Datum: 28.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:46 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:48 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
4 Tektur: Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Gewerbehalle und Schlachthaus sowie zwei Einliegerwohnungen; Grundstück: Flur-Nr. 1353/139, Gem. Hausham, Brentenstraße 23 Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung "Brentenstraße" Antragsteller: Peter Kleinmeier
5 Bauantrag für den Anbau eines Balkones mit Treppenaufgang und Überdachung; Grundstück: Flur-Nr. 1174/0, Gem. Hausham, Kasten 2 Bauherr: Hans Murnauer
6 Bauantrag zum Anbau eines Wohnhauses und zur Hoferweiterung; Grundstück: Flur-Nr. 1490/0, Gemarkung Hausham, Hof 118 Bauherr: Franz Bernöcker
7 Antrag auf Vorbescheid für die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses; Grundstück: Flur-Nr. 715/9 , Gem. Hausham, Schlierachstr. 7 Bauherr: Christian Harb
8 Bauantrag für den Anbau an das bestehende Mehrfamilienhaus; Grundstück: Flur-Nr. 654/4, Gemarkung Hausham, Kreuzweg 3 Bauherr: Fridolin Thanner
9 Tektur: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Grundstück: Flur-Nr. 676/12, Gemarkung Hausham, Frühlingsstraße 16 Antragsteller: Sascha Privitera
10 Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1047/2, Gemarkung Hausham, Tegernseer Straße 6b Antragsteller: Julia Jähne
11 Bauantrag zur Wohnhauserweiterung; Grundstück: Flur-Nr. 1190/23, Gem. Hausham, Wörnsmühlerstraße 4 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 "Tiefenbach-Holz" Antragsteller: Wolfgang Busch
12 Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Gartenhäuschens von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7; Grundstück: Flur-Nr. 1193/10, Rathausstr. 70 Bauherr: Familie Zistler
13 Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt"; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage mit einem aufgesetzten Hobbyraum; Grundstück: Flur-Nr. 833/0, Gemarkung Hausham, Oberboden 8 b Billigungs- / Auslegungsbeschluss
14 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage; Grundstück: Flur-Nr. 1103/16, Gemarkung Hausham (Grünstreifen Nähe Norma Lebensmittelmarkt) Antragsteller: Sixtus Werke Schliersee GmbH, Hausham
15 Antrag auf Nutzungsänderung in einen Hort; Grundstück: Flur-Nr. 1080/4, Gem. Hausham, Agatharieder Weg 20 Bauherr: Diakonie Rosenheim
16 Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Gewerbefläche (Gaststätte) in eine Wohneinheit; Grundstück: Flur-Nr. 639/4, Gem. Hausham, Kirchplatz 4 Bauherr: Karin Albrecht-Davoli
17 Anträge und Anfragen
18 Informationen des Bürgermeisters

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3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 3

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.04.2017 .

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.04.2017 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Tektur: Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Gewerbehalle und Schlachthaus sowie zwei Einliegerwohnungen; Grundstück: Flur-Nr. 1353/139, Gem. Hausham, Brentenstraße 23 Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung "Brentenstraße" Antragsteller: Peter Kleinmeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Kleinmeier möchte noch eine zusätzliche Wohnung in seinem bereits genehmigten Wohnhaus mit Gewerbehalle und Schlachthaus errichten.
Die Wohnung soll im Obergeschoss über zwei Etagen statt einem Lager errichtet werden.

Die geplante Wohnung hat eine Wohnfläche von 78,07 m². Am genehmigten Bestand ändert sich nichts.

Herr Kleinmeier begründet die zusätzliche Wohneinheit wie folgt:

In den Verhandlungen mit einigen Banken kamen wir immer auf denselben Punkt, das wäre die Errichtung einer 2. Wohnung (dritte Wohneinheit) zum Vermieten. Somit stünde der Finanzierung des Bauobjektes in der Brentenstraße 23 nicht mehr im Wege. Es würde die Finanzierung um einiges erleichtern. Also entschied ich mich statt eines Lagers mit ca. 50 m² eine kleine Wohnung zu integrieren und plante deshalb um.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich einer Ortabrundungssatzung „Brentenstraße“. Im Geltungsbereich einer Ortsabrundungssatzung ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Eine Festsetzung der Ortsabrundungssatzung ist u.a. die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten. Das geplante Vorhaben überschreitet die festgesetzte Anzahl von zwei Wohneinheiten je Gebäude in der aktuell rechtskräftigen Fassung der Ortsabrundungssatzung, 1. Änderung.

