Datum: 30.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Internetauftritt der Gemeinde Hausham;
Vorstellung einer möglichen neuen Internetseite;
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3 |
Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 4 GO
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4 |
Bebauungsplan Nr. 36 "Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße";
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -
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5 |
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Umwidmung des bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweges von Ed nach Loch zur Gemeindeverbindungsstraße sowie Widmung des Teilstückes bis zur Wegegabelung beim Gschwendtner Bergweg zur Gemeindeverbindungsstraße
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6 |
Verlängerung der Veränderungssperre für Grundstücke an der Oberen Tiefenbachstraße (ehemals EDEKA)
Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1168/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7
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7 |
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nähe Fehnbachstraße"; 1. Änderung;
Bauantrag von Frau Gabriele Leitner zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage,
Antrag auf Änderung der Baugrenzen und der bebaubaren Grundfläche
Grundstück: Flur-Nr. 2/12, Gemarkung Hausham, Nähe Fehnbachstraße
-Satzungsbeschluss-
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8 |
Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet III"; 3. Änderung
Bauantrag von Herrn Thomas Handke zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie einer Lagerhalle,
Antrag auf Änderung der Festsetzungen durch Text
Grundstück: Flur-Nr. 1351/17, Gemarkung Hausham, Industriestraße 1 c
-Satzungsbeschluss-
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9 |
Sportanlage an der Schlierseer Straße;
Entscheidung über die Versetzung und Erhöhung des bestehenden Zaunes
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10 |
Asylbewerber;
Entscheidung über die Vorgehensweise bei der Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer
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11 |
Friedhof der Gemeinde Hausham;
Entscheidung zum weiteren Vorgehen bzgl. der Organisation
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12 |
Anträge und Anfragen
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13 |
Informationen des Bürgermeisters
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2015
|
ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2015.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2015.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Internetauftritt der Gemeinde Hausham;
Vorstellung einer möglichen neuen Internetseite;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2015
|
ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Herr Klaus-Dieter Springfeld von der Firma cm city media stellt die Möglichkeiten, Varianten und Darstellungen eines neuen Internetauftrittes für die Gemeinde Hausham vor. Dabei geht er vor allem auf die neuen technischen Anwendungen ein.
Der Gemeinderat nimmt diese neuen Möglichkeiten zur Kenntnis und stellt grundsätzlich fest, dass der bestehende Web-Auftritt der Gemeinde veraltet ist und in dieser Form nicht mehr weitergeführt werden kann.
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3. Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 4 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2015
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2014 nach Art. 103 Abs. 4 GO geprüft.
Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Korbinian Reischl gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt.
Bürgermeister Zangenfeind empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2014 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Die vorgelegte Jahresrechnung 2014 wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.
Bürgermeister Zangenfeind war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
Die vorgelegte Jahresrechnung 2014 wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.
Bürgermeister Zangenfeind
war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Nr. 36 "Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße";
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2015
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2015, TOP 4, beschlossen, die Bebauungspläne Nr. 32 „Ortszentrum an der Tegernseer Straße“ und Nr. 34 „Nahversorgung an der Tegernseer Straße“ zu ändern und im Bebauungsplan Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“ zusammenzufassen.
Ein entsprechender Entwurf für diesen Bebauungsplan liegt nunmehr vor.
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind:
1. der Bebauungsplan selbst
2. ein Vorhaben- und Erschließungsplan
3. ein Durchführungsvertrag
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag sind noch zu entwickeln und müssen bis zum Satzungsbeschluss vorliegen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis _____ : _____
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7
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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Umwidmung des bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweges von Ed nach Loch zur Gemeindeverbindungsstraße sowie Widmung des Teilstückes bis zur Wegegabelung beim Gschwendtner Bergweg zur Gemeindeverbindungsstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2015
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Auf die vergangene nicht öffentliche Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses der Gemeinde Hausham vom 19.11.2015 wird verwiesen.
Eine Prüfung der derzeit als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmeten Straße hat gezeigt, dass diese nicht der aktuellen Verkehrsbedeutung zugeordnet ist.
Von Seiten der Verwaltung wird deshalb angeregt, die derzeit als öffentlicher Feld- und Waldweg (Nr. 8 des Bestandsverzeichnisses für öffentliche Feld- und Waldwege der Gemeinde Hausham) gewidmete Straße aufgrund der Änderung der Verkehrsbedeutung (zusätzlicher Anwohner- und Lkw-Verkehr) in eine Gemeindeverbindungsstraße umzuwidmen. Eine Beschränkung der zulässigen Achslast sowie der Gesamttonnage wird (wie gehabt) nicht mehr erfolgen.
