Datum: 14.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.09.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.06.2017.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.06.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern;
Grundstück: Flur-Nr. 1677/0, Gem. Hausham, Poschmühl 93 1/3
Bauherr: Hirschmüller Albert
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.09.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Antragsteller Albert Hirschmüller beabsichtigt den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
auf Fl.Nr. 1677 der Gemarkung Hausham, angrenzend an das bestehende Anwesen
Poschmühl 93 1/3.
Dazu wurde ein Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 26.07.2017 vorgelegt.
Die geplanten Gebäude haben eine Grundfläche von je 10,50 m x 14,00 m. Die beiden Mehrfamilienhäuser sollten eine Wandhöhe von 7,00 m erhalten (II + D).
Gleichzeitig muss vor Errichtung der beiden bestehenden Mehrfamilienhäuser das bestehende Gebäude beseitigt werden.
Derzeit läuft direkt an den geplanten Mehrfamilienhäusern ein offener Werkskanal vorbei, der geschlossen werden müsste, um die beiden Gebäude zu verwirklichen.
Die Prüfung, ob eine wasserrechtliche Genehmigung oder ähnliches (Planfeststellung) erforderlich ist, muss durch den Antragsteller ebenfalls erfolgen.
Von Seiten der Verwaltung wird angemerkt, dass der noch offene Werkskanal vorab der Gemeinde Hausham zum Kauf angeboten wurde. Eine Entscheidung hierüber wurde noch nicht getroffen.
Anzumerken ist noch, dass die B 307 direkt angrenzend an das geplante Vorhaben verläuft; eine Beteiligung des Staatlichen Bauamtes Rosenheim ist somit zwingend gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt den vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid vom 26.07.2017 zur Kenntnis. Derzeit wird der Antrag auf Bauvorbescheid zurückgestellt, bis die erforderlichen Fachstellen durch den Antragsteller beteiligt werden.
Dem Bauwerber wird eine Fachstellenbeteiligung beim Landratsamt Miesbach empfohlen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt den vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid vom 26.07.2017 zur Kenntnis. Derzeit wird der Antrag auf Bauvorbescheid zurückgestellt, bis die erforderlichen Fachstellen durch den Antragsteller beteiligt werden.
Dem Bauwerber wird eine Fachstellenbeteiligung beim Landratsamt Miesbach empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern;
Grundstück: Flur-Nr. 703/7, Gem. Hausham, nähe Moosrainer Weg
Bauherr: Weilmaier Veronika
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.09.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Frau Weilmaier beantragt in einem Vorbescheid die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern,
Flur-Nr. 703/7, nähe Moosrainer Weg.
Die zwei geplanten Gebäude haben eine Grundfläche von je 13,07 m x 12,00 m. Die Wandhöhe beträgt an der westlichen Seite 5,80 m und auf der Ostseite 8,80 m. Zusätzlich werden an jeder Seite der einzelnen Gebäude Garagen mit den Maßen 4,76 m x 6,00 m errichtet.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „Grünfläche“ ausgewiesen.
Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Egartenlandschaft.
Die Verwaltung regt an, das geplante Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet mit dem Landratsamt Miesbach zu besprechen und prüfen zu lassen.
Das Grundstück wurde bereits auf eine Bebaubarkeit geprüft. Dieses Gutachten liegt der Gemeinde Hausham vor.
Die Zusammenfassende Bewertung ergibt,
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Dass der südliche Teil des Grundstücks im Fußbereich einer älteren, derzeit nicht aktiven Rutschung liegt und deren Ursache vermutlich die auf dem Grundstück vorhandenen Hang- und Schichtwasseraustritte sind.
- Aus geotechnischer Sicht wird daher von einer Bebauung abgeraten.
- Soweit dennoch eine Bebauung erfolgen soll, muss vorlaufend durch entsprechende Hangstabilisierungs- und drainagemaßnahmen die Standsicherheit der Böschung erhöht bzw. die auf dem südlichen Teil des Grundstücks lagernden breiigen Rutschmassen stabilisiert werden. Des Weiteren müssen alle Lasten aus der Bebauung durch eine entsprechende Gründung auf den standsicheren Untergrund (Böschungsbruchsicherheit) abgesetzt und die Standsicherheit in allen Bauzuständen (Baugrube / Hanganschnitt) gewährleistet sein.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt den vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid vom 21.06.2017 zur Kenntnis. Derzeit wird der Antrag auf Bauvorbescheid zurückgestellt, bis die erforderlichen Fachstellen durch den Antragsteller beteiligt werden.
