Datum: 24.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vorlage der Jahresrechnung 2016
3 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016
4 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Widmung einer Straßenfläche im Ortsteil Eckart/Rettenbeck; betroffene Fl.Nrn.: 299/3, 299/4 und 367, Gem. Hausham
5 Standesamt Hausham; Bestellung von Frau Sylvia Heyder zur Standesbeamtin
6 Umbau der Kreissparkassenfiliale Schlierseer Straße, Entscheidung bzgl. des weiteren Vorgehens zum Umbaukonzept des Ingenieurbüros Wagenpfeil
7 Katholischer Kindergarten Ich & Du Agatharied; Zustimmung zur Vertragsübernahme
8 Breitbandausbau; Informationen zum Sachstand und Entscheidung über das weitere Vorgehen
9 Friedhof Hausham;
9.1 Errichtung einer neuen Urnen-Stelengrabanlage und einer Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage
9.2 Errichtung neuer Urnenstelen mit Urnennischen
9.3 Wald-/Baumbestattungen im Friedhof Hausham
10 Bebauungsplan Nr. 40 "Obere Tiefenbachstraße Süd"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
11 Bauantrag zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte; Grundstück: Flur-Nr. 1169/16, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 8 Bauherr: Max Fendl, Haus in Holz GmbH
12 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes in einen Schuh- und Textilmarkt; Grundstück: Flur-Nr. 1169/3, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 6 Bauherr: Herrmann und Holzner GmbH
13 Soziale Stadt; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise; Bolzplatz , Fußgängersteg; Ortsentwicklungskonzept für das Gemeindegebiet
14 Anträge und Anfragen
15 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.06.2017.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.06.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Vorlage der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2016 wird dem Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO vorgelegt.

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3. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 3

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016.

Die Deckung ist durch über- und außerplanmäßige Einnahmen sowie  durch Minderausgaben gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016.

Die Deckung ist durch über- und außerplanmäßige Einnahmen sowie  durch Minderausgaben gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Widmung einer Straßenfläche im Ortsteil Eckart/Rettenbeck; betroffene Fl.Nrn.: 299/3, 299/4 und 367, Gem. Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Seit Jahren gibt es vor allem baurechtliche Probleme wegen der fehlenden Widmung im Bereich Rettenbeck/Eckart. Jetzt besteht Einverständnis mit den betroffenen Grundstückseigentümer zumindest Teilflächen zu widmen.

Betroffene Grundstücke bzw. Teilflächen:

Fl.Nr. 299/3, Gem. Hausham, Eigentümer: Hans Ostner, Eckart 25 a

Durchfahrt durch das Grundstück ab dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 299/4, Gem. Hausham, bis zum Grundstück Fl.Nr. 367, Gem. Hausham.

Fl.Nr. 367, Gem. Hausham, Eigentümer: Sebastian Brenner, Rettenbeck 25

Anbindung von der Durchfahrt durch das Grundstück Ostner bis zur Einfahrt in das Grundstück Schreinerei Eham. Grundsätzlich entlang der Ostseite des Grundstücks Fl.Nr. 299/3, Gem. Hausham, in einem Ausmaß von 3,00 m.
Zusätzlich soll das Grundstück Fl.Nr. 367/2, Gem. Hausham, mit einer Breite von 6,00 m für die Einfahrt und gleich anschließend mit der Breite von den zwei nördlichen Stellplätzen an der öffentlichen Straße liegen.

Fl.Nr. 299/4, Gem. Hausham, Eigentümer: Gemeinde Hausham

Das gesamte vermessene Grundstück.


Der Straßenbereich soll als Ortsstraße gewidmet werden. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Hausham.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das Teilstück der Straße zum Anwesen Rettenbeck 25 als Ortsstraße (Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Hausham) zu widmen. Die Widmung erfolgt entsprechend dem  in der Anlage beigefügten Lageplan.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Teilstück der Straße zum Anwesen Rettenbeck 25 als Ortsstraße (Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Hausham) zu widmen. Die Widmung erfolgt entsprechend dem  in der Anlage beigefügten Lageplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Standesamt Hausham; Bestellung von Frau Sylvia Heyder zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Geschäftsbetriebes im Standesamt Hausham ist es aufgrund der hohen Anzahl von Geburten und Sterbefällen dringend erforderlich, eine zusätzliche Vollzeitkraft, die über die erforderlichen Unterschriftsbefugnisse verfügt, einzusetzen.

Die Fallzahlen im Standesamt Hausham haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:


Geburten
Sterbefälle
Eheschließungen
2013
770
396
25
2014
827
398
22
2015
892
439
23
2016
1019
438
32
   Schätzung für 2017
1300
450
30


Frau Sylvia Heyder  ist seit dem 01.09.2016 mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit bzw. seit dem 01.12.2016 Vollzeit  als Mitarbeiterin  im Standesamt beschäftigt.

Sie  ist in der Zwischenzeit mit den einschlägigen Arbeiten hinreichend vertraut. In der Zeit vom 08.05.2017 bis 19.05.2017 hat Frau Heyder  mit Erfolg am Grundseminar mit Prüfung für neu zu bestellende Standesbeamte an der Bayerischen Verwaltungsschule teilgenommen.

Da Frau Heyder über die für die Bestellung geforderte Vorbildung (Beamtin der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen der dritten Qualifikationsebene bzw. Angestelltenlehrgang AL II)  nicht verfügt, ist eine Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Miesbach gem. § 2 Abs. 2 PStVollzV notwendig.

Diese Ausnahmegenehmigung wurde durch das Landratsamt Miesbach als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.07.2017 zum 01.08.2017 erteilt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, Frau Sylvia Heyder mit Wirkung ab 01.08.2017 als Standesbeamtin zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Sylvia Heyder mit Wirkung ab 01.08.2017 als Standesbeamtin zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Umbau der Kreissparkassenfiliale Schlierseer Straße, Entscheidung bzgl. des weiteren Vorgehens zum Umbaukonzept des Ingenieurbüros Wagenpfeil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 6

Sachverhalt

Am 06.07.2017 wurde das Gebäude der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee nochmals mit einigen Damen und Herren des Gemeinderats und der Verwaltung besichtigt.

Der nächste Schritt ist nun, dass das Planungsbüro KPS Wagenpfeil Architekten beauftragt wird, die weitere Planung auf der Grundlage eines bestimmten Konzepts vorzunehmen.

Außerdem die Leistungen der weiteren fachlich Beteiligten zu koordinieren.

Ferner soll Frau Olivia Mayr mit der Erstellung des Brandschutznachweises beauftragt werden.

Herr Wagenpfeil ist in der heutigen Sitzung anwesend.

