Datum: 28.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Mittelschule Hausham - Jugendsozialarbeit; Verlängerung des Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Hausham und der Diakonie Rosenheim - Jugendhilfe Oberbayern
3 Feuerwehrwesen; Feuerwehr Hausham, Anschaffung einer Tragkraftspritze
4 Wahlrecht; Änderung der Anzahl der allgemeinen Wahlvorstände bzw. der Briefwahlvorstände
5 Bebauungsplan Nr. 36 "Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße"; - Satzungsbeschluss -
6 Bebauungsplan Nr. 39 "Obere Tiefenbachstraße/Edeka"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Information zum Sachstand bezüglich der Gemeindenachrichten/Namenswettbewerb
8 Anträge und Anfragen
9 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom
04. Jul i 2016.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom
04. Jul i 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Mittelschule Hausham - Jugendsozialarbeit; Verlängerung des Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Hausham und der Diakonie Rosenheim - Jugendhilfe Oberbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Ab dem Schuljahr 2010/2011 wurde an der Mittelschule Hausham die Jugendsozialarbeit eingeführt (s. beil. Gemeinderatsbeschluss Nr.  49 vom 11.05.2009).

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 82 vom 21.09.2009 wurde das Diakonische Werk Rosenheim e.V. als Träger der Jugendsozialarbeit betraut und eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Diese Kooperationsvereinbarung läuft nun zum 31.08.2016 aus.

Herr Rektor Rewitzer ist in der Sitzung anwesend und erläutert dem Gemeinderat die Schwerpunkte  dieser Jungendsozialarbeit.

Er bittet um Verlängerung des Projektes und Abschluss des vorliegenden Kooperationsvertrags mit einer Laufzeit vom 01.09.2016 bis 31.08.2019.

Nach Abzug aller Fördermöglichkeiten steigt der Gemeindeanteil von 15.000,00 € auf  jährlich
voraussichtlich  18.000 €.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, mit dem Diakonischen Werk Rosenheim e.V. sowie dem Landkreis Miesbach -  Fachbereich Jugend und Familie vorliegenden  Kooperationsvertrag für die Zeit vom  01.09.2016 bis 31.08.2019 abzuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, mit dem Diakonischen Werk Rosenheim e.V. sowie dem Landkreis Miesbach -  Fachbereich Jugend und Familie vorliegenden  Kooperationsvertrag für die Zeit vom  01.09.2016 bis 31.08.2019 abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Feuerwehrwesen; Feuerwehr Hausham, Anschaffung einer Tragkraftspritze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die mittlerweile schon über 25 Jahre alte Tragkraftspritze beantragt die Feuerwehr Hausham eine entsprechende Ersatzbeschaffung.

Das Vorhalten eines solchen Gerätes ist zur Sicherung der Einsatzfähigkeit gemäß Alarmplan unbedingt erforderlich.

Kreisbrandrat Riblinger befürwortet  in seiner Stellungnahme ausdrücklich die Anschaffung der Tragkraftspritze (s. Anlage).

Es wird mit Kosten von ca. 14.000,00 € gerechnet. Die Anschaffung wird mit einem Festbetrag von 4.700,00 €  vom Freistaat Bayern gefördert, so dass sich der Gemeindeanteil auf ca.
9.300 € beläuft.

Die erforderlichen Mittel sind bei 1300.9350 vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze für die Feuerwehr Hausham.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze für die Feuerwehr Hausham.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Wahlrecht; Änderung der Anzahl der allgemeinen Wahlvorstände bzw. der Briefwahlvorstände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bisher wurden für Wahlen, Volks- oder Bürgerentscheide acht allgemeine Wahlvorstände und ein Briefwahlvorstand eingerichtet. Im Jahr 2014 wurden für die Kommunal- und die Europawahl ein zusätzlicher Briefwahlvorstand gebildet.
Die allgemeinen Wahlvorstände befinden sich:

1 – Alpengasthof Glück Auf
2 – Bürgersaal
3 – Feuerwehrhaus Hausham
4 – Aula der Grund- und Mittelschule
5 – Kindergarten Regenbogen
6 – Sitzungssaal des Rathauses Hausham
7 – Gasthof Staudenhäusl
8 – Straßenmeisterei Hausham

Die zwei Briefwahlvorstände befinden sich derzeit im Rathaus (Bürgermeisterzimmer und Zentrale).

Die Anzahl der Briefwähler hat sich seit der Kommunalwahl 2002 (650) bis zur Kommunalwahl 2014 (1761) fast verdreifacht. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Wähler in den allgemeinen Wahlvorständen erheblich verringert.

Da zudem das Auszählverfahren bei der Briefwahl aufwändiger und komplizierter ist, schlägt die Verwaltung vor, die Zahl der allgemeinen Wahlvorstände zu verringern und gleichzeitig die Zahl der Briefwahlvorstände zu erhöhen. Verbunden damit ist eine Neueinteilung der Wahlbezirke.

Aus Sicht der Verwaltung sollten die acht allgemeinen Wahlvorstände auf sechs reduziert werden und gleichzeitig statt zwei nun vier Briefwahlvorstände eingerichtet werden. Damit wäre ein einigermaßen ausgeglichenes Verhältnis der Briefwähler zu den Wählern in den allgemeinen Wahlvorständen geschaffen.

