Datum: 30.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauanträge
2.1 Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1379/9 der Gemarkung Hausham, Althaushamer Straße 6 Antragsteller: Jansen Merit, Althaushamer Straße 6, 83734 Hausham
2.2 Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkones auf der Fl.Nr. 1099/4 der Gemarkung Hausham, Miesbacher Straße 16 Antragsteller: Er Cesur, Miesbacher Straße 16, 83734 Hausham
2.3 Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus auf der Fl.Nr. 666/1 der Gemarkung Hausham, Schlierachstraße 26 Antragsteller: Wies Verena, Krätzer Leite 18, 83734 Hausham
3 Vollzug der Baugesetze; Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung zur Errichtung eines Lärmschutzzaunes entlang des Grundstücks (straßenseitig) Fl.Nr. 1202/6 der Gemarkung Hausham, Miesbacher Straße 32 Antragsteller: Johann Penzl, Rainer Straße 39, 83734 Hausham
4 Bebauungspläne
4.1 Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 22 "Schlierachstraße" Bauantrag (Tektur) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Verschiebung der Baugrenzen, Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 22 "Schlierachstraße" - 2. Änderung; Grundstücke Fl.Nrn. 683/15 und 683/16, jeweils Gemarkung Hausham, An der Schlierachstraße; Antragsteller: IB Haus- und Grundbesitz Immobilien hier: Satzungsbeschluss
4.2 Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart" - 11. Änderung Antrag zu zwei Änderungen des bestehenden Bebauungsplanes 1.) Bauantrag zur Errichtung eines überdachten Gebäudes als Unterstand für Müllcontainer, Lkw und Hackschnitzellagerung, sowie die Herstellung einer Fläche für Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 279/0 der Gemarkung Hausham, Eckart 24,26; Antragsteller: Josef Eham 2.) Bauantrag für die Errichtung einer Garage für einen Traktor und Holzlagerfläche auf den beiden Grundstücken, Fl.Nrn. 299/5 und 299/7 der Gemeinde Hausham, nähe Eckart; Antragsteller: Stefan Ostner hier: Satzungsbeschluss
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.07.2015.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.07.2015.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 2
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2.1. Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1379/9 der Gemarkung Hausham, Althaushamer Straße 6 Antragsteller: Jansen Merit, Althaushamer Straße 6, 83734 Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 BauGB.

Der Antragsteller beabsichtigt ein Einfamilienhaus samt Doppelgarage auf dem neu abgemarkten Grundstück Fl.Nr. 1379/15 der Gemarkung Hausham zu errichten. Das Grundstück entstand aus der Fl.Nr. 1379/7 der Gemarkung Hausham (Falthauser Johann).

Das beantragte Einfamilienhaus soll mit einer Grundfläche von 9,49 m x 10,99 m errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt 5,80 m straßenseitig. Die dazugehörige Dachneigung wird mit 21° beantragt.
Die direkt an das Hauptgebäude angebaute Doppelgarage mit Durchgang zur Haustüre  wird ebenfalls mit einem Satteldach in identischer Dachneigung (21°) angebaut. Die vorliegende Planfassung (Stand Juni 2015) ist Bestandteil des Antrags auf Baugenehmigung.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit für das beantragte Vorhaben leitet sich aus § 34 BauGB ab. Ein Widerspruch ist nicht erkennbar. Abweichungen von der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind bei den vorgelegten Unterlagen (Fassung Juni 2015) nicht erkennbar.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne (Fassung Juni 2015)


Abstimmung _____ : _____

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne (Fassung Juni 2015)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.2. Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkones auf der Fl.Nr. 1099/4 der Gemarkung Hausham, Miesbacher Straße 16 Antragsteller: Er Cesur, Miesbacher Straße 16, 83734 Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Herr Er Cesur beantragt die Errichtung eines Balkones an der Traufseite im Süden des Gebäudes. Die Breite des Balkons wird mit 2,58 m beantragt. Die gesamte Auskragung des Balkons beträgt jedoch 3,08 m, um die noch zu errichtende verzinkte Metalltreppe geringfügig zu überdachen.

Der Balkon wird über den bereits bestehenden Wintergarten errichtet. Jedoch wird das leicht geneigte Dach des Wintergartens durch die auskragende Stahlbetonplatte, die zugleich als Dach des Wintergartens dient, ersetzt. Das Balkongeländer soll jedoch in Metall ausgeführt werden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Nach der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham müssen nach § 2 Nr. 7 Vordächer über die Balkone und nach § 2 Abs. 9 Balkongeländer in Holz ausgeführt werden.