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens sind daher nach den Festsetzungen der
1. Änderung zu beurteilen.

Von den Festsetzungen einer Ortsabrundungssatzung kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durch-führung der Ortsabrundungssatzung zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (§ 31 Abs. 2 BauGB).

Durch die geplante dritte Wohneinheit werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, da sie nicht generell den Zielen und Zwecken der Ortsabrundungssatzung „Brentenstraße“ widerspricht.
Das Bauvorhaben ist auch städtebaulich vertretbar. Die Festsetzung von Wohneinheiten stellt keine unbeabsichtigte Härte dar, da sie jederzeit geändert werden kann und allein der Umstand, dass eine entsprechende Änderung der Ortsabrundungssatzung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht zu Verzögerungen und Schwierigkeiten führen kann, ist keine Härte i.S.d. Befreiungsrechts (§ 31 RdNr. 52 Ernst-Zinkahn-Bielenberg Kommentar).  
Die Abweichung muss auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Zu den öffentlichen Belangen gehören alle im Zusammenhang mit den städtebaulichen Anforderungen an die Bauleitplanung heranzuziehenden Belange, so auch die geordnete städtebauliche Entwicklung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Befreiung bzgl. der Anzahl von zwei Wohneinheiten in der Ortsabrundungssatzung „Brentenstraße“ zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

       Abstimmung ____:____

Beschlussvorschlag 2:


Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt, falls erforderlich, einer Änderung der Ortsabrundungssatzung „Brentenstraße“ bzgl. der Änderung der Anzahl von Wohneinheiten auf Fl.Nr. 1353/139 der Gemarkung Hausham, Brentenstraße 23 (BV Kleinmeier) zu.
Die gesamten Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren für die Ortsabrundungssatzung „Brentenstraße“ durchzuführen.


                                       Abstimmung:                                _________ : ________

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Befreiung bzgl. der Anzahl von zwei Wohneinheiten in der Ortsabrundungssatzung „Brentenstraße“ zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

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5. Bauantrag für den Anbau eines Balkones mit Treppenaufgang und Überdachung; Grundstück: Flur-Nr. 1174/0, Gem. Hausham, Kasten 2 Bauherr: Hans Murnauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt, auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1174/0 der Gemarkung Hausham, in Kasten 2 in Hausham, einen Balkon samt Treppenaufgang und Überdachung zu errichten.
Das Grundstück, Fl.Nr. 1174/0 der Gemarkung Hausham, liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als Gewerbegebiet festgesetzt.

Zu beachten ist noch, dass das gesamte Grundstück angrenzend an die Bahnanlage liegt. Eine Beteiligung der Bahn sowie der anderen angrenzenden Nachbarn hat nach den vorgelegten Unterlagen nicht erfolgt.

Der Balkon mit den Maßen von 3,00 m x 4,33 m soll stirnseitig an die Südseite errichtet werden. Integriert wird eine Stahl/Holz-Treppe mit einer lichten Breite von 0,80 m. Der gesamte Anbau erreicht somit eine Gesamtbreite von 5,13 m.
Die Höhe des gesamten Anbaus beträgt 6,15 m, wobei der Balkon mit einer lichten Höhe von
2,83 m mit einem leicht geneigten Dach von 8° abgedeckt wird, wodurch eine Befreiung von der Örtlichen Gestaltungssatzung (§ 2 Abs. 4) notwendig wäre.
Zu beachten ist noch, dass die Stahltreppe 60 cm über den Anbau hinausragt.

Gemäß der Gestaltungssatzung sind Vordächer über die Balkone reichen. Hierzu ist ebenfalls eine Befreiung von der Gestaltungssatzung (§ 2 Abs. 7) notwendig.

Der vorhandene Kanal darf durch den Anbau nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 4 der örtlichen Gestaltungssatzung (Dachneigung 8°) zu.

                                                               Abstimmung         ______ . ______

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 7 der örtlichen Gestaltungssatzung (Balkone müssen unter dem Vordach liegen) zu.

