Datum: 20.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Denkmalschutz;
Sanierung des Förderturms - Kostenzuschuss für Voruntersuchung;
Grundstück: Flur-Nr. 1103/31, Gemarkung Hausham, Industriestraße 11
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3 |
Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1353/19, Haldensiedlung 4
Bauherr: Hart Bernhard
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4 |
Isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung
für die Errichtung eines Lärmschutzzauns
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1176/5, Miesbacher Straße 40
Bauherr: Lechner Florian
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5 |
Isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung
für die Errichtung eines Sicht-/Lärmschutzzauns;
Grundstück Flur-Nr. 1039/33, Gemarkung Hausham
Bauherr: Zehrer Hildegard, Bergmannstraße 28
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6 |
Erweiterung eines Reiheneckhauses
auf dem Grundstück Fl. Nr. 745/6, Alpenstraße 52
Bauherr: Niedermeier Gerhard
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7 |
Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart";
Antrag von Herrn Josef Eham zur Erweiterung des bestehenden Werkstattgebäudes,
Grundstück Flur-Nr. 279/0, Gemarkung Hausham, Eckart 24, 26
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8 |
Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham;
Errichtung einer Sammelwerbeanlage an der B 307 in Höhe der Miesbacher Straße / Ausfahrt Schmiedweg, für die Gewerbetreibenden im Bereich der Alten Miesbacher Straße, etc.
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9 |
Schmutzwasserkanalumlegung im Bereich der Brücke über der Schlierach - Tegernseer Straße;
Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung
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10 |
Anträge und Anfragen
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11 |
Informationen des Bürgermeisters
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2016
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.02.2016.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.02.2016.
Beschluss
Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.02.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Denkmalschutz;
Sanierung des Förderturms - Kostenzuschuss für Voruntersuchung;
Grundstück: Flur-Nr. 1103/31, Gemarkung Hausham, Industriestraße 11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2016
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Förderturm des ehemaligen Kohlebergwerks Hausham ist als Baudenkmal aufgenommen in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Der Förderturm sowie die darunterliegende Industriehalle sollen saniert werden.
Ziel ist es, den Förderturm der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen geeigneten Ort zu schaffen, an dem das Bergbaumuseum untergebracht werden kann.
Hierzu sind im Vorfeld Untersuchungen nötig, insbesondere bzgl. der Statik. Der vom Landratsamt Miesbach erstellte Finanzierungsplan sieht für die Voruntersuchung Gesamtkosten in Höhe von 44.000,00 Euro vor, der auf die Gemeinde entfallende Anteil beträgt 5.000,00 Euro.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss bewilligt den Kostenzuschuss für die Voruntersuchung des Förderturms in Höhe von 5.000,00 Euro mit der Maßgabe, dass sich alle in dem vom Landratsamt Miesbach erstellten Finanzierungsplan genannten Stellen mit dem ausgewiesenen Kostenanteil beteiligen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Lacrouts erläutert, dass bereits vor ca. 14 Jahren eine Kostenschätzung von Architekt Wegmann erstellt wurde und stellt die Frage, ob
diese Schätzung nicht ausreichend ist.
Beschluss
Der Bauausschuss bewilligt den Kostenzuschuss für die Voruntersuchung des Förderturms in Höhe von 5.000,00 Euro mit der Maßgabe, dass sich alle in dem vom Landratsamt Miesbach erstellten Finanzierungsplan genannten Stellen mit dem ausgewiesenen Kostenanteil beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1353/19, Haldensiedlung 4
Bauherr: Hart Bernhard
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.04.2016
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Herr Hart beantragt die Errichtung eines Wintergartens an der Giebelseite
(Maße 4,70 m x 2,50 m, Dachneigung 10°) auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1353/19, Haldensiedlung 4.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch).
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Nach § 2 Abs. 10 der Gestaltungssatzung sind Wintergärten auf der Traufseite und nur im Erdgeschoss zulässig.
Durch die Errichtung des Wintergartens an der Giebelseite ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig, für eine Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor, kann der Abweichung nicht zugestimmt werden.
Die Giebelseite wird wie folgt begründet:
Aufgrund der Ausrichtung und des Grundrisses des Hauses ist nur eine Errichtung im Süden auf der Giebelseite möglich.
Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Errichtung des Wintergartens auf der Giebelseite zu.
Abstimmung: _____:_____
2. Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne.
Abstimmung: _____:_____
Beschluss 1
1. Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Errichtung des Wintergartens auf der Giebelseite zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung
für die Errichtung eines Lärmschutzzauns
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1176/5, Miesbacher Straße 40
Bauherr: Lechner Florian
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2016
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Herr Lechner beantragt die Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Flur-Nr. 1176/5, Miesbacher Straße 40. Dieser Zaun soll den Verkehrslärm der vorbeiführenden Miesbacher Straße (Bundesstraße B 307) mindern.
Der 2,00 m hohe Zaun soll auf einer Länge von insgesamt ca. 35,30 m entlang der B 307 und an der nördlichen Grundstücksgrenze
errichtet werden. Die Lärmschutzwand besteht aus Holz.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem „Reinen Wohngebiet“ (WR).
Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.
Nach der Gestaltungssatzung dürfen Einfriedungen nur als offene Einfriedungen mit einer
maximalen Höhe von 1,20 m errichtet werden. Ausnahmen können aber insbesondere für
Lärmschutzwände zugelassen werden.
Daher wäre eine isolierte Befreiung von der Gestaltungsatzung nötig um die Lärmschutzwand zu errichten.
Das Landratsamt Miesbach wurde vorab um eine Stellungnahme zur Wirksamkeit bzw. Schutzwirkung des Lärmschutzwalles gebeten.
Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Herr Brand;
Das Anliegen des Antragstellers, die Lärmsituation auf Grund des einwirkenden Verkehrslärms zu verbessern, ist aus unserer Sicht grundsätzlich begründet. Auf Grund der sehr hohen Verkehrsbelastung auf diesem Abschnitt der B307 mit 19790 Kfz/Tag (Zählungen 2010) ist tagsüber von einem Beurteilungspegel von 65,2 dB(A) und nachts von einem Beurteilungspegel von 57,4 dB(A) auszugehen. Die für den Neubau von Straßen gültigen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) für Mischgebiete von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) nachts werden somit an den straßenzugewandten Fassaden überschritten, was auf eine sehr hohe Verkehrslärmbelastung hindeutet.
Die im vorgelegten Lageplan dargestellte Lärmschutzwand entlang der westlichen Grundstücksgrenze mit 2,0 m Höhe ist grundsätzlich geeignet, im Erdgeschoss und im Freibereich um das Gebäude einen spürbaren Lärmminderungseffekt zu erzielen. Die winkelförmige Gestaltung zur Minderung der seitlichen Schalleinstrahlung ist sinnvoll. Die Maßnahme wird von der Unteren Immissionsschutzbehörde befürwortet. Zu achten wäre auf einen lückenlosen Aufbau und ein Mindestflächengewicht der Wand von 15-20 kg/m². Da sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Nahbereich keine schützenswerte Wohnbebauung befindet, muss die Wand keine besonderen absorbierenden Eigenschaften aufweisen.
Auch das Straßenbauamt Rosenheim wurde wegen der Lärmschutzwand um eine Stellungnahme gebeten.
Straßenbauamt Rosenheim, Herr Hoppe;
Das Straßenbauamt hat keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, für die beantragte Lärmschutzwand eine Ausnahme im Sinne des
§ 5 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 26.06.2010 nach Maßgabe der vorliegenden Pläne zu erteilen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, für die beantragte Lärmschutzwand eine Ausnahme im Sinne des
§ 5 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 26.06.2010 nach Maßgabe der vorliegenden Pläne zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung
für die Errichtung eines Sicht-/Lärmschutzzauns;
Grundstück Flur-Nr. 1039/33, Gemarkung Hausham
Bauherr: Zehrer Hildegard, Bergmannstraße 28
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2016
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Frau Zehrer plant, auf der nördlichen, der Zentralen Sportanlage zugewandten Grundstücks-grenze einen Sichtschutzzaun zu errichten, der gleichzeitig als Lärmschutz dient.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ (WA).
Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.
