Datum: 06.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
|
2 |
Bauantrag zum Neubau von 3 Garagen als Ersatzbau in Hausham, Schöllerstraße 3, Fl.Nr. 643/4 der Gemeinde Hausham;
Antragsteller: Silvia Zollner
|
3 |
Antrag auf Baugenehmigung zur Dachanhebung und Errichung eines Quergiebels in Hausham, Naturfreundestraße 22 auf Fl.Nr. 646/12 der Gemarkung Hausham
Antragsteller: Koraczony Zsolt
|
4 |
Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes mit energetischer Sanierung in Hausham, Alpenstraße 17; Fl.Nr. 775/30 der Gemarkung Hausham
Antragsteller: Johannes Schröder
|
5 |
Anbau an bestehende Doppelgarage und Umnutzung als Wohnküche;
Grundstück Fl.Nr. 1672/6, Gemarkung Hausham
Bauherr: Heinze Sven, Poschmühl 93 a
|
6 |
Anbau und Aufstockung einer bestehenden Doppelgarage;
Grundstück: Fl.Nr. 1672/4, Gemarkung Hausham
Antragsteller: Samen Helmut und Marianne, Poschmühl 93 b
|
7 |
Errichtung eines Lager- und Betriebsgebäudes;
Grundstück Flur-Nr. 1103/7, Gemarkung Hausham, Industriestraße
Bauherr: WHZ Immobilien GbR
|
8 |
Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz";
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses,
Grundstück Flur-Nr. 1156/2, Gemarkung Hausham, Rathausstraße 33
Antragsteller: Bremora Stefanie und Andreas
|
9 |
Errichtung einer Sammelwerbeanlage an der B 307 in Höhe der Miesbacher Straße / Ausfahrt Schmiedweg, für die Gewerbetreibenden im Bereich der Alten Miesbacher Straße, etc.
|
10 |
Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
|
11 |
Anträge und Anfragen
|
12 |
Informationen des Bürgermeisters
|
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.04.2016.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.04.2016.
Beschluss
Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.04.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bauantrag zum Neubau von 3 Garagen als Ersatzbau in Hausham, Schöllerstraße 3, Fl.Nr. 643/4 der Gemeinde Hausham;
Antragsteller: Silvia Zollner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 634/4 der Gemarkung Hausham liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Abwinkl“ der Gemeinde Hausham.
Die Antragstellerin beabsichtigt, anstelle der jetzigen Garagen den Neubau von 3 Garagen an selbiger Stelle zu errichten. Durch diese flächenmäßige Vergrößerung um ca. 30 % verlieren die Garagen als bestehende Nebengebäude ihren Bestandsschutz.
Der gesamte Baukörper wird eine Gesamtlänge von 10,96 m erreichen. Garage 2 und 3 werden identisch ausgebildet. Garage 1 wird an die bestehende und verbleibende Mauer zum südlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 643/5 der Gemarkung Hausham errichtet.
Für den Neubau der Garagen ist eine Abweichung nach Art. 6 Abs. 2 BayBO notwendig, da die Abstandsflächen zum südlichen Nachbargrundstück nicht eingehalten werden können. Der bestehende Schuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 643/5 und die Garagenwand werden auf einer Länge von 5,04 m aneinandergebaut. Allerdings ist ein typisches bauliches Merkmal des Gebiets „Abwinkl“, dass vor allem die Nebenanlagen „Wand an Wand“ gebaut wurden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltauschuss der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von 3 Garagen als Ersatzbau in der Fassung vom 23.04.2016 zu.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Dem Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen im südlichen Bereich zu Grundstück Fl.Nr. 643/5 der Gemarkung Hausham wird ebenfalls zugestimmt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltauschuss der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von 3 Garagen als Ersatzbau in der Fassung vom 23.04.2016 zu.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Dem Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen im südlichen Bereich zu Grundstück Fl.Nr. 643/5 der Gemarkung Hausham wird ebenfalls zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Baugenehmigung zur Dachanhebung und Errichung eines Quergiebels in Hausham, Naturfreundestraße 22 auf Fl.Nr. 646/12 der Gemarkung Hausham
Antragsteller: Koraczony Zsolt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 646/12 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als MI – Mischgebiet ausgewiesen.
Es handelt sich um ein Gebäude der Klasse 3, das mit einer Gebäudefirsthöhe von 8,605 m errichtet werden soll. Die Dachanhebung beträgt somit etwa 2,30 m, wobei diese bündig zum bereits bestehenden Nachbargebäude erfolgt. Die Dachneigung beträgt 29°und wird damit an das Nachbargebäude angepasst.
