung
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3 |
Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014
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4 |
Ehemaliges Bergwerk;
Unterstützungsbeschluss zum Bau des Besucher- bzw. Schaustollens durch die Gemeinde Fischbachau
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5 |
Asylbewerber;
Einführung eines Gemeindebeauftragten für Asylangelegenheiten, Festsetzung der Entschädigung und des monatlichen Budgets
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6 |
Lebenshilfe Miesbach gGmbH;
Defizitvereinbarung für die Integrative Kindergartengruppe in den Räumen an der Brentenstraße
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7 |
Entscheidung über den Ankauf eines neuen Loipenspurgerätes
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8 |
Bau- und Grundstücksangelegenheiten;
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8.1 |
Sachstandsmitteilung und Entscheidung über das weitere Vorgehen auf dem ehemaligen Rotaform-Gelände,
Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1;
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8.2 |
Bebauungsplan Nr. 35 "Am Sportplatz/Alpengasthof Glück Auf", 1. Änderung;
Grundstück Fl.Nr. 712/1, Am Sportplatz 1
- Satzungsbeschluss -
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8.3 |
Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Gebäudes (Tenne und Hackschnitzelbunker),
Grundstück Fl.Nr. 1316, Gemarkung Hausham;
Bauherr: Maximilian Schmotz, Althausham 14, 83734 Hausham
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8.4 |
Bebauungsplan Nr. 2 "Feriendorf Holz";
Entscheidung bezüglich der Veräußerung einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1214/8, Gemarkung Hausham
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9 |
Breitbandausbau; Informationen zum Sachstand
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10 |
Anträge und Anfragen
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11 |
Informationen des Bürgermeisters
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom
15. Juni 2015.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom
15. Juni 2015.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Haushalt 2014;
Vorlage der Jahresrechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2014 wird dem Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO vorgelegt.
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3. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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beschließend
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3 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014.
Die Deckung dieser Ausgaben ist durch über- und außerplanmäßige Einnahmen gesichert
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014.
Die Deckung dieser Ausgaben ist durch über- und außerplanmäßige Einnahmen gesichert
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Ehemaliges Bergwerk;
Unterstützungsbeschluss zum Bau des Besucher- bzw. Schaustollens durch die Gemeinde Fischbachau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Fischbachau hat in den letzten Jahren mit großem Einsatz und der Mithilfe von ehrenamtlichen Mitarbeitern einen ehemaligen Stollen des Bergwerks wieder geöffnet und durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen wieder hergestellt.
Nach Abschluss aller Arbeiten soll die Anlage als „Besucher- bzw. Schaustollen“ für Besucher zur Besichtigung freigegeben werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich und hofft, dass die Freigabe dieses „Besucher- und Schaustollens“ bald geschehen kann.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich und hofft, dass die Freigabe dieses „Besucher- und Schaustollens“ bald geschehen kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Asylbewerber;
Einführung eines Gemeindebeauftragten für Asylangelegenheiten, Festsetzung der Entschädigung und des monatlichen Budgets
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Seit Beginn der aktuellen Asylproblematik kümmert sich Herr Gemeinderat Gerhard Klante ehrenamtlich um die Betreuung der Asylanten. Neben dem Einsatz von viel Freizeit kommt zusätzlich noch ein tatsächlicher Aufwand in Form von Fahrtkosten hinzu, die bisher von Herrn Klante aus eigener Tasche finanziert wurden. Seit der Möglichkeit, dass Asylanten arbeiten dürfen, haben sich im Zusammenhang mit der Stellensuche diese Kosten noch erhöht.
Auch andere ehrenamtliche Helfer haben Ausgaben aufgrund des Einsatzes ihres eigenen PKWs.
Um zumindest einen Teil dieser Kosten aufzufangen, könnte man
1.
eine Stelle als „Gemeindebeauftragter für Asylangelegenheiten“ (ähnlich der Schwerbehindertenbeauftragten) schaffen und hierfür eine Aufwandsentschädigung vorhalten
und
2.
für ehrenamtliche Mitarbeiter ein Budget zur Verfügung zu stellen, aus dem unbedingt notwendige Fahrtkosten nach Fahrtenbuch entsprechend dem Reisekostenrecht abgerechnet werden.