Herr Wagenpfeil geht nochmals auf Folgendes ein:

  • Umbaukosten, wie sie zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung prognostiziert wurden.

  • Vergleich dieser Kosten mit den Kosten zum aktuellen Zeitpunkt.

  • Darstellung dreier Varianten (kleine Variante „Alternative I“, mittlere Variante „Alternative II“, große Variante „Alternative III“). Dabei wird vor allem auf die veränderte Situation beim Standesamt eingegangen.

Zu dieser Situation der gestiegenen Anforderungen im Standesamt:

Wie aus der Presse bekannt wurde, haben mehrere Kliniken in den letzten Monaten die Geburtsstationen geschlossen.

Es ergibt sich daher eine geänderte Lage, auf die wir reagieren müssen.

Im Jahr 2016 wurden durch das Standesamt der Gemeinde Hausham insgesamt 1.019 Geburten beurkundet.

Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 23.07.2017) liegen 675 zu bearbeitende Geburten vor. Wir rechnen damit, dass sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung der Geburten um etwa 1/3 ergibt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Die Verwaltung wird beauftragt, die von dem Planungsbüro KPS Wagenpfeil Architekten vorgestellte Variante groß „Alternative III“ weiter zu verfolgen.






Beschlussvorschlag 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die von dem Planungsbüro KPS Wagenpfeil Architekten vorgestellte Variante mittel „Alternative II“ weiter zu verfolgen.



Beschlussvorschlag 3:
Der Gemeinderat beschließt, eine Klimatisierung des Gebäudes vorzunehmen.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, die von dem Planungsbüro KPS Wagenpfeil Architekten vorgestellte Variante groß „Alternative III“ weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die von dem Planungsbüro KPS Wagenpfeil Architekten vorgestellte Variante mittel „Alternative II“ weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, eine Klimatisierung des Gebäudes vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

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7. Katholischer Kindergarten Ich & Du Agatharied; Zustimmung zur Vertragsübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit der Einrichtung der Katholischen Kirche, dem Kindergarten „Ich und Du“ besteht eine Defizitvereinbarung.

Dies ist so üblich und für die Gemeinde auch verpflichtend.

Die Defizitvereinbarung ist auf den 01.03.2013 datiert.

Der Pfarrverband Hausham-Agatharied teilte uns mit, dass ein Kindertagesstätten-Verbund gegründet wird.

Dieser Kita-Verbund umfasst die Pfarrverbände Miesbach, Oberes Leitzachtal und Hausham-Agatharied.

Wir wurden nunmehr gebeten, der Vertragsübernahme zuzustimmen.

Die Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt in Miesbach wird in die Vereinbarung eintreten.

In wirtschaftlicher Hinsicht wird sich für die Gemeinde nichts ändern.

Es werden lediglich die Defizite übernommen, die in der Kindergarten-Einrichtung „Ich und Du“ in Agatharied entstehen. Insoweit wird eine getrennte Buchführung erfolgen.

An den getroffenen Vereinbarungen zwischen der bisherigen Träger Kirchenstiftung und der Gemeinde ändert sich nichts.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Vertragsübernahme zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vertragsübernahme zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Breitbandausbau; Informationen zum Sachstand und Entscheidung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Müller von der Fa. Corwese informiert den Gemeinderat über den derzeitigen Stand des Breitbandausbaus. Gleichzeitig zeigt er die Möglichkeit eines zweiten Einstiegs in das Auswahlverfahren im Rahmen des neuen Förderverfahrens auf .        

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den zweiten Einstieg in das Auswahlverfahren im Rahmen des neuen Förderverfahrens gemäß der Bayrischen Breitbandrichtlinie auf Basis des Ausbauvorschlages der Fa. Corwese. Die Planung der Haushaltsmittel beruht auf Basis der Kostenschätzung der Fa. Corwese.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den zweiten Einstieg in das Auswahlverfahren im Rahmen des neuen Förderverfahrens gemäß der Bayrischen Breitbandrichtlinie auf Basis des Ausbauvorschlages der Fa. Corwese. Die Planung der Haushaltsmittel beruht auf Basis der Kostenschätzung der Fa. Corwese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Friedhof Hausham;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 9
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9.1. Errichtung einer neuen Urnen-Stelengrabanlage und einer Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Sowohl die Urnen-Stelengrabanlage als auch die Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage sind voll belegt. Da beide Urnenbestattungsangebote weiterhin nachgefragt werden und damit Bedarf besteht, hat die Verwaltung Vorschläge für weitere Standorte erarbeitet. Die beiden Anlagen können wieder vom gemeindlichen Bauhof errichtet werden.

Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage

Geeignet ist die durch Grabauflassungen frei gewordene Fläche am Ostrand. Hier kann eine
ca. 6,00 – 7,00 m tiefe und 7,00 – 7,50 m breite Anlage für ca. 56 Urnenplätze angelegt werden. Pro Urnenplatz soll wieder eine 2-er Belegung angeboten werden.

Urnen-Stelengrabanlage

Entlang des Nagelbachs sollen im Grünstreifen insgesamt 6 – 7 kleinere Anlagen mit 4 – 6 Stelen entstehen. Da die Anlage durch Büsche vom Nagelbach getrennt ist, soll die Fläche vor den Stelen an Stelle von Zierkies, der hier sehr schnell grün wird, gepflastert werden. Aus diesem Grund und aufgrund der Höhendifferenz sind auch mehrere kleinere Stelenanlagen geplant. Zwischen den Stelenanlagen können Bänke aufgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, eine Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage am Ostrand zu errichten sowie eine Urnen-Stelengrabanlage entlang des Grünstreifens am Nagelbach. Die Verwaltung und der Bauhof werden mit der Errichtung der Anlagen beauftragt, die genaue Ausführung wird noch im Rahmen eines Ortstermins besprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage am Ostrand zu errichten sowie eine Urnen-Stelengrabanlage entlang des Grünstreifens am Nagelbach. Die Verwaltung und der Bauhof werden mit der Errichtung der Anlagen beauftragt. Die genaue Ausführung, auch zu der Frage ob der Umgriff der Anlage gepflastert oder mit Zierkies versehen werden soll, wird noch im Rahmen eines Ortstermins besprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9.2. Errichtung neuer Urnenstelen mit Urnennischen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Die in den Pavillons befindlichen 336 Urnennischen sind alle belegt. Eine Bestattung in einer Urnennische wird aber weiterhin nachgefragt.
Durch die Entfernung der Hecke am Westrand ist ein ca. 60 m² großer Bereich entstanden, in
dem die Errichtung einzelner Urnenstelen mit Urnennischen möglich ist.