Durch die beantragte Dachanhebung sowie der Errichtung eines Quergiebels sollen 4 Wohnungen errichtet werden. Alle 4 Wohnungen werden eine Grundfläche von je über 50 m² erreichen, wodurch sich ein Stellplatzbedarf von 8 Stück ergibt.
Auf den eingereichten Unterlagen sind jedoch nur 6 Stellplätze (Doppelparker) ersichtlich. Ein Freiflächenplan, der weitere offene Stellplätze darstellt, ist nicht vorhanden.
Durch die Dachanhebung bzw. der Erhöhung der Wandhöhe wird zur Fl.Nr. 646 der Gemarkung Hausham eine Abstandsfläche von 7,54 m im östlichen Bereich ausgelöst, die im Gesamten nicht ganz auf dem eigenen Baugrundstück eingehalten werden kann. Die daher noch fehlende Abstandsfläche von 1,105 m bzw. 0,71 m wurde bereits durch den angrenzenden Nachbarn übernommen. Die dafür erforderliche Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt bereits vor.
Ebenfalls im südlichen Bereich überschreitet die erforderliche Abstandsfläche von 4,86 m geringfügig das im Gemeinschaftseigentum verlaufende Wegegrundstück. Die erforderliche Abstandsfläche von etwa 0,25 m wurde derzeit noch nicht übernommen. Die Übernahme wurde zwar beantragt, eine Zustimmung liegt aber noch nicht vor.
Nach Prüfung durch das Wasserwerk der Gemeinde Hausham ist eine Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) zwingend erforderlich. Außerdem ist das Baugrundstück formal-rechtlich abwassertechnisch nicht erschlossen. Ein Entwässerungsplan bzgl. des Schmutzwasserkanals wurde bislang nicht vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 28.04.2016, sofern die Erschließung gesichert ist.
Die fehlenden zwei Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 28.04.2016, sofern die Erschließung gesichert ist.
Die fehlenden zwei Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes mit energetischer Sanierung in Hausham, Alpenstraße 17; Fl.Nr. 775/30 der Gemarkung Hausham
Antragsteller: Johannes Schröder
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 775/30 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WR – Reines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Der Antragsteller möchte das Gebäude um 1,632 m in Holzständerbauweise aufstocken. Die Firsthöhe wird nach Aufstockung 7,332 m betragen, die Wandhöhe 4,84 m. Die Höhe des Bestandsgebäudes beträgt 5,70 m.
Es handelt sich um ein Gebäude der Klasse 1 (2 Wohnungen). Die Dachneigung beträgt 26°. Die Dacheindeckung wird entsprechend der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham in Rot ausgeführt.
Die erforderlichen 4 Stellplätze für die beiden Wohnungen sind nachgewiesen. Aufgrund der Wohnungsgrößen (83,83 m² und 130 m²) sind je Wohnung gemäß Satzung 2 Stellplätze nachzuweisen.
Die notwendigen Abstandsflächen erscheinen als eingehalten.
Nach Prüfung durch das Wasserwerk der Gemeinde Hausham ist die trinkwassertechnische Versorgung gewährleistet. Ein Entwässerungsplan der gesamten Abwasseranlagen liegt den Antragsunterlagen nicht bei, wird aber in Absprache mit dem ZAS erarbeitet.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Pläne in der Fassung vom 25.05.2016 sowie 28.06.2016.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Pläne in der Fassung vom 25.05.2016 sowie 28.06.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Anbau an bestehende Doppelgarage und Umnutzung als Wohnküche;
Grundstück Fl.Nr. 1672/6, Gemarkung Hausham
Bauherr: Heinze Sven, Poschmühl 93 a
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1672/6 der Gemarkung Hausham liegt im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Poschmühl. Das Gebiet ist ausgewiesen als „MI- Mischgebiet“. Baugrenzen sind nicht vorgegeben. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich gem. § 2 Abs. 1 der Satzung nach § 34 BauGB.
Der Antragsteller möchte die bestehende Doppelgarage durch einen 3,49 m x 7,11 m großen eingeschossigen Anbau erweitern und künftig als Wohnraum nutzen. Das Dach der Bestandsgarage soll über den Anbau weitergezogen werden. Dadurch wird der bisher mittige Giebel asymetrisch.
Laut Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind nur Dächer mit mittigem First zulässig. Abweichungen hiervon sind zu begründen. Der Antragsteller begründet die Abweichung folgendermaßen:
Optisch teilt sich die Garage die westliche Dachfläche mit der Dachfläche des Bestands-gebäudes. Das Dach wird als Einheit wahrgenommen. Bei einer Erweiterung der Garage mit symetrischem Giebel würde sich das Garagendach vom Dach des Wohnhauses absetzen und unverhältnismäßig groß wirken. Eine Verlängerung des Daches ohne Versetzung des Giebels fügt sich wesentlich besser in das Ensemble ein. Eine Versetzung des Giebels würde ausserdem einen unverhältnismäßig großen Kosten- und Arbeitsaufwand bedeuten.
