Datum: 07.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Antrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Vordach der Bankfiliale am bestehenden Wohn- und Geschäftshaus; Grundstück: Flur-Nr. 1050/3, Gem. Hausham, Alte Tegernseer Straße 39 Bauherr: Fiedler Doris
3 Antrag von Tom`s SB-Waschanlage (E. Leidgschwendner) auf Errichtung von Werbeschildern an verschiedenen Standorten entlang der Industriestraße in Hausham
4 Umbau der Tegernseer Straße; Vorstellung des Umleitungskonzepts für den Umbau der Tegernseer Straße im Bereich des Ortszentrums
5 Bauantrag für den Anbau an das bestehende Wohnhaus; Grundstück: Flur-Nr. 1194/3, Gemarkung Hausham, Tratberg III 15 Bauherr: Anton Pettinger
6 Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 für die Errichtung eines Carports Grundstück: Flur-Nr. 1193/2, Gemarkung Hausham, Rathausstraße 56 Bauherr: Herrmann Hans
7 Bebauungsplan Nr. 39 "Obere Tiefenbachstraße/Edeka"; Befreiung von den Festsetzungen des integrierten Grünordnungsplans
8 Informationen zur Errichtung einer Tiefgarage und Gestaltung der Neubauten Alpenstraße 14 - 18; Grundstück: Flur-Nr. 775/7, Gemarkung Hausham Bauherr: WBG - Wohnen, Bauen, Grund GmbH & Co.KG
9 Anträge und Anfragen
10 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.09.2017.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.09.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Antrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Vordach der Bankfiliale am bestehenden Wohn- und Geschäftshaus; Grundstück: Flur-Nr. 1050/3, Gem. Hausham, Alte Tegernseer Straße 39 Bauherr: Fiedler Doris

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf den Beschluss vom 04.04.2017 bzgl. dem Umbau-, Sanierung und Nutzungsänderung der bestehenden Ladenfläche in eine Bankfiliale und Laden im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus wird verwiesen.
Die Antragstellerin beantragt, eine Werbeanlage auf dem über dem Eingangsbereich der Bankfiliale und des angrenzenden Ladens noch zu errichtenden Vordach am besteh. Wohn- und Geschäftshaus anzubringen. Die Errichtung des Vordaches ist verfahrensfrei, weil es sich hierbei um eine untergeordnete sonstige Anlage nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 f BayBO handelt.

Die Werbeanlage besteht aus einem Schriftzug und wird aus Plexiglas/Aluminium hergestellt. Der Schriftzug wird mit einer LED – Beleuchtung versehen. Die Gesamtlänge der Werbeanlage beträgt 3,00 m; die Höhe der einzelnen Buchstaben beträgt 349 mm bzw. mit dem Buchstaben „S“ sowie dem Buchstaben „k“ eine Höhe von 472 mm.
Außerdem soll auf der Nordseite der Fassade das S-Logo als beleuchtetes Plexiglas-Profil errichtet werden. Dieses S-Logo hat die Größe von 1200 mm x 1552 mm (1,86 m²). Das Logo wird ebenfalls mit LED-Technik ausgerüstet.

Da beide Werbeanlagen mit einer Fläche von ca. 1,1 m² bzw. 1,86 m² eine Fläche größer als 1 m² aufweisen, handelt es sich um bauliche Anlagen gemäß Art. 2 Abs. 1 BayBO, die einer Baugeneh-migung bedürfen. Zusätzlich ist die gemeindliche Werbeanlagensatzung zu beachten.

Nach § 4 Abs. 2 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham darf eine Buchstabenhöhe von 0,40 m nicht überschritten werden.
Beide Werbeanlagen sind somit laut Satzung unzulässig und bedürfen einer Abweichung nach § 7 der gemeindlichen Satzung. Sowohl der Schriftzug als auch das S – Logo sind die Markenzeichen der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee und sollen auch aus einer weiteren Entfernung auf die Bankfiliale aufmerksam machen.
Aufgrund der Lage des Bauvorhabens direkt an der Staatsstraße St 2076 ist zudem das Staatliche Bauamt Rosenheim zu beteiligen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Abweichung von § 4 Abs. 2 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham für das „S“-Logo zu mit der Maßgabe, dass der „Sparkassen“-Schriftzug den Anforderungen der Werbeanlagensatzung (Buchstabenhöhe von 0,40 m) entspricht.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund des vorliegenden Planes in der Fassung vom 10.10.2017 mit der Maßgabe, dass der „Sparkassen“-Schriftzug den Anforderungen der Werbeanlagensatzung entspricht.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Abweichung von § 4 Abs. 2 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham für das „S“-Logo zu mit der Maßgabe, dass der „Sparkassen“-Schriftzug den Anforderungen der Werbeanlagensatzung (Buchstabenhöhe von 0,40 m) entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund des vorliegenden Planes in der Fassung vom 10.10.2017 mit der Maßgabe, dass der „Sparkassen“-Schriftzug den Anforderungen der Werbeanlagensatzung entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag von Tom`s SB-Waschanlage (E. Leidgschwendner) auf Errichtung von Werbeschildern an verschiedenen Standorten entlang der Industriestraße in Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt zwei Werbeanlagen für den eigenen Betrieb in der Brentenstraße 18 an den Einfriedungen des Autohauses Kober und an der Einmündung Brentenstraße entlang der Industriestraße zu errichten. Die beiden Anwesen bzw. Einfriedungen sind nicht im Eigentum des Antragstellers.
       