Dem Bauwerber wird eine Fachstellenbeteiligung beim Landratsamt Miesbach empfohlen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt den vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid vom 21.06.2017 zur Kenntnis. Derzeit wird der Antrag auf Bauvorbescheid zurückgestellt, bis die erforderlichen Fachstellen durch den Antragsteller beteiligt werden.
Dem Bauwerber wird eine Fachstellenbeteiligung beim Landratsamt Miesbach empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Vorberatung über die neue Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.09.2017
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ö
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vorberatend
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4 |
Sachverhalt
Die Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen aus dem Jahr 2007 soll aufgrund gemeindlicher und rechtlicher Änderungen dem neuesten Rechtsstand angepasst werden.
Zu diesem Zweck wurde diese durch den Rechtsreferendar Daniel Mayer überarbeitet. Herr Mayer erläutert dem Gremium den vorgelegten Satzungsentwurf.
Das Gremium sowie der Gewerbeverein, vertreten durch den anwesenden Herrn Dr. Baur, wurden gebeten, den Entwurf zu überarbeiten und u.U.
den Vorschlägen der Gewerbetreibenden anzupassen.
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5. Vorberatung über die neue Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.09.2017
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ö
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vorberatend
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5 |
Sachverhalt
Die Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham aus dem Jahr 2010 soll aufgrund gemeindlicher und rechtlicher Änderungen dem neuesten Rechtsstand angepasst werden.
Zu diesem Zweck wurde diese durch den Rechtsreferendar Daniel Mayer überarbeitet. Herr Mayer erläutert dem Gremium den vorgelegten Satzungsentwurf.
Das Gremium wurde gebeten, den Entwurf zu überarbeiten.
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6. Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 12. Änderung;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.09.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2017 den Entwurf für diesen Bebauungsplan gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Landratsamt Miesbach, Architektur/Städtebau/Denkmalschutz, Schreiben vom 07.08.2017
Landratsamt Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 27.07.2017
Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 18.08.2017
Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 27.07.2017
Landratsamt Miesbach, Wasser- und Bodenschutzrecht, Schreiben vom 17.08.2017
Gemäß GIS sind für die betroffenen Grundstücke die Georisiken „Anfälligkeit für flachgründige Hanganbrüche im Extremfall“ sowie „Anfälligkeit für flächgründige Hangabbrüche vermerkt“.
Lediglich von der Fachbehörde für Wasserrecht und Bodenschutzrecht am Landratsamt Miesbach wurde eine fachliche Information bzw. Empfehlung gegeben; die anderen Fachbehörden des Landratsamtes Miesbach haben
erklärt, keine Äußerung abzugeben bzw. keine Bedenken geäußert.
B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Keine Äußerungen von Seiten der Öffentlichkeit.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“,
12. Änderung in der Fassung vom 09.06.2017 als Satzung.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“,
12. Änderung in der Fassung vom 09.06.2017 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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7. Information Freiflächen- und Fassadengestaltung BV Ortszentrum
Vorstellung der Pläne durch das Ing.-Büro Wagenpfeil, Herrn Kiermeier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.09.2017
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es wird die Freiflächen- und Fassadengestaltung des Ortszentrums in Hausham vorgestellt. Dazu werden eine Freiflächenplanung, eine Ansicht der künftigen Fassade sowie dreidimensionale Ansichten durch Herrn Kiermeier vom IB Wagenpfeil vorgestellt.
Gemeinderat Eham regt an, zu prüfen, ob trotz der Tatsache, dass es sich bei der östlichen
Wand des in Ost- Westrichtung stehenden Wohngebäudes um eine Brandwand handelt, ein Dachüberstand möglich ist.
Herr Kiermeier sichert eine Prüfung zu.
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.09.2017
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ö
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informativ
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8 |
zum Seitenanfang
9. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.09.2017
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ö
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informativ
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9 |
Datenstand vom 14.02.2020 09:19 Uhr