Datum: 05.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Sanierung der Straßenbeleuchtung im Gemeindebereich Hausham; Schrittweise Umrüstung auf LED-Leuchten
3 Bebauungsplan Nr. 16 "Zentrales Kreiskrankenhaus Agatharied"; Bauantrag zur Erweiterung des OP-Bereichs des Kreiskrankenhauses Agatharied; Bauherr: Krankenhaus Agatharied GmbH
4 Loipenparadies Hausham; Festlegung der Loipengebühr
5 Bebauungsplan Nr. 40 "Obere Tiefenbachstraße Süd"; Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für die Grundstücke Flur-Nrn. 1169/3, 1169/16, 1169/31, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 2 - 6 - Aufstellungsbeschluss -
6 Erlass einer Veränderungssperre für die Grundstücke Flur-Nrn. 1169/3, 1169/16, 1169/31 jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 2 - 6
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2016 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. November 2016.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. November 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Sanierung der Straßenbeleuchtung im Gemeindebereich Hausham; Schrittweise Umrüstung auf LED-Leuchten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 01. Februar 2016 wurde die Verwaltung der Gemeinde Hausham beauftragt, ein Konzept für die schrittweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten zu erarbeiten.

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass bei einem kompletten Austausch die Maßnahme sich frühestens nach 12 Jahren amortisieren würde.
Der Beginn mit der zeitnahen, den stromintensivsten Straßenlaternen erscheint jedoch sehr sinnvoll.

Die Bayernwerke AG legte uns daraufhin ein Angebot zum Umbau von 45 Brennstellen dar, das die stromintensivsten Lichtquellen beinhaltet.

Darin ist derzeit der Umbau von nachfolgenden Straßenlaternen auf LED enthalten:

8x                Miesbacher Straße

7x                Agatharieder Weg

1x                Alpenstraße        

1x                Am Buchenhang

3x                Bergwerkstraße

16x                Brentenstraße

1x                Erlmoosstraße

5x                Industriestraße

1x                Tegernseer Straße

2x                Alte Tegernseer Straße


Ein Umbau weiterer Straßenlaternen ist ohne Probleme jederzeit möglich und wird erneut im Gemeinderat der Gemeinde Hausham beraten. Die Auswahl des weiteren Umbaus wird von den Bayernwerken vorgeschlagen, kann aber jederzeit durch die Gemeinde Hausham differenziert werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der Absicht auf Umrüstung der vorhandenen Straßenlampen (Brennstellen) auf LED-Technik Zug um Zug. Die Dauer der Umrüstung wird voraussichtlich etwa 12 Jahre beanspruchen, bevor eine konkrete Amortisation zu verzeichnen ist.
Die schrittweise Umrüstung erfolgt nach dem Stromverbrauch der einzelnen Lampen.
Eine Anhörung des Gemeinderates der Gemeinde Hausham wird bei jeder weiteren Absicht zur Umrüstung vollzogen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Straßenbeleuchtung Zug um Zug unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien auf LED-Technik umzurüsten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 16 "Zentrales Kreiskrankenhaus Agatharied"; Bauantrag zur Erweiterung des OP-Bereichs des Kreiskrankenhauses Agatharied; Bauherr: Krankenhaus Agatharied GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Kreiskrankenhaus Agatharied plant, den Operationsbereich zu erweitern und zu erneuern, um auch weiterhin ein umfangreiches Operationsangebot gewährleisten zu können. Da die Aufnahme in den Krankenhausplan, die Beantragung von Fördermitteln etc. bis zu 8 Jahre dauern kann, soll kurzfristig durch einen zeitlich begrenzten Anbau in Modulbauweise Abhilfe geschaffen werden. Hier sollen 2 Operationssäle mitsamt den benötigen Nebenräumen integriert werden.
Der 19 m x 24 m große eingeschossige Anbau wird aus Stahlmodulen gefertigt. Diese Module sind bereits vollständig ausgestattet mit Fertigfußboden, Wandverkleidungen, Leitungen, Steckdosen, Decken usw. Die Fassadengestaltung wird entsprechend dem Bestand aus Zinkblech ausgeführt, die Fensterfront im Norden wird im Anbau weitergeführt. Das Dach ist ein Folien-Flachdach. In der Mitte des Anbaus wird ein ca. 4 m hohes, ca. 7,80 m breites und ca. 12,10 m langes Technik-geschoss aufgesetzt. Der Grünordnungsplan für das Klinikgelände sieht vor, dass Flachdächer entwurfsabhängig weitgehend begrünt werden sollen. Von einer Begrünung des Anbaus kann in diesem Fall abgesehen werden, da es sich nur um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt und der bestehende Gebäudekomplex ebenfalls nicht begrünt ist.
Obwohl sich das Bauvorhaben dem natürlichen Geländeverlauf anpasst, sind für den Anbau und die Verlegung des Wirtschaftsweges Abgrabungen nötig.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Kreiskrankenhaus Agatharied“.
Das Bauvorhaben liegt außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes. Somit wäre der Bebauungsplan zu ändern. Da der Umfang und die Bewilligung der geplanten Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme sowie deren zeitliche Umsetzung noch nicht abgeschätzt werden kann, könnte für den zeitlich begrenzten Anbau eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Baugrenzen erteilt werden.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Durch den Anbau wird die planerische Grundkonzeption des Bebauungsplanes nicht berührt, da es sich um ein Sondergebiet für ein Klinikgebiet handelt und der Anbau der Unterbringung von zusätzlichen Operationssälen dient. Auch das Maß der baulichen Nutzung wird durch den Anbau nicht beeinträchtigt, da die durch die Erweiterung neu zu überbauende Fläche im Verhältnis zur bereits überbauten Fläche mit ca. 1,5 % eine untergeordnete Rolle spielt. Der Anbau schließt sich aufgrund der Topographie des Geländes im Osten ebenerdig an den bestehenden Gebäude-komplex an obwohl er im 2. Obergeschoss des Funktionsbereichs angebaut wird. Aufschüttungen erfolgen nicht, da der Anbau auf Stelzen gestellt wird, die Abgrabungen sind zu vernachlässigen.