In diesem Fall wird das Dach des Wintergartens als Balkonplatte genutzt, wobei diese Stahlbetonplatte etwa 1,20 m über das Vordach herauskragt. Bei Heranziehung des Quergiebels ist eine Auskragung von etwa 0,50 m beantragt. Außerdem soll das Balkongeländer in Metall ausgeführt werden.

Begründung des Antragstellers:
Das Geländer des Balkons soll in Metall ausgeführt werden, wodurch eine erhöhte Standsicherheit aufgrund jahrelanger Witterungseinflüsse ist. Außerdem wird das Geländer der beantragten Treppe in Metall ausgeführt, weshalb aus optischen Gründen ein Metallgeländer optisch ansprechender erscheint. Des Weiteren entsteht der über dem bereits bestehenden Wintergarten auf der Rückseite des Hauses, wodurch das Gesamterscheinungsbild für die Gemeinde Hausham nicht beeinträchtigt wird.
Nach Ansicht der Verwaltung könnten von der örtlichen Gestaltungssatzung die erforderlichen Abweichungen (§ 2 Nr. 7 und 9) erteilt werden.

Beschlussvorschlag

1.)
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne in der Fassung vom 27.07.2015.


Abstimmung _____ : _____


2.)
Die erforderliche Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham (§2 Nr. 7 Vordächer) wird erteilt.

Abstimmung _____ : _____


3.)
Die erforderliche Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham
(§ 2 Nr. 9 Balkongeländer) wird erteilt.


Abstimmung _____ : _____

Beschluss 1

1.)
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham ermächtigt den 1. Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, sofern das Balkongeländer in Holzoptik errichtet wird. Möglicherweise wäre auch eine optisch gemischte Konstruktion (Holz/Metall) denkbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.)
Die erforderliche Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham (§2 Nr. 7 Vordächer) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.3. Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus auf der Fl.Nr. 666/1 der Gemarkung Hausham, Schlierachstraße 26 Antragsteller: Wies Verena, Krätzer Leite 18, 83734 Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt, an das bestehende Zweifamilienhaus in nordwestlicher Richtung einen Anbau zu erstellen. Der Anbau wird im Bereich des Bestandes der Familie Wies errichtet. Die Höhe des Anbaus wird konform dem Bestand mit 5,50 m angegeben (Schnittpunkt Dachhaut mit Wand).
Die Dachneigung des Anbaus beträgt 25° und wird als Pfettendachstuhl mit mittigem First ausgebildet.
Die Anzahl der Wohneinheiten ändert sich nicht. Somit sind die vorhandenen Stellplätze ausreichend (Planfassung vom Juli 2015).

Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem reinen Wohngebiet. Ein Bebauungsplan existiert für dieses Gebiet nicht. Es ist nach Art und Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich zulässig. Die zulässige GFZ wird durch den Anbau nicht überschritten. Abweichungen von der Örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind bei den vorgelegten Planunterlagen nicht ersichtlich. Abwasserbeseitigung sowie Wasserversorgung sind gesichert.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne (Fassung Juli 2015)


Abstimmung _____ : _____

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne (Fassung Juli 2015)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Baugesetze; Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung zur Errichtung eines Lärmschutzzaunes entlang des Grundstücks (straßenseitig) Fl.Nr. 1202/6 der Gemarkung Hausham, Miesbacher Straße 32 Antragsteller: Johann Penzl, Rainer Straße 39, 83734 Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte entlang seiner straßenseitigen Grundstücksgrenze in einer Höhe von 2,00 m und einer Länge von 25,00 m  eine Lärmschutzwand als geschlossenen Zaun errichten.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag damit, durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzzaun) dem einwirkenden Verkehrslärm entgegenzuwirken.

Nach der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind jedoch Einfriedungen entlang öffentlicher Straßen nur zulässig

1.        Offene Zäune als Naturholzzäune (z. B. Bretter-, Stangen-, Staketenzäune)
2.        Hinterpflanzte …

jeweils mit einer Höhe bis max. 1,20 m (ab Oberkante Gelände)

Unzulässig entlang öffentlicher Straßen

1.        Immergrüne Hecken, die nur aus einer Pflanzenart bestehen
2.        Geschlossene Einfriedungen aus Mauer-, Bretter-, Plattenwerk oder ähnlichem
       

Anzumerken ist noch, dass der Antragsteller bereits die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach sowie das Staatliche Bauamt Rosenheim angefragt hat. Beide Behörden stehen dem Vorhaben positiv gegenüber.

Beschlussvorschlag

Die isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. dem Bau einer Lärmschutzwand, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, mit einer Länge von 25,00 m und einer Höhe von 2,00 m (gemessen ab Oberkante Gelände) wird erteilt.