Der Hauptverwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung dem Gemeinderat empfohlen Herrn Gerhard Klante als Gemeindebeauftragten für Asylangelegenheiten einzusetzen und eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,-- € zu bezahlen.
Gleichzeitig hat der HVA empfohlen, den ehrenamtlichen Mitarbeitern ein monatliches Budget von 200,-- € zur Verfügung zu stellen, aus dem unbedingt notwendige Fahrtkosten nach Fahrtenbuch entsprechend dem Reisekostenrecht abgerechnet werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 09.07.2015 zu übernehmen und
1. Herrn Gerhard Klante als Gemeindebeauftragten für Asylangelegenheiten einzusetzen
2. für ehrenamtliche Mitarbeiter ein monatliches Budget von 200,-- € für Fahrtkosten einzurichten.
Am Jahresende soll mit den Betroffenen festgestellt werden, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausgereicht haben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 09.07.2015 zu übernehmen und
1. Herrn Gerhard Klante als Gemeindebeauftragten für Asylangelegenheiten einzusetzen und diesem eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 200 vorläufig bis zum 31.12.2015 zu bezahlen.
2. Für weitere ehrenamtliche Mitarbeiter ein monatliches Budget von 200,-- € für Fahrtkosten vorläufig einzurichten.
Am Jahresende soll mit den Betroffenen festgestellt werden, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausgereicht haben.
Gemeinderat Gerhard Klante war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Lebenshilfe Miesbach gGmbH;
Defizitvereinbarung für die Integrative Kindergartengruppe in den Räumen an der Brentenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Bezüglich der
Errichtung einer Kindergartengruppe durch die Lebenshilfe Miesbach gGmbH wurde mit Gemeinderatsbeschlüssen vom 12. Februar 2015 (TOP 8) und 26. März 2015
(TOP 7) entschieden, den Bedarf mit 15 Plätzen (darunter fünf integrative Plätze) festzusetzen sowie die Investitionskosten mit einem Gemeindeanteil von 66.392,-- € zu fördern.
Die Gemeinnützige Lebenshilfe Miesbach gGmbH beantragt nun in Folge dessen den Abschluss einer Defizitvereinbarung für den Betrieb dieser Integrativen Kindergartengruppe in den Räumen an der Brentenstraße.
Laut einer vorläufigen Berechnung durch die Lebenshilfe ist mit einem jährlichen Defizit von ca. 41.380,-- € zu rechnen.
Eine Gegenüberstellung der Ausgaben bzw. des Defizits mit einem Kindergartenkind der Gemeinde Hausham zeigt, dass sich dieses Defizit im üblichen Rahmen bewegt.
Die Verwaltung schlägt vor, aus Gründen der Planungssicherheit das zu übernehmende Defizit auf 45.000,-- € festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinnützigen Lebenshilfe Miesbach eine
Defizitvereinbarung abzuschließen.
2. Die Laufzeit der Vereinbarung soll auf vorerst 3 Jahre beschränkt werden.
3. Die Maximalsumme eines zu übernehmenden Defizits beträgt jährlich nicht mehr als
45.000,-- €.
4. Die Gemeinde Hausham kann jederzeit die Einsicht in alle Unterlagen der Kindergarteneinrichtung verlangen.
5. Bei größeren Investitionen hat die Gemeinde Hausham ein Mitentscheidungsrecht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinnützigen Lebenshilfe Miesbach eine
Defizitvereinbarung abzuschließen.
2. Die Laufzeit der Vereinbarung soll auf vorerst 3 Jahre beschränkt werden.
3. Die Maximalsumme eines zu übernehmenden Defizits beträgt jährlich nicht mehr als
45.000,-- €.