Es handelt sich jeweils um 2 Werbetafeln ohne Rahmen und Beleuchtung, die direkt an der jeweiligen Einfriedung angebracht sind. Die Werbeanlagen besitzen eine Größe von 1200x800 mm. Mit einer Flächengröße von 0,96 m² sind die Werbetafeln an sich nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 a BayBO verfahrensfrei, unterliegen aber der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Hausham.

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham sind Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung sind, unzulässig. Zulässig sind Hinweiszeichen, die auf abseits oder versteckt gelegene Stätten aufmerksam machen (§ 5 Abs. 2 Werbeanlagensatzung). Hier wurde der Argumentation des Antragstellers, dass eine SB Waschanlage auf Laufkundschaft angewiesen ist und durch gezielte Werbung auf sich aufmerksam machen muss, bereits Rechnung getragen, indem an der Sammeltafel an der Industriestraße, Abzweigung Brentenstraße ein doppelt so großes Hinweisschild mit den Maßen 0,40 x 1,60 m angebracht wurde. Das Hinweisschild an der Sammeltafel in der Brenten-straße/Feuerwehrhaus hat die Maße 0,30 m x 0,80 m.
Die beiden Werbeschilder entlang der Industriestraße sind damit laut Satzung unzulässig und bedürfen einer Abweichung nach § 7 der Satzung.

Die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Miesbach hat gegen die Errichtung der beiden Werbeanlagen entlang der Industriestraße keine Bedenken. Von Seiten der PI Miesbach werden ebenfalls keine Bedenken geäußert, sofern die beiden Schilder nicht sichtbehindernd aufgestellt werden. Ebenso besteht von Seiten des Staatlichen Bauamts Rosenheim mit der Errichtung der beiden Werbetafeln am Zaun des Autohauses Kober und an der Einmündung Brentenstraße Einverständnis, wenn diese nicht beleuchtet werden und die erforderlichen Sichtdreiecke der Einmündungen auf die Industriestraße gemäß RASt 06 nicht beeinträchtigt werden. Die Tafeln sollen den statischen Anforderungen insbesondere der Windlast entsprechen. Sollten sie unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen. Eine Ablenkung des Verkehrs durch grelle Farben ist auszuschließen; genauso wie die Verwechslung mit amtlichen Verkehrszeichen.

Beschlussvorschlag

Die Entscheidung wird bis zum Erlass der neuen Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham zurückgestellt.

Beschluss

Die Entscheidung wird bis zum Erlass der neuen Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Umbau der Tegernseer Straße; Vorstellung des Umleitungskonzepts für den Umbau der Tegernseer Straße im Bereich des Ortszentrums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö informativ 4

Sachverhalt

Um eine ordnungsgemäße Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit des neuen Ortszentrums zu gewährleisten, wird die Tegernseer Straße im Bereich zwischen Miesbacher Straße und Alte Tegernseer Straße umgebaut. Hierbei wird die Straße durch eine Linksabbiegespur aufgeweitet, zwei Querungshilfen werden errichtet und die beidseitigen Gehwege zu Geh- und Radwegen mit einer Breite von 2,50 m erweitert.

Die Straßenbaumaßnahme erfolgt im März und April 2018.

Herr Kleiß vom Planungsbüro Dippold+Gerold erläutert den Zeitplan und die geplante Verkehrsführung während der Umbaumaßnahme.

Die Tegernseer Straße wird jeweils halbseitig gesperrt und der Verkehr aus Hausham kommend
in Richtung Tegernsee an der Baustelle vorbeigeleitet. Der Verkehr aus Richtung Tegernsee wird über die Alte Tegernseer Straße geführt.
Während der Bauphase wird in der Alten Tegernseer Straße eine Einbahnstraße eingerichtet. Entlang des durchgehenden südlichen Gehwegs wird ein absolutes Halteverbot ausgeschildert.

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5. Bauantrag für den Anbau an das bestehende Wohnhaus; Grundstück: Flur-Nr. 1194/3, Gemarkung Hausham, Tratberg III 15 Bauherr: Anton Pettinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauherr möchte das bestehende Wohnhaus nach Norden erweitern. Der 4,80 m x 7,96 m große Anbau reicht vom Keller bis zum Obergeschoß und wird sowohl in der Breite als auch
in der Höhe an das Bestandsgebäude angepasst. Im Erdgeschoß entstehen zwei Geräteräume und das Obergeschoß des Zweifamilienhauses wird um zwei Kinderzimmer erweitert.
Die Abstandsflächen können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden bzw. liegen für das nordöstliche Hauseck auf der öffentlichen Straße.