Gemeindeverbindungsstraßen sind Straßen, die den nachbarlichen Verkehr der Gemeindeteile untereinander vermitteln.
Ordnungsgemäß hergestellte Gemeindeverbindungsstraßen sind unverzüglich zu widmen (Art. 47 Abs. 2 BayStrWG). Ebenso hat eine Umwidmung unverzüglich stattzufinden, sofern sich die Verkehrsbedeutung geändert hat (wie in unserem Fall).
Die Absicht zur Umstufung muss der Straßenaufsichtsbehörde (Landratsamt Miesbach) so mitgeteilt werden, dass sie zwei Monate Zeit zu einer Äußerung
hat (Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayStrWG). Die Mitteilung an die Aufsichtsbehörde (Anzeige) ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine Umstufung.
Gleichzeitig ist das zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gewidmete Teilstück von Loch bis zur Wegegabelung am öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 10 „Gschwendtner Bergweg“ als Gemeindeverbindungsstraße zu widmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beauftragt die Verwaltung gemäß Art. 7 BayStrWG (Umstufung von öffentlichen Straßen) gemäß beiliegendem Lageplan den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 8 des Bestandsverzeichnisses für öffentliche Feld- und Waldwege in eine Gemeindeverbindungsstraße umzuwidmen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, das derzeit noch nicht gewidmete Teilstück von Loch bis zur Wegegabelung im Bereich des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 10 „Gschwendtner Bergweg“ als Gemeindeverbindungsstraße zu widmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Änderung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beauftragt die Verwaltung gemäß Art. 7 BayStrWG (Umstufung von öffentlichen Straßen) gemäß beiliegendem Lageplan den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 8 des Bestandsverzeichnisses für öffentliche Feld- und Waldwege in eine Gemeindeverbindungsstraße umzuwidmen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, das derzeit noch nicht gewidmete Teilstück von Loch bis zur Wegegabelung im Bereich des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 10 „Gschwendtner Bergweg“ als Gemeindeverbindungsstraße zu widmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Änderung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Verlängerung der Veränderungssperre für Grundstücke an der Oberen Tiefenbachstraße (ehemals EDEKA)
Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1168/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2015
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 02.12.2013 wurde für das Gebiet der sog. „Alpengroßmarkt-Grundstücke“ eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre wurde am 05.12.2013 bekanntgemacht und tritt am 05.12.2015 außer Kraft. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre kann um 1 Jahr verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die sachlichen Gründe, die den ursprünglichen Erlass der Veränderungssperre gerechtfertigt haben, weiterhin erfüllt sind. Es ist weiterhin Ziel der Gemeinde, die Nachfolgenutzung auf dem Gelände des bisherigen „Alpengroßmarkts“ planerisch zu steuern. Die Bauleitplanung soll in Abstimmung mit dem Bauherrn erfolgen. Die Küblböck Unternehmensgruppe hat mittlerweile Pläne vorgelegt, wie eine mögliche Bebauung/Nutzung aussehen könnte.
Da die Planungen aber noch nicht Baureife haben, ist die Veränderungssperre zu verlängern, um eine den Planungen der Gemeinde widersprechende Bebauung/Nutzung zu vermeiden. Das Landratsamt Miesbach kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. Das konkrete Bauvorhaben wird dann durch die Veränderungssperre nicht verhindert. Die Veränderungssperre tritt vor Zeitablauf außer Kraft, wenn die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke an der Oberen Tiefenbachstraße, Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1169/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7.
Die Satzung wird zum Gegenstand des Protokolls gemacht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke an der Oberen Tiefenbachstraße, Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1169/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7.
Die Satzung wird zum Gegenstand des Protokolls gemacht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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7. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nähe Fehnbachstraße"; 1. Änderung;
Bauantrag von Frau Gabriele Leitner zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage,
Antrag auf Änderung der Baugrenzen und der bebaubaren Grundfläche
Grundstück: Flur-Nr. 2/12, Gemarkung Hausham, Nähe Fehnbachstraße
-Satzungsbeschluss-
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2015
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat mit öffentlichem Beschluss vom 21.09.2015 beschlossen, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern.
Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung soll auf Wunsch der Bauwerberin Frau Leitner geändert werden, um die Errichtung eines barrierefreien eingeschossigen Bungalows zu ermöglichen. Da auch kein Keller geplant ist, ist die überbaute Grundfläche entsprechend groß auszulegen.
Ein entsprechender Entwurf für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wurde in der Sitzung am 21.09.2015 bereits gebilligt.
