Datum: 21.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Standesamt der Gemeinde Hausham;
2.1 Personenstandsrecht; Bestellung von Frau Petra Süsens zur Standesbeamtin
2.2 Personenstandsrecht; Widerruf der Ernennung als Standesamtsleitung von Frau Petra Sperl
2.3 Personenstandsrecht; Ernennung von Frau Petra Süsens zur Leiterin des Standesamts
3 Ratsinformationssystem; Entscheidung über den Erwerb von Gemeinderat - Tablets
4 Erlass einer kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "An der Rainer Straße"; Grundstücke Flur-Nrn. 786/14, 786/15 (T), 786 (T), Gemarkung Hausham, Rainer Straße; Anfrage von Herrn Andreas Eham und Herrn Quirin Eham zur Errichtung jeweils eines Einfamilienhauses, - Aufstellungsbeschluss
5 Erlass einer kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "An der Rainer Straße"; Grundstücke Flur-Nrn. 786/14, 786/15 (T), 786 (T), Gemarkung Hausham, Rainer Straße; - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Ortsrecht; Information über die Ergebnisse der Dokumentation über "Fliegenden Verkaufsanlagen" im Jahr 2015; Entscheidung über das weitere Vorgehen
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
vom 21. Dezember 2015.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
vom 21. Dezember 2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Standesamt der Gemeinde Hausham;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 2
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2.1. Personenstandsrecht; Bestellung von Frau Petra Süsens zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Frau Petra Süsens ist seit dem 01.01.2016 als Ersatz für Frau Petra Sperl als Mitarbeiterin im Standesamt beschäftigt. Es ist vorgesehen, Frau Süsens als Leiterin des Standesamtes einzusetzen. Frau Süsens war in den letzten 25 Jahren in Niedersachsen als Standesbeamtin eingesetzt und verfügt somit über umfassende Kenntnisse aller einschlägigen Arbeiten im Standesamt. Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Geschäftsbetriebes im Standesamt Hausham ist die Bestellung von Frau Süsens zur Standesbeamtin unumgänglich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, Frau Petra Süsens zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Standesbeamtin zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Petra Süsens zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Standesbeamtin zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.2. Personenstandsrecht; Widerruf der Ernennung als Standesamtsleitung von Frau Petra Sperl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Mit Beschluss Nr. 142 vom 18. Dezember 2006 wurde Frau Petra Sperl zur Leiterin des Standesamtes Hausham ernannt.
In der Zwischenzeit ist Frau Sperl Leiterin des Bauamtes der Gemeinde Hausham. Ihre
o. a. Ernennung ist somit zu widerrufen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Ernennung von Frau Petra Sperl zur Leiterin des Standesamtes Hausham zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu widerrufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Ernennung von Frau Petra Sperl zur Leiterin des Standesamtes Hausham zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.3. Personenstandsrecht; Ernennung von Frau Petra Süsens zur Leiterin des Standesamts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die bisherige Leiterin des Standesamtes Hausham, Frau Petra Sperl, ist nunmehr Leiterin des Bauamtes der Gemeinde Hausham. Mit dem vorangegangenen Beschluss wurde ihre Bestellung zur Leiterin des Standesamtes widerrufen.

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes ist für jedes Standesamt einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamtes zu ernennen.

Aus Sicht der Verwaltung kommt dafür nur die neue Standesbeamtin Frau Petra Süsens in Frage.

Tarifrechtlich hat diese Ernennung keinerlei Auswirkungen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, Frau Petra Süsens zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Leiterin des Standesamtes Hausham zu ernennen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Petra Süsens zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Leiterin des Standesamtes Hausham zu ernennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Ratsinformationssystem; Entscheidung über den Erwerb von Gemeinderat - Tablets

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö 3

Sachverhalt

Um unsere Anwendung des Ratsinformationssystems optimal zu nutzen, ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Gemeinderats mit sogenannten Tablets ausgestattet werden. Auf diesen Weg können sich alle Gemeinderäte selbständig und ohne den aufwendigen Papierverbrauch jederzeit vollumfänglich über die Arbeit im Gemeinderat (Vorbereitung, Bearbeitung und Archivierung der Sitzungen) informieren und bei Bedarf auch gegenüber der Verwaltung reagieren.

Beim Kauf eines Tablets ist vor der Wahl des Herstellers die Festlegung auf ein Betriebssystem notwendig. Für Tablet-PCs haben sich drei große Betriebssysteme durchgesetzt.

1. iOS, ein Appleprodukt. Sehr gute Performance, aber eine strikte Reglementierung für Anwendungen, da man sich ausschließlich in der Apple-Welt bewegt.

2. Android (Google). Dabei gibt es keinerlei Einschränkungen bei Anwendungen.

3. Windows (Microsoft), ideal für regelmäßige Nutzer von Windowsprodukten.

Seitens der Verwaltung wird der Erwerb von Tablets mit einem Android-Betriebssystem empfohlen. Es ist das System mit dem größten Marktanteil, was sich vor allem beim Verkaufspreis widerspiegelt.

Wichtig ist auch die Größe des Geräts. Ein Tablet mit einer Diagonalen von 9,7 Zoll erscheint als geeignet. Laut Auskunft unseres Systembetreuers ist zudem ein größerer Hauptspeicher (mindestens 2 GB, besser wären 3 GB) von Vorteil, weil damit auch gewährleistet ist, dass bei späteren Updates die Funktionsfähigkeit des Geräts nicht eingeschränkt wird.

