Datum: 14.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Energiecoaching; Kurzreferat von Herrn Andreas Huber von der Fa. COPLAN AG
3 Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 4 GO
4 Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "An der Rainer Straße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes;
5.1 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)
5.2 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
6 Vollzug des BayStrWG; Widmung der Straße "Tiefenbachstraße" als Ortsstraße gem. Art. 6 BayStrWG; bestehend aus den Fl.Nrn. 1169/6, 1599/6 und 1602, jeweils Gemarkung Hausham
7 Einrichtung von zwei W-LAN-Spots; Entscheidung über das weitere Vorgehen
8 Anträge und Anfragen
9 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.10.2016.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Energiecoaching; Kurzreferat von Herrn Andreas Huber von der Fa. COPLAN AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Andreas Huber von der Fa. COPLAN AG erläutert den aktuellen Sachstand und die bisherigen Maßnahmen. Seiner Ansicht nach gibt es noch Optimierungspotential. Zudem sollte
in der Gemeindeverwaltung ein Energiebeauftragter mit dem kommunalen Energiemanagement beauftragt werden.
Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit könnte u.a. eine Zusammenarbeit mit der Schule angestrebt werden.

Zur Information für die Gemeinderäte wird die Präsentation von Herrn Huber im Ratsinformationssystem hinterlegt .

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3. Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2015 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seinen Sitzungen am 27. Juli und 12. Oktober 2016 geprüft.

Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Korbinian Reischl gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt.

Er empfiehlt,  der geprüften Jahresrechnung 2015 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die vorgelegte Jahresrechnung 2015 wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss

Die vorgelegte Jahresrechnung 2015 wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "An der Rainer Straße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2016 beschlossen, für die Grundstücke Flur-Nrn. 786/14 und 786/15, Gemarkung Hausham, an der Rainer Straße die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“ zu erlassen.
Da die Grundstücke im Außenbereich liegen und landwirtschaftlich genutzt werden, müssen zuerst durch den Erlass einer Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung die Grenzen zwischen Innen- und Außenbereich neu festgelegt werden und die bisherigen Außenbereichsgrundstücke dem Innenbereich zugeordnet werden. Durch die Regelungen in der Satzung soll eine geordnete und der Umgebung angepasste Bebauung des Plangebietes durch die Eigentümer ermöglicht werden.

Der in der Sitzung am 21.01.2016 vorgestellte Planentwurf musste von den Antragstellern auf Anraten des Landratsamtes Miesbach überarbeitet werden, ein Umweltbericht war zu erstellen und Regelungen über geeignete Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen waren zu erarbeiten.

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.09.2016 mit der Anordnung der Gebäude befasst.
Ein Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt nunmehr vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“ in der Fassung vom 26.09.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“ in der Fassung vom 26.09.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö 5

Sachverhalt

Für leitungsgebundene Einrichtungen (Abwasserentsorgung und Wasserversorgung) sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 KAG).

Nach Art. 8 Abs. 6 KAG kann dieser Bemessungszeitraum maximal vierjährig sein.

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung sind zuletzt in 2012 für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2016 berechnet worden.

Entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sind nun für den Zeitraum 2017 bis 2020 neue Kalkulationen erarbeitet worden.

Die Eckpunkte dieser Kalkulationen sind in der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 27.10.2016 ausführlich besprochen worden.

Der Hauptverwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat die jeweilige Beschlussfassung empfohlen (s. Anlage TOP 9.1 und 9.2 der HVA-Sitzung vom 27.10.2016 ).


Auf die TOP 5.1 und 5.2 der heutigen Sitzung wird verwiesen.

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5.1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö 5.1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.1) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES):

Änderungssatzung

§ 1


1.  § 10 Abs. 1 der BGS-EWS/FES  wird wie folgt geändert:
       
„ Die Gebühr beträgt 1,74 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“


2.   § 11 Abs. 7 der BGS-EWS/FES  wird wie folgt geändert:

       „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,45 €  pro m² pro Jahr“.



§ 2


Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.1) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES):

Änderungssatzung

§ 1


1.  § 10 Abs. 1 der BGS-EWS/FES  wird wie folgt geändert:
       
„ Die Gebühr beträgt 1,74 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“


2.   § 11 Abs. 7 der BGS-EWS/FES  wird wie folgt geändert:

       „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,45 €  pro m² pro Jahr“.



§ 2


Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö 5.2

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.2) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):


Änderungssatzung

§ 1


1.  § 10 Abs. 3 der WAS wie folgt zu ändern:
       
„ Die Gebühr beträgt 1,20 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers“

2.   § 10 Abs. 4 der WAS wie folgt zu ändern:

       „Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
       verwendet, so beträgt die Gebühr 1,20 €  (netto) pro Kubikmeter entnommenen
       Wassers“.



§ 2


Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.2) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):


Änderungssatzung

§ 1


1.  § 10 Abs. 3 der WAS wird  wie folgt geändert:
       
„ Die Gebühr beträgt 1,20 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers“

2.   § 10 Abs. 4 der WAS wird wie folgt geändert :

       „Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
       verwendet, so beträgt die Gebühr 1,20 €  (netto) pro Kubikmeter entnommenen
       Wassers“.



§ 2


Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Vollzug des BayStrWG; Widmung der Straße "Tiefenbachstraße" als Ortsstraße gem. Art. 6 BayStrWG; bestehend aus den Fl.Nrn. 1169/6, 1599/6 und 1602, jeweils Gemarkung Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hausham Nr. 98 vom 22.09.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Straße „Tiefenbachstraße“ gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Durch die Widmung erhält eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße ist hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Zu den Ortsstraßen zählen die Straßen, die dem Verkehr der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches dienen.

Die Straße „Tiefenbachstraße“ erfüllt dieses Merkmal.

Es ist daher zu empfehlen, die Straße „Tiefenbachstraße“ als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.


Straßenbaulastträger der Straße „Tiefenbachstraße“ ist die Gemeinde Hausham. Die Länge beträgt etwa 530 m.

Der exakte Verlauf ist in beiliegendem Lageplan gelb gekennzeichnet (Anlage).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG die Straße „Tiefenbachstraße“ als Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.
Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:                                                

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG die Straße „Tiefenbachstraße“ als Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.
Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Hausham.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Gemeinderätin Ria Röpfl war kurzzeitig nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Einrichtung von zwei W-LAN-Spots; Entscheidung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Über ein Förderprogramm ist es möglich in der Gemeinde W-LAN Spots einzurichten. Pro Hotspot können Kosten in Höhe von max. € 2.500,00 übernommen werden. Nur die laufenden Kosten sind von der Gemeinde zu tragen. Der Gemeinde entsteht kein Haftungsrisiko.

Beschluss

Der Gemeinderat ist dafür im Gemeindegebiet zwei W-LAN Spots einrichten zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt mögliche Standorte, z.B. neues Rathaus, VHS, Bahnhof Hausham und Bahnhof Agatharied oder Staudenhäusl Agatharied und deren Reichweiten zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

Gemeinderat Adi Eckmair fragt wie es kommt, dass die Presse vor der Gemeinde über den Planfeststellungsbeschluss zum Bahnhof informiert wurde. Der Erste Bürgermeister Jens Zangenfeind informiert, dass sich die Behörde bereits dafür entschuldigt hat.

Gemeinderätin Elisabeth Leidgschwendner äußert sich lobend über den Bauhof, der nach Fertigstellung der Schlierachbrücke den Zaun in der Nähe der Schule umgehend repariert hat.

Gemeinderat Thomas Handke berichtet, dass am Pendlerparkplatz in Agatharied immer wieder Wohnwägen stehen und bittet zu prüfen, ob man eine entsprechende Beschilderung anbringen kann.

Gemeinderat Adi Eckmair merkt an, dass in der Rathausstraße auch einige Wohnwägen geparkt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Besitzverhältnisse der entsprechenden Grundstücke zu prüfen.

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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö informativ 9

Sachverhalt

Auf unserer Gemeinde-Homepage sind wieder die Filme von Herrn Matthias Huber und Herrn Gerhard Klante hinterlegt.
Sie finden den Link auf der ersten Seite, links bei der Hauptübersicht.

Datenstand vom 27.01.2017 10:50 Uhr