Datum: 04.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des Bürgermeisters
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
3 Bebauungsplan Nr. 39 "Obere Tiefenbachstraße/Edeka"; Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1168/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7 - Aufstellungsbeschluss -
4 Vorlage der Jahresrechnung 2015
5 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015
6 Positionspapier zur Weiterentwicklung der "Einzelbetrieblichen Investitionsförderung in Bayern"
7 Anträge und Anfragen

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1. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.07.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Architektin Frau Dettinger und Herr Geipel vom Landratsamt stellen die Bauablaufplanung und das Stellplatzkonzept zur geplanten Sanierung des Sonderpädagogischen Förderzentrums vor.


Herr Klaus Feile, Vorstand der Moralt AG, gibt einen kurzen Überblick über den Innovationspreis „TOP 100“, der der Firma Moralt kürzlich offiziell verliehen wurde.


Der Bauhofleiter Christian Freiwang berichtet über den Bauhof allgemein sowie über abgeschlossene und geplante Projekte im Gemeindegebiet.

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.07.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom
09. Juni 2016.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 39 "Obere Tiefenbachstraße/Edeka"; Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1168/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7 - Aufstellungsbeschluss -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 02.12.2013 wurde für das Gebiet der sog. „Alpengroßmarkt-Grundstücke“ eine Veränderungssperre erlassen, die in der Sitzung vom 30.11.2015 um 1 Jahr verlängert wurde. Ziel ist es, die Nachfolgenutzung auf dem Gelände des ehemaligen „Alpengroßmarktes“ planerisch zu steuern.
Nunmehr hat die Küblböck Unternehmensgruppe ein Konzept erarbeitet, das die Grundlage für die Bauleitplanung darstellt.
Neben der Firma Edeka als großflächiger Vollsortimenter mit einer geplanten Verkaufsfläche von ca. 1510 m² wird sich die Firma Lidl, die bisher südlich der Oberen Tiefenbachstraße eine Filiale betreibt, als großflächiger Lebensmitteldiscounter mit einer geplanten Verkaufsfläche von ca. 1500 m² ansiedeln. Die derzeitige Bau-/Verkaufsgenehmigung für den bestehenden Lidl-Markt ist in diesem Fall zurückzugeben. Die Folgenutzung des Lidl-Grundstücks wird in einem separaten Bauleitplanverfahren geregelt. Ein Gespräch bei der Regierung von Oberbayern hat ergeben, dass aus landesplanerischer Sicht keine Einwände gegen diese Planung bestehen.

Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind neben dem Bebauungsplan der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Größe der anrechen-baren Grundflächen auch unter Berücksichtigung der südlich der Oberen Tiefenbachstraße gelegenen Einzelhandelsbetriebe weniger als 20.000 m² beträgt, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn ein Bauvorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung unterliegt.
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sieht für Bebauungspläne zur Zulassung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit einer zulässigen Geschossfläche von 1.200 m² bis weniger als 5.000 m² und Einkaufszentren im Innenbereich die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vor. Wenn diese Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Nach dem vorliegenden Konzept beträgt die Geschoßfläche der beiden Einzelhandelsbetriebe ca. 4.150 m². Da zudem auf dem Gebiet südlich der Oberen Tiefenbachstraße neben dem Lidl-Markt bereits mehrere Einzelhandelsbetriebe angesiedelt sind, kann aufgrund der räumlichen Konzentration der Einzelhandelsbetriebe von einem Einkaufszentrum gesprochen werden.
Eine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG ist erforderlich.

Die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie wird deshalb der Begründung für den Bebauungsplan beigefügt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beiliegende Vorprüfung nach dem UVPG.

       Abstimmung ____:____
Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

       Abstimmung ____:____

Beschluss

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Vorprüfung nach dem UVPG.

       Abstimmung 17:0
Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.07.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2015 wird dem Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO vorgelegt.

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5. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.07.2016 ö beschließend 5

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015.

Die Deckung ist durch über- und außerplanmäßige Einnahmen gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015.

Die Deckung ist durch über- und außerplanmäßige Einnahmen gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Positionspapier zur Weiterentwicklung der "Einzelbetrieblichen Investitionsförderung in Bayern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.07.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Anbindehaltung von Milchkühen steht zunehmend im Fokus der öffentlichen
und politischen Diskussion. So lassen kritische Verbrauchernachfragen bei den Molkereien befürchten, dass diese Haltungsform – unabhängig von politischen Festlegungen – bereits in absehbarer Zeit gesellschaftlich nicht mehr darstellbar ist.

