Datum: 21.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Wasserwerk der Gemeinde Hausham; Entscheidung über die Anschaffung eines GPS-Gerätes
3 Rotaform;
3.1 Bebauungsplan Nr. 37 "Rotaform"; Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1 - Aufstellungsbeschluss -
3.2 Ehemalige Rotaform - Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Antrag von Herrn Dr. Manfred Griehl auf Nutzungsänderung von der bestehenden Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb und brandschutztechnische Ertüchtigung des Betriebsgeländes, Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1, Bauherr: Dr. Manfred Griehl, Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen
3.3 Ehemalige Rotaform - Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Antrag von Herrn Dr. Manfred Griehl zur Erweiterung der bestehenden Gewerbeanlage mit einer zusätzlichen Lagerhalle, Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1, Bauherr: Dr. Manfred Griehl, Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen
4 Bebauungspläne Nr. 32 "Ortszentrum an der Tegernseer Straße" und Nr. 34 "Nahversorgung an der Tegernseer Straße"; - Änderung der bestehenden Bebauungspläne - Aufstellungsbeschluss
5 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nähe Fehnbachstraße"; Bauantrag von Frau Gabriele Leitner zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Antrag auf Änderung der Baugrenzen und der bebaubaren Grundfläche Grundstück: Flur-Nr. 2/12, Gemarkung Hausham, Nähe Fehnbachstraße -Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss-
6 Informationen des Bürgermeisters
7 Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet III"; Bauantrag von Herrn Thomas Handke zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie einer Lagerhalle, Antrag auf Änderung der Festsetzungen durch Text Grundstück: Flur-Nr. 1351/17, Gemarkung Hausham, Industriestraße 1 c -Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss-
8 Gemeindeblatt Information zum Sachstand, Entscheidung über das weitere Vorgehen
9 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt d ie Niederschrift der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.07.2015.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.07.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Wasserwerk der Gemeinde Hausham; Entscheidung über die Anschaffung eines GPS-Gerätes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Wasserwerk der Gemeinde Hausham beantragt die Anschaffung eines GPS-Gerätes. Das Gerät kann für folgende Aufgaben eingesetzt werden:

- Einmessung der Wasserversorgungsanlage (sämtliche Leitungen, Schieber u. ä.)
- Kataster- und Grenzvermessungen
- Landvermessung
- Auffinden von bereits bestehenden aber verborgenen Messpunkten

Selbstverständlich kann das Gerät auch für ähnliche Arbeiten des gesamten Bauhofs eingesetzt werden.
Bisher wurden diese Aufgaben bei Bedarf an Fremdfirmen vergeben.
In einer Erprobungsphase wurde festgestellt, dass dieses Gerät einfach zu bedienen ist und den Anforderungen des Wasserwerks vollkommen entspricht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines GPS-Gerätes für das Wasserwerk der Gemeinde Hausham.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines GPS-Gerätes für das Wasserwerk der Gemeinde Hausham.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Rotaform;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Bebauungsplan Nr. 37 "Rotaform"; Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1 - Aufstellungsbeschluss -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Herr Zangenfeind hat im Rahmen einer dringlichen Anordnung (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO) am 01.10.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1 erlassen. Ziel der Bauleitplanung ist u.a. die Erhaltung des Grundstückes für eine gewerbliche Nutzung und die Festlegung der Art der baulichen Nutzung als „Gewerbegebiet“, wie auch im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham dargestellt. Ein konkreter Bebauungsplan liegt noch nicht vor.
Ebenfalls am 01.10.2014  wurde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre verhängt, nachdem bekannt wurde, dass die Regierung von Oberbayern die Unterbringung von Asylbewerbern im Rotaform-Gebäude plane. Betriebe, die zu Wohnzwecken oder wohnähnlich genutzt werden, sind im Gewerbegebiet, in dem das Wohnen grundsätzlich nicht vorgesehen ist, unzulässig, da sie dem Gebietscharakter des Gewerbegebiets nicht entsprechen (BVerwG Urt. V. 29.04.1992 zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO). Auch die Rechtsprechung zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO – Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke – spricht von einer Unzulässigkeit von Asylunterkünften in Gewerbegebieten. Die Ausnahmeregelung des § 246 Abs. 10 BauGB, wonach Unterkünfte für Asylbewerber in Gewerbegebieten zugelassen werden können, greift hier nicht, da die Ausnahme mit öffentlichen Belangen vereinbar sein muss. Die Unterbringung von Asylbewerbern auf unbestimmte Zeit widerspricht aber gerade den Zielen der Gemeinde Hausham, das Grundstück weiterhin für gewerbliche Zwecke zu nutzen.