                                                               Abstimmung         ______ . ______





Beschluss 3:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Antrag auf Errichtung eines Balkons mit Treppenaufgang und Überdachung des Herrn Murnauer, Kasten 2, 83734 Hausham in der Fassung vom 25.04.2017 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Der angrenzende Kanal darf durch die Baumaßnahme (Fundamentierung für den Anbau samt Außentreppe) nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht erfolgen.


                                                               Abstimmung         ______ . ______

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 7 der örtlichen Gestaltungssatzung (Balkone müssen unter dem Vordach liegen) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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6. Bauantrag zum Anbau eines Wohnhauses und zur Hoferweiterung; Grundstück: Flur-Nr. 1490/0, Gemarkung Hausham, Hof 118 Bauherr: Franz Bernöcker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte an den bestehenden Stadel (24,00 m x 9,50 m) einen Wirtschaftsteil mit den Maßen 9,50 m x 9,50 m und ein Wohnhaus mit den Maßen 14,76 m x 10,35 m anbauen. Das Gebäude ist damit insgesamt 48,26 m lang. Die Firsthöhe wird an das Bestandsgebäude angepasst und beträgt im Osten 7,97 m.
Im Erdgeschoss des Wohnhauses soll eine barrierefreie Wohnung entstehen, die Wohnung im Obergeschoss mit separatem Zugang soll als Ferienwohnung vermietet werden.

Die Bauunterlagen wurden im Vorfeld mit dem Landratsamt Miesbach besprochen und abgestimmt.

Das Anwesen liegt im Außenbereich, ausgewiesen im FNP als Fläche für die Landwirtschaft.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange (z.B. Flächen-nutzungsplan) nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Hier handelt es sich um die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes und den Einbau zusätzlicher Wohneinheiten.

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen sofern die Privilegierung vorliegt.
Die geplanten Wohnungen müssen ebenfalls dem landwirtschaftlichen Zweck dienen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid für die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses; Grundstück: Flur-Nr. 715/9 , Gem. Hausham, Schlierachstr. 7 Bauherr: Christian Harb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Harb beantragt eine Aufstockung am bestehenden Wohnhaus, Flur-Nr. 715/9, Schlierachstraße 7.

Dazu soll die Wandhöhe bzw. das Dach um 1,74 m erhöht und das Obergeschoss erweitert werden. Der bestehende außermittige First (Höhe 5,83 m) mit den unterschiedlichen Dachneigungen soll durch ein Satteldach mit mittigen First (Höhe 7,56 m) ersetz werden.

Nach der Aufstockung würde sich auf der Westseite eine Wandhöhe von 4,04 m und auf der Ostseite eine Wandhöhe von 5,07 m ergeben. Die beiden unterschiedlichen Wandhöhen kommen aufgrund der Höhenlage zustande.

Die Firsthöhen der umliegenden Gebäude betragen 6,60 m – 12,00 m.

Das Vorhaben liegt im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Allgemeinen
Wohngebiet (WA). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Durch die Aufstockung des Gebäudes fallen die Abstandsflächen teilweise auf die Nachbargrundstücke. Für diese Bereiche werden von den Nachbarn Abstandsflächenübernahmeerklärungen benötigt. Diese unterschriebenen Unterlagen werden nachgereicht.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne unter der Bedingung, dass die Abstandsflächenübernahmeerklärungen nachgewiesen werden .

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne unter der Bedingung, dass die Abstandsflächenübernahmeerklärungen nachgewiesen werden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Bauantrag für den Anbau an das bestehende Mehrfamilienhaus; Grundstück: Flur-Nr. 654/4, Gemarkung Hausham, Kreuzweg 3 Bauherr: Fridolin Thanner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Es wird beantragt, das bestehende Mehrfamilienhaus im Kreuzweg 3, Fl.Nr. 654/4 der Gemarkung Hausham erdgeschossig im Westen anzubauen. Der Anbau mit der Grundfläche vom 37,46 m ² entsteht zwischen dem bestehenden Gartenhaus und dem Mehrfamilienhaus. Die Überdachung dieses Anbaus erfolgt mit einem Pultdach mit der Dachneigung von 8°, die eine Befreiung von der örtlichen Gestaltungssatzung für die Gemeinde Hausham (§ 3 Abs. 1) hervorbringt.

