Datum: 14.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Ortsrecht;
2.1 Friedhof- und Bestattungssatzung der Gemeinde Hausham; Entscheidung des weiteren Vorgehens bzgl. der Ergänzung der Satzung hinsichtlich eines Verbotes von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
2.2 Plakatierungsverordnung; Entscheidung zum weiteren Vorgehen
3 Verkehrsknoten Tegernseer Straße - Alte Tegernseer Straße; Entscheidung über den Umbau des Knotenpunktes
4 Mittagsbetreuung in der Grundschule Hausham; Entscheidung über das weitere Vorgehen
5 Anträge und Anfragen
6 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2018 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.04 .2018.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.04 .2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Ortsrecht;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2018 ö 2
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2.1. Friedhof- und Bestattungssatzung der Gemeinde Hausham; Entscheidung des weiteren Vorgehens bzgl. der Ergänzung der Satzung hinsichtlich eines Verbotes von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 01.09.2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung in Kraft getreten, aufgrund dessen der Friedhofsträger durch Satzung bestimmen kann, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind.

Damit diese Vorgaben erfüllt werden können, muss zunächst die Friedhofs- und Bestattungssatzung um folgenden § 16 a ergänzt werden:

„Verbote von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Der Friedhofsträger kann durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind. Herstellung im Sinne dieses Artikels umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.“

Anschließend kann eine entsprechende Satzung erlassen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Friedhofs- und Bestattungssatzung zu ändern und um den o. a. § 16 a zu ergänzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Gleichzeitig soll ein Entwurf der neuen Satzung ebenfalls vorgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Friedhofs- und Bestattungssatzung zu ändern und um den o. a. § 16 a zu ergänzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung in der nächsten Sitzung vorzulegen.
Gleichzeitig soll ein Entwurf der neuen Satzung ebenfalls vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.2. Plakatierungsverordnung; Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2018 ö 2.2

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 05.02.2018 hat der Gemeinderat grundsätzlich die Änderung der Plakatierungsverordnung beschlossen.

Ein Muster der neuen Plakatierungsverordnung liegt in der Anlage bei. Die einzige Änderung zur bisherigen Verordnung besteht darin, dass der rot gekennzeichnete Absatz ersatzlos gestrichen wird.

Gleichzeitig wurden Richtlinien zum Vollzug der Plakatierungsverordnung erstellt. Diese liegen im Entwurf ebenfalls in der Anlage bei.

Der Lageplan mit möglichen Aufstellungsorten wird umgehend nachgereicht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Plakatierungsverordnung.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung die entsprechende Änderungssatzung vorzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Plakatierungsverordnung.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung die entsprechende Änderungssatzung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Verkehrsknoten Tegernseer Straße - Alte Tegernseer Straße; Entscheidung über den Umbau des Knotenpunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten im Bereich des Projektes „Ortsmitte“ sollte auch der Knotenpunkt der Einmündung von der Tegernseer Straße in die Alte Tegernseer Straße umgestaltet werden. Dabei ist auch eine Änderung der Situation im Bereich des Anwesens der Familie Bauer (Grundstück an der Einmündung zur Wolfsmühlstraße) sowie im Bereich der bisherigen Bushaltestellen erforderlich, ebenso die Fläche vor dem Anwesen des Herrn Dr. Baur.

Dem Gemeinderat wurden bereits erste Planungsvorschläge des Ingenieurbüros Dippold und Gerold, Germering vorgestellt. Zwischenzeitlich liegen auch die Anmerkungen des Staatlichen Bauamtes Rosenheim zu diesen Entwürfen vor. Diese wurden bereits vom IB Dippold und Gerold in den aktuellen Entwürfen eingearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt den Gestaltungsvorschlägen des Ingenieurbüros Dippold und Gerold, Germering in der vorliegenden Fassung vom 9.Mai 20 18 zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Gestaltungsvorschlägen des Ingenieurbüros Dippold und Gerold, Germering in der vorliegenden Fassung vom 9.Mai 20 18 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Mittagsbetreuung in der Grundschule Hausham; Entscheidung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2018 ö 4

Sachverhalt

In der Mittagsbetreuung der Grundschule werden derzeit ca. 72 Kinder betreut. Eigentlich ist mit der derzeitigen Personalsituation nur eine Betreuung von etwa 60 Kindern möglich. Die Räumlichkeiten sind zudem im Grundschultrakt sehr beengt, derzeit stehen nur zwei Klassenzimmer zur Verfügung.

Herr Rewitzer hat sich bereit erklärt, einen weiteren Raum im Grundschultrakt zur Verfügung zu stellen und die Förderklasse, die den Raum derzeit nutzt, zu verlegen. Dies würde die Betreuungssituation deutlich verbessern.

Jedoch ergeben sich dann erhebliche Probleme bei der Beaufsichtigung, da  die Personalstärke zu gering ist.

Die Verwaltung schlägt in Übereinstimmung mit den Mitarbeiterinnen der Mittagsbetreuung und der Schulleitung vor, dass eine weitere Mitarbeiterin bzw. ein weiterer Mitarbeiter in Teilzeit (20 Wochenstunden) eingestellt wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass für die Mittagsbetreuung an der Grund – und Mittelschule eine weitere Teilzeitkraft auf der Basis von 20 Wochenstunden eingestellt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für die Mittagsbetreuung an der Grund – und Mittelschule eine weitere Teilzeitkraft auf der Basis von 20 Wochenstunden eingestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2018 ö informativ 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2018 ö informativ 6
Datenstand vom 14.02.2020 08:28 Uhr