Datum: 02.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Wertstoffhof Bahnhofstraße; Entscheidung zum weiteren Vorgehen bzgl. des zukünftigen Standortes. Hierzu wird Herr Thomas Frey, Vorstand der VIVO KU, anwesend sein.
3 Vorlage der Jahresrechnung 2017
4 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2017
5 Bauantrag zum Neubau einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses; Grundstück: Flur-Nr. 1933/65, Gem. Hausham Bauherr: Raiffeisenbank im Oberland eG
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2018 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.06.2018.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.06.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Wertstoffhof Bahnhofstraße; Entscheidung zum weiteren Vorgehen bzgl. des zukünftigen Standortes. Hierzu wird Herr Thomas Frey, Vorstand der VIVO KU, anwesend sein.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Thomas Frey berichtet darüber, dass im Landkreis 19 Wertstoffhöfe vorhanden sind. Im Jahr 2017 wurden 60.000 Tonnen Müll von allen Wertstoffhöfen gesammelt. Alleine 13.500 Tonnen Müll waren von dem Wertstoffhof in Hausham.

Der Haushamer Wertstoffhof ist der drittgrößte im Landkreis. Aus seiner Sicht ist Hausham dringend auf einen Wertstoffhof angewiesen.

Benötigt wird ein Wertstoffhof mit mindestens 1.200 Quadratmeter, separater Zufahrt, Wasser, Strom und Internet.

Die VIVO hat keine eigenen Grundstücke, die den Anforderungen entsprechen würden, sodass die VIVO auf die Hilfe der Gemeinde bzw. etwaiger Grundstückseigentümer angewiesen ist.

-ohne Abstimmung-

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2017 wird dem Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO vorgelegt.

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4. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2018 ö 4

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2017.

Die Deckung ist durch über- und außerplanmäßige Einnahmen sowie durch Minderausgaben gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in den Anlageblättern aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2017.

Die Deckung ist durch über- und außerplanmäßige Einnahmen sowie durch Minderausgaben gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses; Grundstück: Flur-Nr. 1933/65, Gem. Hausham Bauherr: Raiffeisenbank im Oberland eG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch den Um- und Anbau der bestehenden Gebäude an der Bahnhofstraße 2 und 4 benötigt die Raiffeisenbank im Oberland eG zusätzliche vorzuhaltende Stellplätze. Diese können weder in der bestehenden Tiefgarage noch auf dem Grundstück selbst hergestellt werden.
Aus diesem Grund erwägt die Raiffeisenbank den Bau einer Tiefgarage auf dem angrenzenden Grundstück Flur-Nr. 1933/65.
Die Tiefgarage soll sich dabei nicht nur auf das von der Raiffeisenbank zu erwerbende Teil-grundstück erstrecken, sondern auch auf das bei der Gemeinde im Eigentum verbleibende Restgrundstück, das als oberirdischer Parkplatz dient. Die neu zu errichtende Tiefgarage erstreckt sich mit einer Länge von 111,31 Metern und einer Breite von 18 Metern über das gesamte Grundstück und wird mit der bereits bestehenden Tiefgarage des Gebäudes Bahnhofstraße 4 verbunden. In der neuen Tiefgarage entstehen 75 TG-Stellplätze und damit 8 TG-Stellplätze mehr als für das Gesamtbauvorhaben der Raiffeisenbank herzustellen sind .

Zugleich plant die Raiffeisenbank auf dem Grundstück Flur-Nr. 1933/65 auf einer zu erwerbenden Teilfläche von ca. 839,72 m² die Errichtung eines Geschäftshauses. Das dreistöckige, 12,99 m breite und 31,74 m lange Gebäude mit einer Dachneigung von 15° und einem Walmdach orientiert sich in Größe und Gestaltung an den bestehenden umgebauten Gebäuden der Raiffeisenbank.

Laut der Gestaltungssatzung müssen die Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen 20° und 26° haben. Andere Dachformen können insbesondere zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden (§ 2 Abs. 4 der Gestaltungssatzung).

Der Neubau greift die Dachform und Dachneigung der bereits bestehenden Gebäude auf, so dass die drei Gebäude der Raiffeisenbank optisch ein einheitliches Gesamtbild ergeben.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat läßt bzgl. der Dachform und der Dachneigung eine Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham zu.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vor-liegenden Plänen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat läßt bzgl. der Dachform und der Dachneigung eine Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham zu.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vor-liegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Gemeinderat läßt bzgl. der Dachform und der Dachneigung eine Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham zu.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vor-liegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2018 ö informativ 6
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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2018 ö informativ 7
Datenstand vom 14.02.2020 08:30 Uhr