Datum: 25.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Friedhof Hausham; Besichtigung der gesamten Anlage und Festlegung der neuen Standorte für die Urnenstelen
2 Geschäftsordnung; Antrag der CSU-Fraktion bezüglich der Verlegung des Tagesordnungspunktes 9 vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung
3 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
4 Gründung eines Landschaftspflegeverbands durch den Landkreis Miesbach; Entscheidung über den Beitritt; Zu diesem TOP wird Herr Busl vom Landratsamt Miesbach anwesend sein
5 Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes in einen Schuh- und Textilmarkt; Grundstück: Flur-Nr. 1169/3, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 6 Bauherr: Firma Hausham Holzner Herrmann GbR
6 Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Bauantrag zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte; Grundstück: Flur-Nr. 1169/16, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 8 Bauherr: Max Fendl, Haus in Holz GmbH
7 Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart", 12. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen -Satzungsbeschluss-
8 Anträge und Anfragen
9 Informationen des Bürgermeisters

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1. Friedhof Hausham; Besichtigung der gesamten Anlage und Festlegung der neuen Standorte für die Urnenstelen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Als erster Punkt der Sitzung fand eine Ortsbesichtigung am Haushamer Friedhof statt. Es wurde die gesamte Anlage besichtigt und der Zustand der einzelnen Bereiche überprüft. Gleichzeitig wurden zukünftige Standorte für Urnenstelen besprochen.

Eine Entscheidung über diese Standorte erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Beschlussvorschlag

Ohne Abstimmung

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2. Geschäftsordnung; Antrag der CSU-Fraktion bezüglich der Verlegung des Tagesordnungspunktes 9 vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach der Besichtigung des Friedhofs durch den Gemeinderat und vor Eintritt in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung stellt der Fraktionssprecher der CSU-Fraktion einen Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Hausham:
„Verlegung des Tagesordnungspunktes 9 der nichtöffentlichen Sitzung in den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.“

Für die Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt stellt der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister Zangenfeind, die Nichtöffentlichkeit her.

Beschlussvorschlag

Der Tagesordnungspunkt 9 der nichtöffentlichen Sitzung soll im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung behandelt werden.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt 9 der nichtöffentlichen Sitzung soll im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12

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3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö beschließend 3

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.07 .2017.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.07 .2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Gründung eines Landschaftspflegeverbands durch den Landkreis Miesbach; Entscheidung über den Beitritt; Zu diesem TOP wird Herr Busl vom Landratsamt Miesbach anwesend sein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Busl oder Herr Faas vom Landratsamt Miesbach anwesend sein.

In einem kurzen Vortrag werden die Sachverhalte vorgestellt, warum ein Landschaftspflegeverband gegründet werden soll und warum die einzelnen Gemeinden diesem beitreten sollen.

Laut Vorschlag des Landratsamtes Miesbach, soll der Jahresbeitrag 0,35 €/pro Einwohner betragen. Bei einer derzeitigen Einwohnerzahl von 8.380 würde der Jahresbeitrag 2.933,-- € betragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Hausham dem Landschaftspflegeverband Miesbach beitritt. Der jährliche Beitragssatz soll 0,35 €/pro Einwohner betragen.


1. Abstimmung:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Hausham dem Landschaftspflegeverband Miesbach beitritt. Der jährliche Beitragssatz soll 0,35 €/pro Einwohner betragen. Voraussetzung ist, dass alle 17 Gemeinden beitreten.



2. Abstimmung:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Hausham dem Landschaftspflegeverband Miesbach beitritt. Der jährliche Beitragssatz soll 0,35 €/pro Einwohner betragen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Hausham dem Landschaftspflegeverband Miesbach beitritt. Der jährliche Beitragssatz soll 0,35 €/pro Einwohner betragen. Voraussetzung ist, dass alle 17 Gemeinden beitreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Hausham dem Landschaftspflegeverband Miesbach beitritt. Der jährliche Beitragssatz soll 0,35 €/pro Einwohner betragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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5. Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes in einen Schuh- und Textilmarkt; Grundstück: Flur-Nr. 1169/3, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 6 Bauherr: Firma Hausham Holzner Herrmann GbR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Firma Hausham Holzner Herrmann GbR beantragt eine Nutzungsänderung des bestehenden Lebensmittelmarktes, Fl. Nr. 1169/3, Obere Tiefenbachstraße 6, in einen Schuh- und Textilmarkt.
Das bestehende Gebäude wird größtenteils nicht verändert, nur im Osten wird die Anlieferungs-rampe abgerissen und im Norden wird die Lagerfläche um 15,09 m x 5,50 m erweitert.