Nach der Gestaltungssatzung dürfen Einfriedungen entlang öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
nur als offene Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 1,20 m errichtet werden. Ausnahmen können aber insbesondere für Lärmschutzwände zugelassen werden.
Daher wäre eine isolierte Befreiung von der Gestaltungsatzung nötig, um die Sichtschutzwand,
die gleichzeitig als Lärmschutzwand dienen soll, zu errichten.
Der 2,00 m hohe Zaun soll auf einer Länge von insgesamt ca. 17 m entlang der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daran angrenzend befindet sich die Zentrale Sportanlage.
Sportstätten sind in der Regel Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für den Betrieb einer Sportanlage ist es wichtig, dass ausnahmsweise auch besonders laute Ereignisse möglich sein müssen z.B. bei Wettkampfbetrieb ab einem
bestimmten Niveau. Das sind z.B. Spitzenfußballspiele oder sonstige – bezogen auf die jeweili-
ge Sportart – herausragende Veranstaltungen. Für Sportanlagen gibt es eine eigene
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Daher kann davon ausgegangen werden, dass von Sportanlagen grundsätzlich eine gesteigerte Lärmbelästigung ausgeht.
Eine Lärmschutzwand ist dazu geeignet, im Erdgeschoss und im Freibereich um das Gebäude einen spürbaren Lärmminderungseffekt zu erzielen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, für die beantragte Sicht-/Lärmschutzwand eine Ausnahme im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 26.06.2010
zu erteilen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, für die beantragte Sicht-/Lärmschutzwand eine Ausnahme im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 26.06.2010
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Erweiterung eines Reiheneckhauses
auf dem Grundstück Fl. Nr. 745/6, Alpenstraße 52
Bauherr: Niedermeier Gerhard
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.04.2016
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Herr Niedermeier beantragt, das bestehende Reiheneckhaus zu erweitern.
Die Erweiterung (9,07 m x 3,13 m) wird auf die bestehende Garage errichtet. Zusätzlich wird der Balkon im Obergeschoss erweitert. Die Nordseite und die Dachneigung von 23° werden dem Bestand angepasst.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Alpenstraße“. Dieser Bebauungsplan ist nicht In Kraft getreten, daher kann das Bauvorhaben nach § 34 BauGB behandelt werden.
Das Vorhaben liegt in einem „Reinen Wohngebiet“ (WR). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Die Abstandsflächenübernahmeerklärungen der Nachbarn liegen vor.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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7. Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart";
Antrag von Herrn Josef Eham zur Erweiterung des bestehenden Werkstattgebäudes,
Grundstück Flur-Nr. 279/0, Gemarkung Hausham, Eckart 24, 26
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.04.2016
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Her Eham möchte das bestehende Werkstattgebäude an der Westseite erweitern.
Geplant ist ein erdgeschossiger Anbau mit Flachdach und Terrasse. Hier soll ein komplett neuer Lackierbereich incl. eines Spritzraumes und eines Schleifraumes entstehen. Notwendig wird die Erneuerung der Lackiererei durch die 2015 geänderten Bestimmungen der VOC-Verordnung. Die hierfür notwendigen Maschinen/Räume können in den bestehenden Räumlichkeiten nicht mehr untergebracht werden.
Gleichzeitig soll die bestehende Heizungsanlage erneuert werden.
Hierzu soll an der Südseite des Gebäudes ein unterirdischer, überfahrbarer Hackschnitzel-
Bunker angebaut werden.
Um das Bauvorhaben verwirklichen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 25 „Eckart“ notwendig.
Das Landratsamt Miesbach hat gegen den Erweiterungsbau nichts einzuwenden, da der oberirdische Anbau bereits versiegelte Flächen betrifft und gestalterisch an das bestehende Gebäude angepasst wird.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“ zu ändern. Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu tragen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“ zu ändern. Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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8. Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham;
Errichtung einer Sammelwerbeanlage an der B 307 in Höhe der Miesbacher Straße / Ausfahrt Schmiedweg, für die Gewerbetreibenden im Bereich der Alten Miesbacher Straße, etc.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.04.2016
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Nach § 5 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Hausham dürfen Hinweisschilder, d.h. Sammelschilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe bezeichnen, nur an den von der Gemeinde Hausham aufgestellten Sammeltafeln angebracht werden.