Das Vorhaben liegt im ungeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem Reinen Wohngebiet. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 für die Errichtung eines Carports Grundstück: Flur-Nr. 1193/2, Gemarkung Hausham, Rathausstraße 56 Bauherr: Herrmann Hans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf seinem Grundstück einen im Heimwerkermarkt handelsüblichen Carport mit den Maßen 3,00 m x 5,00 m mit Flachdach zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“. Ein Baufenster für einen Carport ist auf dem Grundstück nicht vorgesehen.
Das Vorhaben widerspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“.
Es stellt auch keine untergeordnete Nebenanlage im Sinne von § 14 BauNVO dar, das gemäß 2.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ausnahmsweise zugelassen werden kann.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Da die Ausweisung von Baugrenzen und das Maß der baulichen Nutzung die Grundkonzeption des Bebauungsplans betreffen, werden durch den Bauantrag die Grundzüge der Planung berührt. Damit wäre eine Befreiung unzulässig und das Vorhaben nur mit einer Änderung des Bebauungsplans zu verwirklichen.

Generell stellt sich beim Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ die Frage, ob durch den Bau eines an sich nach BayBO verfahrensfreien Carport/Grenzgarage die Grundzüge der Planung überhaupt noch berührt werden. Von den bisherigen 28. Änderungen des Bebauungsplans betreffen ca. die Hälfte davon Ausweisungen für Baufenster zur Errichtung von Garagen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplans einzuleiten und gleichzeitig im Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Bedarfserhebung für weitere Garagen/Carports durchzuführen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplans einzuleiten und gleichzeitig im Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Bedarfserhebung für weitere Garagen/Carports durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 39 "Obere Tiefenbachstraße/Edeka"; Befreiung von den Festsetzungen des integrierten Grünordnungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bebauungsplan sieht in der Grünfläche nördlich des Lidl-Gebäudes als Bepflanzung  insgesamt sieben und an der nordöstlichen Gebäudefront drei Bäume 1. und 2. Ordnung vor,
die bis zu 25 Metern hoch werden können. Nicht berücksichtigt wurde bei den Festsetzungen des Grünordnungsplanes die Tatsache, dass nördlich des Plangebiets eine Böschung mit einem Höhenunterschied von 10 Metern anschließt.

Durch eine Bepflanzung gemäß Bebauungsplan werden die nördlich unterhalb der Böschung liegenden Grundstücke an der Tiefenbachstraße, deren Terrassen nach Süden in Richtung Plangebiet ausgerichtet sind, komplett verschattet.
Eine Beeinträchtigung der Wohnqualität der Nachbarn ist nicht Ziel und Zweck eines Bebauungsplans.

Aus diesem Grund wurde mit dem Landratsamt Miesbach und dem Investor eine abweichende Bepflanzung besprochen. Die beiden Bäume Richtung Moralt bleiben erhalten, anstelle der restlichen hohen Bäume werden Sträucher mit einer geringeren Wuchshöhe bis max. 4 Meter gepflanzt.        

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, von Nr. 3.8.4 der Festsetzungen des integrierten Grünordnungsplans zu befreien und neben einer Bepflanzung mit Bäumen 1. und 2. Ordnung
auch eine Bepflanzung mit Sträuchern zuzulassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, von Nr. 3.8.4 der Festsetzungen des integrierten Grünordnungsplans zu befreien und neben einer Bepflanzung mit Bäumen 1. und 2. Ordnung auch eine Bepflanzung mit Sträuchern zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Informationen zur Errichtung einer Tiefgarage und Gestaltung der Neubauten Alpenstraße 14 - 18; Grundstück: Flur-Nr. 775/7, Gemarkung Hausham Bauherr: WBG - Wohnen, Bauen, Grund GmbH & Co.KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö informativ 8

Sachverhalt

Die WBG plant, die bestehenden Mehrfamilienhäuser an der Alpenstraße 14, 16, 18 abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen. Um die erforderlichen Stellplätze nachweisen zu können, ist geplant, eine Tiefgarage mit Einfahrt von der Tegernseer Straße aus zu errichten.
Gleichzeitig soll das bestehende Mehrfamilienhaus Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3 modernisiert werden und zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen werden. Die Mieter dieses Mehrfamilienhauses erhalten ebenfalls Stellplätze in der neu errichteten Tiefgarage.

Herr Sautter von der WBG stellt dem Gremium die Planungen vor.

Das Gremium steht den Planungen positiv gegenüber und regt an, die Wohnungen im Erdgeschoss behindertengerecht auszuführen.
Als Dachlösung für die Modernisierung des Mehrfamilienhauses Tegernseer Straße 21 ½ und
21 1/3 wird ein Satteldach bevorzugt.

Beschlussvorschlag

Ohne Beschluss.

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö informativ 9
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10. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö informativ 10
Datenstand vom 14.02.2020 09:29 Uhr