Datum: 26.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.09
.2017.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.09
.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Vorstellung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Folgende neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich dem Gemeinderat vor:
Carla Siglreitmaier, seit 01.10.2017 in der Gemeindekasse,Michaela Meier, AuszubildendeJohann Walleitner, Auszubildender
Beschlussvorschlag
Ohne Abstimmung!
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3. Gemeinderat;
Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats durch Herrn Tobias Öttl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Tobias Öttl hat mit Schreiben vom 14.10.2017 die Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats beantragt. Das Schreiben des Herrn Öttl ist in der Anlage beigefügt.
Ein Gemeinderatsmandat (Ehrenamt) kann nur aus einem wichtigen Grund niedergelegt werden
(Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GO). Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn das Gemeinderatsmitglied die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann (Art. 19 Abs. 1
Satz 3 GO). Herr Öttl wird aus beruflichen Gründen in Zukunft längere Zeiten im Ausland verbringen. Damit liegt eindeutig ein wichtiger Grund für die Niederlegung des Gemeinderatsmandats vor.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats durch Herrn Tobias Öttl wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats durch Herrn Tobias Öttl wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Baurecht;
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag der Gemeinde Hausham;
Umbau des ehemaligen Sparkassengebäudes in ein Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Ingenieurbüro Wagenpfeil wurde beauftragt, das Raumkonzept für den Umbau des ehemaligen Sparkassengebäudes in ein Rathaus zu entwerfen. Die Pläne für den Um- und Erweiterungsbau liegen nunmehr vor.
Im Bestandsgebäude wird der südliche Eingangsbereich geschlossen und der nördliche Eingang nach Westen verschoben. Eine Neueinteilung der Büros erfolgt durch das Setzen neuer Trennwände sowie die Erweiterung der Zwischendecke.
Durch den 12,40 m langen erdgeschossigen Anbau an den Pavillon bilden Trausaal, Standesamt und Ordnungsamt künftig eine Einheit. Der Sitzungssaal wird in der Flucht der Tiefgaragenzufahrt auf einer Länge von 15,90 m erweitert.
Ingenieur Herbert Wagenpfeil erläutert dem Gremium anhand der Baupläne die geplanten Um- und Anbauten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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5. Wasserversorgung Hausham;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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5 |
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5.1. Sanierung der Bodenbeläge und Treppenbeläge im Brunnenhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Die hydraulische Installation mit Druckstoßausgleichsbehältern wird in beiden Brunnen
demnächst erneuert und umgebaut.
Die vorhandenen Bodenbeläge und Treppenbeläge sind durch die jahrzehntelange Nutzung
verbraucht und beschädigt.
D
ie vorhandenen Bodenbeläge und Treppenbeläge entsprechen in Bezug auf Rutschhemmung nicht mehr den Unfallverhütungsvorschriften, die Oberflächen sind zu glatt.
Es wird vorgeschlagen, die Bodenbeläge und die Treppenbeläge in beiden Brunnenhäuser
im Zuge der Umrüstung der hydraulischen Installation vollständig zu erneuern und nach den
Vorschriften der Unfallverhütungsvorschriften mit entsprechend geeigneter rutschhemmender
Oberfläche auszuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Boden- und Treppenbeläge in den beiden Brunnenhäusern im Zuge der Umrüstung der hydraulischen Installation vollständig zu erneuern.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Boden- und Treppenbeläge in den beiden Brunnenhäusern im Zuge der Umrüstung der hydraulischen Installation vollständig zu erneuern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5.2. Erneuerung der Unterwasserpumpen in den Brunnen 1 und 3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt
Die hydraulische Installation mit Druckstoßausgleichsbehältern wird in beiden Brunnen
demnächst erneuert und umgebaut.
Im Zuge der Bauvorbereitungsarbeiten wurden die Leistungsdaten beider Unterwasser-motorpumpen im Betrieb gemessen und ausgewertet. Beide Unterwassermotorpumpen sind seit vielen Jahren in Betrieb.
Beide Unterwassermotorpumpen arbeiten ohne erkennbare Fehler.