4. Die Gemeinde Hausham kann jederzeit die Einsicht in alle Unterlagen der Kindergarteneinrichtung verlangen.
5. Bei größeren Investitionen hat die Gemeinde Hausham ein Mitentscheidungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Entscheidung über den Ankauf eines neuen Loipenspurgerätes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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beschließend
|
7 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 15. Juni 2015 (TOP 2.2) sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, grundsätzlich ein Loipenspurgerät, wie von der Fa. Kässbohrer zu 116.620,-- € angeboten, zu beschaffen.
Vor einer endgültigen Entscheidung sollen aber weitere mögliche Alternativen hinsichtlich der technischen Voraussetzungen und der Verfügbarkeit geprüft werden.
Gemeinderatsmitglied Georg Eham erarbeitete nun eine Übersicht über mögliche Alternativen. In dieser Übersicht wurden von der Finanzverwaltung die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Kostenauswirkungen dargestellt.
Bürgermeister Zangenfeind, Geschäftsleiter Randler und Bauhofleiter Freiwang haben bei der Fa. Kässbohrer sowie in Gloggnitz, Niederösterreich,
zwei weitere Gebraucht-Geräte besichtigt.
In der Zwischenzeit liegen auch für diese zwei Geräte Angebote vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, …
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, mit der Fa. Kässbohrer einen Kaufvertrag entsprechend dem Angebot Nr. 2000/7112 vom 27.07.2015 für einen gebrauchten „Pistenbully 100“ abzu-schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7
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8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
|
beschließend
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Sachstandsmitteilung und Entscheidung über das weitere Vorgehen auf dem ehemaligen Rotaform-Gelände,
Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
30.07.2015
|
ö
|
informativ
|
8.1 |
Sachverhalt
Dieser TOP ist entfallen, da die Verhandlungen noch laufen.
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8.2. Bebauungsplan Nr. 35 "Am Sportplatz/Alpengasthof Glück Auf", 1. Änderung;
Grundstück Fl.Nr. 712/1, Am Sportplatz 1
- Satzungsbeschluss -
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
|
beschließend
|
8.2 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 12.02.2015 hat der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 35 „Am Sportplatz/ Alpengasthof „Glück Auf“ beschlossen. Dabei wurde ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB gewählt und durchgeführt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 35 „Am Sportplatz / Alpengasthof „Glück Auf““ in der Planfassung vom 30.03.2015/08.05.2015 mit der dazugehörigen Begründung lag in der Zeit vom 27.05.2015 bis einschließlich 30.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bis zum 30.06.2015 gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB statt.
Behandlung sowie Ergebnis des Auslegungsverfahrens:
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Alle beteiligten Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert bzw. mitgeteilt,
keine Stellungnahme abgeben zu wollen.
Unterrichtung der Öffentlichkeit:
Von Seiten der Mitbürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Aufgrund dessen, dass keine Stellungnahmen oder Äußerungen eingegangen sind, kann nachfolgend genannter Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den ausgearbeiteten Entwurf durch das Büro Freiräume – Architekturbüro, Dipl. Ing. Franz Holzer, Schliersee, zum Bebauungsplan Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ – 1. Änderung in der Fassung vom 08.05.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den ausgearbeiteten Entwurf durch das Büro Freiräume – Architekturbüro, Dipl. Ing. Franz Holzer, Schliersee, zum Bebauungsplan Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ – 1. Änderung in der Fassung vom 08.05.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Gemeinderätin Ria Röpfl war kurzzeitig nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8.3. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Gebäudes (Tenne und Hackschnitzelbunker),
Grundstück Fl.Nr. 1316, Gemarkung Hausham;
Bauherr: Maximilian Schmotz, Althausham 14, 83734 Hausham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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beschließend
|
8.3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, die bereits bestehende Auffahrt in das landwirtschaftliche Gebäude durch eine Erweiterung des Gebäudes zu ersetzen. Dieses wird benötigt für die Verlängerung der Krananlage über die bestehenden Siloanlagen und als Hackschnitzelbunker für die Heizung.
Das Anwesen des Herrn Schmotz liegt in einem Dorfgebiet nach § 5 der BauNVO.