A.) Ergebnis des Auslegungsverfahrens
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
1.) Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur, Städtebau,
Denkmalschutz; Stellungnahme vom 19.08.2015
Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur, Städtebau, Denkmalschutz wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Grundfläche bei einem Grundstück um 20 % zu vergrößern, kann mit dem Argument „rollstuhlgerecht und deshalb nur eingeschossig“ hingenommen werden. Allerdings nur dann, wenn die Wandhöhe für dieses Gebäude auch entsprechend reduziert wird. Dies ist bislang nicht der Fall.
Stellungnahme der Gemeinde:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ändert die textliche Festsetzung für dieses Gebäude. Eine erneute Auslegung ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt nicht erforderlich.
2.) Die weiteren beteiligten Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert bzw. mitgeteilt, keine Stellungnahme abgeben zu wollen.
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Mitbürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Hans Meier zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, 1. Änderung, gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V. mit § 10 BauGB als Satzung.
Sämtliche Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.
Beschluss
Der Gemeinderat Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Hans Meier zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, 1. Änderung, gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V. mit § 10 BauGB als Satzung.
Sämtliche Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet III"; 3. Änderung
Bauantrag von Herrn Thomas Handke zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie einer Lagerhalle,
Antrag auf Änderung der Festsetzungen durch Text
Grundstück: Flur-Nr. 1351/17, Gemarkung Hausham, Industriestraße 1 c
-Satzungsbeschluss-
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2015
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat mit öffentlichem Beschluss vom 21.09.2015 beschlossen, den Bebau-ungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“ zu ändern.
Der Bebauungsplan soll auf Wunsch des Bauherrn geändert werden, um an der Westseite des Wohn- und Geschäftshauses einen Balkon im gleichen Stil anzubringen wie an der Ostseite des Hauses. Daher sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter 5.1.2 Maß der baulichen Nutzung ergänzt werden durch folgenden Satz:
Balkone sind außerhalb der umlaufenden Baugrenzen zulässig, wenn ihre Abstandsflächen gemäß der BayBO auf dem jeweiligen Grundstück eingehalten werden.
Ein entsprechender Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 21.09.2015 bereits gebilligt.
A.) Ergebnis des Auslegungsverfahrens
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
1.) Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde; Stellungnahme vom 09.10.2015
Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Straßenverkehr / Untere Straßen-verkehrsbehörde bestehen grds. keine Einwände gegen die beabsichtigte Planung.
Für die Anlage des Fuß- und Radweges wird auf die „Empfehlungen für Radverkehrs-anlagen“ (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf, verwiesen, die als Mindestmaß eine Breite von 2,50 m, noch besser eine Breite von 3,00 m empfehlen.
Stellungnahme der Gemeinde:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
2.) Die weiteren beteiligten Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert bzw. mitgeteilt, keine Stellungnahme abgeben zu wollen.
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Mitbürger wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Freiräume, Franz Holzer, zum Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“,
3. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Der Gemeinderat Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Freiräume, Franz Holzer, zum Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“,
3. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Gemeinderat Handke war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Sportanlage an der Schlierseer Straße;
Entscheidung über die Versetzung und Erhöhung des bestehenden Zaunes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
30.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Am 15. Juni 2015 hat der Gemeinderat den Antrag des FC Hausham über die Umgestaltung der Spielfelder an der Sportanlage in Schlierseer Straße behandelt. Es sollte geprüft werden, ob eine Möglichkeit besteht, den Platz so zu gestalten, dass der nördliche Teil weiter nach Norden verschoben wird, damit im südlichen Bereich durch Drehung um 90 Grad ein weiteres spielpunktzugelassenes Fußballfeld geschaffen werden kann.
Nach der Vermessung des Platzes durch Ingenieurbüro Heßdörfer/Blöchinger hat das Bauamt in Zusammenarbeit mit Ingenieur Sepp Eham beide Plätze ausgesteckt und eine Möglichkeit der Drehung der Plätze innerhalb des jetzigen Grundstücks bestätigt.
