Datum: 03.08.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Grundstücksangelegenheit; Fl.Nrn. 669/3, 703/0 und 707/4, Gem. Hausham, an der Schlierachstraße, geplantes Einheimischenprogramm an der Huberbergstraße und Huberspitzweg; Antrag auf Herausnahme der Flächen aus der "Anordnung zum Schutze der Egartenlandschaft um Miesbach"
2 Bauantrag; Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Sonnenstraße, Fl.Nr. 1051/20, Gem. Hausham; Bauherren: Marco und Monika Klein, Bruchsal
3 Anträge und Anfragen
4 Informationen des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Grundstücksangelegenheit; Fl.Nrn. 669/3, 703/0 und 707/4, Gem. Hausham, an der Schlierachstraße, geplantes Einheimischenprogramm an der Huberbergstraße und Huberspitzweg; Antrag auf Herausnahme der Flächen aus der "Anordnung zum Schutze der Egartenlandschaft um Miesbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Ehepaar Günter und Barbara Geiselbrechtinger sind Eigentümer der Grundstücke mit den Flurnummern 703/0, 707/4 und 669/3 der Gemarkung Hausham. Diese Grundstücke liegen im Ortsbereich umgeben von den Ortsstraßen Poil- und Schlierachstraße im Osten, Frühlingstraße im Norden, Moosrainer Weg im Westen und der Huberbergstraße, sowie dem Huberspitzweg im Süden. Einhergehend mit den Straßen sind diese Grundstücke mit Wohnbebauung komplett umgeben, werden aber derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Im Zuge einer Umstrukturierung seines landwirtschaftlichen Betriebes wäre die Familie Geiselbrechtinger bereit, diese Grundstücke zu verkaufen um geeignetere Landwirtschaftsflächen außerhalb zu erwerben.

Wegen der innerörtlichen Lage der Grundstücke ergäbe sich die sehr gute Möglichkeit, eine notwendige und geordnete Weiterentwicklung des Ortes zu gewährleisten, ohne zusätzliches Grünland außerhalb der derzeitigen Bebauung in Anspruch zu nehmen.

Insgesamt haben die drei Grundstücke eine Fläche von 39.621 m². Aufgrund der Topographie und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung würden für eine Bebauung nur 31.265 m² in Frage kommen.

Sollte der Landkreis Miesbach die Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen, könnten folgende Maßnahmen verwirklicht werden.

1. Durchführung eines Einheimischenmodells.
In der Verwaltung der Gemeinde Hausham gibt es eine Bewerberliste mit mehr als 70 ortsansässigen Interessenten für ein derartiges Programm.

2. Ansiedlung einer sozialen Einrichtung.
Die Gemeinnützige Lebenshilfe Miesbach GmbH sucht seit langer Zeit ein Grundstück, um einen Ersatzbau für das Haus Bambi in Schliersee/Neuhaus zu verwirklichen.

3. Wohnbebauung.

Ergänzend hierzu noch folgende Ausführungen:

Der Gemeinde Hausham liegen ca. 70 aktuelle Anfragen von vorwiegend einheimischen Familien nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser vor. Die entsprechende Bewerberliste wird seit einigen Jahren im Bauamt geführt, wir haben mit sämtlichen Bewerbern in den letzten drei Monaten Kontakt aufgenommen um sicherzustellen, dass die Anfragen noch aktuell sind.

Die Lebenshilfe Miesbach mit Sitz in Hausham an der Brentenstraße sucht ein neues Zuhause für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen als Ersatz für das Haus Bambi in Neuhaus. Zusätzlich soll für einige junge erwachsene Menschen mit Behinderung aus dem Landkreis dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Um barrierefrei und behindertengerecht bauen zu können und für die Menschen mit Beeinträchtigung optimale Wohnverhältnisse erreichen zu können benötigt die Lebenshilfe ein Grundstück, das mindestens ca. 7.000 qm bis 8.000 qm groß ist.
Seit Jahren verhandelt die Lebenshilfe mit Gemeinden und Grundstückseigentümern im ganzen Landkreis. Ca. 30 Grundstücke wurden dabei geprüft. Das Grundstück in Hausham ist die letzte Chance für die Lebenshilfe, das von ihr angestrebte Projekt zu verwirklichen.

