Datum: 13.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Gemeinderat;
Vereidigung von Frau Marion Bernschneider als neues Mitglied des Gemeinderats Hausham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 26.10.2017 hat der Gemeinderat dem Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats durch Herrn Tobias Öttl zugestimmt.
Entsprechend dem Ergebnis der Wahl des Gemeinderats vom 16.03.2014 ist Frau Marion Bernschneider erste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der Freien Wähler Hausham.
Aufgrund Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung wird Frau Bernschneider zu Beginn der Sitzung vom Ersten Bürgermeister vereidigt. Dabei leistet Frau Bernschneider folgende Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Beschlussvorschlag
Ohne Abstimmung!
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.10
.2017.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Kreisjugendring;
Entscheidung über die Budgetanmeldung für die Jahre 2018 bis 2020 für den Jugendtreff Hausham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zum 01.01.2006 schloss die Gemeinde Hausham mit dem Kreisjugendring eine neue Fassung des Betriebsträgervertrages ab (Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 14.11.2005 (Nr. 57 nö).
Gemäß § 5 Abs. 2 des Vertrages wurde festgelegt, dass ab 2006 ein jeweils dreijähriger Budgetzeitraum festgelegt wird.
Der Kreisjugendring hat nun seinen Budgetplan für den kommenden Zeitraum für die Jahre 2018 bis 2020 vorgelegt. Nach diesem Entwurf steigt der Finanzbedarf von jährlich zuletzt 100.370 € (s. Gemeinderatsbeschluss vom 09.06.2016, TOP 15) um 18.430,00 € jährlich auf 118.800 € (+ 18,36 %).
Der Kreisjugendring begründet die Erhöhung des Finanzbedarfs mit gestiegenen Personalkosten und der Verlängerung der FSJ – Stelle.
Die Abrechnungen der letzten Haushaltsjahre wurden der Gemeinde vorgelegt und von der Finanzverwaltung geprüft.
Frau Stiedl
und Herr Huber vom Kreisjugendring stehen dem Gremium für Fragen zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, der Budgetanmeldung des Kreisjugendrings für den Jugendtreff Hausham zuzustimmen und beauftragt die Finanzverwaltung, den Mittelbedarf für die kommenden drei Jahre in die jeweilige Haushaltsplanung (4600.7000) mit aufzunehmen.
Die Anlage B zu § 5 des Betriebsträgervertrages lautet dann wie folgt:
Anlage B (Finanzen)
Anlage zum Betriebsträgervertrag Jugendfreizeitstätte JUTE Hausham
Budget für Haushaltsjahre (pro Haushaltsjahr)
2018
2019
2020 jeweils 118.800 €
Zuschuss durch
den Landkreis Miesbach 20.000 €
Gesamtes Budget je
Haushaltsjahr 138.800 €
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Budgetanmeldung des Kreisjugendrings für den Jugendtreff Hausham zuzustimmen und beauftragt die Finanzverwaltung, den Mittelbedarf für die kommenden drei Jahre in die jeweilige Haushaltsplanung (4600.7000) mit aufzunehmen.
Die Anlage B zu § 5 des Betriebsträgervertrages lautet dann wie folgt:
Anlage B (Finanzen)
Anlage zum Betriebsträgervertrag Jugendfreizeitstätte JUTE Hausham
Budget für Haushaltsjahre (pro Haushaltsjahr)
2018
2019
2020 jeweils 118.800 €
Zuschuss durch
den Landkreis Miesbach 20.000 €
Gesamtes Budget je
Haushaltsjahr 138.800 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Bauvorhaben der Raiffeisenbank Miesbach am Bahnhofsplatz;
Vorstellung des aktuellen Planungsstands;
Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bezüglich des Umbaus des Bahnhofsplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Hausham konnte sich mit der Raiffeisenbank Miesbach eG über die vertraglichen Regelungen einigen.
Herr Vorstand Stehr wird dem Gemeinderat den aktuellen Planungsstand vorstellen.
Ebenso wird ein Vertreter des Architekturbüros Staudinger anwesend sein.
Die Beteiligten werden Fragen zum Bauvorhaben auch im Zusammenhang mit dem zeitlichen Ablauf beantworten können.
Im Zuge der Durchführung der Bauarbeiten sollten wir die Möglichkeit nutzen, den Bahnhofsplatz, soweit erforderlich und gewünscht, umzugestalten.
Ziel ist es, einen optisch ansprechenden Platz zu schaffen, der zum Verweilen einlädt und auf welchem der dort befindliche Maibaum als einer der zentralen Punkte unseres Ortes zur Geltung kommt.