Dorfgebiete dienen u.a. der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.
Durch die angefragte Erweiterung der Tenne würde sich eine Überschneidung zwischen Anbau (Erweiterung) und dem gewidmeten gemeindlichen öffentlichen Feld- und Waldweg ergeben.
Aufgrund dieser Tatsache müsste der gemeindliche Feld- und Waldweg im Bereich des Anbaus auf das Grundstück des Nachbarn Gasteiger (Fl.Nr. 1318, Gemarkung Hausham) um etwa
1,00 m verlegt werden. Eine mündliche Zusage des Nachbarn auf Wegeverlegung wurde erteilt.
Ferner ist eine Abstandsflächenübernahme von Seiten der Gemeinde Hausham sowie des Nachbarn Gasteiger erforderlich. Diese kann jedoch erteilt werden, sofern der Nachbar Gasteiger dieser auch zustimmt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat ist bedingt durch diese Baumaßnahme mit einer Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges einverstanden, sofern folgende Vereinbarungen rechtswirksam getroffen worden sind und der Verwaltung vorliegen:
- Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer des benachbarten Grundstücks
(Herr Peter Gasteiger) wurde schriftlich beantragt und liegt zum Zeitpunkt des Antrags auf Baugenehmigung bereits vor.
- Bereitschaft des Eigentümers des benachbarten Grundstücks (Herr Peter Gasteiger) für die Umlegung des gemeindlichen Feld- und Waldweges auf sein Grundstück. Eine schriftliche Vereinbarung hierüber liegt zum Zeitpunkt des Antrags auf Baugenehmigung bereits vor. In dieser Vereinbarung erklären sich die beteiligten Parteien zudem bereit, bei Differenzen einen amtlichen Nachweis über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis _____ : _____
Beschlussvorschlag 2:
Sofern Abstandsflächen im gemeindlichen Feld- und Waldweg zum Liegen kommen, werden diese durch die Gemeinde Hausham übernommen.
Abstimmungsergebnis _____ : _____
Beschlussvorschlag 3:
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorgelegten Fassung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, sofern die schriftliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn Gasteiger sowie die schriftliche Vereinbarung bezüglich der Verlegung des gemeindlichen öffentlichen Feld- und Waldweges um etwa 1,00 m nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme vorliegen.
Abstimmungsergebnis _____ : _____
Beschluss 1
Der Gemeinderat ist bedingt durch diese Baumaßnahme mit einer Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges einverstanden, sofern folgende Vereinbarungen rechtswirksam getroffen worden sind und der Verwaltung vorliegen:
- Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer des benachbarten Grundstücks,
Herrn Peter Gasteiger
- Bereitschaft des Eigentümers des benachbarten Grundstücks (Herr Peter Gasteiger) für die Umlegung des gemeindlichen Feld- und Waldweges auf sein Grundstück
- Nachweis über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Sofern Abstandsflächen im gemeindlichen Feld- und Waldweg zum Liegen kommen, werden diese durch die Gemeinde Hausham übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorgelegten Fassung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, sofern die schriftliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn Gasteiger sowie die schriftliche Vereinbarung bezüglich der Verlegung des gemeindlichen öffentlichen Feld- und Waldweges um etwa 1,00 m
vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8.4. Bebauungsplan Nr. 2 "Feriendorf Holz";
Entscheidung bezüglich der Veräußerung einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1214/8, Gemarkung Hausham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
|
beschließend
|
8.4 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung vom 29.04.2015 Nr. 14 nö) wurde der Beschluss gefasst, diese Teilfläche von ca. 680 m² aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Feriendorf Holz“ herauszunehmen und in den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Tiefenbach“ aufzunehmen und zu überplanen.
Es ist möglich, dieses Grundstück mit einem Einfamilienhaus mit Garage zu bebauen (siehe Anlage – Probezeichnungen von Frau Grill). Die Versorgungsleitungen Wasser, Kanal, Gas, Strom befinden sich am Rand oder auch außerhalb des Grundstücks. Bezüglich des Gerinnes, das ebenfalls am Rand des Grundstücks verläuft, wurden folgende Erkundigungen eingeholt:
1.