Es wurden von der Firma Weiher und der Firma Walz Gestaltungsvorschläge zur Errichtung der Urnenstelen eingeholt. Von der Errichtung einer Urnenwand wird abgesehen, da damit der freie Blick in Richtung angrenzende Wiese mit dahinterliegendem Wald, der seit der Entfernung der Hecke gegeben ist, wieder verbaut werden würde.

Die einzelnen Stelen bestehen aus einer Steinverkleidung in Granit, ebenso wie die Urnengrabtafeln.
Das Konzept der Firma Weiher sieht abgestufte Stelengruppen mit jeweils 10 Nischen vor mit
einer Breite von 1,60 Meter und einer Höhe von 1,10 – 1,60 Meter. Da es sich bei den Nischen
um einzelne Würfel handelt, können diese allerdings auch anders angeordnet werden.

Die Firma Walz bietet einzelne Urnenstelen für jeweils 16 Nischen an mit den Maßen 0,85 x 0,85 Meter und einer Höhe von ca. 2,30 Meter. Auf der zur Verfügung stehenden Fläche können je nach Bedarf bis zu 7 Stelen errichtet werden.

Beschlussvorschlag

Die Entscheidung zurückgestellt, bis ein Ortstermin zur Besichtigung durchgeführt wurde.

Beschluss

Die Entscheidung zurückgestellt, bis ein Ortstermin zur Besichtigung durchgeführt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9.3. Wald-/Baumbestattungen im Friedhof Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Ein neuer Trend im Bereich der Urnenbestattungen ist die Baumbestattung. Hierbei wird die Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes bestattet. 
Im Friedhof Hausham werden aktuell vier Möglichkeiten zur Urnenbeisetzung angeboten, Urnen-Erdgrab, Urnennische, Urnen-Stelengrab und Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage. Um als weitere Bestattungsmöglichkeit eine Baumbestattung an einem Gemeinschaftsbaum anzubieten, wäre die Anlegung eines Baumfeldes an der südöstlichen Grundstücksgrenze gegenüber Feld XIV möglich. Die Bestattung an einem Einzel- oder Familienbaum wird aufgrund des begrenzten Platzangebots nicht möglich sein.
 
In Frage kommen für diese Art der Bestattung:

Bestattung ohne Kennzeichnung des Urnenplatzes:
Die Aschenreste werden in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt, eine Namenstafel wird am Baum oder einer Grabstele, ähnlich der Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage, angebracht. Diese Naturbestattung ist der Grundgedanke der Baumbestattung, da so die Grabstelle naturbelassen bleibt und die Asche wieder in den Naturkreislauf übergeht.

Bestattung im Rohrsystem:
Ins Erdreich werden Rohre eingebracht, die mit einer Abdeckplatte verschlossen werden. Die Abdeckplatte kann mit den Daten des Verstorbenen graviert werden und es besteht die Möglichkeit, auch mehrere Urnen in die Rohre einzubringen (Familiengrab).        

Beschlussvorschlag

Die Entscheidung wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zur Besichtigung durchgeführt wurde.

Beschluss

Die Entscheidung wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zur Besichtigung durchgeführt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bebauungsplan Nr. 40 "Obere Tiefenbachstraße Süd"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.05.2017 den Entwurf für diesen Bebauungsplan gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach, Architektur/Städtebau/Denkmalschutz, Schreiben vom 12.07.2017

Grundsätzlich besteht aus ortsplanerischer Sicht mit dem vorliegenden Entwurf Einverständnis.
Allerdings sind die geplanten Wandhöhen sowohl im GE 1 mit 8,10 m als auch im GE 2 mit
7,70 m deutlich zu hoch. Hier sollte eine Wandhöhe von jeweils 6,75 m ausreichend Raum bieten. Unverständlich und ortsplanerisch nicht zu befürworten ist der „Baugrenzensprung im GE 2“.
Auch die Größe für einzelne Werbeanlagen mit bis zu 9 m² erscheint reichlich überdimensioniert. Die Hälfte, sprich 4,5 m², reicht aus.

Stellungnahme der Gemeinde:
Für das Gebäude im GE 2 kann aufgrund der Nutzung als Werkstatt für einen Zimmereibetrieb die Wandhöhe nicht reduziert werden. Die Gebäudehöhe im GE 1 (Haus Nord) wird aufgrund einer gemeinsamen Besprechung mit dem Bauwerber und dem Kreisbaumeister auf 7,60 m reduziert. Eine weitere Reduzierung der Wandhöhe ist nach Aussagen des Bauwerbers nicht möglich, da das Gebäude barrierefrei mit einem Aufzug versehen wird und die technischen Anlagen hierfür eine bestimmte Höhe bedingen.
Die Festsetzung der Größe der Werbeanlagen entspricht den Festsetzungen des BPL Nr. 39.
Der Baugrenzensprung ist bedingt durch die Lage des Gebäudes im Plangebiet.

Landratsamt Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 21.06.2017

Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen das beantragte Vorhaben, eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße MB 8 ist jedoch soweit möglich zu vermeiden.
Hinsichtlich der Zufahrten sind die erforderlichen Sichtfelder stets freizuhalten und die sonstigen notwendigen baulichen Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere die Vorgaben des Landrats-amtes Miesbach, Team 12.4 Kreisstraße, Tiefbau und Bauhof, als Vertreter des Landkreises als Straßenbaubehörde der Kreisstraße MB 8.
Hinsichtlich der Anlage von Fuß- und Radwegverbindungen wird eine Berücksichtigung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) empfohlen, siehe Auszug zu den erforderlichen Breiten (Gehweg mind. 1,50 m, Geh- und Radweg mind. 2,50 – 3,00 m).
Im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist zu prüfen, ob eine Weiterführung/Anbindung des Gehweges nach Westen empfehlenswert ist.
Bei der Gestaltung und dem Unterhalt der Aus-/Zufahrten ist im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für ausreichende Sichtbeziehungen zu sorgen.
Diesbezüglich wird die Anwendung der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RAST 06) empfohlen. Hier gilt insbesondere der Abschnitt 6.3.9.3 der RAST 06 zu Sichtfeldern.
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Planungen der Straßenführung sowie die Umgestaltung des Gehweges erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Miesbach, Tiefbauamt. Die fachlichen Hinweise bzgl. der Sichtflächen werden an das Planungsbüro weitergeleitet. Die durchzuführenden Umbaumaß-nahmen werden in Absprache mit dem Landratsamt Miesbach als zuständige Straßenbaubehörde erfolgen.