Die Anbindehaltung findet sich in Bayern schwerpunktmäßig in den kleinstrukturierten Milchviehbetrieben im Alpenvorland bzw. im Berggebiet. Dort erbringen gerade diese Betriebe mit dem Erhalt und der Pflege einer einzigartigen Kulturlandschaft vielfältige und unverzichtbare Gemeinwohlleistungen. Damit legen sie auch die Grundlage für den Tourismus in diesen Regionen. Zudem stehen diese Betriebe für Wertschöpfung im vor- und nachgelagerten Bereich sowie für die soziale Stabilität in den Dörfern. Eine Aufgabe der Milchviehhaltung wäre mit entsprechenden negativen Auswirkungen für den gesamten ländlichen Raum in Südbayern verbunden.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass bei der laufenden Neuausrichtung des Einzelbetrieblichen Investitionsförderprogramms (EIF) die Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung im Förderrahmen sowie bei den Auswahlkriterien eine besondere Berücksichtigung findet. Nur so kann ein Strukturbruch verhindert und die von der Gesellschaft besonders wertgeschätzte kleinstrukturierte Milchviehhaltung gerade auch in landschaftlich sensiblen Gebieten gesichert werden.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hausham fordert die Bayerische Staatsregierung und den Bayrischen Landtag deshalb auf, folgende Punkte bei der Neuausrichtung des EIF zu berücksichtigen:

?        Die Anträge zur Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Rindern sind vorrangig zu bedienen. Das heißt, eine Anpassung der Auswahlkriterien bzw. die Gewichtung bei der Punktevergabe muss deutlich zugunsten der Umsteller von Anbinde- auf Laufstallhaltung erfolgen.

?        Die Grünlandbewirtschaftung kann nur mit Tierhaltung gewährleistet werden. Die Auswahlkriterien sollen dahingehend deutlich verbessert werden, dass Betriebe die im Grünlandbereich keine Alternative zur Tierhaltung haben und von Anbinde- auf Laufstallhaltung umstellen wollen vorrangig berücksichtigt werden

?        Das Betriebsmerkmal „klein“ darf in der Systematik der AFP-Antragstellung nicht zum Ausschlusskriterium werden! Es ist vorrangig die Finanzierbarkeit der Investitionsmaßnahme zu prüfen. Zudem sind die betriebliche Gesamtsituation sowie der Beitrag zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung und damit zum Gemeinwohl in die Bewertung mit einzubeziehen.

?        Die Baukosten je Tierplatz sind bei Umstellung von kleineren Milchbeständen auf Laufstallhaltung sehr hoch (keine Kostendegression). Diesem Umstand ist bei den Förderkonditionen wie folgt Rechnung zu tragen:

   -   Investitionssumme bis 200.000,-- €:  Fördersatz 50 %
   -   Investitionssumme bis 400.000,-- €:  Fördersatz 40 %
   -   Fördersumme gedeckelt bei 160.000,-- € je Vorhaben.

?        Die Förderung einer Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung darf finanziell nicht zu Lasten anderer Programme (KULAP, AGZ) erfolgen. Nur mit zusätzlichen Geldern können die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen in einem angemessenen Zeitraum bewältigt und die bäuerlichen Strukturen erhalten werden.

Beschluss

Die Gemeinde Hausham fordert die Bayerische Staatsregierung und den Bayrischen Landtag deshalb auf, folgende Punkte bei der Neuausrichtung des EIF zu berücksichtigen:

?        Die Anträge zur Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Rindern sind vorrangig zu bedienen. Das heißt, eine Anpassung der Auswahlkriterien bzw. die Gewichtung bei der Punktevergabe muss deutlich zugunsten der Umsteller von Anbinde- auf Laufstallhaltung erfolgen.

?        Die Grünlandbewirtschaftung kann nur mit Tierhaltung gewährleistet werden. Die Auswahlkriterien sollen dahingehend deutlich verbessert werden, dass Betriebe die im Grünlandbereich keine Alternative zur Tierhaltung haben und von Anbinde- auf Laufstallhaltung umstellen wollen vorrangig berücksichtigt werden

?        Das Betriebsmerkmal „klein“ darf in der Systematik der AFP-Antragstellung nicht zum Ausschlusskriterium werden! Es ist vorrangig die Finanzierbarkeit der Investitionsmaßnahme zu prüfen. Zudem sind die betriebliche Gesamtsituation sowie der Beitrag zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung und damit zum Gemeinwohl in die Bewertung mit einzubeziehen.

?        Die Baukosten je Tierplatz sind bei Umstellung von kleineren Milchbeständen auf Laufstallhaltung sehr hoch (keine Kostendegression). Diesem Umstand ist bei den Förderkonditionen wie folgt Rechnung zu tragen:

   -   Investitionssumme bis 200.000,-- €:  Fördersatz 50 %
   -   Investitionssumme bis 400.000,-- €:  Fördersatz 40 %
   -   Fördersumme gedeckelt bei 160.000,-- € je Vorhaben.

?        Die Förderung einer Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung darf finanziell nicht zu Lasten anderer Programme (KULAP, AGZ) erfolgen. Nur mit zusätzlichen Geldern können die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen in einem angemessenen Zeitraum bewältigt und die bäuerlichen Strukturen erhalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.07.2016 ö informativ 7

Sachverhalt

Gemeinderat Dr. Baur lädt, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Gewerbevereins Hausham, den Gemeinderat zur Eröffnung des Volksfestes am 8. Juli 2016 ein.


Gemeinderat Reischl weist auf das Problem des Käferbefalls am Wallenburger Kogel hin und bittet darum, den Forstweg zügig aufzukiesen.

Datenstand vom 08.11.2016 17:54 Uhr