Datum: 24.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage; Grundstück Fl.Nr. 29/5, Agatharied, Gemarkung Hausham Antragsteller: Lantenhammer GmbH
3 Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 683/16, Gemarkung Hausham; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 "Schlierachstraße" bzgl. der Baugrenzen - 2. Tektur Antragsteller: IB Haus und Grund
4 Bauantrag zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Gebäudes (Tenne und Hackschnitzelbunker) in Hausham, Althaushamer Straße 14, auf Fl.Nr. 1316 der Gemarkung Hausham Nochmalige Behandlung aufgrund geänderter Planunterlagen und Situierung Antragsteller: Maximilian Schmotz
5 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 "Miesbacher Straße" bzgl. Grünordnung Antragsteller: IB Haus und Grund
6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen zum Parken an Behindertenparkplätzen sowie an den Kurzzeitparkplätzen für Bürger der Landkreisgemeinden durch die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Hausham Antragsteller: Krankenhaus Agatharied
7 Anträge und Anfragen
8 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.12.2015.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.12.2015.

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.12.2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage; Grundstück Fl.Nr. 29/5, Agatharied, Gemarkung Hausham Antragsteller: Lantenhammer GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt eine Werbeanlage für den eigenen Betrieb auf dem Grundstück des bestehenden Holzlagers auf Fl.Nr. 29/5 der Gemarkung Hausham an der Miesbacher Straße zu errichten. Das Baugrundstück ist nicht im Eigentum des Antragstellers.

Die Werbeanlage wird nur für die hauseigene Werbung genutzt. Eine Beleuchtung ist nicht vorgesehen.

Es handelt sich um eine Werbetafel im Holzrahmen. Die Stärke des Holzrahmens beträgt
10 cm. Die Werbeanlage besitzt eine Größe von 3,00 m x 4,20 m. Die Werbetafel beginnt in einer Höhe von 1,63 m, Oberkante Hofeinfahrt.

§ 4 Nr. 4 der Werbeanlagensatzung legt fest, dass die Oberkante von Werbung an Gebäuden nicht höher als 4,00 m liegen darf, gemessen über der Oberkante der vor dem Grundstück gelegenen öffentlichen Verkehrsfläche. Im genannten Fall ist das die B 307. Da das Straßenniveau der B 307 wesentlich höher liegt als die Hofeinfahrt wird die Werbetafel nach Aussage des Architekten 3,00 m über Straßenniveau errichtet (Oberkante).
Gemäß § 4 Abs. 2 der Werbeanlagensatzung darf eine Buchstabenhöhe von 0,40 m nicht überschritten werden. Nach Bestätigung des Architekten wird die Schrifthöhe geringer als 40 cm sein.

Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Sägewerksgrundstück als Gewerbegebiet dargestellt. Es bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken.

Das Staatliche Bauamt Rosenheim sowie die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Miesbach haben gegen die Errichtung dieser Anlage an diesem Ort keine Bedenken.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Standfestigkeit sowie die Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften insbesondere der Windlast genügen muss. Eine Blendung muss ausgeschlossen sein (grelle Farben).

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe des vorliegenden Planes in der Fassung vom Februar 2016. 

Vor Baubeginn sind jedoch die eigentumsrechtlichen Verhältnisse zwischen Antragsteller und Eigentümer des Baugrundstücks zu klären.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe des vorliegenden Planes in der Fassung vom Februar 2016. 

Vor Baubeginn sind jedoch die eigentumsrechtlichen Verhältnisse zwischen Antragsteller und Eigentümer des Baugrundstücks zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 683/16, Gemarkung Hausham; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 "Schlierachstraße" bzgl. der Baugrenzen - 2. Tektur Antragsteller: IB Haus und Grund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö 3

Sachverhalt

Mit Antrag auf Baugenehmigung vom 17.12.2015 wird nunmehr die Legalisierung der bereits errichteten Doppelgarage beantragt. Ebenfalls wird die dafür erforderliche Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen beantragt.

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ wurde in der 3. Änderung ausdrücklich eine Einzelgarage mit Stellplatz/Carport festgesetzt.
Bei einer Ortsbesichtigung durch die Bauverwaltung wurde jedoch festgestellt, dass entgegen des Bebauungsplanes Nr. 22 eine Doppelgarage errichtet wird.
Aufgrund dieser Tatsache wurde der Antragsteller aufgefordert, unverzüglich einen Antrag auf Baugenehmigung sowie einen Antrag auf Befreiung von den Baugrenzen zu stellen.