Landratsamt Miesbach, Kreisstraßen, Tiefbau & Bauhof, Schreiben vom 12.07.2017

Aufgrund der Zuständigkeit als Straßenbaulastträger der Kreisstraße MB 8, Obere Tiefenbach-straße, bitten wir um Beteiligung an den Straßen- und Tiefbauplanungen hinsichtlich der Kreisstraße MB 8.

Stellungnahme der Gemeinde:
Sowohl die Straßenplanung als auch die Ausführung der Tiefbauarbeiten wird bereits im Vorfeld mit dem Landratsamt, Tiefbauamt abgesprochen.

Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 07.07.2017
Keine Äußerung

Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 29.06.2017

Gegen die Planung bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Einwände. Im Wesentlichen handelt es sich um Über- und Erweiterungsplanung einer gewerblichen Bestandssituation. Da die ausgewiesenen Gewerbeflächen seit jeher (Gemengelage) an Wohn-bauflächen und gemischte Bauflächen angrenzen, sind die konkreten Auswirkungen der Umplanung zu ermitteln und die notwendigen Regelungen zum Immissionsschutz zu treffen. Dabei ist die Lärm-Summenwirkung aller im näheren Umfeld gelegenen Gewerbenutzungen zu berück-sichtigen und auch der Verkehrslärm auf der Erschließungsstraße zu betrachten.
Der Bauherr hat zur Klärung der Immissionsschutzfragen bereits ein Schallgutachten in Auftrag gegeben, welches mittlerweile vorliegt.
Der Bebauungsplan schafft Baurecht für zusätzliche Gewerbegebäude auf der Flur-Nr. 1169/16. Hier sollen nach jetzigem Stand eine Zimmerei sowie ein Büro- und Gewerbehaus mit einem Gastronomiebereich entstehen. Im Bestandsgebäude des ehem. Lidl-Marktes (SO 2 „großflächiger Einzelhandel“) auf Flur-Nr. 1169/3 ist ein Schuhmarkt vorgesehen. Die Nutzungen im westlich gelegenen SO 1 „Einkaufszentrum“ bleiben nach jetzigem Stand unverändert.
In der schalltechnischen Untersuchung der Hentschel Consult GmbH von Juni 2017 wurden in plausibler Weise zum Schutz der Nachbarschaft für die vier Teilflächen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der Lärmvorbelastung und der vorhandenen Betriebsgenehmigungen auf Fläche SO 1 die zulässigen Geräuschkontingente ermittelt und auch die auf die Immissionsorte im Planungsbereich jeweils einwirkende Immissionsbelastung untersucht.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die vorgeschlagenen Emissionskontingente einen angemessenen Immissionsschutz für die benachbarte Bebauung sicherstellen. Der Gutachter konnte nachweisen, dass die Kontingente für die konkreten Vorhaben ausreichend bemessen sind und unter Beachtung üblicher baulicher und organisatorischer Maßnahmen realistisch einhaltbar sind. Zudem wurde nachgewiesen, dass sich an den Immissionsorten im Geltungsbereich durch die benachbarten Betriebe und den Straßenverkehr keine Überschreitungen des schalltechnischen Orientierungswerts für ein Gewerbegebiet ergeben.

Zusammenfassend empfehlen wir, die vom Gutachter erarbeiteten Formulierungen für die Begründung, Festsetzungen, Hinweise in der vorgeschlagenen Form in den Bebauungsplan zu übernehmen.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde Hausham nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die vom Gutachter erarbeiteten Formulierungen sind bereits eingearbeitet.

Landratsamt Miesbach, Wasser- und Bodenschutzrecht, Schreiben vom 13.07.2017

In den Jahren 2006 und 2007 erfolgte auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1169/31 und 1169/3 ein durch die HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG, Harburg, fachlich begleiteter geordneter Rückbau des ehem. Fabrikgeländes der Gassner GmbH & Co. KG. Gemäß Gutachten vom 13.06.2007 wurden durch Bodenluftabsaugung und Aushub alle bekannten und im Rahmen der Rückbauarbeiten festgestellten Kontaminationsherde geprüft und saniert. Der Fall wurde unter fachlicher Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim und des Gesundheitsamtes im LRA Miesbach im Jahr 2007 abgeschlossen.
Auf dem Nachbargrundstück Flur-Nr. 1159/1 fanden in den Jahren 1988 und 1989 Bodenverun-reinigungen durch chlorierte Kohlenwasserstoffe statt. Laut vorliegenden Unterlagen fand eine Sanierung in Form von Bodenluftabsaugung statt, die 1989 abgeschlossen wurde.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde Hausham nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Regierung von Oberbayern, München, Schreiben vom 28.06.2017

  • Planung …..

  • Berührte Belange
Einzelhandel

Der geplante Bekleidungs- und Schuhmarkt befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bestehenden neun Einzelhandelsbetrieben im Westen (fußläufige Entfernung zwischen 50 m und 180 m), den beiden Outlet-Betrieben im Osten (ca. 90 m) und den beiden geplanten Lebensmittel-märkten direkt gegenüber nördlich der Oberen Tiefenbachstraße (ca. 70 m).
Es ist somit davon auszugehen, dass alle Einzelhandelsbetriebe entlang der Oberen Tiefenbach-straße für Kunden – auch aus den umliegenden Orten (z.B. Schliersee) – insgesamt als attraktiv zu bewerten sind und in räumlich-funktionalem Zusammenhang stehen. Eine große Werbetafel an der Abzweigung von der B 307 in die Obere Tiefenbachstraße weist zudem auf alle bestehenden Betriebe hin. Es handelt sich somit bei allen Einzelhandelsbetrieben um eine überörtlich raumbedeutsame Agglomeration im Sinne des LEP. Deshalb sind alle Betriebe im Bereich der Oberen Tiefenbachstraße als ein Einzelhandelsgroßprojekt zu bewerten.

Bewertung anhand der Einzelhandelsziele des LEP
Lage im Raum
Gem. LEP 5.3.1 (Z) dürfen Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden. Abweichend sind Ausnahmen zulässig für Nahversorgungsbetriebe bis 1.200 m² Verkaufsfläche in allen Gemeinden.
Die Gemeinde Hausham liegt gem. LEP 2.2.1 (Z) im allgemeinen ländlichen Raum und ist gem. LEP 2.1.5 (Z) gemeinsam mit Miesbach als Mittelzentrum ausgewiesen. Damit sind das bestehende Einzelhandelsgroßprojekt sowie der geplante Bekleidungs- und Schuhmarkt in der Gemeinde Hausham grundsätzlich möglich.

Lage in der Gemeinde
Die Flächenausweisung hat an städtebaulich integrierten Standorten zu erfolgen (LEP 5.3.2 (Z)). Bei vorliegendem Standort an der Oberen Tiefenbachstraße handelt es sich um eine städtebaulich integrierte Lage, die direkt an einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen angrenzt, über einen anteiligen fußläufigen Einzugsbereich und eine ortsübliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr verfügt.

