Datum: 26.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Kommunale Volkshochschule; Entscheidung über den Zusammenschluss der Volkshochschulen im Landkreis Miesbach
3 Bauleitplanung für die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3, 707/4 und 703/0, Gem. Hausham - Aufstellungsbeschlüsse -
4 Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham, 12. Änderung; Änderung des Flächennutzungsplans zur Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 703/0 (T), Gem. Hausham - Aufstellungs- / Änderungsbeschluss -
5 Kinderhort der Diakonie - Jugendhilfe Oberbayern; Entscheidung zum weiteren Vorgehen bezüglich Übernahme des Defizits für das Haushaltsjahr 2017 und Abschluss einer Defizitvereinbarung für die weiteren Jahre
6 Anträge und Anfragen
7 Informationen des Bürgermeisters

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.07 .2018.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.07 .2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Kommunale Volkshochschule; Entscheidung über den Zusammenschluss der Volkshochschulen im Landkreis Miesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorbemerkung:

Die Volkshochschulen im Landkreis Miesbach sind als größte lokal und regional verankerte Weiterbildungseinrichtungen ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge.  Seit über 70 Jahren zeichnet sich die Arbeit der sieben Volkshochschulen im Landkreis durch Programmreichtum und einer breit gefächerten Lernkultur aus. Die Volkshochschulen tragen ganz wesentlich zur individuellen Persönlichkeitsentwicklung und Beschäftigungsfähigkeit ebenso bei wie zum sozialen Miteinander in den Gemeinden.


Zu diesen inhaltlichen Aufgaben gestellt sich aber eine zentrale organisatorische Herausforderung: 

Sechs von sieben Volkshochschulen werden in Trägerschaft eines Vereins geführt und der Zusammenschluss aller Volkshochschulen in einem Kreisverband erfolgte ebenfalls in Form eines eingetragenen Vereins mit ehrenamtlicher Führung. Diese Strukturen waren für die Gründungs- und Aufbauarbeit der VHS-Landschaft von großer Bedeutung. Den heutigen Anforderungen an Professionalität, moderner Organisation und Qualität genügen sie aber nicht. Es werden heute hoch flexible Bildungseinrichtungen benötigt, die den vielfältigsten Anforderungen kurzfristig gerecht werden können und sehr unterschiedliche Zielgruppen erreichen.

Des Weiteren wurden vom Bayer. Kultusministerium in 2017 die Verwaltungsvorschriften zum Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung erlassen, wonach jede VHS bis 2020 ein Qualitätsmanagementsystem vorhalten muss. Keine Volkshochschule im Landkreis Miesbach hat bisher eine QM-Maßnahme durchgeführt. Darüber hinaus erfüllen alle 7 e.V.–Volkshochschulen - außer Holzkirchen-Otterfing - die Mindestkriterien für eine Mitgliedschaft im Bayerischen VHS-Verband nicht.

Die zudem in der Mitgliederversammlung des VHS-Kreisverbandes am 20.06.2018 von der
1. Vorsitzenden, Frau Anna Maria Stark, vorgetragenen personellen Probleme in der Kreisgeschäftsstelle machen aufgrund dieses und oben geschilderten Sachverhaltes ein schnelles Agieren und Eingreifen aller verantwortlichen Mitglieder im Kreisverband erforderlich.

Handelnde in diesem Strukturveränderungsprozess sind:

  • die Kommunen, sprich Bürgermeister und entsprechende Gremien

  •  die Volkshochschulen, sprich Vereins-Vorstände und Mitgliederversammlungen







Variante 1:

Zusammenschluss in einem Verein, dem (alle?) Gemeinden des LK angehören
(Beschluss der Vereinsvorstände unter Beteiligung der Mitglieder zur möglichen        Verschmelzung bzw. Umwandlung in einen Rechtsträger).

Variante 2:

Zusammenschluss in einem Zweckverband nach KommZG
(Beschlüsse der bisher dem Kreisverband angehörigen Gemeinden, dass sie in
der möglichen künftigen Struktur eines Rechtsträgers kommunales Mitglied
werden).

Zur Umsetzung der neuen Strukturen und zum Aufbau des neuen Trägers könnten die LQ-Mittel des Kreisverbandes (178.966 € am 31.12.2017) sowie Strukturfördermittel des Bayerischen VHS-Verbandes in Anspruch genommen werden (Personal- und Sachkosten).