Die Überschreitung der Baugrenze um etwa 0,80 m verringert den Grenzabstand zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 683/7 der Gemarkung Hausham erheblich.

Von Seiten der Verwaltung wird noch darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ in seiner 1. Änderung eine Doppelgarage vorsah. Bei der 2. Änderung wurde die Doppelgarage ebenfalls beibehalten. In der 3. Änderung wurde anstatt der Doppelgarage eine Einzelgarage mit Stellplatz festgesetzt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung zur Legalisierung der bereits errichtenden Doppelgarage in der vorgelegten Fassung der Planunterlagen vom 25.11.2015 zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

       Abstimmung ____:____

Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, die Befreiung von der Überschreitung der Baugrenzen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Schlierachstraße“ zum Nachbargrundstück, Fl.Nr. 683/7, Gemarkung Hausham zu erteilen.

       Abstimmung ____:____

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung zur Legalisierung der bereits errichtenden Doppelgarage in der vorgelegten Fassung der Planunterlagen vom 25.11.2015 zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, die Befreiung von der Überschreitung der Baugrenzen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Schlierachstraße“ zum Nachbargrundstück, Fl.Nr. 683/7, Gemarkung Hausham zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

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4. Bauantrag zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Gebäudes (Tenne und Hackschnitzelbunker) in Hausham, Althaushamer Straße 14, auf Fl.Nr. 1316 der Gemarkung Hausham Nochmalige Behandlung aufgrund geänderter Planunterlagen und Situierung Antragsteller: Maximilian Schmotz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf den öffentlichen Beschluss des Gemeinderates vom 30.07.2015 wird verwiesen.

Der Antragsteller beabsichtigt, die bereits bestehende Auffahrt in das landwirtschaftliche Gebäude durch die Erweiterung des Gebäudes zu ersetzen. Diese Erweiterung wird benötigt für die Verlängerung der teils vorhandenen Krananlage über die bestehenden Siloanlagen und als Hackschnitzelbunker für die neu zu errichtende Heizung.

Das Anwesen des Antragstellers liegt in einem Dorfgebiet nach § 5 der BauNVO. Dorfgebiete dienen u.a. der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.

Entgegen dem damaligen Beschluss soll die Erweiterung jetzt abgeschrägt in Flucht des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweges errichtet werden. Eine Verlegung des Weges ist nicht mehr nötig. Ansonsten sind keine Veränderungen zum damaligen Antrag auf Baugenehmigung ersichtlich.

Lediglich das Vordach soll geradlinig fortgeführt werden, um eine optische Gleichheit zu erreichen, wodurch dieses im Bereich der neu beantragten Tenne auf den gemeindlichen Feldweg  zu Tragen kommt. Dies ist aber nach Ansicht der Verwaltung unproblematisch, da die Durchfahrtshöhe, wie bereits vorhanden, immer noch gewahrt bleibt.

Abstandsflächen kommen teils zum Tragen auf der gemeindlichen Wegefläche sowie auf dem Grundstück des Nachbarn Gasteigers. Eine Abstandsflächenübernahme von Seiten der Gemeinde Hausham sowie des Nachbarn Gasteiger ist erforderlich. Der angrenzende Nachbar Gasteiger hat bereits durch Unterschrift der Abstandsflächenübernahme zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorgelegten Fassung vom 15.02.2016 zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen  nach § 36 BauGB zu erteilen.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahme der Gemeinde Hausham wird ebenfalls erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorgelegten Fassung vom 15.02.2016 zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen  nach § 36 BauGB zu erteilen.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahme der Gemeinde Hausham wird ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 "Miesbacher Straße" bzgl. Grünordnung Antragsteller: IB Haus und Grund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ sind in den textlichen Festsetzungen zur Grünordnung nur heimische Gehölze für den gesamten Geltungsbereich festgesetzt.
Bei einer Ortsbesichtigung durch das Landratsamt Miesbach wurde festgestellt, dass im gesamten Bebauungsplangebiet auch Thujen verpflanzt worden sind.
Auch in der unmittelbar angrenzenden Nachbarschaft, z.B. Miesbacher Str. 3 ½ , ist eine Thujenhecke gepflanzt.

