Datum: 02.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:57 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
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2 |
Bebauungsplan Nr. 2 "Feriendorf Holz", 9. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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3 |
Bebauungsplan Nr. 24 "Am Tiefenbach", 11. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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4 |
Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 28. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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5 |
Bauantrag zur Errichtung von 53 Garagen in der Tegernseer Straße auf Fl.Nr. 1130/6 der Gemarkung Hausham, Tegernseer Straße
Antragsteller: WBG GmbH & Co. KG, Hausham
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6 |
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf der Fl.Nr. 1103/16 der Gemarkung Hausham (Grünstreifen Nähe Norma Lebensmittelmarkt)
Antragsteller: Sixtus Werke Schliersee GmbH, Hausham
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7 |
Bauantrag zum Anbau einer Garage mit Wohnraumerweiterung an das bestehende Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 1170/14 der Gemarkung Hausham in der Gartenstraße 11
Antragsteller: Geltinger August Georg
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8 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
Grundstück Flur-Nr. 644/0, Gemarkung Hausham, Glückaufstraße 19
Bauherr: Stöckl Alexander und Alexandra
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9 |
Bauantrag zur Errichtung eines Windfangs mit Werbeanlage am Gasthof Staudenhäusl
Grundstück Flur-Nr. 31/4, Gemarkung Hausham, Agatharied 10
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10 |
Isolierte Abweichung von der Gestaltungssatzung zur Errichtung eines Lärmschutzzauns;
Grundstück Flur-Nr. 1064/3, Gemarkung Hausham
Bauherr: Reichhardt Barbara, Tegernseer Straße 19 b
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11 |
Anträge und Anfragen
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12 |
Informationen des Bürgermeisters
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Bebauungsplan Nr. 2 "Feriendorf Holz", 9. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 „Feriendorf Holz“ zu ändern. Die Änderung soll erfolgen, um das derzeit unbebaute Grundstück Flur-Nr. 1214/91 mit einer Fläche von 684 m² aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herauszunehmen. Das Grundstück soll in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Am Tiefenbach“ integriert werden. Der geänderte Bebauungsplan liegt nunmehr vor.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Feriendorf Holz“ in der Fassung vom 12.10.2016
. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Feriendorf Holz“ in der Fassung vom 12.10.2016
. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan Nr. 24 "Am Tiefenbach", 11. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Tiefenbach“ zu ändern. Die Änderung soll erfolgen, um das derzeit unbebaute Grundstück Flur-Nr. 1214/91 mit einer Fläche von 684 m² in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans zu integrieren und mit Baurecht zu versehen. Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage entstehen.
Zudem wurde in den Festsetzungen durch Text bei 8.08 bzgl. Solaranlagen folgender Satz eingefügt: „oder parallel zur Dachfläche zu montieren“.
Der geänderte Bebauungsplan liegt nunmehr vor.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Tiefenbach“ in der Fassung vom 20.10.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Tiefenbach“ in der Fassung vom 20.10.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz", 28. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ zu ändern. Die Änderung soll erfolgen, um auf dem Grundstück Flur-Nr. 1156/2 die Errichtung eines Doppelhauses mit Garage und auf dem Grundstück Flur-Nr. 1190 die Errichtung einer Doppelgarage zu ermöglichen sowie zur Anpassung der textlichen Festsetzungen und Hinweise. Ein Entwurf des geänderten Bebauungsplans liegt nunmehr vor.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 28. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ in der Fassung vom 20.10.2016. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren geändert. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 28
. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ in der Fassung vom 20.10.2016. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren geändert. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zur Errichtung von 53 Garagen in der Tegernseer Straße auf Fl.Nr. 1130/6 der Gemarkung Hausham, Tegernseer Straße
Antragsteller: WBG GmbH & Co. KG, Hausham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, auf der freien Fläche der Fl.Nr. 1130/6 der Gemarkung Hausham (Gartenfläche vor den Anwesen Tegernseer Straße 98 – 104) einen zusammenhängenden
Garagenkomplex zu errichten.
Das Grundstück liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Die 53 Garagen sollen mit 6 Fahrspuren errichtet werden, sie sollen für die gesamte Bebauung der WBG dienen.
Die Garagen sollen eine Größe von etwa 3,00 m x 5,60 m erhalten. Die gesamten Garagenreihen werden geringfügig dem vorhandenen Gelände angepasst.