Nur durch den Zusammenschluss der Volkshochschulen im LK Miesbach in einer Organisationsform werden sich nachhaltige und professionelle Arbeits-, Personal- und Entscheidungsstrukturen entwickeln und somit dauerhaft angemessene personelle und finanzielle Ressourcen sicherstellen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hausham unterstützt das Vorhaben ihrer Volkshochschule, sich in einer gemeinsamen Trägerschaft zu verschmelzen. Die Gemeinde Hausham wird diesem neuen
 VHS-Verbund beitreten. Bedingung dafür ist:
 
- die endgültige Klärung der Rechtsform
- eine tragfähige Berechnung der zukünftigen Kosten für die Gemeinde in
  Zusammenarbeit mit dem „Lenkungskreis“ unter Leitung von 1. BGM Hans Hagn,
  Stadt Tegernsee.

Beschluss

Die Gemeinde Hausham unterstützt das Vorhaben ihrer Volkshochschule, sich in einer gemeinsamen Trägerschaft zu verschmelzen. Die Gemeinde Hausham wird diesem neuen
 VHS-Verbund beitreten. Bedingung dafür ist:
 
- die endgültige Klärung der Rechtsform
- eine tragfähige Berechnung der zukünftigen Kosten für die Gemeinde in
  Zusammenarbeit mit dem „Lenkungskreis“ unter Leitung von 1. BGM Hans Hagn,
  Stadt Tegernsee.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung für die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3, 707/4 und 703/0, Gem. Hausham - Aufstellungsbeschlüsse -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3, 707/4 und 703/0, Gem. Hausham befinden sich im Eigentum der Gemeinde Hausham und sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Von der Gesamtfläche von 39.621 m² wurde mit Beschluss des Kreistags vom 19.10.2016 eine Fläche von 30.973 m² aus dem Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung „Egartenlandschaft um Miesbach“ herausgenommen. Hintergrund dieser Entscheidung war es, der Gemeinde Hausham Planungsmöglichkeiten für eine notwendige und geordnete städtebauliche Weiterentwicklung ohne zusätzlichen Verbrauch von Grünflächen im Außenbereich zu eröffnen.

Aufgrund der großen Nachfrage nach Grundeigentum, des knappen Angebots an unbebauten Flächen und der in den letzten Jahren explosionsartig gestiegenen Preise für Grundstücksflächen ist es Ziel der Gemeinde, jungen Familien bezahlbare Grundstücke für ein Eigenheim bereitstellen zu können. Geplant ist eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhäusern, die sich an der umliegenden Bebauung orientiert.

Zudem ist geplant, auf einer Fläche von ca. 7.000 m² das „Haus Bambi“ der Gemeinnützigen Lebenshilfe Miesbach GmbH anzusiedeln. Beim „Haus Bambi“ handelt es sich um eine Einrichtung zur ganztägigen Betreuung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung.

Das Grundstück Flur-Nr. 703/0 ist von Wohnbebauung umgeben, das Grundstück Flur-Nr. 707/4 grenzt im Süden an den Huberspitzweg an. Die straßenmäßige Erschließung soll über den Huberspitzweg erfolgen, so dass die teilweise in Privateigentum stehende Huberbergstraße durch den zu erwartenden Zusatzverkehr nicht belastet wird. Das Grundstück Flur-Nr. 669/3 wird als öffentliche Grünfläche mit Erholungs- und Spielmöglichkeiten von Bebauung freigehalten.

Die Umsetzung der Bauleitplanung für vorgenannte Grundstücke soll in verschiedenen Bauleit-planverfahren erfolgen. Grund dafür ist, dass das Plangebiet nicht in sich homogen geschlossen ist und sich unterschiedliche städtebauliche Problemlagen stellen. Zudem soll für das Vorhaben der Lebenshilfe ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden:

1.
Das Plangebiet 1 soll die Grundstücksflächen Flur Nrn. 669/3 und 707/4 umfassen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Grundlage dafür sind die Regelungen der §§ 13 a und 13 b BauGB. Das Bebauungsplangebiet soll als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, für das die nach § 4 Abs. 3 BauNVO zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden. Da es sich vorliegend um eine kleinere Außenbereichsinsel handelt liegen sowohl die Voraussetzungen für die Anwendung von § 13 a BauGB als auch § 13 b BauGB vor. Selbst unter Berücksichtigung der Gesamtgrundfläche, die in den einzelnen Bebauungsplänen festgesetzt werden soll, ergibt sich kein Ausschlussgrund für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens.