Die Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück, die benötigten 4 Stellplätze für 2 Wohneinheiten können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Für die Wasser- und Kanalmäßige Erschließung wird auf den Bestand zurückgegriffen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 3 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des außermittigen Firsts zu.
Abstimmung ____:____
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 25.05.2016.
Abstimmung ____:____
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 3 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des außermittigen Firsts zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 25.05.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Anbau und Aufstockung einer bestehenden Doppelgarage;
Grundstück: Fl.Nr. 1672/4, Gemarkung Hausham
Antragsteller: Samen Helmut und Marianne, Poschmühl 93 b
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1672/4 der Gemarkung Hausham liegt im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Poschmühl. Das Gebiet ist ausgewiesen als „MI- Mischgebiet“. Baugrenzen sind nicht vorgegeben. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich gem. § 2 Abs. 1 der Satzung nach § 34 BauGB.
Die Antragsteller möchten die bestehende Doppelgarage erweitern und aufstocken. Hier soll eine Wohnung für den Sohn geschaffen werden. Das Gebäude wird dadurch auf die Maße 10,13 m x 8,48 m, Wandhöhe 5,54 m erweitert. Die Dachneigung beträgt 22°.
Die Abstandsflächen können an der Nord-Ost-Seite mit 0,64 m nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 1672/7, Gem. Hausham liegt vor.
Die benötigten 4 Stellplätze für 2 Wohnungen können auf dem Grundstück erstellt werden.
Für die Wasser- und Kanalmäßige Erschließung wird auf den Bestand zurückgegriffen.
Planungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 23.06.2016.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 23.06.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Errichtung eines Lager- und Betriebsgebäudes;
Grundstück Flur-Nr. 1103/7, Gemarkung Hausham, Industriestraße
Bauherr: WHZ Immobilien GbR
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 1103/7 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet.
Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „GE – Gewerbegebiet“ ausgewiesen.
Das Gebäude liegt in der Gebäudeklasse 3. Die Firsthöhe beträgt nach Süden 7,73 m, die Wandhöhe 5,67m, die Firsthöhe nach Osten zur Industriestraße beträgt 11,73 m, die Wandhöhe 6,92 m. Der Baukörper in Nord – Südrichtung hat die Maße 15 m x 30,69 m mit einem außermittigen Giebel. Der Baukörper in Ost – Westausrichtung hat die Maße 11,86 m x 12 m, Giebel mittig.
Die Dachneigung beträgt 24°. Die beiden Dächer werden mit Flachdachpfannen versehen.
Nach den vorgelegten Unterlagen wird der natürliche Geländeverlauf nicht geändert, allerdings sind Abgrabungen bis zu teilweise 3 m nötig.
Nach der Bekanntmachung des BStMI über Richtzahlen für die Berechnung der Stellplätze sind für Lagerräume, Lagerplätze, Ausstellungs- und Verkaufsplätze 1 Stp. je 80-100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte erforderlich. Für Büro- und Verwaltungsräume allgemein sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung je 30 m² Nutzfläche 1 Stp. nachzuweisen. Für Handwerks- und Industriebetriebe ist 1 Stp. je 70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigten nachzuweisen.
Die erforderlichen 14 Stellplätze sind vorhanden.
Die erforderlichen Abstandsflächen werden teilweise auf dem Baugrundstück nachgewiesen, teilweise liegen sie auf Privatgrund, der derzeit für Stellplätze genutzt wird.
Erforderlich für das Bauvorhaben sind Abweichungen von der gemeindlichen Gestaltungs-satzung bzgl. der Abgrabung und des außermittigen Firsts sowie eine Abstandsflächen-übernahmeerklärung durch die Eigentümer des Grundstücks 1103/8, Gem. Hausham.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 3 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des außermittigen Firsts zu.
Abstimmung ____:____
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.
Abstimmung ____:____
Beschluss 3
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 06.06.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung ____:____
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 3 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des außermittigen Firsts zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 06.06.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz";
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses,
Grundstück Flur-Nr. 1156/2, Gemarkung Hausham, Rathausstraße 33
Antragsteller: Bremora Stefanie und Andreas
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Antragsteller Stefanie und Andreas Bremora planen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1156/2 ein Doppelhaus zu errichten.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“. Ein Baufenster für eine Bebauung ist bisher nicht vorgesehen.