Nunmehr hat der Grundstückseigentümer Herr Dr. Manfred Griehl in Absprache mit dem künftigen Mieter des Gebäudes, der Firma Moralt AG einen Bauantrag gestellt. Dieser sieht die Nutzungsänderung von einer Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb vor sowie brandschutztechnische Maßnahmen und die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Größe der Grundfläche insgesamt weniger als 20.000 m² umfasst, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 37 „Rotaform“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage der von Dr. Manfred Griehl am 21.09.2015
vorgelegten Bauanträge einzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 37 „Rotaform“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage der von Dr. Manfred Griehl am 21.09.2015
vorgelegten Bauanträge einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Ehemalige Rotaform - Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Antrag von Herrn Dr. Manfred Griehl auf Nutzungsänderung von der bestehenden Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb und brandschutztechnische Ertüchtigung des Betriebsgeländes, Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1, Bauherr: Dr. Manfred Griehl, Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Gewerbegebiet.
Die Gemeinde Hausham hat am 01.10.2014 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für dieses Grundstück erlassen sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan für dieses Grundstück aufzustellen, der das Baugebiet ebenfalls als Gewerbegebiet ausweist. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Dr. Manfred Griehl beantragt folgende Maßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen „Rotaform“, Flur-Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstr. 1.

Nutzungsänderung von einer Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb:

Die bestehenden Gebäude wurden bisher von einem Betrieb der Druckindustrie genutzt und sollen nunmehr von einem Holz verarbeitenden Betrieb genutzt werden.
Die geplante Nutzung ist im Gewerbegebiet zulässig.

Brandschutztechnische Ertüchtigung des Betriebsgeländes:

Die beantragten brandschutztechnischen Maßnahmen

?        Anbau eines Treppenhauses als 2. Fluchtweg seitlich am bisherigen Verwaltungsgebäude
?        Einbau einer Brandschutzwand im 1. und 2. Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes
?        Einbau eines Tores an der Nordseite der Halle Nord
?        Brandschutztüren in der Halle Mitte

widersprechen nicht dem Sinn und Zweck des geplanten Bebauungsplanes. Ein Brandschutzgutachten wurde sowohl von Herrn Dr. Griehl als auch dem künftigen Nutzer, der Firma Moralt AG eingeholt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von einer Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

       _____ : _____

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Betriebsgeländes und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

       _____ : _____

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von einer Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Betriebsgeländes und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Ehemalige Rotaform - Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Antrag von Herrn Dr. Manfred Griehl zur Erweiterung der bestehenden Gewerbeanlage mit einer zusätzlichen Lagerhalle, Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1, Bauherr: Dr. Manfred Griehl, Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Gewerbegebiet.
Die Gemeinde Hausham hat am 01.10.2014 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für dieses Grundstück erlassen sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan für dieses Grundstück aufzustellen, der das Baugebiet ebenfalls als Gewerbegebiet ausweist. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Dr. Manfred Griehl beantragt folgende Maßnahme auf dem Gelände der ehemaligen „Rotaform“,
Flur-Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstr. 1.

Erweiterung mit einer zusätzlichen Lagerhalle:

Im Norden des Grundstückes ist eine zusätzliche Lagerhalle geplant. Diese kann aus lichttechnischen Gründen nicht unmittelbar an das bestehende Gebäude angebaut werden.
Die benötigten Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO zum angrenzenden nördlichen Grundstück werden eingehalten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt für die Errichtung der Lagerhalle das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zur Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach in Aussicht, sofern die Lagerhalle den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entspricht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt für die Errichtung der Lagerhalle das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zur Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach in Aussicht, sofern die Lagerhalle den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bebauungspläne Nr. 32 "Ortszentrum an der Tegernseer Straße" und Nr. 34 "Nahversorgung an der Tegernseer Straße"; - Änderung der bestehenden Bebauungspläne - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bebauungspläne Nr. 32 „Ortszentrum an der Tegernseer Straße“ und Nr. 34 „Nahversorgung an der Tegernseer Straße“ wurden jeweils in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.12.2014 als Satzung beschlossen. Ziel der beiden Bebauungspläne ist, im Ortszentrum ein Gebiet zu schaffen, das die Nahversorgung der Bevölkerung mittels großflächigem Einzelhandel, Dienstleistungen und Büros sicherstellt und gleichzeitig Wohnraum bietet. Dieses Konzept wurde auf Wunsch des Bauherrn von einem von ihm beauftragten Architekturbüro grundlegend überarbeitet. Hierbei ergab sich, dass die Zusammenlegung der beiden Bebauungspläne zu einem einzigen Bebauungsplan sinnvoll erscheint. Der neue Planentwurf wurde den Mitgliedern des Bauausschusses, den Fraktionssprechern und dem Kreisbaumeister am 09.06.2015 mit einer Präsentation des Modells und der Pläne ausführlich erläutert.
Architekt Bernhard Landbrecht stellt dem gesamten Gremium nochmals die geänderte Planung vor. In einer ausgiebigen Diskussion hat der Gemeinderat alle Vor- und Nachteile der bisherigen sowie der neuen Planung angesprochen.
Der Bauherr beabsichtigt aber die Realisierung dieses neuen Modells und stellt daher den
Antrag auf Änderung der beiden B ebauungspläne. Sowohl der räumliche Geltungsbereich als auch die Ziele der beiden Bebauungspläne bleiben unberührt. Ebenfalls unverändert bleibt die Art der baulichen Nutzung – das Baugebiet wird weiterhin als „Sondergebiet für Handel und Wohnen“ dargestellt. Da sich die Planung von den bisherigen Planungen aber grundlegend in der Gestaltung unterscheidet, ist die Aufstellung eines neuen „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ sinnvoll. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 12 BauGB die Ausarbeitung eines neuen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie eines neuen Durchführungsvertrages.
Auf eine erneute „Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfung“ kann verzichtet werden, da sich der räumliche Geltungsbereich und die Größe der gewerblichen Nutzung nicht ändern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“. Dieser Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan auszuarbeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“. Dieser Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

5. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nähe Fehnbachstraße"; Bauantrag von Frau Gabriele Leitner zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Antrag auf Änderung der Baugrenzen und der bebaubaren Grundfläche Grundstück: Flur-Nr. 2/12, Gemarkung Hausham, Nähe Fehnbachstraße -Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ soll auf Wunsch der
Bauwerberin geändert werden.
Frau Leitner möchte barrierefrei bauen und deshalb statt eines zweigeschossigen Wohnhauses einen eingeschossigen Bungalow errichten. Da auch kein Keller geplant ist, ist die überbaute Grundfläche entsprechend groß auszulegen. Geplant ist ein Bungalow mit den Maßen
7,99 m x 11,99 m, Wandhöhe 2,98 m, Satteldach, Dachneigung 20°, Firstrichtung Nord-Süd.

Dieses Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen der Klarstellungs- und Einbeziehungs-satzung hinsichtlich der überbaubaren Grundfläche von 80 m² sowie der Firstrichtung.

Die geänderte Firstrichtung entspricht allerdings der Firstrichtung des unmittelbar an die Garage
angrenzenden geplanten Hauses. Eine Abweichung von der Abstandsflächenregelung des
Art. 6 BayBO ist trotz der größeren überbauten Grundfläche ebenfalls nicht erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Bauvorhaben keine Einwände.

Ein entsprechender Entwurf für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung liegt vor.
Die Planänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Bauwerberin hat die Kosten für die Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung zu tragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern und billigt den vorliegenden Entwurf. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Die Bauwerberin hat die Kosten für die Planänderung der  Klarstellungs- und Einbeziehungs-satzung zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern und billigt den vorliegenden Entwurf. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Die Bauwerberin hat die Kosten für die Planänderung der  Klarstellungs- und Einbeziehungs-satzung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö informativ 6

Sachverhalt

Durch die stellvertretende Landrätin, Frau Bürgermeister Ingrid Pongratz, wurde der Gemeinde Hausham mitgeteilt, dass das Landratsamt Miesbach plant, die Dreifachturnhalle des Sonderpädagogischen Förderzentrums an der Tegernseer Straße mit 200 Asylbewerbern zu belegen. Durch diese Umwidmung wäre nicht nur die Nutzung durch viele Sportvereine betroffen, sondern auch ein große Teil des Schulbetriebs für die zum Teil schwerstbehinderten Schüler des Förderzentrums.

Die Leiterin des Förderzentrums, Frau Lang, erläutert in einem kurzen Vortrag, warum die Nutzung der Dreifachturnhalle durch ihre Schüler, die aus dem ganzen Landkreis kommen, unbedingt notwendig ist. Gleichzeitig ist ihr auch die schwierige Lage des Landkreises bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten für  Flüchtlinge bewusst.
Trotzdem appelliert sie eindringlich an die Landkreisverwaltung und an alle Gemeinden im Landkreis, alles zu versuchen, damit eine Belegung der Dreifachturnhalle vermieden werden kann.