Die erforderliche Abweichung von § 3 Abs. 1 der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham wird wie folgt begründet:

Bei einer Dachneigung von 10° würde der First um ca. 10-15 cm über den bestehenden First des bereits vorhandenen Schuppens im Westen ragen. Dies ist aus gestalterischen Gründen nicht wünschenswert.
Die beiden Giebelflächen, bei welchen die Dachneigung 8° beträgt, stoßen jeweils einmal an die bestehende Dachfläche des Nebengebäudes und im Osten an die Stirnseite des Hauptgebäudes an. Eine Einsicht der Dachneigung des Neubaus ist nicht möglich.
Aufgrund dieser Tatsache wird die Abweichung von 10° auf 8° beantragt.

Das Grundstück, Fl.NR. 654/4 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als Mischgebiet festgesetzt.

Sämtliche angrenzende Nachbarn wurden bei dem Bauvorhaben nicht beteiligt.

Der vorhandene Schmutzwasserkanal sowie die gemeindliche Trinkwasserleitung werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von
§ 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham bzgl. der Dachneigung von
8° zu.

                                                               Abstimmung:        __________ : _________


Beschluss 2:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Antrag auf Anbau an das bestehende Mehrfamilienhaus in der Fassung vom 19.05.2017 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
                                                               Abstimmung: __________: _________

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von
§ 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham bzgl. der Dachneigung von
8° zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Antrag auf Anbau an das bestehende Mehrfamilienhaus in der Fassung vom 19.05.2017 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Tektur: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Grundstück: Flur-Nr. 676/12, Gemarkung Hausham, Frühlingsstraße 16 Antragsteller: Sascha Privitera

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung vom 20.09.2016 wurde der Bauantrag von Herrn Privitera bereits behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Am 30.05.2017 reichte Herr Privitera eine Tektur für das geplante Bauvorhaben ein. In der Tektur ist die Grundfläche nahezu gleich wie in dem Erstantrag. Der vorgesetzte Anbau ist in der Tektur nicht mehr vorhanden.

Herr Privitera möchte im westlichen Bereich seines Grundstückes ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichten. Das Grundstück liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Das 1.777 m² gr oße Grundstück ist bereits mit einem Gebäude mit einer Grundfläche von 172 m² bebaut, der Neubau hat eine Grundfläche von insg. 197 m², die GRZ beträgt damit 0,21.

Der Hauptbaukörper hat eine Grundfläche von 13,00 m x 9,00 m (EG+OG). Die Garage hat eine Fläche von 11,30 m x 7,00 m.  
Die Firsthöhe des Hauptgebäudes beträgt 7,80 m (772,80 ü NN). Die Dachneigung beträgt 24°.
Die Hauseingangsüberdachung und der zusätzlichen Abstellraum haben ein Flachdach.

Ein Flachdach ist laut unserer Gestaltungssatzung nur ausnahmsweise zulässig, hierfür ist eine Abweichung nötig.

Nach den vorgelegten Unterlagen werden keine Geländeveränderungen vorgenommen, jedoch sind Abgrabungen bis zu 1,35 m nötig.

Die Abweichung wird wie folgt begründet:
Da hier ein Höhenversatz im Hang stattfindet, soll das Flachdach extensiv begrünt werden, damit es sich besser in die Landschaft einfügt. Die Eingangsseite besteht aus eine Glasfront, an dieser Stelle kann ein Sattel- oder Pultdach nicht errichten werden.

Die erforderlichen Stellplätze für 2 Wohneinheiten sind nachgewiesen durch eine Dreifachgarage und 2 offene Stellplätze.