Das Wahllokal Nr. 8 – Straßenmeisterei ist der ‚Wahlbezirk mit der geringsten Zahl an Wählern. Zudem ist dieses Wahllokal nicht barrierefrei und sollte deshalb aufgelöst werden. Die Wähler dieses Bezirks werden aufgeteilt in die Wahlbezirke Nr. 4 und 5 (Kindergarten und Schule).

Das ebenfalls nicht barrierefreie Wahllokal „Rathaus“ kann nicht aufgegeben werden, weil die umliegenden Bezirke bereits räumlich am Limit angelangt sind.

Aus diesem Grund sollte das Wahllokal Nr. 2 „Bürgersaal“ aufgegeben werden und die Wähler auf die Bezirke 1 und 3 (Glück Auf und Feuerwehrhaus) verteilt werden.

Gleichzeitig sollten im Bürgersaal die zwei zusätzlichen Briefwahlvorstände eingerichtet werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Einteilung der Wahlvorstände zu ändern. Ab der nächsten Wahl bzw. Abstimmung sollen die Wahlbezirke wie folgt eingeteilt werden:

Allgemeine Wahlvorstände:

1 – Alpengasthof Glück Auf
2 – Feuerwehrhaus Hausham
3 – Grund- und Mittelschule
4 – Kindergarten Regenbogen
5 – Rathaus Hausham
6 – Staudenhäusl Agatharied

Briefwahlvorstände:

10 – Vorzimmer und Büro Bürgermeister
11 – Zentrale
12 – Bürgersaal
13 – Bürgersaal

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Einteilung der Wahlvorstände zu ändern.
Ab der nächsten Wahl bzw. Abstimmung sollen die Wahlbezirke wie folgt eingeteilt werden:

Allgemeine Wahlvorstände:

1 – Alpengasthof Glück Auf
2 – Feuerwehrhaus Hausham
3 – Grund- und Mittelschule
4 – Kindergarten Regenbogen
5 – Rathaus Hausham
6 – Staudenhäusl Agatharied

Briefwahlvorstände:

10 – Vorzimmer und Büro Bürgermeister
11 – Zentrale
12 – Bürgersaal
13 – Bürgersaal

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Möglichkeit „Wahllokal Förderschule“ geprüft werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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5. Bebauungsplan Nr. 36 "Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße"; - Satzungsbeschluss -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die eingegangenen Stellungnahmen der 2. Öffentlichen Auslegung behandelt. Da zu diesem Zeitpunkt der zum Satzungsbeschluss zwingend notwendige Durchführungsvertrag noch nicht vorgelegen hat, konnte der Bebauungs-plan nicht als Satzung beschlossen werden.  Nunmehr liegt der Durchführungsvertrag vor und der Bebauungsplan Nr. 36 mit Begründung und dem dazugehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan kann als Satzung beschlossen werden.

Der von der Schlierach GmbH & Co.KG eingereichte Bauantrag entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Auf dem durchgehenden, der gewerblichen Nutzung vorbehaltenen Erdgeschoss mit einer Grundfläche von ca. 3.390 m² werden in 3 dreigeschossigen Baukörpern 22 Wohnungen unter 35 m², 24 Wohnungen bis 50 m² und 20 Wohnungen über 50 m² Wohnfläche errichtet. Im 1. Obergeschoss sind zudem bis zu 4 Praxen geplant. Die Firsthöhe beträgt 14,95 m, die Wand-(Trauf-)höhe 13,05 m. An Stelle der Praxen können im 1. OG aber auch 2 Wohnungen unter 35 m² Wohnfläche und 4 Wohnungen über 50 m² Wohnfläche entstehen.
Der Stellplatzbedarf für das Ortszentrum beläuft sich dementsprechend auf 175 – 179 Stellplätze. Nachgewiesen werden diese mit 109 Stellplätzen in der Tiefgarage und 66 Stellplätzen auf dem Parkplatz.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“ mit Begründung und dem dazugehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses durch die Schlierach GmbH & Co.KG in der Fassung vom 02.06.2016.

       Abstimmung ____:____

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“ mit Begründung und dem dazugehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses durch die Schlierach GmbH & Co.KG in der Fassung vom 02.06.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 39 "Obere Tiefenbachstraße/Edeka"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.07.2016, TOP 2, beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“ aufzustellen.
Ein entsprechender Entwurf für diesen Bebauungsplan liegt nunmehr vor.
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind:
1. der Bebauungsplan selbst
2. ein Vorhaben- und Erschließungsplan
3. ein Durchführungsvertrag
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag sind noch zu entwickeln und müssen bis zum Satzungsbeschluss vorliegen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Information zum Sachstand bezüglich der Gemeindenachrichten/Namenswettbewerb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

Gemeinderat Bonleitner würde gerne die „Mängel-App“ für ein Jahr testen.
Erster Bürgermeister Zangenfeind weist darauf hin, dass die Gemeinde-Website gerade neu gestaltet wird. Die Möglichkeit dies dort einzubauen wird geprüft.


Gemeinderätin Leidgschwendner weist darauf hin, dass am Radlweg in Agatharied an der Bahn dringend gemäht werden muss.

De Weiteren bittet sie darum, bei der Lebenshilfe an der Brentenstraße einen Zebrastreifen einzurichten.

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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2016 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Kämmerer Martin Reisberger informiert den Gemeinderat, dass das Landratsamt Miesbach als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.07.2016 die Haushaltssatzung 2016 rechtsaufsichtlich genehmigt hat.

Datenstand vom 08.11.2016 17:57 Uhr