1. Bürgermeister Jens Zangenfeind informiert über die letzte außerordentliche Bürgermeister-dienstbesprechung, in der es nur um die Unterbringung von Flüchtlingen ging. Im Rahmen dieser Sitzung konnte durch Hilfe von einzelnen Gemeinden die Unterbringungsmöglichkeit für ca. 120 Asylanten dem Landkreis angeboten werden. Landrat Wolfgang Rzehak hat dabei gleichzeitig mitgeteilt, dass auch das Landratsamt Miesbach alles versuchen wird, um Flüchtlinge nicht zentral sondern möglichst dezentral unterzubringen.

zum Seitenanfang

7. Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet III"; Bauantrag von Herrn Thomas Handke zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie einer Lagerhalle, Antrag auf Änderung der Festsetzungen durch Text Grundstück: Flur-Nr. 1351/17, Gemarkung Hausham, Industriestraße 1 c -Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“ soll auf Wunsch des Bauherrn geändert werden.
Herr Handke plant, an der Westseite des Wohn- und Geschäftshauses einen Balkon im gleichen Stil anzubringen wie an der Ostseite des Hauses. Bisher ist lediglich ein französisches Geländer vorgesehen. Da das Haus im Westen auf der Baugrenze gebaut wird, ragt der geplante Balkon über die Baugrenze hinaus. Gemäß § 23 BauNVO kann ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden, im Bebauungsplan können diese Ausnahmen vorgesehen werden. Daher sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungs-planes unter 5.1.2 Maß der baulichen Nutzung ergänzt werden durch folgenden Satz:

Balkone sind außerhalb der umlaufenden Baugrenzen zulässig, wenn ihre Abstandsflächen gemäß der BayBO auf dem jeweiligen Grundstück eingehalten w erden.

Der Balkon entspricht mit einer geplanten Ausladung von 1,50 m auch § 2 Abs. 7 der gemeindlichen Gestaltungssatzung, wonach die Vordächer über die Balkone reichen müssen.

Ein entsprechender Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes liegt vor.
Die Planänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Der Bauherr hat die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu tragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“ zu ändern und billigt den vorliegenden Entwurf. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungs-verfahrens beauftragt.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“ zu ändern und billigt den vorliegenden Entwurf. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungs-verfahrens beauftragt.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu tragen.


Gemeinderat Handke war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Gemeindeblatt Information zum Sachstand, Entscheidung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt die Herausgabe eines „Gemeindeblattes“.

Vorteile des Gemeindeblattes:

- Die Gemeinde kann ihrer Informationspflicht nachkommen, Bürger werden informiert,
  auch ältere Bürger werden erreicht (nicht jeder hat Internet)

- Alle Bürgerinnen und Bürger können über sämtliche Bereiche des Gemeindelebens informiert 
  werden

- Die Gemeinde kann über die Sitzungen und Ergebnisse informieren

- Die Gemeinde kann über geplante Projekte berichten

- Die Bürger haben alle relevanten, aktuellen  Informationen kompakt in einer Broschüre

- Unterschiedliche Gruppen können sich präsentieren, z.B. Vereine, Kinder, Jugend, Gewerbe

- Das Image der Gemeinde kann gesteigert werden

- Wichtige Kontaktdaten und Adressen können weiter gegeben werden

- Alle Gemeinden im Landkreis haben eine Bürgerinfobroschüre/ ein Informationsblatt
  Erscheinungsweisen:

  - Monatlich:                Holzkirchen, Otterfing, Warngau, Weyarn, Waakirchen,
alle Gemeinden im Tegernseer Tal
- Alle 2 Monate:        Fischbachau, Schliersee (im Sommer 2 Ausgaben mehr)
- Vierteljährlich:        Miesbach, Valley
- 3x jährlich:                Irschenberg                
- Halbjährlich:                Bayrischzell

Frau Bayer hat bereits umfangreiche Informationen gesammelt und dem Hauptverwaltungsausschuss in  seiner Sitzung vom 12.05.2015 präsentiert.
Dieser hat einstimmig einen empfehlenden Beschluss gefasst, vorbehaltlich der Kosten. Er  befürwortet die Herausgabe eines „Gemeindeblattes“ mit 3-4 Ausgaben pro Jahr und Frau Scheichengraber als Partner.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, ein Gemeindeblatt herauszugeben. Die Einzelheiten zur Gestaltung werden im Arbeitskreis entschieden.
Diesem gehören derzeit folgende Personen an:
1. Bürgermeister Jens Zangenfeind, Martina Bayer, Thomas Danzer, Willi Eisenlöffel, Hubert Lacrouts, Andrea Scheichengraber, Beate Weindl.

Beschluss

Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, eine Informationsquelle für Gemeindebürger zu
entwickeln. Die Einzelheiten zur Gestaltung wird der Arbeitskreis erarbeiten und dem
Gemeinderat vorlegen.
Dem Arbeitskreis gehören derzeit folgende Personen an:
1. Bürgermeister Jens Zangenfeind, Martina Bayer, Thomas Danzer, Willi Eisenlöffel, Hubert Lacrouts, Andrea Scheichengraber, Beate Weindl.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö informativ 9

Sachverhalt

Es gab keine Anträge und Anfragen.

Datenstand vom 23.10.2015 09:34 Uhr