Datum: 16.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vorstellung des Projekts "Bienenfreundliche Bepflanzung" im Gemeindegebiet Hausham
3 Kinderhort Hausham der Diakonie;
3.1 Entscheidung über die Defizitübernahme für das Jahr 2016
3.2 Entscheidung über die Anschaffung neuer Spielgeräte für den Gartenbereich
4 Straßenverkehrsrecht;
4.1 Errichtung eines zusätzlichen Halteverbots entlang der Brentenstraße / Ecke Bergwerkstraße; Ertüchtigung des bereits vorhandenen Halteverbots am Grundstück der Peißenberger Kraftwerks GmbH; Verkehrssicherung für die Schulkinder; Anordnung von Bodenmarkierungen in diesem Bereich
4.2 Errichtung zusätzlicher Halteverbotsbuchten entlang der Brentenstraße auf der gesamten Länge des Grundstücks "Läßer", Bergwerkstraße 6, Fl.Nr. 1353/86 der Gemarkung Hausham sowie im weiteren Verlauf der Brentenstraße in Richtung Freiwillige Feuerwehr Hausham; Anordnung von Bodenmarkierungen in diesem Bereich
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22 .03.2018.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22 .03.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des Projekts "Bienenfreundliche Bepflanzung" im Gemeindegebiet Hausham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bienen sind von großer Bedeutung für die Natur und die Bestäubung von Obstbäumen.

Viele Bienenvölker leiden jedoch im Sommer wegen Blütenmangel.

Es fehlen blühende Trachtpflanzen (Blumenwiesen, Randstreifen und Ackerwildkräuter).

Auch sind viele Blumen des Hausgartens nicht geeignet (z.B. gefüllte Blüten).

Deshalb ist es in Anlehnung an das Konzept der Ökomodellregion Miesbach auch das Ziel der Gemeinde Hausham, eine größere Blütenvielfalt zu schaffen und kommunales Grün mit bienenfreundlichen Wiesenblumen, Stauden, Büschen und Bäumen zu bepflanzen.

Wir werden uns auch für eine bienenfreundliche Bepflanzung der Blumenkästen am Rathaus einsetzen.

In den letzten Jahren versuchen wir, verstärkt Akzente in gärtnerischen Bereichen zu setzen.

Erfreulicherweise konnten wir mit Herrn Pendelin vor etwa eineinhalb Jahren einen Landschaftsgärtner beim Bauhof einstellen.

Im Zusammenwirken mit dem Gartenbauverein, mit Bürgern und dem Bauhof wurden Grünanlagen zum Teil neu entwickelt (Beispiel: Kinderspielplatz an der Schlierach, Neugestaltung Wastl-Witt-Brunnen, pflegerische Arbeiten Grünbereiche an der Schlierach, u.a.).

Ein wichtiges Anliegen sind uns auch bienenfreundliche und schmetterlingsfreundliche Bepflanzungen.

Der Bauhof erhielt den Auftrag, gemeinsam mit der Verwaltung Stellen ausfindig zu machen, welche für entsprechende Anpflanzungen besonders geeignet sind.

Derzeit werden folgende Bereiche für die Bepflanzung mit bienenfreundlichen und schmetterlingsfreundlichen Bepflanzungen bearbeitet:

  • Wörnsmühler Straße: Nördliche Wiesenfläche (ca. 100 Quadratmeter)
  • Wörnsmühler Straße: Grünstreifen zwischen Straße und Gehweg
  • Teile der Grünflächen an der Schlierachstraße (nördlicher Teil)
  • Schlierachstraße: Von der Braun-Kapelle in Richtung Süden bis zum Huberspitzweg (etwa 60 Meter Länge und ca. drei Meter Breite)

Für weitere Anregungen seitens des Gemeinderats bzw. auch seitens der Öffentlichkeit sind wir dankbar.

-ohne Abstimmung-
 

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3. Kinderhort Hausham der Diakonie;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö beschließend 3
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3.1. Entscheidung über die Defizitübernahme für das Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern beantragt für den Kinderhort am Agatharieder Weg 20 für das Abrechnungsjahr 2016 die Übernahme des Defizits.

Einnahmen von gesamt 113.196,89 € stehen Ausgaben von gesamt 117.228,66 € gegenüber. Das Defizit beläuft sich somit auf 4.031,77 € (s. beil. Abrechnung).

Derzeit ist die Einrichtung mit 20 Kindern, wovon 19 aus Hausham stammen, voll belegt.
Es werden Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr betreut.

Für eine Übernahme dieses Defizits besteht für die Gemeinde keine unmittelbare Verpflichtung.

Beim Angebot der Diakonie handelt es sich um eine hervorragende Ergänzung zum bestehenden Betreuungsangebot für die Haushamer Kinder.