Seit fast 20 Jahren führt die Gemeinde Hausham Gespräche mit den Grundstückseigentümern der Flächen 669 / 3 (an der Schlierach, ca. 1.900 qm), 703 / 0 (ca. 20.000 qm) und 707 / 0 (am Huberspitzweg, ca. 6.900 qm).

Mit den Grundstückseigentümern konnte nun eine Einigung über den Kaufpreis herbeigeführt werden, ferner haben die Grundstückseigentümer nun die Möglichkeit, andere landwirtschaftliche Flächen zu kaufen. Dies ist für die Eigentümer Voraussetzung für einen Verkauf.

Die Flächen liegen, wie das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hausham, im Landschaftsschutzgebiet Egartenlandschaft um Miesbach. Eine Bebauung der oben bezeichneten Flächen ist daher nur möglich, wenn der Kreistag eine Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet beschließt.

Wenn eine Herausnahme durch den Kreistag beschlossen wird, könnte auf den Grundstücken zum einen die Lebenshilfe mit dem Haus Bambi eine neue Heimat finden. Die Lebenshilfe und die Gemeinde Hausham haben schon immer eine enge Bindung. Dies ist sicher auch durch die starke soziale Struktur unserer Gemeinde bedingt. Auch die Nähe zu der Anton Weilmaier Schule wäre für die Kinder mit Beeinträchtigungen sehr wichtig und würde den Kindern, für die der Weg zur Schule eine ganz besondere Herausforderung und Anstrengung ist, eine starke Erleichterung bringen.

Zum anderen könnten wir dringend benötigten Wohnraum für junge Familien schaffen. Es handelt sich dabei um Bewerber, die teilweise seit Generationen in unserer Gemeinde leben und die sich bei uns für ihre Zukunft eine Existenz schaffen möchten. Wenn wir es nicht schaffen, diesen Familien bei uns eine Heimat zu bieten, werden sie unsere Gemeinde verlassen.

Zum zeitlichen Ablauf:
Sowohl die Lebenshilfe als auch die Grundstückseigentümer benötigen bis Jahresende eine Entscheidung, ob die Projekte in Hausham verwirklicht werden können.
Dieser Zeitplan ist nur dann einzuhalten, wenn der Kreistag bei seiner nächsten Sitzung am 19. Oktober 2016 über die Herausnahme entscheiden kann. Hierfür ist wiederum Voraussetzung, dass die Gemeinde Hausham mindestens 2 Monate vor dem 19. Oktober 2016 einen Antrag auf Herausnahme stellt. Daher der straffe Zeitplan.

Nach dem 19. Oktober 2016 hat die Gemeinde die Möglichkeit, das gesamte Grundstück zu erwerben (bzw. Teilflächen durch die Lebenshilfe). Hierüber könnte der Gemeinderat im November bzw. Dezember 2016 entscheiden.

Natürlich ist bei der möglichen Ausweisung eines Baugebietes vorab zu klären, ob sich die Grundstücke überhaupt eignen. Dies gilt insbesondere für die Erschließung des Grundstückes, sowohl im Hinblick auf den Verkehr als auch im Hinblick auf die Entwässerung.
Um dies frühestmöglich zu klären, wurden Ingenieur – Büros beauftragt. Ebenso haben wir einen Architekten beauftragt bzw. Voranfragen gestellt.
Die Eckpunkte des möglichen Projektes „Wohnen für einheimische Familien und ein neues Zuhause für das Haus Bambi bzw. eine neues Zuhause für besondere Menschen“ stellen sich wie folgt dar:


Mögliche Art und Umfang der Bebauung:

Eine Bebauung der Fläche an der Schlierach ist nicht vorgesehen. Die Fläche könnte ggf. als Aufenthaltsfläche oder Spielplatz genutzt werden.
Die Hangfläche soll ebenso nicht bebaut werden.
Möglich ist eine Bebauung in folgenden Bereichen:
Fläche am Huberspitzweg, neben Gewerkschaftshaus, ca. 6.900 qm (ca. 5.500 qm Nettobaufläche ohne Erschließungsstraße)
Fläche unterhalb der Hangkante, ggf. Projekt Lebenshilfe mit ca. 7.500 qm
Fläche unterhalb des Bereiches der Lebenshilfe, ca. 10.500 qm (Nettobaufläche).


Zur Art der Bebauung:

Die Lebenshilfe würde überwiegend eingeschossig bauen. Da das Gelände abfällt, wäre im nördlichen Bereich das Untergeschoss sichtbar.
Insgesamt plant die Lebenshilfe Plätze für 30 – 36 Menschen mit Behinderungen.
In der Einrichtung sind etwa 40 bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Diese arbeiten im Dreischichtbetrieb.
Es ist eine Tiefgarage vorgesehen um Beeinträchtigungen durch Anlieferungen und den Schichtwechsel möglichst gering zu halten.

Zu den Wohngebäuden:

Der Auftrag an den Architekten bzw. die Voranfrage, eine Wohnbebauung zu planen, hat folgende Prämissen:

-insgesamt sollten auf einer Nettobaufläche von ca. 16.000 qm (Fläche unterhalb der Lebenshilfe und am Gewerkschaftshaus) etwa 20 Einfamilienhäuser und Doppelhäuser (Grundstücksgrößen der Einfamilienhäuser ca. 500 qm, je Doppelhaushälfte ca. 350 – 400 qm)

-Es sind Gebäude mit einer Größe von E + 1 vorgesehen, Wandhöhe ca. 6,50 m

-es sind keine Reihenhäuser oder Wohnblöcke gewünscht.


1.        Erschließung
Die Gemeinde Hausham hat mit einem Fachingenieur Rücksprache gehalten. Dies mit folgenden grundsätzlichen Überlegungen:

-Die Erschließung (Pkw – Verkehr) erfolgt ausschließlich über den Huberspitzweg, der verbreitert wird. Ebenso wird die Brücke an der Schlierach aufgeweitet, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
-Eine Verkehrsanbindung aus dem gesamten Baugebiet über die Huberbergstrasse in Richtung Poilstrasse besteht nicht.

-Die Straßen werden so konzipiert, dass ausreichend Platz für einen Gehweg und eine Fläche zum Ablagern von Schnee besteht.

-Ziel ist, den Verkehr von der Schlierachstraße fern zu halten. Die Anfahrt soll über die Naturfreundestraße erfolgen. Es wurde ein weiteres Ingenieurbüro beauftragt um zu prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen nötig sind, welche Kosten hiermit verbunden sind und welche Möglichkeiten bestehen, die Engstellen im Bereich der Naturfreundestrasse aufzuweiten (z.B. entlang der Kirche). Natürlich müssen in  der Naturfreundestrasse ausreichend Parkmöglichkeiten für die Geschäfte und Anwohner bestehen bleiben.

2.        Entwässerung

Mögliche Eckpunkte einer Planung, die mit dem Ingenieurbüro besprochen wurden, sind:

-an der Hangkante wird eine Drainage über die ganze Länge des Grundstückes angebracht. Damit wird das Oberflächenwasser vom Hang, auch aus dem Bereich Moosrainer Weg, abgefangen.

-Es ist darüber hinaus ein großes Regenrückhaltebecken auf dem Baugrundstück vorgesehen.

-Die Ableitung des Oberflächenwassers kann in die Schlierach erfolgen. Nach den Auskünften des Wasserwirtschaftsamtes ist dies möglich.

-Die bestehende Oberflächenwasser – Situation wird durch die Maßnahmen, die durchgeführt werden können, verbessert.

-Soweit Anlieger Quellen nutzen werden wir gewährleisten, dass dies auch künftig möglich ist


Weitere Vorgehensweise

-        In den nächsten Monaten werden wir mögliche Planungsvarianten erarbeiten. Dabei laden wir auch die Anlieger ein, an Gesprächen teilzunehmen und sich einzubringen.

-        Wir geben den Betroffenen Gelegenheit, den Fachplanern (Verkehr, Entwässerung)  im Rahmen von Bürgersprechstunden konkrete Fragen zu stellen bzw. Vorschläge zu unterbreiten.

-        Wenn der Kreistag am 19.10.2016 die Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet beschließen sollte, kann danach die Entscheidung getroffen werden, ob die Gemeinde die Flächen erwirbt (bzw. eine Teilfläche die Lebenshilfe).

-        Ende des Jahres könnte mit der Bauleitplanung begonnen werden (Aufstellung eines Bebauungsplanes). Dabei werden wiederum alle Betroffenen angehört und die Fachbehörden werden ihre Stellungnahmen zur Erschließung, zur Entwässerung, zum Hochwasserschutz, zum Naturschutz u.a. abgeben.

Beschlussvorschlag

„Der Gemeinderat beschließt, beim Landkreis Miesbach den Antrag zu stellen, die Grundstücke Fl.Nrn. 707/4, 669/3 und eine Teilfläche aus Fl.Nr. 703/0, alle Gemarkung Hausham, aus dem Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“ herauszunehmen.“

Beschluss

„Der Gemeinderat beschließt, beim Landkreis Miesbach den Antrag zu stellen, die Grundstücke Fl.Nrn. 707/4, 669/3 und eine Teilfläche aus Fl.Nr. 703/0, alle Gemarkung Hausham, aus dem Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“ herauszunehmen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2. Bauantrag; Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Sonnenstraße, Fl.Nr. 1051/20, Gem. Hausham; Bauherren: Marco und Monika Klein, Bruchsal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Familie Klein möchte auf dem Grundstück Flur-Nr. 1051/20 (1.008 m²) ein
Einfamilienhaus (11,99 m x 10,37 m, Wandhöhe 5,97 m, Dachneigung 20°) mit einer Garage
(9,74 m x 6,99 m, Wandhöhe 2,81 m, Dachneigung 20°) errichten.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem
„Reinen Wohngebiet“ (WR). Grundsätzlich bestehen planungsrechtlich keine Bedenken. Die Erschließung erfolgt über die noch zu errichtende Zufahrtstraße auf Grundstück Fl. Nr. 1051/3. Die dingliche Sicherung wurde bereits notariell beurkundet.

Die Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl. Nr. 1051/3 wurde erteilt.

Es wird festgestellt, dass das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Dies wurde vorab mit dem Landratsamt Miesbach besprochen. Dabei wurde festgehalten, dass die weitere Prüfung für die Errichtung eines Einfamilienhauses im Überschwemmungsgebiet das Landratsamt Miesbach durchführt.

Im Jahr 2007 wurde bereits ein Vorbescheid für die Errichtung von vier Einfamilienhäusern auf den Grundstücken 1051/3, 1051/18, 1051/19, 1051/20 genehmigt. Die Gültigkeit des Vorbescheides wurde aufgrund der Fristversäumnis durch die Familie Leidgschwendner nicht mehr verlängert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne unter der Bedingung, dass das Landratsamt Miesbach eine Bebauung im Überschwemmungsgebiet genehmigt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne unter der Bedingung, dass das Landratsamt Miesbach eine Bebauung im Überschwemmungsgebiet genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2016 ö informativ 3
zum Seitenanfang

4. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2016 ö informativ 4
Datenstand vom 08.11.2016 17:58 Uhr