2.
Der zweite Geltungsbereich umfasst die geplante Wohnbebauung auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0. Diese Fläche grenzt unmittelbar an einen bebauten Ortsteil an. Auch dort ist die Umsetzung einer Wohnnutzung vorgesehen. Als Gebietsart sollte dort ein reines Wohngebiet festgesetzt werden. Die Voraussetzung des § 13 b BauGB liegen vor, so dass auch dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann.

3.
Der dritte Geltungsbereich betrifft das Vorhaben der Lebenshilfe. Es handelt sich dort um ein besonderes Vorhaben, das aus Gründen einer ausreichenden Definition der Nutzung als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden soll. Ein vorhaben-bezogener Bebauungsplan kann nicht mit einem Angebotsbebauungsplan verbunden werden, so dass sich auch hier die Notwendigkeit eines eigenen Geltungsbereichs ergibt. Die Voraus-setzungen der §§ 13 a und 13 b BauGB liegen nicht vor. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren.

4.
Zur Verfahrensabwicklung ist die Einholung verschiedener Gutachten (Verkehr, Lärm etc.) erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte in die Wege zu leiten und die Planunterlagen zu erstellen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3 und 707/4 im beschleunigten Verfahren. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 41 und den Namen „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“.
       Abstimmung 18:0

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, nördlicher und östlicher Teilbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 42 und den Namen „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“.
       Abstimmung 18:0

Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, südwestliche Teilfläche mit ca. 7.000 m². Der Bebauungsplan erhält die Nummer 43 und den Namen „Lebenshilfe – neues Haus Bambi“
       Abstimmung 18:0

Beschluss 4:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse bekanntzumachen, die Durchführung der Bebauungsplanverfahren in die Wege zu leiten und die notwendigen Planunterlagen sowie Gutachten erstellen zu lassen.
       Abstimmung 18:0

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3 und 707/4 im beschleunigten Verfahren. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 41 und den Namen „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, nördlicher und östlicher Teilbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 42 und den Namen „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, südwestliche Teilfläche mit ca. 7.000 m². Der Bebauungsplan erhält die Nummer 43 und den Namen „Lebenshilfe – neues Haus Bambi“        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse bekanntzumachen, die Durchführung der Bebauungsplanverfahren in die Wege zu leiten und die notwendigen Planunterlagen sowie Gutachten erstellen zu lassen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham, 12. Änderung; Änderung des Flächennutzungsplans zur Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 703/0 (T), Gem. Hausham - Aufstellungs- / Änderungsbeschluss -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Flur-Nr. 703/0 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Hausham und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Die Gemeinde plant, dieses Grundstück zu bebauen.
Zum einen soll im nördlichen und östlichen Bereich des Grundstücks eine Wohnbebauung für junge Familien realisiert werden.
Zum anderen möchte auf der südwestlichen Teilfläche von ca. 7.000 m² die Gemeinnützige Lebenshilfe Miesbach GmbH das „Haus Bambi“ errichten. Beim „Haus Bambi“ handelt es sich um eine Einrichtung zur ganztägigen Betreuung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung.
Bei dem Bauvorhaben der Lebenshilfe handelt es sich um ein besonderes Vorhaben, für dessen Realisierung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden soll.

Die Darstellung der betreffenden Fläche im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft widerspricht der geplanten künftigen Nutzung des Grundstücks. Aus diesem Grund ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, südwestliche Teilfläche von ca. 7.000 m². Die Darstellung wird von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung“ abgeändert. Im Parallelverfahren wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, südwestliche Teilfläche von ca. 7.000 m². Die Darstellung wird von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung“ abgeändert. Im Parallelverfahren wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Kinderhort der Diakonie - Jugendhilfe Oberbayern; Entscheidung zum weiteren Vorgehen bezüglich Übernahme des Defizits für das Haushaltsjahr 2017 und Abschluss einer Defizitvereinbarung für die weiteren Jahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Für das Jahr 2016 wurde das Defizit des Kinderhortes der Diakonie mit 4.031,77 € übernommen (Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2018, TOP 3.1).

Es wurde bei der Beantragung dieser Defizitübernahme bereits angekündigt, dass weitere Anträge für die Folgejahre bei der Gemeinde Hausham gestellt werden.

Die Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern stellt nun einen dahingehenden Antrag auf Übernahme des Defizits für das Jahr 2017, Genehmigung des Haushalts 2018 mit entsprechender Defizitübernahme sowie um Abschluss einer generellen  Defizitübernahmevereinbarung.