Da es sich bei einem Krankenhaus um eine öffentlichen Zwecken dienende Anlage handelt, dient die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes dem Allgemeinwohlinteresse und ist auch erforderlich, um die geplante Maßnahme zügig umsetzen zu können. Durch die Befreiung ist es möglich, die dringend benötigten zusätzlichen Operationssäle in einem zeitlich und wirtschaftlich überschaubaren Rahmen zu erstellen.
Das Bauvorhaben widerspricht auch nicht den künftigen Zielen der Bauleitplanung, da nach Aussage der Klinikleitung eine Erweiterung und Erneuerung des Operationsbereiches unumgänglich ist, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung weiterhin auf einem hohen Stand gewährleisten zu können. Die Änderung des Bebauungsplanes soll erfolgen, sobald der Umfang der Erweiterungsmaßnahme vom Ministerium genehmigt wird.

Öffentliche Belange werden durch die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt, insbesondere ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die ortsplanerischen Ziele der Gemeinde, die Umweltbelange und die Wohnverhältnisse der Bevölkerung. Nachbarschützende Belange stehen dem Bauvorhaben ebenfalls nicht entgegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1

Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Zentrales Kreiskrankenhaus Agatharied“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen zu.

Beschlussvorschlag 2

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabungen zu.

       
Beschlussvorschlag 3

Der Gemeinderat erteilt gemäß den vorliegenden Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.        

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Zentrales Kreiskrankenhaus Agatharied“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat erteilt gemäß den vorliegenden Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Loipenparadies Hausham; Festlegung der Loipengebühr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit der Anschaffung eines neuen Loipenspurgerätes und der Verlängerung der Loipenkilometer kommt es auch zu erhöhten Ausgaben für die Präparierung und Instandhaltung der gesamten Loipenanlage. Ähnlich wie in vielen Nachbargemeinden sollen die Benutzer des „Loipenparadieses“ um eine freiwillige Nutzungsgebühr angehalten werden. Dabei soll für eine Tagesnutzung eine Gebühr von 3,-- € fällig werden. Gleichzeitig wird eine Saisonkarte für 20,-- € angeboten.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren und Senioren/innen ab 75 Jahre sind von der freiwilligen Loipengebühr befreit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschießt für die Benutzung des „Haushamer Loipenparadieses“ eine freiwillige Nutzungsgebühr in Höhe von