Die erforderlichen Abstandsflächen werden vollständig auf dem eigenen Grundstück eingehalten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.
                                               Abstimmung ____:____        
Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des Flachdachs zu.
                                               Abstimmung ____:____        
                              

Beschlussvorschlag 3:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen, sofern die Erschließung gesichert ist.                        
                                                                               Abstimmung ____:____        

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des Flachdachs zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen, sofern die Erschließung gesichert ist.                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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10. Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1047/2, Gemarkung Hausham, Tegernseer Straße 6b Antragsteller: Julia Jähne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Frau Julia Jähne, Tegernseer Straße 6b, 83734 Hausham beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Einfamilienhaus hat die Maße von 11,50 m x 8,74 m, eine Dachneigung von 21°. Die Wandhöhe beträgt 5,995 m. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet ist jedoch eine Wandhöhe von 6,625 m sichtbar.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das gesamte Grundstück jedoch als „Fläche für Gärtnerei“ ausgewiesen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Miesbach, Herrn Pawlovsky fügt sich das Bauvorhaben in das Ortsbild ein. Die Gegensätzlichkeit zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist unbeachtlich.

Die gesamten Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Grundstück zum Liegen. Die benötigten Stellplätze bei einer Wohneinheit (2 Stück) werden durch die zu errichtende Doppelgarage nachgewiesen.

Planungsrechtliche Bedenken bestehen von Seiten der Gemeinde Hausham nicht, jedoch ist zu beachten, dass das geplante Bauvorhaben im Gesamten im Überschwemmungsgebiet an der Schlierach liegt. Die Kartierung erfolgte im Sommer 2016 (Bekanntmachung der Verordnung am 06.07.2016). Für die Errichtung des Gebäudes gilt hier § 78 Abs. 1-3 WHG. Die zuständige Behörde kann die Errichtung einer baulichen Anlage nach § 78 Abs. 3 WHG genehmigen, wenn im Einzelfall das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird. Die genaue Prüfung für die Errichtung des Einfamilienhauses im Überschwemmungsgebiet wird durch das Landratsamt Miesbach durchgeführt. Ortstermine zusammen mit der Bauherrin sowie dem beauftragten Architekten haben bereits stattgefunden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen und Pläne in der Fassung vom 08.06.2017.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen und Pläne in der Fassung vom 08.06.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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11. Bauantrag zur Wohnhauserweiterung; Grundstück: Flur-Nr. 1190/23, Gem. Hausham, Wörnsmühlerstraße 4 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 "Tiefenbach-Holz" Antragsteller: Wolfgang Busch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Herr Busch möchte sein bestehendes Wohnhaus in der Wörnsmühler Straße 4 (Fl.Nr. 1190/23 Gem. Hausham) durch einen Anbau im Obergeschoß erweitern.
Der Bereich unter dem Anbau soll im Anschluss der bestehenden Doppelgarage aufgeständert als Überdachung dienen. Der daraus resultierende Stellplatz wird durch den Anbau im 1. OG überdacht.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ in einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Wohngebäude liegt in der 25. Änderung und wurde 2013 genehmigt. Durch den beantragten Anbau wird das vorhandene Baufenster um 32,9825 m² (3,95 m x 8,35 m) im OG erweitert. Eine Änderung der bereits bestehenden Doppelgarage findet nicht statt.

Die Dachneigung zwischen Hauptgebäude und Anbau wird konform ausgeführt. Der Anbau des Obergeschosses wird mit mittigem First dem Hauptgebäude angepasst.

Durch den beantragten Anbau wird die in der 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach –Nord“ festgesetzte Baugrenze zur Wörnsmühler Straße um 3,95 überschritten. Die erforderlichen Abstandsflächen erhöhen sich somit um den geplanten Anbau, können aber vernachlässigt werden; nachgewiesen werden diese auf der Wörnsmühler Straße.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund des vorliegenden Planes in der Fassung vom Juni 2017.
Die erforderliche Befreiung bzgl. der Überschreitung des Baufensters für das Wohngebäude wegen der Erweiterung  im 1. OG wird erteilt. Die erforderliche Abstandsflächenerhöhung erfolgt auf der Wörnsmühler Straße und wird von Seiten der Gemeinde Hausham als unproblematisch angesehen.

                                       Abstimmung:                                ________ : ________


Beschlussvorschlag 2:


Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt, falls erforderlich, einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ bzgl. der Änderung der Baugrenze auf Fl.Nr. 1190/23 der Gemarkung Hausham, Wörnsmühler Straße 4 (BV Busch) zu.
Die gesamten Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ durchzuführen.