Der eingereichte Antrag des Antragstellers samt Lageplan sowie den beiden Stellungnahmen der beteiligten Behörden (Staatliches Bauamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Die isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. dem Bau einer Lärmschutzwand, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, mit einer Länge von 25,00 m und einer Höhe von 2,00 m (gemessen ab Oberkante Gelände) wird erteilt.

Der eingereichte Antrag des Antragstellers samt Lageplan sowie den beiden Stellungnahmen der beteiligten Behörden (Staatliches Bauamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 4
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4.1. Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 22 "Schlierachstraße" Bauantrag (Tektur) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Verschiebung der Baugrenzen, Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 22 "Schlierachstraße" - 2. Änderung; Grundstücke Fl.Nrn. 683/15 und 683/16, jeweils Gemarkung Hausham, An der Schlierachstraße; Antragsteller: IB Haus- und Grundbesitz Immobilien hier: Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits mit öffentlichem Beschluss vom 15.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ zu ändern.
Mit dieser 3. Änderung soll dem Antragsteller wie im Betreff genannt,  ermöglicht werden, die beiden bereits genehmigten beantragten Bauvorhaben mit einer geringfügigen Baugrenzenverschiebung zu errichten.

Die Firma IB Haus- und Grundbesitz Immobilien beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) samt Garage mit einer geringen Verschiebung der Baugrenzen (Tektur 1), wobei sich die festgelegte maximale bebaubare Grundfläche des Hauses nicht ändert.

Bei Haus 3 (Einfamilienhaus samt Garage) wird ebenfalls aufgrund der Errichtung eines Wintergartens und eines Balkons eine Tektur eingereicht. Auch bei dieser Tektur werden nur geringfügig die Baugrenzen verschoben.

Ein entsprechender Planentwurf für die Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Bauausschuss in gleicher Sitzung bereits gebilligt.

Beide Bauvorhaben widersprechen den derzeitigen planerischen Festsetzungen in der aktuellen Fassung Nr. 22 „Schlierachstraße“ – 2. Änderung. Daher wurde der Bebauungsplan aufgrund dieser beiden Tekturen bzgl. der Baugrenzen von Haus 2 und 3 in der 3. Änderung entsprechend angepasst.

Die gesamten Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.






A.)         Ergebnis des Auslegungsverfahrens

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

1.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur,        Städtebau, Denkmalschutz; Stellungnahme vom 19.08.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur, Städtebau, Denkmalschutz wird keine Äußerung abgegeben.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.

2.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde; Stellungnahme vom 18.08.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Straßenverkehr / Untere Straßenverkehrsbehörde bestehen grds. keine Einwände gegen die beabsichtigte Planung.

Bei der Ausweisung der Stellplätze ist jedoch eine ausreichende Größe der Parkstände zu fordern.
Insofern wird auf die „Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen“ (RASt 06) sowie vor allem auf die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf,  verwiesen, die bei Schräg- oder Senkrechtaufstellung als Mindestmaße eine Breite von 2,50 m und eine Länge von 5,00 m vorsehen bzw. bei Längsaufstellung eine Breite von 2,00 m und eine Länge von 5,20 m (ohne Markierung) bzw. 5,70 m (mit Markierung).


3.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde; Stellungnahme vom 03.09.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, werden keine Bedenken geäußert.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.




4.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich 32 – Wasserrecht – Bodenschutzrecht; Stellungnahme vom 08.09.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich 32 – Wasserecht - Bodenschutzrecht, werden keine Bedenken geäußert.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.



5.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Untere Naturschutzbehörde; Stellungnahme vom 18.08.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, werden keine Bedenken geäußert.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.


Unterrichtung der Öffentlichkeit

Von Seiten der Mitbürger wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Alfred Siebeneicher (Dipl. Ing. Architekt), Marktstraße 6, 83734 Hausham, zum Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ – 3. Änderung in der Fassung vom 06.07.2015  als Satzung.

Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Alfred Siebeneicher (Dipl. Ing. Architekt), Marktstraße 6, 83734 Hausham, zum Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ – 3. Änderung in der Fassung vom 06.07.2015  als Satzung.

Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4.2. Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart" - 11. Änderung Antrag zu zwei Änderungen des bestehenden Bebauungsplanes 1.) Bauantrag zur Errichtung eines überdachten Gebäudes als Unterstand für Müllcontainer, Lkw und Hackschnitzellagerung, sowie die Herstellung einer Fläche für Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 279/0 der Gemarkung Hausham, Eckart 24,26; Antragsteller: Josef Eham 2.) Bauantrag für die Errichtung einer Garage für einen Traktor und Holzlagerfläche auf den beiden Grundstücken, Fl.Nrn. 299/5 und 299/7 der Gemeinde Hausham, nähe Eckart; Antragsteller: Stefan Ostner hier: Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat bereits mit öffentlichem Beschluss vom 29.04.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.
Mit dieser 11. Änderung soll den beiden Antragstellern wie im Betreff genannt,  ermöglicht werden, die beiden beantragten Bauvorhaben zu errichten.