Für das Jahr 2017 beläuft sich das Defizit auf 24.957,13 €, für das Jahr 2018 wird ein Defizit von 26.933,32 € erwartet (s. beil. Abrechnungen).

Die Diakonie  - Jugendhilfe Oberbayern begründet diesen Antrag wie folgt:

Der Betrieb des Kinderhortes Hausham hat sich in den letzten Jahren in wirtschaftlicher Hinsicht defizitär entwickelt.
Dies aufgrund steigender Kosten im Bereich der notwendigen Aufwendungen für Personal  und der rückläufigen Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Anpassung der Buchungszeiten an die tatsächlichen Schulschlusszeiten.
Hinzu kommt, dass die Fixkosten beim Betrieb einer Einrichtung mit nur einer Gruppe relativ hoch sind und  zudem die Gruppenstärke auf 20 Kinder gem. Betriebserlaubnis begrenzt ist.
Üblicherweise werden Horte mit bis zu 25 Kindern betrieben, was deutliche Mehreinnahmen an staatlicher und kommunaler Förderung sowie durch Elternbeiträge ermöglicht.

Die Steigerung im Defizit gegenüber 2016 hängt auch mit den gekürzten Buchungszeiten zusammen, gestiegenen Mietnebenkosten, den genehmigungsrechtlichen Maßnahmen (Nutzungsänderung), sowie mit einer notwendigen Verbesserung der personellen Ausstattung.
Der Anstellungsschlüssel 2016 war zu niedrig (Durchschnitt bei 1:10,7 und über acht Monate bei 1:10,9), die Gefahr einer Förderkürzung zu hoch.
Die Einrichtung lag im Jahr 2017 bei einem Anstellungsschlüssel von 1:9,7, wobei die letzten 4 Monate der Schlüssel mit 1:10,0 genau dem gesetzl. empfohlenen Anstellungsschlüssel entsprach.

Auf die weiteren Ausführungen der Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern in der Anlage wird verwiesen.

Wie bereits im Beschluss vom 16.04.2018, TOP 3.1, ausgeführt, ist die Einrichtung mit derzeit 20 Kindern, wovon 19 aus Hausham stammen, voll belegt. Es werden Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr betreut.

Für eine Übernahme dieser jetzt beantragten Defizite und dem Abschluss einer Defizitvereinbarung mit der Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern besteht für die Gemeinde keine unmittelbare Verpflichtung.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Zuschussgesuch auf Übernahme des Defizits für 2018, der Genehmigung des Haushalts für 2018  und dem Abschluss einer Defizitvereinbarung  entsprochen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Defizitvereinbarung bis einschließlich 2020 abzuschließen und dann zu prüfen, wie sich  der Sachstand beim  geplanten Vorhaben „Kinderhaus“ am Agatharieder Weg darstellt.


 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Für das Jahr 2017 übernimmt die Gemeinde Hausham das Defizit in Höhe von 24.957,13 €.


2.

Für das Jahr 2018 wird zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Übernahme eines Defizits beschlossen. Die Diakonie soll nach 2018 einen erneuten Antrag stellen.


3.

Eine pauschale Defizitvereinbarung wird vorerst nicht abgeschlossen.


 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Für das Jahr 2017 übernimmt die Gemeinde Hausham das Defizit in Höhe von 24.957,13 €.


2.

Für das Jahr 2018 wird zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Übernahme eines Defizits beschlossen. Die Diakonie soll nach 2018 einen erneuten Antrag stellen.


3.

Eine pauschale Defizitvereinbarung wird vorerst nicht abgeschlossen.


 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö informativ 6

Diskussionsverlauf

1.

Herr Gemeinderat Danzer erläutert nochmals kurz seinen bereits schriftlich eingereichten Antrag zur „Bestandsaufnahme“ der Wohnsituation in Hausham.

Bürgermeister Zangenfeind erklärt, dass kurzfristig alles mögliche an Erfassungen durchgeführt wird und dann entsprechend bekannt gegeben wird.


2.

Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde, Frau Gemeinderätin Marlies Fellermeier-Liebl erläutert, dass die westliche Lichtzeichenanlage an der Tegernseer Straße leider nicht behindertengerecht für Blinde umgebaut werden kann.

Die östliche Ampel in Höhe Schlierachstraße hingegen schon.

Sobald eine konkrete Planung vorliegt, muss über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde (ca. € 6.000,-- bis € 7.000,--) entschieden werden.


 

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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö informativ 7
Datenstand vom 18.09.2018 13:36 Uhr