Aus  Sicht der Verwaltung kann dem Zuschussgesuch auf Übernahme des Defizits entsprochen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Defizits für den Kinderhort der Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern für das Abrechnungsjahr 2016 in Höhe von 4.031,77 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Defizits für den Kinderhort der Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern für das Abrechnungsjahr 2016 in Höhe von 4.031,77 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Entscheidung über die Anschaffung neuer Spielgeräte für den Gartenbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

In Anbetracht der geplanten Errichtung eines sog. Kinderhauses (Krippe und Hort) in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Standort des Hortes wird dieser Punkt zurück gestellt.

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4. Straßenverkehrsrecht;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö beschließend 4
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4.1. Errichtung eines zusätzlichen Halteverbots entlang der Brentenstraße / Ecke Bergwerkstraße; Ertüchtigung des bereits vorhandenen Halteverbots am Grundstück der Peißenberger Kraftwerks GmbH; Verkehrssicherung für die Schulkinder; Anordnung von Bodenmarkierungen in diesem Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Kürzlich fand ein Ortstermin mit der Verwaltung, der Polizei Miesbach sowie dem Landratsamt Miesbach an der Schulbushaltestelle Brentenstraße statt. Der Termin fand statt, um die Sicherheit der wartenden Kinder zu erhöhen.
Aus Gründen der Sicherheit für die gesamten Schulkinder an der Bushaltestelle Brentenstraße wird entlang des Grundstücks der Peißenberger Kraftwerks GmbH ein absolutes Halteverbot mit einer offiziellen Beschilderung einer gemeindlichen Feuerwehranfahrtszone angebracht.
Gleichzeitig wird an der Kreuzung Brentenstraße / Ecke Bergwerkstraße entlang der Brentenstraße ein Halte- und Parkverbot mit einer Länge von 10 m angeordnet. Zusätzlich wird dieser Bereich mit einer Zick-Zack-Markierung versehen.

Die genauen Anordnungen sind im beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Parkplätze für die Eltern, um die Bushaltestelle zu bedienen, sind direkt im angrenzenden Bereich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der gesamten Situation und befürwortet zum Schutz der Schulkinder die gesamten Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Die entsprechenden Änderungen / Ergänzungen sind von Seiten der Verwaltung anzuordnen.

Nach einer gewissen Zeit (Einführungsphase) wird die ganze Verkehrssituation „Bushaltestelle“ durch unsere Kommunale Verkehrsüberwachung sanktioniert.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der gesamten Situation und befürwortet zum Schutz der Schulkinder die gesamten Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Die entsprechenden Änderungen / Ergänzungen sind von Seiten der Verwaltung anzuordnen.

Nach einer gewissen Zeit (Einführungsphase) wird die ganze Verkehrssituation „Bushaltestelle“ durch unsere Kommunale Verkehrsüberwachung sanktioniert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2. Errichtung zusätzlicher Halteverbotsbuchten entlang der Brentenstraße auf der gesamten Länge des Grundstücks "Läßer", Bergwerkstraße 6, Fl.Nr. 1353/86 der Gemarkung Hausham sowie im weiteren Verlauf der Brentenstraße in Richtung Freiwillige Feuerwehr Hausham; Anordnung von Bodenmarkierungen in diesem Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Bei mehreren Ortsbesichtigungen an der Brentenstraße wurde festgestellt, dass diese teilweise im gesamten Verlauf zugeparkt ist. Unter anderem bei einem Bergwacht- oder Feuerwehreinsatz führt dies zu erheblichen Problemen.
Um diesen Schwierigkeiten vorzubeugen, wird im Bereich der Brentenstraße in Absprache mit der PI Miesbach auf Höhe des Grundstücks Brentenstraße 6 – Anwesen Läßer, Fl.Nr. 1353/86 sowie im Bereich der Lebenshilfe, Brentenstraße 7, Fl.Nr. 1353/64 ein absolutes Halteverbot angeordnet. Der Anfang und das Ende der jeweiligen Halteverbotszonen werden zusätzlich mit Boden-markierungen versehen. Im Bereich der Lebenshilfe wird aufgrund des gültigen Brandschutz-konzeptes der Lebenshilfe  zusätzlich zum Halteverbot eine Feuerwehranfahrtszone beschildert.

Die genauen Anordnungen sind im beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der gesamten Situation und befürwortet die Errichtung der Halteverbotszonen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Die entsprechenden Änderungen samt Bodenmarkierungen sind von Seiten der Verwaltung anzuordnen.

Nach einer gewissen Zeit (Einführungsphase) wird die gesamte Verkehrssituation „Brentenstraße“ durch unsere kommunale Verkehrsüberwachung sanktioniert.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der gesamten Situation und befürwortet die Errichtung der Halteverbotszonen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Die entsprechenden Änderungen samt Bodenmarkierungen sind von Seiten der Verwaltung anzuordnen.

Nach einer gewissen Zeit (Einführungsphase) wird die gesamte Verkehrssituation „Brentenstraße“ durch unsere kommunale Verkehrsüberwachung sanktioniert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö informativ 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö informativ 6
Datenstand vom 14.02.2020 08:27 Uhr