Nachdem im Zuge der Verlegung des Bahnübergangs die Schlierseer Straße von einer Bundesstraße in eine Ortsstraße abgestuft wird, besteht in diesem Zusammenhang für uns auch die Möglichkeit, verkehrsberuhigte Bereiche zu schaffen.
Auch insofern kann der Bahnhofsplatz in Zukunft eine zentrale Bedeutung haben. Der Bahnhofsplatz hat dabei eine erhebliche Bedeutung für eine „Ortsmitte“.
Dieser Ortsmitte könnte unter anderem umfassen -neben dem Bahnhofsplatz- die verkehrsberuhigte Schlierseer Straße, die Alte Tegernseer Straße und die Tegernseer Straße.
In diesen Bereichen könnten wir erreichen, dass Aufenthaltsbereiche geschaffen werden, dass die Situation für Fahrradfahrer und Fußgänger deutlich verbessert wird und dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die dazu einlädt, die in diesen Bereichen befindlichen Geschäfte zu besuchen und auf Sitzmöglichkeiten „eine Pause“ einzulegen.
Wir regen an, dass unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Vorschläge für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes erarbeitet werden.
Über das Gemeindeblatt können wir zu einem „Ideenwettbewerb“ einladen und dabei die Vorschläge mit einem Ingenieurbüro auf die Machbarkeit hin überprüfen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der Öffentlichkeit Gestaltungsvorschläge für den Bahnhofsplatz zu erarbeiten.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der Öffentlichkeit Gestaltungsvorschläge für den Bahnhofsplatz zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Langlaufloipe der Gemeinde Hausham;
Entscheidung über die Festlegung der Loipennutzungsgebühr (Tages-, bzw. Jahresscheine) und der Einführung einer Familienkarte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Einführung einer Loipengebühr im letzten Winter hat sich hervorragend bewährt. Dabei konnten die Nutzer der Loipe ihre Tagesgebühr an den aufgestellten Kassen entrichten. Gleichzeitig konnte aber eine Saisonkarte in der Gemeindeverwaltung erworben werden.
Dabei wurden folgende Gebühren erhoben:
Tageskarte: 3,-- €
Saisonkarte: 20,-- €
Kinder bis einschließlich 16 Jahre und Personen ab 75 Jahren sind von der Zahlung der Gebühr befreit.
Dabei wurden insgesamt folgende Einnahmen erzielt:
Einnahmen aus der Tagesgebühr: 1.373,12 €
Verkauf von 32 Saisonkarten: 640,00 €.
Jetzt wurde vorgeschlagen, auch eine Familienkarte einzuführen. Diese soll dabei zwei erwachsene Eltern und sämtliche Kinder unter 18 Jahren erfassen. Schüler und Studenten werden ebenfalls durch die Familienkarte erfasst. Die Familienkarte soll pro Saison 40,-- € kosten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, folgende Gebühren für die Loipennutzung ab der Saison 2017/2018 festzusetzen:
Kinder bis einschließlich 16 Jahre und Sportlerinnen und Sportler ab 75 Jahren sind von der Zahlung der Loipengebühr befreit.
Im Übrigen geltend folgende Tarife:
Tageskarte: 3,-- €
Saisonkarte: 20,-- €
Familienkarte: 40,-- €
Die Familienkarte umfasst dabei zwei erwachsene Eltern und sämtliche Kinder unter 18 Jahren sowie Kinder über 18 Jahre, soweit es sich um Schüler oder Studenten handelt.
Die Saisonkarte und die Fa
milienkarte kann jeweils an der Kasse an der Gemeinde Hausham mit sofortiger Wirkung erworben werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, folgende Gebühren für die Loipennutzung ab der Saison 2017/2018 festzusetzen:
Kinder bis einschließlich 16 Jahre und Sportlerinnen und Sportler ab 75 Jahren sind von der Zahlung der Loipengebühr befreit.
Im Übrigen geltend folgende Tarife:
Tageskarte: 3,-- €
Saisonkarte: 20,-- €
Familienkarte: 40,-- €
Die Familienkarte umfasst dabei zwei erwachsene Eltern und sämtliche Kinder unter 18 Jahren sowie Kinder über 18 Jahre, soweit es sich um Schüler oder Studenten handelt.
Die Saisonkarte und die Fa
milienkarte kann jeweils an der Kasse an der Gemeinde Hausham mit sofortiger Wirkung erworben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2017
|
ö
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informativ
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6 |
zum Seitenanfang
7. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2017
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Bürgermeister Zangenfeind informiert über:
- Langlaufloipe (Loipenordnung)
- Neuer Facebook Account für die Gemeinde Hausham
- Neue Radabstellanlage am Bahnhof Hausham
- Straßenausbaubeitragssatzung.
Datenstand vom 05.12.2017 08:11 Uhr