Zu 1.:
Herr Eham möchte ein überdachtes Gebäude (25,00 m x 10,50 m, Wandhöhe 6,00 m, Satteldach, Dachneigung 21°-25°) als Unterstand für Müllcontainer, Lkw`s und Hackschnitzellagerung errichten. Zusätzlich sollen noch weitere Pkw-Stellplätze für Mitarbeiter hergestellt werden (unversiegelt, nur gekiest).

Zu 2:
Hr. Ostner möchte eine Garage auf den beiden Grundstücken, Fl.Nrn. 299/5 und 299/7, jeweils Gemarkung Hausham (10,00 m x 8,00 m, Wandhöhe 3,50 m, Satteldach, Dachneigung 21°-25°) für einen Traktor sowie eine Holzlagerfläche errichten.

Ein entsprechender Planentwurf für die Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Bauausschuss in gleicher Sitzung bereits gebilligt.

Die genannten Grundstücke sind in den Bebauungsplan aufzunehmen, um den Charakter des „Außenbereich“ zu verlieren.

Anzumerken ist noch, dass bereits Einigkeit mit Herrn Busl (Untere Naturschutzbehörde) sowie Herrn Pawlovsky (Kreisbaumeister) bei einem gemeinsamen Ortstermin mit einigen Gemeinderatsmitgliedern bestand.



Die gesamten Kosten sind von den beiden Antragstellern zu tragen (Vereinbarungen liegen bereits vor).


A.)         Ergebnis des Auslegungsverfahrens

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

1.)
Landratsamt Miesbach, Bauleitplanung und Seilbahnen
(Schreiben vom 12.08.2015)

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur/Städtebau/Denkmalschutz wird keine Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.

2.)
Landratsamt Miesbach, Fachbereich Straßenverkehrswesen
(Schreiben vom 14.07.2015)

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Straßenverkehrswesen, wird keine Stellungnahme abgeben.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.

3.)
Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde
(Schreiben vom 14.07.2015)

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, wird keine Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.


4.)
Landratsamt Miesbach, Fachbereich Wasserrecht und Fachbereich Bodenschutzrecht
(Schreiben vom 03.08.2015)

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Wasserrecht und Fachbereich Bodenschutzrecht werden nachfolgende fachliche Informationen und Empfehlungen aus eigener Zuständigkeit zu der o. g. Planänderung sowie Hinweise mitgeteilt. Diese sind den jeweiligen Bauherren mitzuteilen. Ansonsten werden keine weiteren Empfehlungen abgegeben.





a)         Anlagen am Gewässer

Die beiden Grundstücke, Fl.Nrn. 299/5 und 7 der Gemarkung Hausham liegen im Bereich der/des Eckerbach/Fehnbach (Seitenbach der Schlierach – Gewässer 3. Ordnung). Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung von baulichen Anlagen i. S. von § 36 WHG unterliegt somit grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach Art. 20 Bayerisches Wassergesetz (BayWG), sofern eine Genehmigung nicht im Rahmen eines anderen öffentlich-rechtlichen Verfahrens erteilt wird (z. B. Baugenehmigung nach Art. 55 BayBO). Dies gilt ebenfalls für die Errichtung von Wohngebäuden im Falle einer Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO.

In diesem Fall ist durch den Bauherrn rechtzeitig ein Antrag unter Beifügung der Unterlagen nach WPBV beim Landratsamt Miesbach – Wasserrecht (Ansprechpartnerin Frau Schmid, Tel. 08025/704-3214) – zu stellen. Das staatliche Bauamt des Landratsamtes Miesbach wird unter Berücksichtigung des ggf. einzuhaltenden materiellen Baurechts beteiligt, die Genehmigung wird nach Wasserecht erteilt.


b)         Niederschlagswasserbewirtschaftung:

Grundsätzliche Überlegungen zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung sollten bereits im Rahmen der Bauleitplanung beginnen. Niederschlagswasser ist grundsätzlich vor Ort über die sog. Belebte Oberbodenzone wie begrünte Flächen, Mulden oder Sickerbecken zu versickern (§ 55 Abs. 2 WHG).