Da der Internetzugang für die Tabletnutzung zentral ist, haben alle Tablets einen WLAN-Anschluss. Den größten Preisunterschied macht es aus, ob ein Modell zusätzlich über ein UMTS-Modul für den mobilen Datenempfang verfügt. Auf ein derartiges Modul kann aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden.

Auch die Möglichkeit einer längeren Nutzung erscheint wichtig. Da der dafür zuständige Akku in einem Tablet fest verbaut ist, sollte in diesem Bereich auf keinen Fall gespart werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

1. Für die Arbeit mit dem Ratsinformationssystem werden insgesamt 22 Tablet-PCs angeschafft.
2. Die Geräte sollen mit einem Android-Betriebssystem von Google ausgestattet sein, über einen 9,7 Zoll Bildschirm verfügen und einen Hauptspeicher von mindestens 2 GB besitzen. Auf ein UMTS Modul wird verzichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

1. Für die Arbeit mit dem Ratsinformationssystem werden insgesamt 22 Tablet-PCs angeschafft.
2. Die Geräte sollen mit dem Android-Betriebssystem von Google oder dem iOS-System von Apple ausgestattet sein, über einen 9,7 Zoll Bildschirm verfügen und einen Hauptspeicher von mindestens 2 GB besitzen. Auf ein UMTS Modul wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Erlass einer kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "An der Rainer Straße"; Grundstücke Flur-Nrn. 786/14, 786/15 (T), 786 (T), Gemarkung Hausham, Rainer Straße; Anfrage von Herrn Andreas Eham und Herrn Quirin Eham zur Errichtung jeweils eines Einfamilienhauses, - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö 4

Sachverhalt

Herr Andreas Eham und Herr Quirin Eham möchten auf dem Grundstück 786/14 jeweils ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Das Grundstück wurde mit Notarvertrag vom 24.07.2015 geteilt, so dass 2 Grundstücke à ca. 450 m² entstanden sind.
Im Flächennutzungsplan ist die betreffende Fläche bereits als Reines Wohngebiet dargestellt.
Das Grundstück liegt allerdings im Außenbereich (§ 35 BauGB) und wird bisher landwirtschaft-lich genutzt. Um das Bauvorhaben zu verwirklichen, müsste daher zuerst Baurecht geschaffen werden, z.B. über einen Bebauungsplan oder eine Einbeziehungssatzung (Ortsabrundung).

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach ist der Erlass einer Einbeziehungssatzung möglich. Allerdings sollte der Geltungsbereich der Satzung auch auf einen Teil der Grundstücke
Flur-Nrn.786/15 und 786 erweitert werden, da ansonsten auf diesem Grundstück eine sog. Baulücke entsteht mit der Folge, dass dieses Grundstück nach § 34 BauGB – Innenbereich – bebaut werden kann. Die herauszumessende Grundstücksfläche würde ca. 900 m² betragen.
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze fließt der Kochbach, ein Gewässer 3. Ordnung.
Bezüglich des unter dem betreffenden Gebiet verlaufenden Stollens bestehen aus Sicht der E.ON SE Immoblien/Montan keine Bedenken.
Die Anwendung des Baulandbeschlusses ist zu überprüfen.
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.12.2015 mit der Angelegenheit befasst und einen Empfehlungsbeschluss zum Erlass einer kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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5. Erlass einer kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "An der Rainer Straße"; Grundstücke Flur-Nrn. 786/14, 786/15 (T), 786 (T), Gemarkung Hausham, Rainer Straße; - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat im vorangegangenen TOP die Aufstellung einer kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung beschlossen. Mit dieser Satzung soll die Errichtung von vier Einfamilienhäusern ermöglicht werden. Ein entsprechender Planentwurf liegt vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Planentwurf „Kombinierte Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung An der Rainer Straße“ mit Begründung in der Fassung vom
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Planentwurf „Kombinierte Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung An der Rainer Straße“ mit Begründung in der Fassung vom 21.01.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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6. Ortsrecht; Information über die Ergebnisse der Dokumentation über "Fliegenden Verkaufsanlagen" im Jahr 2015; Entscheidung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antrag wurde von der CSU-Fraktion zurückgezogen.

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö informativ 7

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Danzer bittet, das Werbeschild der Firma Kober am Anfang des Schmiedweges zu versetzen, da dadurch die Sicht auf die Straße eingeschränkt wird.


Gemeinderat Wagner stellt den Antrag, den Grünlandbeschluss der Gemeinde Hausham hinsichtlich der Rechtswirksamkeit zu prüfen.

Zudem weist er darauf hin, dass das Werbeschild der Firma REWE in der Industriestraße eine Sichtbehinderung darstellt.


Gemeinderat Klante verteilt eine Einladung zur Vernissage am 30.01.2016 zwischen 14 und 17 Uhr, betreffend die Foto- Ausstellung „My name is …“ im Krankenhaus Agatharied.

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8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö informativ 8

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister informiert zum Sachstand des Programms „Soziale Stadt“.
Im Dezember fand in der Regierung von Oberbayern eine Besprechung statt zum Thema „Förderfähigkeit der Wünsche aus der Bürgerbefragung“.
Am 3.3.2016 ist in der Aula der Schule ein Infoabend geplant. Dort sollen die Ergebnisse der Befragung vorgestellt werden. Gleichzeitig soll den Anwohnern die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Die Schlierachbrücke in der Tegernseer Straße muss abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Am 23.03.2016 soll es zu diesem Thema einen Informationsabend im Gewerkschaftshaus geben. Als möglicher Baubeginn wurde Juni 2016 genannt.

Datenstand vom 23.02.2016 11:57 Uhr