Telefongespräch am 23.06.2015, 10.30 Uhr, mit Herrn Smettan von der Firma BG Ingenieur GmbH, der im Jahr 2012 das Baugrundachten für das Feriendorf Holz erstellt hat.
Besagtes Grundstück ist in Bezug auf das Oberflächenwasser und die Hangvernässung nicht anders zu bewerten als die übrigen Grundstücke. Zu beachten ist lediglich, dass das Gerinne durch bauliche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird, d.h. keine Verrohrung oder Überbauung. Empfehlenswert ist, das Gerinne einzutiefen, d.h. entweder durch Ausgraben tiefer gestalten oder seitlich einen Erdwall anbringen und die laufende Pflege des Gerinnes. Dies sollte als Auflage für den Bauwerber in der Baugenehmigung festgehalten werden ebenso wie der Hinweis, dass aufgrund des Hangbereiches die durch die Hanglage entstehenden üblichen Vernässungen hinzunehmen sind.
2.
Ortsbegehung am 14.07.2015, 14.30 Uhr, mit Herrn Hönigs vom LRA Miesbach, Abteilung Wasserwirtschaft.
Das Gerinne führt zum Zeitpunkt der Besichtigung kein Wasser.
Herr Hönigs teilt die Auffassung von Herrn Smettan und sieht in dem Gerinne ebenfalls keinen Hinderungsgrund für eine Bebauung des Grundstückes. Das Gerinne ist in seiner Tiefe zu belassen – es liegt momentan ca. 1,5 Meter unterhalb der übrigen Geländeoberfläche – und diese Höhendifferenz sollte auch bei einer Änderung der Höhenlage aufgrund Bebauung bestehen bleiben. Ein Abstand von mind. 2 Metern zwischen Baukörper und Gerinne ist einzuhalten. Herr Hönigs empfiehlt dem Bauwerber, an der hangaufwärts gelegenen Grundstücksgrenze eine Drainage anzubringen und verweist im Ü
brigen auf die Empfehlungen von Herrn Smettan.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat beschließt, die Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1214/8, Gemarkung Hausham, aus dem Bebauungsplan Nr. 2 „Feriendorf Holz“ herauszunehmen und mit einem Baurecht in den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Tiefenbach“ aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis ______ : ______
Beschlussvorschlag 2:
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück zu veräußern und beauftragt den Bürgermeister, mit den Interessenten Kontakt aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis ______ : ______
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1214/8, Gemarkung Hausham, aus dem Bebauungsplan Nr. 2 „Feriendorf Holz“ herauszunehmen und mit einem Baurecht in den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Tiefenbach“ aufzunehmen.
Gemeinderat Günter Ploschka war kurzzeitig nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück zu veräußern und beauftragt den Bürgermeister, mit den Interessenten, nach vorheriger Ausschreibung, Kontakt aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Breitbandausbau; Informationen zum Sachstand
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
|
informativ
|
9 |
Sachverhalt
Herr Müller von der Firma Corwese berichtet ausführlich vom derzeitigen Sachstand
z
um Breitbandausbau in der Gemeinde Hausham.
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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informativ
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10 |
Sachverhalt
- Gemeinderat Danzer weist auf den schlechten Straßenzustand am Beginn des Schmiedweges hin.
- Gemeinderat Eckmair bittet darum zu klären, warum die Parkbank und der Spielplatz am Huberspitz nicht mehr da sind.
- Herr Bürgermeister Zangenfeind berichtet, dass der Bauhof demnächst am Huberspitz wieder ausschneidet, damit die Sicht auf den Schliersee wieder frei ist.
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11. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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informativ
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11 |
Sachverhalt
Herr Bürgermeister Zangenfeind wei
st auf die neue Bilderausstellung von Frau Rita Höhlein im Sitzungssaal hin.
Datenstand vom 22.09.2015 13:53 Uhr