Um den bereits an der Alten Miesbacher Straße, Friedhofstraße, etc. ansässigen und neu hinzu kommenden Gewerbebetrieben die Möglichkeit zu geben, auf Ihren Betrieb hinzuweisen, und um eine weitere Ansammlung von Werbeanlagen an diesem Knotenpunkt zu vermeiden, ist im Bereich der Miesbacher Straße / B 307 / Ausfahrt Schmiedweg eine Sammelwerbeanlage ähnlich der Anlage in der Industriestraße zu errichten.
Die derzeitige Häufung der Werbeschilder wird mit Errichtung der neuen Sammelwerbeanlage umgehend entfernt.
Die Maße der einzelnen Hinweisschilder betragen 200 mm x 800 mm. Die Kosten der einzelnen Hinweisschilder sowie die Kosten der Rohrrahmen werden auf die einzelnen Werbefelder umgelegt und sind von den jeweiligen Gewerbetreibenden zu übernehmen.
Die Gestaltung der einzelnen Werbetafeln (auch farblich möglich) bleibt den Gewerbetreibenden überlassen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, eine Sammelwerbeanlage an der B307 – Miesbacher Straße – Höhe Ausfahrt Schmiedweg zu errichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen verkehrssicheren Standort zusammen mit der PI Miesbach und dem Landratsamt Miesbach vor Ort in Fahrtrichtung Schliersee festzulegen. Im Anschluss ist von der Verwaltung ein dementsprechender Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.
In Fahrtrichtung Miesbach sowie in Fahrtrichtung Schliersee sollen keine eigenen Werbeschilder mehr vorhanden sein. Die Vielzahl von Werbe- und Hinweisschildern ist nicht mehr zu dulden.
Die Maße der einzelnen Hinweisschilder betragen 200 mm x 800 mm. Die Kosten der einzelnen Hinweisschilder sowie die Kosten der Rohrrahmen werden auf die einzelnen Werbefelder umgelegt und sind von den jeweiligen Gewerbetreibenden zu übernehmen.
Die Gestaltung der einzelnen Werbetafeln (auch farblich möglich) bleibt den Gewerbetreibenden überlassen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Dr. Christian Baur war als Vorsitzinder des Gewerbevereins anwesend. Er zeigte an Hand verschiedener Bilder wie unterschiedlich die bestehenden Sammelwerbeanlagen in Hausham sind. Die Sammelwerbeanlagen sollten untereinander abgestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, eine Sammelwerbeanlage an der B307 – Miesbacher Straße – Höhe Ausfahrt Schmiedweg zu errichten. Bei der Gestaltung werden der Gewerbeverein und die Betriebe mit einbezogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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9. Schmutzwasserkanalumlegung im Bereich der Brücke über der Schlierach - Tegernseer Straße;
Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.04.2016
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Aufgrund der Erneuerung des Brückenbauwerks über die
Schlierach in der Tegernseer Straße durch das Staatliche Bauamt Rosenheim muss der vorhandene gemeindliche Abwasserkanal umgelegt werden. Die bestehende Leitung mit der Nennweite DN 300 liegt unmittelbar im Bereich der neuen Gründung des Brückenbauwerks. Die Verlegung des neuen Kanals erfolgt in offener Bauweise.
Die Baumaßnahme wird das Ingenieurbüro Dippold & Gerold begleiten.
Für diese Maßnahme ist eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 20 BayWG erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt das Ingenieurbüro Dippold & Gerold entsprechend der vorgelegten Planung das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Miesbach einzuleiten.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt das Ingenieurbüro Dippold & Gerold entsprechend der vorgelegten Planung das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Miesbach einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.04.2016
|
ö
|
informativ
|
10 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Veicht spricht die Parkplatzsituation in der Alten Tegernseer Straße vor der Post an. Trotz regelmäßiger Überwachung des ruhenden Verkehrs wird der Gehsteig durch Autos zugeparkt. Hierdurch werden Fußgänger massiv behindert.
Lösungsmöglichkeit?
Der Bauausschuss wird eine Ortsbesichtigung durchführen.
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11. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.04.2016
|
ö
|
informativ
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11 |
Datenstand vom 19.07.2016 10:26 Uhr