                                       Abstimmung:                                _________ : ________

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund des vorliegenden Planes in der Fassung vom Juni 2017.
Die erforderliche Befreiung bzgl. der Überschreitung des Baufensters für das Wohngebäude wegen der Erweiterung  im 1. OG wird erteilt. Die erforderliche Abstandsflächenerhöhung erfolgt auf der Wörnsmühler Straße und wird von Seiten der Gemeinde Hausham als unproblematisch angesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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12. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Gartenhäuschens von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7; Grundstück: Flur-Nr. 1193/10, Rathausstr. 70 Bauherr: Familie Zistler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ der Gemeinde Hausham. Für die Errichtung von Gartenhäusern ist die 6. Änderung o.g. Bebauungsplanes zu beachten.

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.NR. 1193/10, Rathausstraße 70 in Hausham ein Gartenhaus entlang der Rathausstraße errichten. Das Gartenhaus mit einer Grundfläche von 10,00 m² (2,00 m x 5,00 m) soll mit einem Pultdach versehen werden, für das eine Abweichung vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“, Festsetzung 2.3 notwendig ist. Ebenso ist eine Befreiung von den Festsetzungen zu 2.3. bzgl. der Wandhöhe nötig. Diese beträgt an der höchsten Stelle 2,49 m über dem bestehenden Gelände.

Der Antragsteller begründet diese Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach Holz“, Festsetzung 2.3 (Dachgestaltung) wie folgt:
Bedingt durch die Hanglage des Grundstücks fügt sich ein Pultdach harmonischer in das Gelände ein und nimmt den Dachlauf der genehmigten Garage mit auf; durch die geringere Tiefe des Vorhabens würde ein Satteldach sehr gestaucht aussehen und mit den anderen Bauteilen nicht harmonieren, zudem die Schneelastverteilung bei einem Pultdach besser.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Hausham Nr.7 „Tiefenbach-Holz“ wird unter der Festsetzung 2.3 folgendes genannt:

2.3
Die Errichtung eines Gartenhauses als Abstellraum je Baugrundstück ist entgegen der Festsetzung 2.2 zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Grundfläche: max. 10,00 m²
  2. Wandhöhe: max. 2,00 m
  3. Satteldach mit Neigung 21°-28°
  4. Außenwände in Holz

Die Errichtung ist bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen und der Aufstellungsort im Einvernehmen mit der Gemeinde zu bestimmen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Die isolierte Befreiung bzgl. der Dachgestaltung, wie unter der Festsetzungen 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ für ein Pultdach anstatt eines Satteldaches wird erteilt.

                                               Abstimmung:                ___________ : _________


Beschluss 2:
Die isolierte Befreiung bzgl. der Wandhöhe, wie unter den Festsetzungen 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ (2,49 m anstatt 2,00 m) wird erteilt.

                                               Abstimmung:               __________ : __________

Beschluss 3:
Die isolierte Befreiung bzgl. der Errichtung eines Gartenhauses entlang der öffentlichen Straße „Rathausstraße“ wird erteilt.

Der eingereichte Antrag (eingegangen bei der Gemeinde Hausham am 10.05.2017 und 13.06.2017) samt allen Fotos und Lageplänen ist Bestandteil dieser isolierten Befreiung.


                                               Abstimmung:             ___________ : __________

Beschluss 1

Die isolierte Befreiung bzgl. der Dachgestaltung, wie unter der Festsetzungen 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ für ein Pultdach anstatt eines Satteldaches wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die isolierte Befreiung bzgl. der Wandhöhe, wie unter den Festsetzungen 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ (2,49 m an der höchsten Stelle) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die isolierte Befreiung bzgl. der Errichtung eines Gartenhauses entlang der öffentlichen Straße „Rathausstraße“ wird erteilt, unter der Voraussetzung, dass das Sichtdreieck freigehalten wird.

Der eingereichte Antrag (eingegangen bei der Gemeinde Hausham am 10.05.2017 und 13.06.2017) samt allen Fotos und Lageplänen ist Bestandteil dieser isolierten Befreiung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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13. Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt"; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage mit einem aufgesetzten Hobbyraum; Grundstück: Flur-Nr. 833/0, Gemarkung Hausham, Oberboden 8 b Billigungs- / Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Ehepaar Wolf möchte ein Nebengebäude für ihr Wohnhaus errichten.