Verkaufsfläche
Durch Flächenausweisungen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Einzelhandelsgroßprojekte nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Soweit sortimentsspezifische Verkaufsflächen die landesplanerische Relevanzschwelle überschreiten, dürfen Einzelhandels-großprojekte, soweit in ihnen Nahversorgungsbedarf oder sonstiger Bedarf verkauft wird, 25 v.H. und soweit in ihnen Innenstadtbedarf verkauft wird, für die ersten 100.000 Einwohner 30 v.H. der sortimentsspezifischen Kaufkraft im einschlägigen Bezugsraum abschöpfen (LEP 5.3.3 (Z)).

Gem. LEP 5.3.3 (Z) ist für Innenstadtbedarf (u.a. Bekleidung und Schuhe) eine Quote von 30 %
für die ersten 100.000 Einwohner zulässig.
In den Festsetzungen des Bebauungsplans wird für den Bekleidungs- und Schuhmarkt eine Gesamtverkaufsfläche von max. 1.200 m² angegeben. Eine Differenzierung der Verkaufsflächen nach einzelnen Sortimenten erfolgt nicht.
Für das Sortiment Bekleidung ist die geplante Verkaufsfläche von max. 1.200 m² am Standort grundsätzlich möglich.
Da die Verkaufsfläche des bestehenden Deichmann-Schuhgeschäfts 386 m² beträgt, ergibt sich – gemessen an der zulässigen Abschöpfungsquote gem. LEP – für das Sortiment Schuhe eine max. Verkaufsfläche von 460 m².

  • Ergebnis
Die Errichtung eines Bekleidungs- und Schuhmarkts am Standort an der Oberen Tiefenbachstraße mit einer Verkaufsfläche von max. 1.200 m² ist mit den Einzelhandelszielen gem. 5.3 des LEP vereinbar, sofern die Verkaufsfläche für das Sortiment Schuhe auf max. 460 m² begrenzt wird.

Planungsverband Region Oberland, Schreiben vom 30.06.2017

Auf Vorschlag unserer Regionsbeauftragten schließen wir uns der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 28.06.2017 an.

IHK für München und Oberbayern, Schreiben vom 16.06.2017

Mit der Ausweisung des SO 1 sind wir einverstanden, nachdem es sich hier um bereits bestehende Verkaufsflächen handelt. Was das SO 2 betrifft, halten wir es für notwendig, dass das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung durch die Regierung von Oberbayern beachtet wird. Da uns die Flächenaufteilung der 1.200 m² zwischen Schuhen und Textilien nicht bekannt ist, können wir bezüglich der Verträglichkeit keine Aussage machen.
Mit der Ausweisung des GE 1 und GE 2 sind wir unter der Voraussetzung einverstanden, dass dort keine Einzelhandelsflächen entstehen, da ansonsten hier eine Flächenagglomeration stattfindet, die zuviel Kaufkraft aus den integrierten Lagen von Hausham abfließen lässt.

Stellungnahme der Gemeinde (zu Regierung, Planungsverband, IHK)
Die Gemeinde nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.
1) SO 2
Die Errichtung eines Bekleidungs- und Schuhmarktes durch den Investor „Markenschuh Herrmann“ ist ausdrücklich erwünscht. Bei dem Warenangebot des Investors handelt es sich um Waren namhafter Markenhersteller. Die gemeinsame Prüfung mit dem bereits im Bestand vorhandenem Warenangebot im Bereich der Oberen Tiefenbachstraße erscheint deshalb nicht sachgerecht und unverhältnismäßig. Soweit sich im Bereich der Oberen Tiefenbachstraße bereits ein Anbieter für Schuhe befindet ist hierzu anzumerken, dass sich das Warenangebot und der Kundenkreis, der von diesem Geschäft angesprochen werden soll, deutlich von dem Markenmode- und Schuhkonzept unterscheiden. Zudem besteht eine klare räumliche Trennung, auch mit getrennter Zufahrt und eigenem Parkplatz.
Eine  separate Festsetzung der Verkaufsflächen für Schuhe und Textil im Plangebiet erfolgte bislang nicht. Ob eine derartige Aufteilung sachgerecht ist, ist fraglich. Das Verkaufskonzept der Firma Herrmann ist gerade darauf ausgerichtet, dass auf einer großen Verkaufsfläche Markenmode und Markenschuhe angeboten werden. Es erfolgt ein Verkauf in einer „Shop in Shop“ – Ausgestaltung.
Grundsätzlich sind aber die Einzelhandelsziele des LEP zu beachten. Nach der bisherigen Einschätzung der Regierung von Oberbayern sind für den Standort Obere Tiefenbachstraße Süd folgende Verkaufsflächen zulässig:
Textilien 1.200 m², Schuhe 460 m², Lederwaren und Taschen 120 m².
Nr. 3.2.3 der Festsetzungen durch Text soll deshalb wie folgt ergänzt werden:
Die maximal zulässige Verkaufsfläche für die einzelnen Sortimente orientiert sich an den Richtlinien des LEP. Im SO 2 sind folgende Verkaufsflächen zulässig:
Textilien 1.200 m², Schuhe 460 m², Lederwaren und Taschen 120 m².

2) GE 1 und GE 2
Eine Flächenagglomeration liegt nach der derzeitigen Meinung der Regierung von Oberbayern,
die auch in deren Stellungnahme zum Ausdruck gebracht wurde, bereits vor.
Die Grundstücke 1169/3 und 1169/16 sind mit einer im Grundbuch eingetragenen Gewerbe-betriebsbeschränkung belastet. Aufgrund des notariellen Kaufvertrages dürfen keine Lebensmittel und Blumen verkauft werden. Ausgenommen hiervon sind der Verkauf von Feinkostartikeln, Delikatessen oder Destillaten auf einer Verkaufsfläche von jeweils höchstens 130 m² je einzelnem Ladengeschäft bzw. von insgesamt höchstens 130 m² Verkaufsfläche bei mehreren zusammen genutzten Ladengeschäften.
Nach Nr. 4.1 wird folgende Nr. 4.2 eingefügt:
4.2 Gewerbebetriebsbeschränkung
Die Grundstücke 1169/3 und 1169/16 sind mit einer im Grundbuch eingetragenen Gewerbe-betriebsbeschränkung belastet. Aufgrund des notariellen Kaufvertrages dürfen keine Lebensmittel und Blumen verkauft werden. Ausgenommen hiervon sind der Verkauf von Feinkostartikeln, Delikatessen oder Destillaten auf einer Verkaufsfläche von jeweils höchstens 130 m² je einzelnem Ladengeschäft bzw. von insgesamt höchstens 130 m² Verkaufsfläche bei mehreren zusammen genutzten Ladengeschäften. Nicht zulässig sind zudem ein Café, ein Bäcker und ein Metzger.

Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 20.07.2017

Die Handwerkskammer verweist auf ihre Stellungnahme zum BPL Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“, die hier bereits vorgebrachten Aspekte werden grundsätzlich aufrecht erhalten und haben auch für das vorliegende Verfahren als angeführt zu gelten.
Insbesondere sind weiterhin die Belange der im Umgriff bestehenden Handwerksbetriebe aufzuführen: Im Zuge der weiteren Planungen ist weiterhin sicherzustellen, dass angrenzende bestandskräftig genehmigte gewerbliche Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb und Wirtschaften nicht eingeschränkt werden. Ebenfalls sind Einschränkungen und Gefährdungen der gewerblichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten durch die Planungen auszuschließen. Dies gilt insbesondere im Kontext der von den Betrieben ausgehenden betriebsüblichen Emissionen einschließlich des dazugehörigen Betriebsverkehrs.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde Hausham nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die zum BPL Nr. 39 vorgebrachte Stellungnahme wurde bereits berücksichtigt. Die angrenzenden gewerblichen Nutzungen werden durch den BPL nicht eingeschränkt, im Gegenteil wird Baurecht für einen zusätzlichen Handwerksbetrieb geschaffen. Aus dem erstellten Schallgutachten geht hervor, dass in ausreichendem Umfang Rücksicht auf die umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen genommen wird.

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 04.07.2017

Als Landesfachbehörde befassen wir uns v.a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z.B. Rohstoffgeologie, Geogefahren, vorsorglicher Bodenschutz). Von diesen Belangen wird die Rohstoffgeologie zwar nicht unmittelbar berührt. Vor der Ausweisung der nötigen externen Ausgleichs- und Kompensationsflächen ist die Rohstoffgeologie jedoch erneut zu beteiligen, um potenzielle Konflikte frühzeitig zu vermeiden.


Stellungnahme der Gemeinde 
Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden, ist die Ausweisung von Ausgleichsflächen nicht notwendig.

ZAS – Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal, 
Schreiben vom 06.07.2017

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen kanalmäßigen Erschließung ist es erforderlich, das bestehende öffentliche Kanalnetz entsprechend zu erweitern.
Die Bestimmungen gemäß dem Merkblatt DWA-M 162 Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle sind in die Planung aufzunehmen und auszuführen.
Sämtliches unverschmutztes Oberflächenwasser aus bereits bestehenden und den neu geplanten Dach-, Hof- und Straßenflächen sowie Drainagen dürfen nicht in den öffentlichen Kanal mit Anschluss an die Kläranlage in Miesbach eingeleitet werden. Sie sind zu versickern. Die fachkundige Stelle ist zu hören.

Die Sickerfähigkeit des Bodens zur Aufnahme sämtlicher am Grundstück anfallender Oberflächenwässer ist durch ein Sachverständigengutachten (Schluckbrunnenversuch etc.) nachzuweisen und mit den Antragsunterlagen vorzulegen.
Weitere Auflagen bleiben vorbehalten.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde Hausham nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Hinweise werden an den Bauherrn bzw. Planer weitergeleitet. Die Entwässerungsplanung ist mit dem ZAS abzustimmen.

Wasserwerk Hausham, Schreiben vom 22.06.2017

Auf Flur-Nr. 1169/16 muss für Gebäude 1 und 2 ein neuer Wasseranschluss getätigt werden.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde Hausham nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Hinweise werden an den Bauherrn bzw. Planer weitergeleitet. Die Planung ist mit dem Wasserwerk abzustimmen.
 
Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 11.07.2017

Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird sicher-gestellt.
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen (Kabelverzweiger) der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Wir bitten Sie, alle Beteiligten darauf hinzuweisen, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Anlagen nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Entlang der Oberen Tiefenbachstraße befinden sich hochwertige Telekommunikationslinien der Telekom, die wegen der geplanten Baumaßnahmen verlegt werden müssen. Wir bitten Sie, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig (ca. 6 Monate) vor Baubeginn mit uns abzustimmen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher Folgendes sicherzustellen:
  • Dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist.
  • Dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
  • Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötigt.
  • In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu beachten.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Hinweise werden an den Bauherrn bzw. Planer weitergeleitet. Soweit Telekommunikations-anlagen durch den Umbau des Gehweges betroffen sind, wird sich die Gemeinde rechtzeitig mit der Deutschen Telekom in Verbindung setzen.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Bayernwerk Netz GmbH, VIVO KU, FF Agatharied, ESB Energie Südbayern, Gemeinde Gmund a. Tegernsee, Gemeinde Fischbachau, Stadt Miesbach haben keine Einwände gegen den Bebauungsplan vorgebracht.

B) Beteiligung der Öffentlichkeit

Schreiben der Küblböck Unternehmensgruppe vom 06.07.2017

  1. Für das Areal mit den Flurnummern 1169/3 und 1169/16 gilt lt. dem Kaufvertrag vom 03.02.2017, Urkunden-Nr. 0241/2017 des Notariats Schmitt in Miesbach, S.8, der in der Anlage A beigefügte Text einer Dienstbarkeit bzgl. einer Betriebsbeschränkung für die Ansiedlung verschiedener Einzelhandelssortimente. Wir bitten um eine entsprechende Umsetzung dieser Beschränkungen – zumindest in den wesentlichen Regelungsinhalten - auch in den Festsetzungen des Bebauungsplans.

  1. Dem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Hausham und unserem Haus, datierend vom 26.09.2017, liegt als Anlage 7 ein Ausbauplan der Oberen Tiefenbachstraße des Ingenieurbüros Trummer, Straubing, vom 19.09.2016 bei. In diesem sind – entgegen des jetzt vorliegenden Bebauungsplans – 21 öffentliche Parkplätze vorgesehen, die nun offenbar ersatzlos entfallen sollen. Bei einer Besprechung mit Teilnehmern der Gemeinde, des Landratsamtes (Verkehrsbehörde) und unserem Unternehmen am 04.07.2017 wurde diesbezüglich die Erstellung eines neuen, angepassten Straßenausbauplans samt korrigierter Kostenschätzung besprochen, auf dessen Basis dann der Durchführungsvertrag mittels eines Nachtrags anzupassen ist.

  1. Der Umgriff des vorliegenden B-Plans Nr. 40 und der Umgriff „unseres“ B-Plans Nr. 39 überschneiden sich, was zur Folge hätte, dass unser Bebauungsplan, da vorhabenbezogen, „in sich zusammenfallen“ würde.