Die Fahrgassen werden mit etwa 7,60 m ausgebildet.
Die Dachkonstruktion soll aufgrund der örtlichen Situation bzw. der Erstellung eines Gründaches als Flachdach erfolgen, wofür eine Befreiung der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham notwendig ist.
Der Antragsteller hat folgende Begründung vorgelegt:
Einfügung in die Umgebung, da hier nur Flachdachgaragen vorhanden sind.
Höhe – die dahinter liegenden Wohnungen werden durch die Flachdächer weniger beeinträchtigt. Durch die Dachbegrünung und Bepflanzung wird der Garagenhof optisch reduziert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung
zu.
Abstimmung: __________ :_________
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 26.09.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung: __________ :_________
Beschluss 1
Beschlussvorschlag 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung
zu.
Abstimmung: __________ :_________
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 26.09.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung: __________ :_________
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschlussvorschlag 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung
zu.
Abstimmung: __________ :_________
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 26.09.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung: __________ :_________
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf der Fl.Nr. 1103/16 der Gemarkung Hausham (Grünstreifen Nähe Norma Lebensmittelmarkt)
Antragsteller: Sixtus Werke Schliersee GmbH, Hausham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Firma Sixtus Werke Schliersee GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück der Gemeinde Hausham, Flur-Nr. 1103/16, an der Industriestraße auf dem Grünstreifen auf Höhe des Norma Lebensmittelmarktes eine freistehende Werbetafel zu errichten.
Die Werbeanlage besteht aus einer Stahlrohrunterkonstruktion mit beidseitig jeweils 2 Stahlseilabspannungen mit einer Breite von 3,10 m und einer Gesamthöhe von 2,10 m. Die Gewebefolienbespannung mit farbigem Aufdruck im Holzrahmen hat die Maße 3,10 m x 1,70 m.
Damit handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage.
Eine Werbetafel für einen Gewerbebetrieb, deren Standort außerhalb des Grundstücks der Stätte der Leistung liegt, stellt eine Anlage für Fremdwerbung dar und ist damit als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung zu betrachten. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist deshalb hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wie die eines selbständigen Gewerbebetriebes in dem jeweiligen Baugebiet zu beurteilen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ im Sondergebiet Einkaufszentrum. Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen hinsichtlich Werbeanlagen. In einem Sondergebiet für Handel (Einkaufszentrum) ist eine Werbeanlage für Wirtschaftswerbung zulässig.
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen der Gemeinde Hausham ist eine Werbeanlage, die nicht an der Stätte der Leistung ist, unzulässig.
Da der Sixtus Shop nicht unmittelbar an einer der Hauptdurchfahrtsstraßen von Hausham liegt
ist es für die Firma Sixtus, deren Produkte überregional vertrieben werden, unabdingbar, durch geeignete Werbung und Wegweiser vor allem für auswärtige Kaufinteressenten auf den Verkaufsladen hinzuweisen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, eine Befreiung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen der Gemeinde Hausham zu erteilen.
Abstimmung ____:____
Beschlussvorschlag 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen.
Abstimmung ____:____
Diskussionsverlauf
Die Entscheidung wird zurückgestellt.
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, zuerst mit den Gewerbetreibenden in der Industriestraße, vor allem in Richtung Förderturm, Rücksprache zu halten, ob eine Sammelwerbeanlage gewünscht wird. Nach erfolgter Nachfrage wird der Bauwerber zu einem Gespräch eingeladen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, eine Befreiung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen der Gemeinde Hausham zu erteilen.
Abstimmung ____:____
Beschlussvorschlag 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen.
Abstimmung ____:____
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. Bauantrag zum Anbau einer Garage mit Wohnraumerweiterung an das bestehende Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 1170/14 der Gemarkung Hausham in der Gartenstraße 11
Antragsteller: Geltinger August Georg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, im nördlichen Bereich seines Grundstücks eine Garage samt Wohnraumerweiterung im darüber liegenden OG des bestehenden Zweifamilienhauses zu errichten. Außerdem wird die Wohnraumerweiterung im OG zusätzlich noch mit einer Außentreppe mit einer lichten Breite von 1,00 m zugänglich gemacht, die unter dem neu zu errichtenden Vordach integriert werden soll.
Das Grundstück mit der Fläche von 680 m² liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Das bereits bestehende Gebäude wird durch den Anbau um 6,10 m x 4,03 m erweitert und erhält dadurch in Nord-Süd-Richtung eine Gesamtlänge von 17,70 m. Einschließlich der zusätzlichen Nebengebäude ergibt sich auf dem Grundstück durch die Bebauung eine GRZ von 0,29 und ist damit im WA zulässig. Die Abstandsflächen für den Anbau liegen auf dem eigenen Grundstück, wobei auf der Nord- und der Ostseite durch die bereits vorhandenen Nebengebäude eine Abstandsflächenabweichung notwendig ist.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Die Ansicht der Firsthöhe von Süden her bleibt unverändert (Altbau-Neubau). Um jedoch nicht die Massivität des Gesamtbaukörpers zu erhöhen, wird der nördliche Anbau mit einem dreiseitigen Walmdach und einer flachen Dachneigung von 7,5° bis 10° ausgeführt. Auf Grund dieser geringen Dachneigung ist nach den anerkannten Regeln der Technik nur eine Dacheindeckung mit Blech möglich.
Eine Angleichung an den bestehenden Baukörper mit einem durchlaufenden Satteldach würde nur zu einer nicht gewünschten Wuchtigkeit des somit entstehenden Hauptbaukörpers führen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von
§ 2 Abs. 3, 4 und 5 der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham für die Dachgestaltung im Bereich des Anbaus zu.
Abstimmung: ________ : _______
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 29.08.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung: ________ : _______
Diskussionsverlauf
Der Antrag wird zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller nochmals Rücksprache bezüglich der Dachgestaltung zu halten.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von
§ 2 Abs. 3, 4 und 5 der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham für die Dachgestaltung im Bereich des Anbaus zu.
Abstimmung: ________ : _______
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 29.08.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung: ________ : _______
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
Grundstück Flur-Nr. 644/0, Gemarkung Hausham, Glückaufstraße 19
Bauherr: Stöckl Alexander und Alexandra
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Glückaufstraße 19 das bestehende Gebäude abreißen und an gleicher Stelle einen Neubau errichten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Das Haupthaus hat eine Grundfläche von 15,20 m x 7,50 m, Wandhöhe 6,24 m, Dachneigung 20°, Firstrichtung Nord-Süd, der westlich anschließende Querbau hat eine Grundfläche von 8,49 m x 7,50 m, Wandhöhe 5,42 m, Dachneigung 20°. Im Querbau befindet sich im Erdgeschoss die Einliegerwohnung und im 1. Stock das Büro des Malerbetriebs Stöckl. Der Zugang zum Büro erfolgt über eine Außentreppe an der Nordwestfassade des Haupthauses.
Die erforderlichen Stellplätze für 2 Wohneinheiten sind nachgewiesen durch eine Doppelgarage und 2 offene Stellplätze.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind eingehalten, die Erschließung ist gesichert.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Das Grundstück grenzt unmittelbar an das Plangebiet des Bebauungsplanes „Abwinkl“. Dieser wurde erlassen, um die Struktur dieser für die Arbeiter des Kohlebergbaus angelegten Wohnsiedlung zu erhalten. Typische Elemente dieser Bergwerkshäuser sind die Fensterformate, stehend und mit einer Teilung mit 2 Fensterflügeln und mit Putzflächen mit Lisenen entlang der Fenster.
Die Nordostseite des geplanten Gebäudes liegt im direkten Sichtbereich des Bebauungsplanes „Abwinkl“. Die Fenster auf dieser Seite sind stehend mit einer Teilung mit 2 Fensterflügeln oder
als schmale Fenster ausgebildet.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 25.10.2016.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom
25.10.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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9. Bauantrag zur Errichtung eines Windfangs mit Werbeanlage am Gasthof Staudenhäusl
Grundstück Flur-Nr. 31/4, Gemarkung Hausham, Agatharied 10
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Staudenhäusl Betriebsgenossenschaft e.G. möchte an der südlich gelegenen Eingangstür vom Gastraum zur Terrasse einen Windfang mit Werbeanlage anbringen.
Der Windfang hat die Maße: Tiefe 1,10 m, Breite 1,20 m, Höhe 2,30 m und besteht aus einer Aluminiumkonstruktion mit weißen Kunststoffpaneelen.
Bei einem Windfang handelt es sich nicht mehr nur um eine verfahrensfreie Hauseingangsüber-dachung, sondern um eine bauliche Anlage, für die ein Bauantrag zu stellen ist. Als bauliche Anlage gelten Anlagen, die dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
Nach Auskunft der Antragsteller soll der Windfang aber lediglich über die Wintermonate aufgestellt werden, um beim Betreten des Gastraums vom Südeingang her Kälte und Regen abzuhalten.
Da davon auszugehen ist, dass der Winter länger als 3 Monate dauert, handelt es sich aber auch nicht um eine nur vorübergehend aufgestellte Anlage, für die kein Bauantrag zu stellen ist.
Sofern das Gremium sein Einverständnis zur Errichtung eines Windfangs erteilt, ist von den Antragstellern ein formgerechter Bauantrag zu stellen.
Die Werbeanlage hat eine Größe von 1,96 m x 0,51 m und damit eine Fläche von 0,9996 m². Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² sind verfahrensfrei.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einverständnis zur Errichtung des Windfangs mit Werbeanlage am Südeingang des Gasthofs Staudenhäusl während der Wintermonate. Ein Bauantrag ist zu stellen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einverständnis zur Errichtung des Windfangs mit Werbeanlage am Südeingang des Gasthofs Staudenhäusl während der Wintermonate. Ein Bauantrag ist zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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10. Isolierte Abweichung von der Gestaltungssatzung zur Errichtung eines Lärmschutzzauns;
Grundstück Flur-Nr. 1064/3, Gemarkung Hausham
Bauherr: Reichhardt Barbara, Tegernseer Straße 19 b
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
02.11.2016
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Frau Reichhardt beantragt die Errichtung einer Lärmschutzwand auf ihrem Grundstück Flur-Nr. 1064/3 entlang der Tegernseer Straße. Dieser Zaun soll den Verkehrslärm der vorbeiführenden Tegernseer Straße mindern. Gleichzeitig soll er als Schutz für die im Winter am Gebäude entstehenden Schäden durch hochspritzenden Schneematsch dienen.
Der ca. 1,80 m hohe Zaun soll an der Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 20,00 m entlang der Tegernseer Straße im Bereich des Gebäudes und der Terrasse
errichtet werden. Die Lärmschutzwand besteht aus einer Steingitterwand.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken. Nach Art. 57 BayBO handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben.
Nach der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham dürfen Einfriedungen nur als offene
Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 1,20 m errichtet werden. Ausnahmen können aber insbesondere für Lärmschutzwände zugelassen werden.
Daher wäre eine isolierte Befreiung von der Gestaltungsatzung nötig, um die Lärmschutzwand zu errichten.
Das Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Herr Brand, hat folgende Stellungnahme zur Wirksamkeit bzw. Schutzwirkung der Lärmschutzwand abgegeben:
Das Interesse der Bewohner des Grundstücks Tegernseer Straße 19b an einer aktiven Lärmschutzmaßnahme ist bei dem vorhandenen Verkehrsaufkommen von 9700 Kfz/Tag und dem nur sehr geringen Abstand zur Straße auf alle Fälle begründet, da ohne zusätzliche Lärmschutz-maßnahmen von Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für Misch- und Wohngebiete auszugehen ist. Mit der Maßnahme kann zumindest für das Erdgeschoss des Gebäudes und einen Teil des Freibereichs um das Gebäude eine Verbesserung erzielt werden. Eine Höhe von etwa 1,80 m sollte für einen möglichst hochwertigen Lärmschutzeffekt angestrebt werden. Sofern Belange der Ortsgestaltung einer solchen Dimensionierung entgegenstehen, können auch schon geringere Höhen wirksam und sinnvoll sein, soweit mindestens die direkte Sichtverbindung von den Fensteroberkanten des Erdgeschosses zur Straße durch die vorgelagerte Lärmschutzwand unterbrochen wird. Dies sollte durch einen Geländeschnitt nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für die beantragte Lärmschutzwand eine Ausnahme im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 26.06.2010 zu erteilen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für die beantragte Lärmschutzwand eine Ausnahme im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 26.06.2010 zu erteilen. Das erforderliche Sichtdreieck für die Ausfahrt Schlierachstraße/Tegernseer Straße ist freizuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
02.11.2016
|
ö
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informativ
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11 |
zum Seitenanfang
12. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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02.11.2016
|
ö
|
informativ
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12 |
Datenstand vom 27.01.2017 10:44 Uhr