Das Grundstück hat eine Größe von 1824 m². Bebaut ist es bisher mit einem denkmal-geschützten Bauernhof mit den Maßen 16,90 m x 13,20 m. Das zusätzliche Doppelhaus ist geplant mit einer Größe von ca. 13,26 m x 11,50 m, der Abstand zwischen den beiden Gebäuden beträgt ca. 11 m.
Der Bebauungsplan Nr. 7 schreibt eine zulässige GRZ zwischen 0,11 und 0,44 vor. Die GRZ des Bauernhofes liegt bei 0,12, die GRZ beider Gebäude liegt bei 0,21.
Eine zusätzliche Bebauung des Grundstückes mit einem Doppelhaus ist somit möglich.
Um eine Bebauung zu realisieren, ist der Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ zu ändern.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss steht dem geplanten Bauvorhaben der Antragsteller positiv gegenüber.
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ zu ändern. Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu tragen.
Beschluss
Der Bauausschuss steht dem geplanten Bauvorhaben der Antragsteller grundsätzlich
positiv gegenüber.
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ zu ändern. Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Errichtung einer Sammelwerbeanlage an der B 307 in Höhe der Miesbacher Straße / Ausfahrt Schmiedweg, für die Gewerbetreibenden im Bereich der Alten Miesbacher Straße, etc.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Bereits mit öffentlichem Beschluss vom 22.04.2016 hat sich der Bau- und Umweltausschuss dafür ausgesprochen, eine Sammelwerbeanlage an der B 307 – Miesbacher Straße – Höhe Ausfahrt Schmiedweg zu errichten.
Die Maße der einzelnen Schilder betragen 200 mm x 800 mm. Die jeweiligen Firmen können auch zwei oder mehrere Tafeln belegen. Es handelt sich hierbei um ein Deckschild bzgl. der Straßenbezeichnung „Alte Miesbacher Straße / Kasten“ und ein weiteres für die Beschilderung „Friedhof“.
Beiliegende Zeichnung sowie farbiger Lageplan mit Markierungsbereich ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Der Standort der Anlage wird gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und dem Landratsamt Miesbach vereinbart. Baurechtliche Anforderungen (Baugenehmigung) sind nicht gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt die Aufstellung der Sammelwerbeanlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zeitnah die Anlage unter Absprache mit dem Gewerbeverein sowie den Betrieben anzubringen. Der genaue Standort in diesem Bereich ist mit der Polizei Miesbach sowie dem Landratsamt Miesbach auszuwählen.
Die Betriebe werden darüber informiert, dass jede Bestellung über die Gemeinde Hausham abzuwickeln ist.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt die Aufstellung der Sammelwerbeanlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zeitnah die Anlage unter Absprache mit dem Gewerbeverein sowie den Betrieben anzubringen. Der genaue Standort in diesem Bereich ist mit der Polizei Miesbach sowie dem Landratsamt Miesbach auszuwählen.
Die Betriebe werden darüber informiert, dass jede Bestellung über die Gemeinde Hausham abzuwickeln ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte keine ordnungsgemäße Ladung. Da alle Ausschussmitglieder anwesend sind, beantragt der Bürgermeister, diesen Tagesordnungspunkt in der Sitzung zu behandeln. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 20.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan auf Wunsch des Grundstückseigentümers Herrn Josef Eham zu ändern. Die Änderung ist nötig, um dem Antragsteller die technische Ertüchtigung des Lackierbereichs und die Erneuerung der Heizungsanlage zu ermöglichen. Hierzu werden die Baugrenzen im Westen auf einer Länge von ca. 61 m um 7,30 m und im Süden um ca. 12 m erweitert. Die zur Erweiterung vorgesehenen Flächen befinden sich auf den bereits versiegelten Flächen der bestehenden Umfahrt.
Der westliche Anbau wird im nördlichen Bereich auf einer Fläche von ca. 160 m² erdgeschossig mit einer Dachterrasse im OG an das Hauptgebäude angebaut und schließt im südlichen Bereich mit einer Fläche von ca. 140 m² zweigeschossig mit abgeschlepptem Satteldach an das Hauptgebäude an.
Der für die Hackschnitzelheizung benötigte Hackschnitzelbunker und der Heizungsraum werden im Süden erdgeschossig an das Bestandsgebäude angebaut und sind aufgrund des Gelände-verlaufs unterirdisch und überfahrbar.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 25 „Eckart“ mit Begründung in der Fassung vom 04.07.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 25 „Eckart“ mit Begründung in der Fassung vom 04.07.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
informativ
|
11 |
zum Seitenanfang
12. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
06.07.2016
|
ö
|
informativ
|
12 |
Datenstand vom 09.11.2016 14:12 Uhr