Um die Flächenversiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, sind wasserdurchlässige Befestigungen (insbesondere Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster) zu verwenden. Erst wenn alle Möglichkeiten einer Muldenversickerung ausgeschöpft wurden oder wenn dichte Böden einen Oberflächenversickerung unmöglich machen, ist im begründeten Ausnahmefall auch eine unterirdische Versickerung über Rigolen oder Sickerschächte oder eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer zulässig. Bei unterirdischer Versickerung ist durch geeignete Vorbehandlungsmaßnahmen (z.B. Filter, Sedimentationsanlagen) bzw. die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer durch ausreichenden Rückhalteraum ein sicherer Schutz des Gewässers zu gewährleisten.

Für das Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser (auch Versickerung) gilt entweder die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) mit den dazugehörigen Technischen Regeln (TRENGW) oder es ist dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig (§ 46 Abs. 2 WHG). Das Einleiten von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer kann im Rahmen des Gemeingebrauchs (§25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 WGH, Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayWG) erlaubnisfrei sein, wenn die dazugehörigen Technischen Regeln (TRENOG) eingehalten werden. Andernfalls ist auch hier eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Der Bauherr oder ein beauftragter Planer muss dabei zunächst eigenverantwortlich prüfen, ob für sein Bauvorhaben die Voraussetzungen für die Anwendung der NWFreiV vorliegen.

Unabhängig davon hat die Planung und Ausführung der Einleitungsanlagen in jedem Fall in Abstimmung mit dem Landratsamt Miesbach, Team 32.2 Wasserwirtschaft (Tel. 08025/704-3221/3222) zu erfolgen.


c)         Hangwasser bei dem Grundstück Fl.Nr. 279/0 der Gemarkung Hausham:

Das Baugrundstück liegt im Bereich von wild abfließendem Wasser im Sinne des § 37 WHG. Daher werden Sicherungsmaßnahmen vor Hang- und Schichtwasser empfohlen (Verlegung von Kastenrinnen)

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die fachlichen Empfehlungen und Hinweise werden nach Beschlussfassung den beiden Bauherren übergeben.


5.)
Landratsamt Miesbach, Fachbereich Untere Naturschutzbehörde
(Schreiben vom 14.08.2015)

Aus naturschutzrechtlicher Sicht entspricht die Planung zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 weitgehend den getroffenen Vorsprachen, weshalb keine grundlegenden Einwände und Bedenken bestehen.

Bezüglich der beiden festgesetzten Ausgleichsflächen auf Fl.Nrn. 279/0 und 299/6 der Gemarkung Hausham weist die Untere Naturschutzbehörde auf folgende Notwendigkeiten hin:

1.)
Da sich die Ausgleichsflächen nicht im Eigentum der Gemeinde Hausham befinden, ist spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses eine dingliche Sicherung erforderlich (§ 1a Abs. 3 BauGB) (S. 23 des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ – Ergänzte Fassung). Diese  erfolgt durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und einer Reallast im Grundbuch zugunsten der Gemeinde Hausham und des Freistaates Bayern – vertreten durch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Miesbach.

2.)
Die Ausgleichsfläche ist dauerhaft für die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bereit zu stellen.


3.)
Die Ausgleichsflächen sind nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes von der Gemeinde Hausham dem Bayerischen Landesamt für Umwelt für das Ökoflächenkataster zu melden (Art. 9 Satz 4 BayNatSchG) (S. 20 des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ – Ergänzte Fassung). Die untere Naturschutzbehörde bittet um Zusendung des Meldebogens.

Um den Satzungsbeschluss zu erwirken, wurde obige Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde dem Antragsteller vorab zugesandt.

Weitere Träger öffentlicher Belange wurden bei dem gesamten Verfahren nicht beteiligt.


Unterrichtung der Öffentlichkeit

Von Seiten der Mitbürger wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Ingenieurbüros Herbert Wagenpfeil, Bergwerkstraße 1, 83734 Hausham, zusammen mit dem ausgearbeiteten Umweltbericht des Planungsbüros U-Plan aus 82549 Königsdorf, zum Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“ – 11. Änderung in der Fassung vom 29.04.2015 als Satzung.

Sämtliche Kosten sind von den beiden Antragstellern zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Ingenieurbüros Herbert Wagenpfeil, Bergwerkstraße 1, 83734 Hausham, zusammen mit dem ausgearbeiteten Umweltbericht des Planungsbüros U-Plan aus 82549 Königsdorf, zum Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“ – 11. Änderung in der Fassung vom 29.04.2015 als Satzung.

Sämtliche Kosten sind von den beiden Antragstellern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö informativ 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö informativ 6
Datenstand vom 16.12.2015 12:01 Uhr