  1. Wir bitten Sie zu prüfen, ob nicht die Möglichkeit der Festsetzung einer Durchfahrt zwischen den Grundstücken des SO1 und SO2 bestünde, um so den Parkplatzsuchverkehr auf der Oberen Tiefenbachstraße zu vermindern.

  1. Der auf unserem Grundstück mittels B-Plan festgesetzte Fußgängerweg zum Eingang Lidl sollte auch auf dem südlichen Grundstück weitergeführt werden. Hier existiert im derzeitigen Entwurf für Fußgänger keine Zu- und Durchwegung (Vorschlag ebenfalls siehe Skizze Anlage B).

  1. Ohne der Regierung von Oberbayern vorgreifen zu wollen, folgende Anmerkungen:
    1. Verkaufsflächen sind für Schuhe und Textilien separat festzusetzen (Schuhe alleine bis 1.200 m² Verkaufsfläche sind nicht genehmigbar).
    2. Die aktuell vieldiskutierte Problematik von Agglomerationen von Einzelhandelsbetrieben (siehe die Urteile des bayerischen Verwaltungsgerichtes (Urteil vom 28.02.2017 – Aktenzeichen 15 N 15.2042 und Urteil vom 14.12.2016 - Aktenzeichen 15 N 15.1201) ist hier einschlägig – was bedeuten würde, dass in den beiden GE-Gebieten Einzelhandel auszuschließen wäre.

Stellungnahme der Gemeinde:
Die Punkte 1 und 6 wurden bereits im Rahmen der Stellungnahmen der Regierung von Obb. und der IHK behandelt, Punkt 2 betrifft den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 39. Bezüglich der Überlagerung der Bebauungspläne Nr. 39 und Nr. 40 im Hinblick auf die Straßenplanung wurde mit RA Dr. Spieß Rücksprache gehalten, der aber hierin keine negativen Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen BPL Nr. 39 erkennen kann. Durch die Einbeziehung der Straßenplanung in beide Bebauungspläne sind diese im Hinblick auf die Erschließung jeweils autark.
Bei dem BPL Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“ handelt es sich um einen vorhabenbe-zogenen Bebauungsplan. In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind weitergehende Festsetzungen möglich als in einem „normalen“ Bebauungsplan nach § 9 BauGB. Aus diesem Grund konnte im Plangebiet von Edeka/Lidl ein Fußgängerweg im Parkplatzbereich festgesetzt werden. Wünschenswert ist es, den Fußgängerweg auch im Bereich des Parkplatzes südlich der Oberen Tiefenbachstraße fortzuführen, ebenso wie die bereits bestehende Durchfahrt zwischen SO 1 und SO 2 zu erhalten. Allerdings handelt es sich hier um Verkehrsflächen auf Privatgrund, deren Einteilung im Bebauungsplan nicht verpflichtend festgesetzt werden kann. Der Fußgängerweg sowie die Durchfahrt zwischen SO 1 und SO 2 können im Bebauungsplan dargestellt werden und in den Hinweisen verankert werden, sind aber nicht verpflichtend für den Bauherrn.

Beschlussvorschlag

Die behandelten Stellungnahmen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die Grundzüge der Bauleitplanung werden durch die Stellungnahmen nicht berührt.
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 40 „Obere Tiefenbachstraße Süd“ in der Fassung der eingearbeiteten Stellungnahmen als Satzung.

Diskussionsverlauf

Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Dieser Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

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11. Bauantrag zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte; Grundstück: Flur-Nr. 1169/16, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 8 Bauherr: Max Fendl, Haus in Holz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt, entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 40 „Obere Tiefenbachstraße Süd“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 1169/16 zwei Gebäude zu errichten.
Das Haus Nord entlang der Oberen Tiefenbachstraße hat eine Länge von 26,00 m und eine Breite von 14 m, Firstrichtung Ost-West, Firsthöhe 10,15 m, Wandhöhe 7,60 m, Dachneigung 20°.
Geplant sind im Erdgeschoss ein Bistro und 2 Ladeneinheiten, im Obergeschoss 4 Büroeinheiten und im Dachgeschoss ein Veranstaltungsraum.
Im Haus Süd mit einer Firsthöhe von 11,44 m und einer Wandhöhe von 7,70 m bzw. 8,63 m sind auf einer Fläche von 533 m² eine Tiefgarage sowie die Zimmereiwerkstatt untergebracht. Im nördlichen Anbau mit 15,54 m x 8,25 m sind 2 Ladeneinheiten im Erdgeschoss sowie Büroeinheiten im Ober- und Dachgeschoss vorgesehen.

Beide Gebäude entsprechen den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 40 „Obere Tiefenbachstraße Süd“.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Tiefgarage (Haus Süd) und zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte (Haus Nord) gemäß den vorgelegten Plänen.

Diskussionsverlauf

Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Dieser Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

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12. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes in einen Schuh- und Textilmarkt; Grundstück: Flur-Nr. 1169/3, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 6 Bauherr: Herrmann und Holzner GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Firma Herrmann und Holz GmbH beantragt eine Nutzungsänderung des bestehenden Lebensmittelmarktes, Fl. Nr. 1169/3, Obere Tiefenbachstraße 6, in einen Schuh- und Textilmarkt.
Das bestehende Gebäude wird größtenteils nicht verändert, nur im Osten wird die Anlieferungsrampe abgerissen und im Norden wird die Lagerfläche um 15,09 m x 5,50 m erweitert.

Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 40 „Obere Tiefenbachstraße Süd“ in einem Sondergebiet – Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht, da der Bauantrag den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

Diese Erweiterung der Lagerfläche wurde bereits 2014 durch die Firma Lidl-Dienstleitung GmbH & Co. KG beantragt und vom Landratsamt Miesbach genehmigt. Die vorgegebenen Baugrenzen im Bebauungsplan werden durch die Erweiterung nicht überschritten.

Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes werden 60 Stellplätze benötigt, die auch nachgewiesen sind.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Diskussionsverlauf

Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Dieser Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

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13. Soziale Stadt; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise; Bolzplatz , Fußgängersteg; Ortsentwicklungskonzept für das Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Nach mehreren Gesprächen mit dem Vertreter der WBG sowie der zuständigen Stelle bei der Regierung von Oberbayern kann das derzeitige Ergebnis wie folgt dargestellt werden:

Der Kinderspielplatz im Bereich der Auerbergstraße/Nagelbachstraße wurde bereits weitestgehend fertiggestellt. Der Platz unterteilt sich in einen Bereich für jüngere Kinder und etwas ältere Kinder.