Aussagen zur Restlebensdauer der sehr alten Unterwassermotorpumpen sind nicht möglich.
Der gemessene Gesamtwirkungsgrad beider Unterwassermotorpumpen liegt bei 56 %.
Der derzeitige Jahresstromverbrauch beider Unterwassermotorpumpen beträgt ca. 431.000 kWh/Jahr.
Aufgrund der sehr langen Nutzungsdauer der eingebauten Unterwassermotorpumpen und aufgrund des dementsprechend niedrigen Wirkungsgrades wurde die Verfügbarkeit von neuen, nach heutigem technischen Standard, zeitgemäßen Unterwassermotorpumpen mit wesentlich höherem Gesamtwirkungsgrad überprüft.
Neue Unterwassermotorpumpen für den vorgesehenen Einsatzzweck im Brunnen 1 und im Brunnen 3 der WV Hausham können mit einem Gesamtwirkungsgrad von 71 % geliefert werden.
Dadurch kann der Jahresstromverbrauch beider Unterwassermotorpumpen auf ca. ca. 350.000 kWh/Jahr reduziert werden.
Die Kosten für die Lieferung und den Einbau der beiden neuen Unterwassermotorpumpen
werden sich aufgrund einer Preisanfrage auf netto ca. 55 - 60 T€ belaufen.
Durch die erheblichen Stromeinsparung – ca. 15 T€ / Jahr durch den erheblich höheren
Gesamtwirkungsgrad ist eine Amortisation innerhalb von ca. 4 – 5 Jahren gegeben.
Ein Angebot der Firma Zach für die Lieferung der beiden Unterwassermotorpumpen
wird bei Bedarf eingeholt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt die Erneuerung der beiden Unterwassermotorpumpen in den Brunnen 1 und Brunnen 3.
Ein Angebot ist bei der Firma Zach einzuholen.
Die Arbeiten sollen im Zuge der Umrüstung der hydraulischen Installation mit Erneuerung der Druckstoßausgleichsbehälter mit ausgeführt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt die Erneuerung der beiden Unterwassermotorpumpen in den Brunnen 1 und Brunnen 3.
Ein Angebot ist bei der Firma Zach einzuholen.
Die Arbeiten sollen im Zuge der Umrüstung der hydraulischen Installation mit Erneuerung der Druckstoßausgleichsbehälter mit ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Errichtung von Carports an der Brentenstraße;
Grundstück Flur-Nr. 1353/147, Gemarkung Hausham,
BRK, Bergwacht, Gemeinde Hausham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Bergwacht Hausham und das Bayerische Rote Kreuz planen die Errichtung eines Carports für spezielle Einsatzfahrzeuge auf dem Grundstück der Gemeinde Hausham, Flur-Nr. 1353/147.
Das Grundstück bleibt im Eigentum der Gemeinde Hausham und könnte im Wege der Gestattung der Bergwacht und dem Bayerischen Roten Kreuz zur Verfügung gestellt werden. Sowohl mit der Bergwacht als auch mit dem Bayerischen Roten Kreuz ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen.
Die Carportanlage soll auf dem Parkplatz entlang der östlichen Grenze des Lebenshilfe-Grundstückes platziert werden. Zwischen den Garagenbauten der Bergwacht und dem BRK kann ein Carport für 2 Stellplätze entstehen, der dann der Gemeinde Hausham zur Verfügung steht.
Die Carportanlage ist insgesamt 25,88 m lang, 6 m breit, Wandhöhe 4,20 m, Satteldach mit 20°. Da das Gebäude nur 0,80 m von der Grundstücksgrenze zur Lebenshilfe entfernt platziert werden kann, liegen die Abstandsflächen auf dem Grundstück der Lebenshilfe. Eine Abstandsflächen-übernahme wurde von der Lebenshilfe in Aussicht gestellt.
Das Baugrundstück befindet sich auf dem ehemaligen Bergwerksgelände und in unmittelbarer
(ca. 20 m) Nähe des König-Ludwig-Schachts.