In der gemeindlichen Gestaltung für das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild  der Gemeinde Hausham werden jedoch immergrüne Hecken, die nur aus einer Pflanzenart bestehen (Thuja) nur entlang öffentlicher Straßen als unzulässig festgeschrieben.
Im Umkehrschluss sind diese also innerhalb der einzelnen Grundstücke zulässig.

Ein Gleichgewicht zwischen der gültigen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham und dem Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ ist derzeit nicht gegeben.
Um die Konformität jedoch herzustellen und eine Ungleichbehandlung der Anwohner des Benzingweges im Verhältnis zu den anderen Haushamer Gemeindebürgern zu vermeiden, ist eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ bzgl. der Bepflanzung für immergrüne Hecken zu erteilen. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt die Befreiung für den Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ bzgl. den Festsetzungen zur Grünordnung. Eine Bepflanzung im Geltungsbereich mit immergrünen Hecken, die nur aus einer Pflanzenart (Thuja) bestehen, ist somit erlaubt, um das Gleichgewicht zwischen der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde und dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu erreichen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt die Befreiung für den Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ bzgl. den Festsetzungen zur Grünordnung. Eine Bepflanzung im Geltungsbereich mit immergrünen Hecken, die nur aus einer Pflanzenart (Thuja) bestehen, ist somit erlaubt, um das Gleichgewicht zwischen der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde und dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu erreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung; Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen zum Parken an Behindertenparkplätzen sowie an den Kurzzeitparkplätzen für Bürger der Landkreisgemeinden durch die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Hausham Antragsteller: Krankenhaus Agatharied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Haushamer Gemeindebürger, die vorübergehend gesundheitlich beeinträchtigt sind, können von der Gemeinde auf Antrag unter Vorlage eines ärztlichen Attestes gemäß Schwerbehindertenrecht eine befristete Ausnahmegenehmigung zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen erhalten.
Um die Parksituation für Dauerpatienten, die vorübergehend gesundheitlich beeinträchtigt sind und die keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, auf dem gesamten Krankenhausgelände zu entschärfen, beabsichtigt der Antragsteller, die bereits vorhandenen Kurzzeitparkplätze sowie die Behindertenstellplätze nicht nur den Haushamer Bürgern, sondern den gesamten Landkreisbürgern zur Verfügung zu stellen. Dazu ist vom behandelnden Arzt ein Attest dem Antrag an die Gemeinde Hausham beizulegen.
Die Ausnahmegenehmigungen werden jedoch derzeit nur für Gemeindebürger ausgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, mit sofortiger Wirkung die Ausnahme-genehmigungen (orange) zum Parken auf dem Krankenhausgelände auch für sämtliche Landkreisbürger zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, mit sofortiger Wirkung die Ausnahme-genehmigungen (orange) zum Parken auf dem Krankenhausgelände auch für sämtliche Landkreisbürger zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö informativ 7
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8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

1)
Herr Grimm und Herr Dembinski vom Kreiskrankenhaus Agatharied stellen die Planungen für künftige Projekte vor:
a)
Anlegung eines Parkplatzes für ca. 108 Stellplätze, 75 m x 34 m, nördlich im Anschluss an die bestehende Parkplatzfläche. Dieser Parkplatz soll nur für Mitarbeiter sein und auch nur zeitlich befristet auf etwa 10 Jahre angelegt werden. Sobald das geplante Parkhaus im Bereich des Hubschrauberlandeplatzes fertiggestellt ist, soll der Parkplatz wieder rückgebaut werden.

Das Gremium sprach sich negativ zu diesem Vorhaben aus und regte an, neue Lösungen für das Parkplatzproblem zu entwickeln.

b)
Erweiterung der OP-Flächen durch OP-Container
Im 2. Obergeschoss sollen östlich in Richtung Hubschrauberlandeplatz 3 OP-Container mit einem Gesamtmaß von 11 m x 20 m aufgestellt werden, zeitlich befristet auf ca. 10 Jahre.

Das Gremium steht dem Vorhaben positiv gegenüber.

2)
Der Bürgermeister informiert über den Zuschussantrag von Herrn Breitschafter von der SG Hausham zur dringend nötigen Sanierung der bestehenden Volleyballanlage.

Das Gremium bevollmächtigt den Bürgermeister, im Rahmen seiner Befugnis einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Ohne Beschlussfassung.

Datenstand vom 09.11.2016 14:13 Uhr