Diese Erweiterung der Lagerfläche wurde bereits 2014 durch die Firma Lidl-Dienstleitung GmbH & Co. KG beantragt und vom Landratsamt Miesbach genehmigt.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Gewerbegebiet.
Die Gemeinde Hausham hat am 05.12.2016 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für dieses Grundstück erlassen sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan für dieses Grundstück aufzustellen, der den westlichen Planbereich als Sondergebiet Einzelhandel und den östlichen Planbereich als Gewerbegebiet ausweist. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan sieht für den bestehenden Lebensmittelmarkt eine künftige Einzelhandelsnutzung im Non-Food-Bereich vor.
Die Nutzungsänderung des Lebensmittelmarktes in einen Schuh- und Textilfachmarkt widerspricht nicht dem Sinn und Zweck des geplanten Bebauungsplanes.
Im Rahmen einer Auswirkungsanalyse zur Ansiedelung eines Schuh- und Bekleidungsfachmarktes wurde geprüft, ob durch die Nutzungsänderung schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sind. Die Prüfung ergab, dass die Ansiedelung eines Schuh- und Bekleidungsfachmarktes zu keiner Schädigung der zentralen Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB führen wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes in einen Schuh- und Textilfachmarkt und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes in einen Schuh- und Textilfachmarkt und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Bauantrag zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte; Grundstück: Flur-Nr. 1169/16, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 8 Bauherr: Max Fendl, Haus in Holz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1169/16 zwei Gebäude zu errichten.
Das Haus Nord entlang der Oberen Tiefenbachstraße hat eine Länge von 26,00 m und eine Breite von 14 m, Firstrichtung Ost-West, Firsthöhe 10,44 m, Wandhöhe 7,9 0 m, Dachneigung 20°.
Geplant sind im Erdgeschoss ein Bistro und 2 Ladeneinheiten, im Obergeschoss 4 Büroeinheiten und im Dachgeschoss ein Veranstaltungsraum.
Im Haus Süd mit einer Firsthöhe von 11,44 m und einer Wandhöhe von 7,70 m bzw. 8,63 m sind auf einer Fläche von 533 m² eine Tiefgarage sowie die Zimmereiwerkstatt untergebracht. Im nördlichen Anbau mit 15,54 m x 8,25 m sind 2 Ladeneinheiten im Erdgeschoss sowie Büroeinheiten im Ober- und Dachgeschoss vorgesehen.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Gewerbegebiet.
Die Gemeinde Hausham hat am 05.12.2016 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für dieses Grundstück erlassen sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan für dieses Grundstück aufzustellen, der den westlichen Planbereich als Sondergebiet Einzelhandel und den östlichen Planbereich als Gewerbegebiet ausweist. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan sieht für den östlichen Planbereich die Ausweisung als Gewerbegebiet vor. Gemäß § 8 BauNVO gehören zu den das Gewerbegebiet prägenden Elementen nicht nur das produzierende und verarbeitende Gewerbe und Handwerksbetriebe sondern auch Geschäfts- und Bürogebäude ebenso wie Schank- und Speisewirtschaften. Die Errichtung und Nutzung der beiden Gebäude widerspricht damit nicht dem Sinn und Zweck des geplanten Bebauungsplanes.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Tiefgarage (Haus Süd) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 2
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte (Haus Nord) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Tiefgarage (Haus Süd) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 2
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte (Haus Nord) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Tiefgarage (Haus Süd) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 2
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte (Haus Nord) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart", 12. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen -Satzungsbeschluss-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2017 den Entwurf für diesen Bebauungsplan gebilligt. Das Auslegungsverfahren wurde vom 18.07.2016 – 19.08.2016 durchgeführt. In diesem Verfahren wurde die nicht gesicherte straßenmäßige Erschließung gerügt. Ein Satzungsbeschluss konnte deshalb nicht erfolgen.
In der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2017 wurde ein Teilstück der Straße „Abzweigung St 2076 in Richtung Anwesen Rettenbeck 25“ bis zum Anwesen Eckart 26, Flur-Nr. 279/0, als Ortsstraße gewidmet. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eckart“ ist somit ordnungsgemäß erschlossen.
Die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes bedingte eine erneute Auslegung.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach, Architektur/Städtebau/Denkmalschutz, Schreiben vom 13.09.2017


Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 13.09.2017


Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom  07.09.2017


Landratsamt Miesbach, Wasser- und Bodenschutzrecht, Schreiben vom 21.08.2017


Landratsamt Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 11.09.2017

Lediglich von der Unteren Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Miesbach wurde eine fachliche Information bzgl. der Anlage von Stellplätzen gegeben; die anderen Fachbehörden des Landratsamtes Miesbach haben erklärt, keine Äußerung abzugeben bzw. keine Bedenken geäußert.

B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Keine Äußerungen von Seiten der Öffentlichkeit.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“, 12. Änderung in der Fassung vom 08.08.2017 als Satzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 „Eckart“, 12. Änderung in der Fassung vom 08.08.2017 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö informativ 8
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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö informativ 9
Datenstand vom 27.10.2017 09:54 Uhr