Die E.ON SE als Rechtsnachfolgerin der Oberbayrischen Aktiengesellschaft für Kohlenbergbau und Eigentümerin der Tagesöffnungen empfiehlt,
zur Klärung der Untergrundverhältnisse Probebohrungen bis ca. 25 m unter Oberkante der flözführenden Schichten, d.h. mind. ca. 80 m, durch ein Fachbüro vorzunehmen, geschätzte Kosten ca. 20.000,00 Euro.
Aus den beim Bergamt Südbayern befindlichen Unterlagen geht hervor, dass in dem umgebenden Bereich Bergbau in einer Teufe von ca. 80 – 150 m stattgefunden hat, im direkten Plangebiet wohl aber kein Flözabbau erfolgte. Einwirkungen auf die Tagesoberfläche sind nach Einschätzung des Bergamt Südbayerns nicht mehr zu erwarten, doch sollte das Vorhandensein des Bergbaus Berücksichtigung finden und in die statische Berechnung einfließen.
Das Ingenieurbüro für Bau- und Tragwerksplanung Haager und Eham hält unter Bezugnahme auf die vorliegenden Unterlagen zusätzliche Bohrungen und Baugrundaufschlüsse aufgrund der geringen Gebäudelasten für nicht erforderlich. Das Ingenieurbüro empfiehlt, als Gründung keine Streifenfundamente, sondern eine durchgehende Stahlbeton-Bodenplatte, die auf einer ca. 50 cm dicken Schicht aus lagenweise verdichtetem Frostschutzkies liegt, auszuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen und der Empfehlung des Ingenieurbüros Eham unter dem Vorbehalt der Abstandsflächenübernahme durch die Lebenshilfe.
Der Gemeinderat erklärt sich damit einverstanden, dass das Einfahrtstor um ca. 40 cm erhöht wird. Das Gebäude soll langfristig für große Einsatzfahrzeuge geeignet sein. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen auch in vorstehendem Sinn zu erteilen.
Beschluss 2:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Bergwacht Hausham und dem Bayerischen Roten Kreuz einen Gestattungsvertrag zur Nutzung und Unterhaltung der Carportanlage zu schließen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen und der Empfehlung des Ingenieurbüros Eham unter dem Vorbehalt der Abstandsflächenübernahme durch die Lebenshilfe.
Der Gemeinderat erklärt sich damit einverstanden, dass das Einfahrtstor um ca. 40 cm erhöht wird. Das Gebäude soll langfristig für große Einsatzfahrzeuge geeignet sein. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen auch in vorstehendem Sinn zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Bergwacht Hausham und dem Bayerischen Roten Kreuz einen Gestattungsvertrag zur Nutzung und Unterhaltung der Carportanlage zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Freiwillige Feuerwehr Agatharied;
Entscheidung über das weitere Vorgehen bezüglich des Anbaus an das bestehende Gebäude
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Feuerwehr Agatharied bittet um Erweiterung der Bestandsgebäudes auf der Ostseite des Feuerwehrhauses. Grund dafür ist, dass mehr Platz für die Lagerung von Gerätschaften benötigt wird. Insbesondere dürfen die Rollwägen und die CO – Löscher nicht mehr im Keller gelagert werden.
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Agatharied, Florian Maier, ist bei der Sitzung anwesend und stellt das Projekt vor.
Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 45.000,-- € belaufen.
Darüber hinaus bittet die Feuerwehr darum, die Terrasse im OG auf der Südseite des Feuerwehrgebäudes zu erweitern. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 14.000.-- €. Auch dieses Projekt wird von Herrn Maier erläutert.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Hausham ist mit der Durchführung des Terrassenanbaus einverstanden und gewährt zu dieser Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 10.000,-- €.Abstimmung: 18 :
0Der Gemeinderat ist mit der Erweiterung des Bestandsgebäudes grundsätzlich einverstanden. Für die Auftragsvergabe sind durch die Gemeinde drei Angebote einzuholen.Abstimmung: 18 : 0
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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informativ
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9. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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informativ
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9 |
Datenstand vom 14.11.2017 08:12 Uhr