3,-- € für eine Tageskarte und

20,-- € für eine Saisonkarte.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre und Senioren/innen ab 75 Jahre sind von der freiwilligen Nutzungsgebühr befreit.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 40 "Obere Tiefenbachstraße Süd"; Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für die Grundstücke Flur-Nrn. 1169/3, 1169/16, 1169/31, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 2 - 6 - Aufstellungsbeschluss -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Es handelt sich um das frühere Betriebsgelände der ehemaligen Firma Gassner Pflugfabrik. Die Betriebsgebäude wurden im Herbst 2006 bis Februar 2007 rückgebaut. Die im Jahr 2007 errichteten Bauten wurden bisher als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB beurteilt.
Auf dem Grundstück Flur-Nr. 1169/31 befinden sich
ein Getränkemarkt (Grundfläche 907,34 m2, Verkaufsfläche 423,19 m²),
ein Drogeriemarkt (Grundfläche 584,56 m², Verkaufsfläche 442,50 m²),
ein Textilmarkt (Grundfläche 592 m², Verkaufsfläche 525 m²).
Auf dem Grundstück Flur-Nrn. 1169/3 und 1169/16 ist der Lidl-Markt mit einer Grundfläche von 1.503,23 m² und einer Verkaufsfläche von 1129,11 m² angesiedelt. Durch den Umzug des Lidl-Marktes auf die gegenüberliegende Seite nördlich der Oberen Tiefenbachstraße nach Fertigstellung der neuen Filiale ist dieses Gebäude vakant. Interesse für dieses Gebäude in der jetzigen Größe zeigt ein Händler für Markenschuhe und ~bekleidung. Zudem möchte ein Zimmereibetrieb seine Werkstatt nebst einem Präsentationsgebäude auf dem Grundstück errichten.

Um die Nachfolgenutzung dieses Grundstücks und die Ansiedelung von Einzelhandelsgeschäften im Gebiet südlich der Oberen Tiefenbachstraße planerisch zu steuern, sollte für dieses Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ausgeschlossen werden sollte für dieses Gebiet die Ansiedelung eines großflächigen Lebensmittelmarktes, da dies den bisherigen ortsplanerischen Zielen der Gemeinde („Ansiedelung einer innerörtlichen Nahversorgung“ und „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“) widersprechen würde.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Größe der anrechenbaren Grundflächen auch unter Berücksichtigung der nördlich der Oberen Tiefenbachstraße geplanten Einzelhandelsbetriebe weniger als 20.000 m² beträgt, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren ist ausge-schlossen, wenn ein Bauvorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung unterliegt.
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sieht für Bebauungspläne zur Zulassung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit einer zulässigen Geschossfläche von 1.200 m² bis weniger als 5.000 m² und Einkaufszentren im Innenbereich die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vor. Wenn diese Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Aufgrund der räumlichen Konzentration der Einzelhandelsbetriebe nördlich und südlich der Oberen Tiefenbachstraße kann von einem Einkaufszentrum gesprochen werden.
Eine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG ist erforderlich.

Die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie wird deshalb der Begründung für den Bebauungsplan beigefügt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beiliegende Vorprüfung nach dem UVPG.

       
Beschlussvorschlag 2

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 40 „Obere Tiefenbachstraße Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.        

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beiliegende Vorprüfung nach dem UVPG.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 40 „Obere Tiefenbachstraße Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Veränderungssperre für die Grundstücke Flur-Nrn. 1169/3, 1169/16, 1169/31 jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 2 - 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur Sicherung der Planungsziele der Gemeinde für den künftigen Planbereich soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
Hintergrund ist eine Klausel im Kaufvertrag für das „Lidl-Grundstück“, wonach der Investor innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Bauantrag einzureichen hat. Da nicht abzusehen ist, ob der Bebauungsplan Nr. 40 bis zu diesem Zeitpunkt bereits als Satzung beschlossen ist, kann die Gemeinde mit der Veränderungssperre ihre Planung umsetzen, auch wenn ein Bauantrag gestellt wird, der den Planungszielen der Gemeinde nicht entspricht.

Die Veränderungssperre bewirkt,
-        dass derzeit genehmigungsfähige Bauvorhaben (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen) nicht zulässig sind und
-        dass genehmigungsfreie, aber erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen.

Die Veränderungssperre gilt zwei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden.
Das Landratsamt Miesbach kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. Das konkrete Bauvorhaben wird dann durch die Veränderungssperre nicht behindert.

Wird eine Veränderungssperre nicht erlassen, obwohl die Voraussetzungen für einen Erlass vorliegen, hat das Landratsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über ein Bauvorhaben für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Planung der Gemeinde durch das Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für die Grundstücke Flur-Nrn. 1169/3, 1169/16, 1169/31, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 2 – 6 als Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für die Grundstücke Flur-Nrn. 1169/3, 1169/16, 1169/31, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 2 – 6 als Satzung.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2016 ö informativ 7
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8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

Bereits vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 1 dieser Sitzung hat der 1. Bürgermeister Jens Zangenfeind die erste Ausgabe der Haushamer Gemeindenachrichten, derzeit noch ohne Namen, verteilt und vorgestellt. Er hat sich dabei bei allen beteiligten Personen die an der Entwicklung dieser Broschüre teilgenommen haben bedankt.
Die Gemeindenachrichten werden an stark besuchten Orten im Gemeindebereich (Banken, Geschäfte, Rathaus u. ä.) zur kostenlosen Mitnahme aufgelegt. Eine Verteilung an alle Haushalte findet nicht statt.

Datenstand vom 26.07.2017 11:38 Uhr