Geplant ist ein zweistöckiges Gebäude mit einer gemauerten Doppelgarage im Erdgeschoss
und einem als Hobbyraum mit Terrasse genutzten Obergeschoss in Holzständerbauweise, komplett mit Holzschalung versehen.

Wegen der bestehenden Hangneigung kann das Obergeschoss hangseitig ebenerdig betreten
werden. Es wirkt von der Hangseite gesehen nur eingeschossig, talseitig jedoch zweigeschossig.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Gschwendt“ in einem
Reinen Wohngebiet (WR).

Die geplante Gestaltung fügt sich in die vorhandene Bebauung und Baugestaltung ein, da die
meisten Gebäude zu Zeiten der vorherigen Gebietsart „Sondergebiet für das Wiederaufstellen denkmalgeschützter Bauernhäuser“ errichtet wurden.

Der Bauausschuss hat beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 18 „Gschwendt“ zu ändern, um den
Bau eines Nebengebäudes zu ermöglichen. (Bauausschussbeschluss TOP 6 vom 04.04.2017).

Ein entsprechender Entwurf für die Bebauungsplanänderung liegt vor.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung und Anlagen und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Bauausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung und Anlagen und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage; Grundstück: Flur-Nr. 1103/16, Gemarkung Hausham (Grünstreifen Nähe Norma Lebensmittelmarkt) Antragsteller: Sixtus Werke Schliersee GmbH, Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 14

Sachverhalt

Auf den Beschluss vom 02.11.2016 wird verwiesen. Im Anschluss daran wird nunmehr von den Sixtus Werken Schliersee GmbH ein Werbepylon mit den Maßen von 2,50 m x 1,37 m und einer Tiefe von 337 mm beantragt. Der Werbeträger soll auf einem Betonfundament (2,00 m x 1,00 m) erstellt werden.
Das Sichtdreieck wird nach dem vorgelegten Eingabeplan nicht beeinträchtigt. Der vorhandene Kanal darf durch das Bauwerk nicht beeinträchtigt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt den vorgelegen Antrag auf Aufstellung eines Werbepylons der Sixtus Werke Schliersee GmbH zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Das erforderliche Sichtdreieck ist zwingend einzuhalten. Der angrenzende Kanal darf durch die Baumaßnahme (Fundamentierung) nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht erfolgen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltaus schuss der Gemeinde Hausham stimmt den vorgelegen Antrag auf Aufstellung eines Werbepylons der Sixtus Werke Schliersee GmbH zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Das erforderliche Sichtdreieck ist zwingend einzuhalten. Der angrenzende Kanal darf durch die Baumaßnahme (Fundamentierung) nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 4

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15. Antrag auf Nutzungsänderung in einen Hort; Grundstück: Flur-Nr. 1080/4, Gem. Hausham, Agatharieder Weg 20 Bauherr: Diakonie Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Diakonie Rosenheim beantragt eine Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhaues in einen Kinderhort, Fl. Nr. 1080/4, Agatharieder Weg 20. Am Gebäude wird äußerlich nichts verändert. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss werden die ehemaligen Wohnräume in Gruppenräume für die Hortkinder neu aufgeteilt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch), laut Flächennutzungsplan in einer Fläche für den Gemeindebedarf. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Durch diese Nutzungsänderung wird der Brandschutz aktualisiert .

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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16. Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Gewerbefläche (Gaststätte) in eine Wohneinheit; Grundstück: Flur-Nr. 639/4, Gem. Hausham, Kirchplatz 4 Bauherr: Karin Albrecht-Davoli

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 16

Sachverhalt

Frau Albrecht-Davoli beantragt eine Nutzungsänderung des bestehenden Restaurant, Fl. Nr. 636/4, Kirchplatz 2, in eine Wohneinheit. Am Gebäude wird äußerlich nichts verändert. Im Erdgeschoss werden die Räume neu eingeteilt und im Keller werden die bestehenden WC´s in ein Bad umgebaut und der restliche Teil als Keller genutzt .

Durch das bestehende Restaurant sind 9 Stellplätze vorhanden. Für die neue Wohneinheit werden laut unserer Stellplatzsatzung 2 Stellplätze benötigt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch), in einem Mischgebiet.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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17. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö informativ 17
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18. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö informativ 18
Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr