Datum: 13.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 05.12. und 22.12.2016.
2 Freiwillige Feuerwehr Hausham; Bestätigung der Wahl des Kommandanten der FF Hausham und dessen Stellvertreters gem. Art 8 BayFwG
3 Tourismus; Berichterstattung über die Arbeit der ATS und Beschlussfassung über die weitere Beteiligung der Gemeinde Hausham; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Harald Gmeiner anwesend sein
4 Standesamt Hausham; Bestellung von Frau Katharina Harwart zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtes Hausham
5 Widmung eines Raums im Anwesen Huberspitz 1 zum Zweck eines Trauungszimmers; Flur-Nr. 582, Gemarkung Hausham,
6 Einbeziehungssatzung "An der Rainer Straße"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
7 Vollzug der Baugesetze; Bauantrag zum Bau eines Milchviehlaufstalls Grundstück Flur-Nr. 990/0, Gemarkung Hausham, Haslrain 37 Bauherr: Bucher Johann
8 Anträge und Anfragen
9 Informationen des Bürgermeisters

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 05.12. und 22.12.2016.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 05.12.2016 und 22.12.2016.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 05.12.2016 und 22.12.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Freiwillige Feuerwehr Hausham; Bestätigung der Wahl des Kommandanten der FF Hausham und dessen Stellvertreters gem. Art 8 BayFwG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG ist nach Ablauf von sechs Jahren eine Neu- bzw. Wiederwahl der Kommandanten notwendig. Die Neuwahlen führte die Freiwillige Feuerwehr Hausham bei ihrer Dienstversammlung am 21. Januar 2017 im Gasthaus Zierer durch.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Mit Schreiben vom 27. Januar 2017 hat der Kreisbrandrat des Landkreises Miesbach, Herr Anton Riblinger, keine Einwendung gegen die Bestätigung der Kommandanten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Joachim Hamacher, Auerbergstraße 60, 83734 Hausham, zum Kommandanten der FF Hausham und Wahl von Marcus Kober, Brentenstraße 14, 83734 Hausham, zum stellvertretenden Kommandanten der FF Hausham.

Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Kommandant innerhalb eines Jahres nachfolgende Lehrgänge besucht:

- Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr

- Lehrgang für Zugführer

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Joachim Hamacher, Auerbergstraße 60, 83734 Hausham, zum Kommandanten der FF Hausham und Wahl von Marcus Kober, Brentenstraße 14, 83734 Hausham, zum stellvertretenden Kommandanten der FF Hausham.

Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Kommandant innerhalb eines Jahres nachfolgende Lehrgänge besucht:

- Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr

- Lehrgang für Zugführer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Tourismus; Berichterstattung über die Arbeit der ATS und Beschlussfassung über die weitere Beteiligung der Gemeinde Hausham; Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Harald Gmeiner anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 26. März 2015 hat Herr Harald Gmeiner, Geschäftsführer der Alpenregion Tegernsee-Schliersee e.V. (ATS), das Konzept der ATS für die nächsten Jahre vorgestellt. In dieser Sitzung berichtet Herr Gmeiner über die Arbeit und Erfolge der ATS bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Seit 2008 stellt die Gemeinde Hausham der ATS ein operatives Marketingbudget in Höhe von 1.400,-- € jährlich zur Verfügung. Für diesen Betrag übernimmt die ATS die Aufgaben des landkreisweiten Marketings (Messen, Imagekampagnen, Betrieb und Pflege des Internetauftritts, Online-Marketing-Maßnahmen, überregionale Kooperationen wie Deutsche Alpenstraße, Bodensee-Königssee-Radweg, Marktforschung u. ä.) sowie den Betrieb und die Pflege des touristischen web-Auftritts der Gemeinde Hausham.

Herr Gmeiner trägt die Bitte vor, dass die Gemeinde Hausham auch für die nächsten drei Jahre (2017 bis 2019) der ATS jährlich 1.400,-- € zur Verfügung stellt.

Gleichzeitig berichtet Herr Gmeiner über die erfolgreiche Herausgabe des Bürger – und Gästemagazins „Schöne Zeiten“. Dieses Magazin der ATS erscheint mit jährlich drei  Ausgaben (Sommer, Herbst und Winter, Auflage jeweils ca. 35.000 Stück) und berichtet über Besonderheiten der beteiligten Orte und der Region. Ebenso ist der Veranstaltungskalender der beteiligten Orte wesentlicher Bestandteil der Zeitschrift. Um das Fortbestehen sicher zu stellen, ist eine finanzielle Beteiligung der einzelnen Gemeinden in Höhe von jährlich 1.600,-- € zzgl. MwSt. notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

1.
Die Gemeinde Hausham beteiligt sich weiterhin am Marketingbudget der Alpenregion Tegernsee-Schliersee e.V. und stellt hierfür für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils 1.400,-- € zur Verfügung.

2.
Die Gemeinde Hausham beteiligt sich am Bürger- und Gästemagazin „Schöne Zeiten“ in den Jahren 2017 bis 2019 anteilig mit einem Fixbetrag von 1.600,-- € zzgl. g es. MwSt. jährlich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

1.
Die Gemeinde Hausham beteiligt sich weiterhin am Marketingbudget der Alpenregion Tegernsee-Schliersee e.V. und stellt hierfür für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils 1.400,-- € zur Verfügung.

2.
Die Gemeinde Hausham beteiligt sich am Bürger- und Gästemagazin „Schöne Zeiten“ in den Jahren 2017 bis 2019 anteilig mit einem Fixbetrag von 1.600,-- € zzgl. g es. MwSt. jährlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Standesamt Hausham; Bestellung von Frau Katharina Harwart zur Standesbeamtin und zur Leiterin des Standesamtes Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch den Weggang der bisherigen Leiterin des Standesamtes, Frau Petra Süsens, war es notwendig, für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen. Aus diesem Grund wurde zum 01.02.2017 die erfahrene Standesbeamtin, Frau Katharina Harwart, eingestellt. Frau Harwart war bei der Stadt Nürnberg als Standesbeamtin beschäftigt und verfügt über alle erforderlichen Voraussetzungen für die Leitung des Standesamtes.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

1.
Frau Katharina Harwart zum 14.02.2017 als Standesbeamtin zu bestellen.

2.
Frau Katharina Harwart zum 14.02.2017 zur Leiterin des Standesamtes Hausham zu ernennen.

3.
Gleichzeitig wird die Bestellung zur Standesbeamtin und die Ernennung zur Leiterin des Standesamtes Hausham für Frau Petra Süsens widerrufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

1.
Frau Katharina Harwart zum 14.02.2017 als Standesbeamtin zu bestellen.

2.
Frau Katharina Harwart zum 14.02.2017 zur Leiterin des Standesamtes Hausham zu ernennen.

3.
Gleichzeitig wird die Bestellung zur Standesbeamtin und die Ernennung zur Leiterin des Standesamtes Hausham für Frau Petra Süsens widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Widmung eines Raums im Anwesen Huberspitz 1 zum Zweck eines Trauungszimmers; Flur-Nr. 582, Gemarkung Hausham,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2015 wurde beschlossen, einen Raum im Anwesen Huberspitz 1, Almbad Huberspitz, als Trauungszimmer zur Vornahme von standesamtlichen Eheschließungen und zur Begründung von Lebenspartnerschaften zu widmen. Ein konkreter Raum wurde nicht benannt.
Geeignet als Trauungszimmer ist insbesondere die überdachte, auf 3 Seiten geschlossene Terrasse. Allerdings verläuft die Gemeindegrenze zwischen Hausham und Schliersee durch die Terrasse. Deshalb wurde im Anwesen Huberspitz 1 die Gemeindegrenze am 17.08.2016 vom Vermessungsamt vermessen und gekennzeichnet und die Eignung der Terrasse von der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde rechtlich geprüft. Demnach ist entscheidend, dass sich das Brautpaar und der Standesbeamte im Haushamer Teil des Raumes befinden, die Gäste können sich auch im Schlierseer Teil des Raumes aufhalten. Der Grenzverlauf im Raum ist deutlich sichtbar zu machen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die überdachte Terrasse auf der Grundlage der amtlichen Vermessung vom 17.08.2016 im Anwesen Huberspitz 1, Almbad Huberspitz, als Trauungszimmer zur Vornahme von standesamtlichen Eheschließungen und zur Begründung von Lebenspartnerschaften zu widmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die überdachte Terrasse auf der Grundlage der amtlichen Vermessung vom 17.08.2016 im Anwesen Huberspitz 1, Almbad Huberspitz, als Trauungszimmer zur Vornahme von standesamtlichen Eheschließungen und zur Begründung von Lebenspartnerschaften zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Einbeziehungssatzung "An der Rainer Straße"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die im Bau- und Umweltausschuss vom 25.01.2017 behandelten Stellungnahmen wurden in die Satzung eingearbeitet. Die geänderte Satzung wurde in der Zeit vom 30.01. – 10.02.2017 den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen einer eingeschränkten Beteiligung erneut vorgelegt.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 13.02.2017

Die Einwände und Empfehlungen der unteren Naturschutzbehörde aus der Stellungnahme vom 04.01.2017 wurden aufgenommen und von der Gemeinde entsprechend in die Planunterlagen eingearbeitet. Damit bestehen von Seiten der unteren Naturschutzbehörde keine weiteren Einwände und Bedenken mehr gegen die Satzung.

Die weiteren Fachbehörden am Landratsamt Miesbach haben erklärt, keine Äußerung abzugeben oder keine Bedenken geäußert.

Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 01.02.2017

Da die Maßnahmen zum Schutz des Biotops und des Kochbachs mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen und in den Festsetzungen zur Freiflächengestaltung berücksichtigt wurden, die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Landschafts-schutzgebietes möglich ist und sich die untere Bauaufsichtsbehörde nicht negativ zur bau-planungsrechtlichen Zulässigkeit und zum Umgriff geäußert hat, steht die Satzung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

E.ON SE, Immobilien/Montan,

keine Äußerung


Dingliche Sicherungen im Grundbuch
Die von der Unteren Naturschutzbehörde geforderte dingliche Sicherung der Ausgleichsflächen und die vom ZAS geforderte dingliche Sicherung der Versorgungsleitungen liegen noch nicht vor, die Notartermine hierfür sind für diese Woche anberaumt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung „An der Rainer Straße“ in der Fassung vom 25.01.2017 als Satzung.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung „An der Rainer Straße“ in der Fassung vom 25.01.2017 als Satzung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

7. Vollzug der Baugesetze; Bauantrag zum Bau eines Milchviehlaufstalls Grundstück Flur-Nr. 990/0, Gemarkung Hausham, Haslrain 37 Bauherr: Bucher Johann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 990/0 südlich im Anschluss an die Maschinenhalle einen Milchviehlaufstall mit Melkhaus und Kälberstall zu errichten.
Der Laufstall hat die Maße 46,30 m x 26,10 m, Traufhöhe westseitig 4,75 m, daran schließen sich ein teilüberdachter Auslauf mit 24,82 m x 6,75m sowie das Melkhaus mit 32,55 x 11,23 m, Wandhöhe 4,25 m an. Der Kälberstall ist 28,45 m lang und 7,50 m breit, Traufhöhe nordseitig 3,75m und südseitig 4,88 m.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Flächennutzungsplan das Areal als landwirtschaftliche Fläche ausweist und die Erschließung gesichert ist durch Eigenwasser und Kleinkläranlage.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö informativ 8
zum Seitenanfang

9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2017 ö informativ 9

Sachverhalt

Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung:

Am 18.01.2017 ereignete sich mit dem   Bauhoffahrzeug MB – GH 102  ein Unfall, bei dem dieses Fahrzeug mit Streukiste und Schneepflug  schwer beschädigt wurde.

Nach Begutachtung steht fest, dass bei diesem  Fahrzeug  ein Totalschaden vorliegt.

Die Abrechnung mit der Kfz-Versicherung erfolgt zum Zeitwert.

Zur Sicherstellung des gemeindlichen Winterdienstes wurde im Rahmen einer dringlichen Anordnung die Ersatzbeschaffung einer Streukiste mit einem Betrag von 15.592,00 € sowie eines Schneepfluges von 6.426,00 € vorgenommen.

Datenstand vom 21.03.2017 08:34 Uhr