Das Bushäuschen wurde bereits bestellt und wird in den nächsten Wochen aufgestellt. Wir haben entsprechende Zuschüsse von der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern erhalten.

Darüber hinaus verfolgen wir seit einigen Monaten das Konzept zur Errichtung eines Bolzplatzes auf der am westlichen Ufer des Nagelbachs befindlichen landwirtschaftlichen Fläche.

Erste Kostenschätzungen führten jedoch zu ganz erheblichen Beträgen. Es standen Kosten in einer Größenordnung von € 250.000,-- im Raum.

Diese Kosten stünden außer jedem Verhältnis.

Dennoch sind wir bemüht, das Konzept für einen Bolzplatz zu verwirklichen. Dies gelang nun auch:

Uns liegen mehrere Angebote vor, die zu voraussichtlichen Gesamtkosten für einen etwas kleineren Bolzplatz (30 x 15 Meter) in einer Größenordnung von € 60.000,-- führen.

Konzept ist dabei Folgendes:

Es soll erreicht werden, dass zwischen dem Kinderspielplatz und dem Bolzplatz eine Verbindung entsteht. Diese wird über einen Fußgänger-Holzsteg geschaffen, der den Nagelbach überquert. Dieser überdachte Steg ist auch dazu geeignet, dass man sich dort aufhalten kann. Der Steg führt dann zu dem Bereich des Bolzplatzes mit oben aufgeführten Ausmaßen von 30 x 15 Meter.

Letztlich müssen also Zimmererarbeiten durchgeführt werden und Tiefbauarbeiten im Bereich des Bolzplatzes.

Darüber hinaus ist noch vorgesehen, dass im Bereich des Bolzplatzes auch Sitzmöglichkeiten für Zuschauer geschaffen werden.

Entsprechend den Vorgaben der Förderstelle werden wir für beide Gewerke jeweils drei Angebote einholen. Bis zum Sitzungstermin am 24.07.2017 werden aber noch nicht sämtliche Angebote vorliegen.

Es wird daher angeregt, dass der 1. Bürgermeister ermächtigt wird, hinsichtlich jeden Gewerks das günstigste Angebot anzunehmen bzw. die entsprechenden Arbeiten in Auftrag zu geben. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern. Mit diesen wurden bereits einige Vorgespräche geführt, jedoch konnten wir bislang noch nicht genau definieren, welche Grundstücksveränderungen notwendig sind. Dies ist uns nun möglich, sobald die konkreten weiteren Angebote vorliegen. Die Grundstückseigentümer haben aber bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie mit dem Abschluss eines Pachtvertrages für die Fläche, auf welcher sich der Bolzplatz befindet, einverstanden sind.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass derzeit das ursprüngliche Konzept zur Errichtung eines freien Platzes mit einem „Kümmerer“ nicht weiterverfolgt werden sollte. Dies ergab vor allem die Umfrage des Herrn Gemeinderat Klante.

Darüber hinaus standen umfangreiche Arbeiten zur Schaffung neuer Stellplätze im Raum. Diese Arbeiten würden jedoch Kosten im sechsstelligen Bereich verursachen. Nach unserer Auffassung ist es zunächst wichtig, den Bolzplatz fertigzustellen. Sodann wäre ein Bereich geschaffen, der zum Aufenthalt dient und der vor allem für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit schafft, sich im Freien aufzuhalten und sich dort zu treffen.

Desweiteren konnte für alle, die auf den Bus warten müssen, eine Unterstellmöglichkeit geschaffen werden.

Nach reiflicher Überlegung und auf der Grundlage der Gespräche mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Regierung von Oberbayern stellt sich aber die Frage, ob wir das Projekt „Soziale Stadt“ gänzlich beenden sollten.

Es ergibt sich nämlich eine weitere Möglichkeit die dazu führt, dass Förderungen aus dementsprechenden Mitteln des Freistaats Bayern gewährt werden können:

Es wird vorgeschlagen, dass ein Ortsentwicklungskonzept erstellt wird.

Gegenstand wäre dabei, zunächst eine Bestandsanalyse vorzunehmen. Sodann könnte durch eine „Zukunftswerkstatt“ eine umfangreiche Bürgerbeteiligung erfolgen. Diese könnte beispielsweise in einzelne Bereiche (Verkehr, soziale Einrichtungen, Kindergärten/Schulen, Spielplätze, Sportplätze, Wohnen und Gewerbe, Förderturm und Schaffung eines neuen Bergbaumuseums, Entwicklung einer „Ortsmitte“, kulturelles Zentrum, u.a.) unterteilt werden.

Wir schlagen daher vor, dass wir zunächst das Angebot eines Stadtentwicklers einholen um die Planungskosten definieren zu können.

Uns ist die Einschätzung des Gemeinderats wichtig dahingehend, ob ein solches Konzept erarbeitet werden soll. Wie dargelegt befürworten wir dies vor allem aufgrund der Chancen, die sich im Zusammenhang mit einer Bürgerbeteiligung ergeben. Letztlich geht es sodann nicht um Maßnahmen, die in den nächsten Monaten durchgeführt werden sondern darum, wie sich die Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten entwickeln kann und entwickeln sollte.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Gemeinderat beschließt, dass der 1. Bürgermeister ermächtigt wird, hinsichtlich jeden Gewerks Bolzplatz (Hoch- und Tiefbaumaßnahmen) das günstigste Angebot anzunehmen bzw. die entsprechenden Arbeiten in Auftrag zu geben.



Beschlussvorschlag 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programmes „Soziale Stadt“ ein Ortsentwicklungskonzept in Auftrag zu geben. Desweiteren wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt zur Ortsentwicklung über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ zu verfolgen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass der 1. Bürgermeister ermächtigt wird, hinsichtlich jeden Gewerks (Hoch- und Tiefbau) das günstigste Angebot anzunehmen bzw. die entsprechenden Arbeiten in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programmes „Soziale Stadt“ ein Ortsentwicklungskonzept in Auftrag zu geben. Desweiteren wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt zur Ortsentwicklung über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

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14. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö informativ 14
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15. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö informativ 15

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister schildert dem Gemeinderat den aktuellen Stand bzgl. der geplanten Bebauung an der Huberbergstraße / Huberspitzweg (Einheimischenprogramm, Bau Lebenshilfe).
Er berichtet über den  bisherigen Planungsverlauf und die in diesem Zusammenhang geführten Gespräche mit den Fachplanern und den Anwohnern.
Als nächstes wird zur Vorbereitung der im Herbst geplanten Informationsveranstaltung ein weiterer Gesprächstermin mit den Anwohnern zu vereinbart .

Datenstand vom 14.02.2020 08:34 Uhr