Nach einem Ortstermin mit Landratsamt Miesbach und Straßenbauamt Rosenheim, wurden
der Gemeinde Hausham eine Versetzung des bestehenden Zaunes entlang der Bundesstraße wegen dem Baumbestand, sowie eine Erhöhung des Zaunes auf 4 m Höhe auf eine Länge von ca. 100 m wegen der Sicherheit des Straßenverkehrs zur Auflage gemacht.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Zaun entlang der Bundesstraße wegen dem Baumbestand um einen Meter zu versetzen. Gleichzeitig wird aus Sicherheitsgründen der Zaun auf einer Länge von ca. 100 Metern um vier Meter erhöht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Zaun entlang der Bundesstraße wegen dem Baumbestand um einen Meter zu versetzen. Gleichzeitig wird aus Sicherheitsgründen der Zaun auf einer Länge von ca. 100 Metern auf
vier Meter erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7
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10. Asylbewerber;
Entscheidung über die Vorgehensweise bei der Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
30.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Durch die immer größer werdende Zahl der Asylbewerber in der Gemeinde Hausham, werden die ehrenamtlichen Helfer im Rahmen ihrer Tätigkeiten immer öfter für Aufgaben um Hilfe gebeten, die grundsätzlich auch durch einen erfahrenen Asylbewerber erledigt werden könnten. Der Asylbeauftragte der Gemeinde Hausham, Herr Gerhard Klante, erläutert dazu die Einzelheiten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, vorerst befristet für sechs Monate, einen erfahrenen Asylbewerber im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung einzustellen, der als erster Ansprechpartner sich um alltägliche Probleme im Ablauf des Asylverfahrens kümmert.
Im Vorfeld sind evtl. Förderung zu prüfen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, vorerst befristet für sechs Monate, einen erfahrenen Asylbewerber im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung einzustellen, der sich als erster Ansprechpartner
um alltägliche Probleme im Ablauf des Asylverfahrens kümmert.
Im Vorfeld sind evtl. Förderungen zu prüfen.
Gemeinderat Öttl war kurzzeitig nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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11. Friedhof der Gemeinde Hausham;
Entscheidung zum weiteren Vorgehen bzgl. der Organisation
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
30.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Der derzeitige Friedhofswärter, Herr Karl Scheifl, wird im Frühjahr 2017 seinen verdienten Ruhestand antreten. Seine bisherigen Vertreter, Herr Alois Quinz und Gregor Zettl, beenden bereits zum Jahresende 2015 ihre Tätigkeit bei der Gemeinde Hausham. Um weiterhin die anfallenden Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen, könnte man grundsätzlich diese an entsprechende Privatfirmen vergeben. Bei einer ersten Besprechung hat sich aber bereits ergeben, dass die Aufgaben der Anlagenpflege nur sehr schwer, bzw. nur unter großen Kostenaufwand vergeben werden können. Für die Durchführung von Bestattungen gibt es eine Anzahl von Bestattungsinstituten, die für eine Vergabe in Frage kommen.
Um die Vertretung von Herrn Scheifl gewährleisten zu können wird vorgeschlagen, einen Mitarbeiter einzustellen, der zum Einen jederzeit die Bestattungen durchführen kann und zum Anderen sich in die Aufgaben der Anlagenpflege einarbeitet.
Vor dem tatsächlichen Ruhestandseintritt von Herrn Scheifl muss dann der Gemeinderat entscheiden, ob die Aufgaben der Bestattung an eine Privatfirma vergeben werden.
Für die Tätigkeit als Vertretung im Friedhofsbereich liegen bereits zwei Bewerbungen vor.
Auf TOP 22 dieser Sitzung wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, für die Vertretung von Herrn Scheifl einen neuen Mitarbeiter einzustellen. Aufgrund der schwierigen Gegebenheiten wird auf die Vergabe der Grünanlagenpflege im Friedhofsbereich verzichtet.
Rechtzeitig vor dem Ruhestandsbeginn des Herrn Scheifl entscheidet der Gemeinderat, ob die Aufgaben im Rahmen der Bestattungen vergeben werden sollen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Vertretung von Herrn Scheifl einen neuen Mitarbeiter einzustellen, da die bisherigen Vertreter Herr Quinz und Herr Zettl zum Jahresende in Ruhestand gehen. Aufgrund der schwierigen Gegebenheiten wird auf die Vergabe der Grünanlagenpflege im Friedhofsbereich derzeit verzichtet.
Rechtzeitig vor dem Ruhestandsbeginn des Herrn Scheifl entscheidet der Gemeinderat, ob die Aufgaben im Rahmen der Bestattungen und/ oder Grünanlagen
vergeben werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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12. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2015
|
ö
|
informativ
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12 |
Sachverhalt
Gemeinderat Adi Eckmair überreicht Herrn
Zangenfeind € 500,00 von Herrn Bernau zur Anschaffung einer Parkbank.
zum Seitenanfang
13. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
30.11.2015
|
ö
|
informativ
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13 |
Sachverhalt
Herr Bürgermeister Zangenfeind informiert über den Ortstermin in der Sparkasse mit Herrn Wagenpfeil, Frau Mayr, Mitarbeitern des Gemeinderates und der Verwaltung.
Datenstand vom 04.04.2016 11:45 Uhr